Europcar Rechnung und Leistungsempfänger

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endeavour78

Erfahrenes Mitglied
17.05.2012
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MUC
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Hallo zusammen,

falls es dazu bereits irgendwo eine Antwort gibt, freue ich mich auf den Link. Im Forum und auf Google habe ich überraschenderweise noch nichts dazu gefunden.

Auf meiner letzten Europcar Rechnung steht als Leistungsempfänger der Privilege Club. Europcar sagt, dass wenn ich Privilege Kunde bin, kein anderer Leistungsempfänger auf der Rechnung stehen kann. Aber ich verstehe nicht, was der Privilege Club auf meiner Rechnung zu suchen hat. Kann mir jemand von euch mit einfachen Worten erklären, warum das so sein soll? Bezahlt habe ich an Europcar, gefahren habe ich das Auto auch selbst.

Ich befürchte, dass das Finanzamt die Rechnung so nicht anerkennt, wenn ich diese als Betriebsausgabe angeben möchte. Hat von euch damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank!
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Wo war denn die Anmietung? In Deutschland oder im Ausland?
Prinzipiell ist das FA vor allem bei Fragen zur Abziehbarkeit der Umsatzsteuer extrem pingelig.
 

endeavour78

Erfahrenes Mitglied
17.05.2012
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MUC
Das war in Frankreich.

Umsatzsteuer aus dem Ausland kann wahrscheinlich eh nur abgezogen werden, wenn ich Firmenkunde bin und das bei der Anmietung bereits angegeben ist. Richtig? Darüber habe ich mir in Bezug auf Mietwagen auch noch keine großen Gedanken gemacht. Die Rate der Anmietung war deutlich günstiger als die von Europcar angebotene Firmenrate, so dass ich trotz französischer Umsatzsteuer noch günstiger wegkomme.

Mir geht es vielmehr um die Anerkennung als Betriebsausgabe und um das Verständnis, was Europcar da eigentlich macht. Setzt der Privilege Club (auf der Rechnung steht eine Adresse in Paris) etwa die von mir gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Ausländische Umsatzsteuer (in dem Fall Frankreich) kann in Deutschland in dem Fall nicht geltend gemacht werden. Deine Betriebsausgabe ist somit der Gesamtbetrag inkl. der für Frankreich auf der Rechnung aufgeführten Mehrwertsteuer. Solche Belege aus dem Ausland unterliegen nicht der strengen Form der Rechnungslegung, wie innerdeutsche Rechnungen (mit Absetzbarkeit der Umsatzsteuer). Somit sollte es dir möglich sein diesen Beleg als Betriebsausgabe zu verwenden. Ich würde allerdings eine kurze Notiz schreiben und den Geschäftszweck der Reise möglichst durch andere Belege (Flugticket, Hotel, etc.) dokumentieren. Im Grunde gilt: Jeder Beleg hat eine Story. Und diese Story muss auch nach Jahren bei einer Prüfung parat sein.

Was Europcar dort macht kann ich dir nicht sagen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Privilege Club hier die Vorsteuer abzieht. Bei mehr als einem Einzelfall würde das sicher geprüft und einer Prüfung nicht standhalten.
 
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endeavour78

Erfahrenes Mitglied
17.05.2012
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MUC
Danke für die Erklärung des ersteren. Mit "...sollte es..." fühle ich mich leider noch nicht wohl. Mit einer korrekt ausgestellten Rechnung wäre das anders ;)

Was Europcar dort macht kann ich dir nicht sagen.
Genau das würde mich aber interessieren :)

Weil es nach meinem Verständnis einfach nicht korrekt aussieht, wie die das machen. Und auch auf mehrmalige Anfrage erhalte ich nur widersprüchliche Angaben über die diversen Europcar Kanäle. Die einen wollen mir einen Firmenkundenvertrag andrehen, weil das "die einzige Lösung ist" eine korrekte Rechnung auszustellen. Die anderen empfehlen mir aus dem Privilege Club auszutreten, weil der sonst immer als Leistungsempfänger in der Rechnung steht.

Gibt es vielleicht jemanden, der mir die Logik hinter dem Vorgehen von Europcar erklären kann?
 

LH88

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08.09.2014
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Bei einer solchen Rechnung bist nicht du der Leistungsempfänger sondern richtig Privilege Cars - den die buchen in deinem Namen. Ich hatte das schon bei Opodo in D - dann konnte man dann nach einigen Hin & Her die Rechnung ändern.

Wenn du das Auto während einer Firmenreise gebucht hast, dann hefte einfach die Buchungsbestätigung von Privilege Cars an die Rechnung von Europcar - bei solchen Rechnungen kommt es dem FA besonders darauf an das sie plausibel sind - die strengen Prüfungen gibt es meist nur wenn Ust. ein Thema ist.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Danke für die Erklärung des ersteren. Mit "...sollte es..." fühle ich mich leider noch nicht wohl. Mit einer korrekt ausgestellten Rechnung wäre das anders ;)
Nach 20 Jahren im Business und einer Vielzahl von unterschiedlichen Prüfungen habe ich gelernt, dass es nie ein 100% Ja oder Nein gibt. Selbst meine vor Jahren gestellter Frage nach zähen Verhandlungen mit einem Betriebsprüfer und einer "Basar"-Lösung ob denn die von ihm propagierte alternative Vorgehensweise uns in der nächsten Prüfung absolute Sicherheit geben würde, beantwortete er mit "Das kann ich nicht sagen. Bei der nächsten Prüfung gehen wir vielleicht anders an die Sache ran und bewerten Dinge ganz anders". :(

Merke: Mit deutschen Finanzbehörden wirst du keine konkreten und belastbaren Versprechungen bekommen. Auch jede korrekt ausgestellte Rechnung kann von den Brüdern (und Schwestern) jederzeit angezweifelt werden. :sick:

Ich kann dir aber bestätigen, dass ich eine Vielzahl an Hotelrechnungen im Ausland problemlos ansetzen konnte, welche auf den Namen des besuchten Kunden ausgestellt waren (Da er über seine Rate gebucht hatte), aber von mir per CC bezahlt wurde.
 

endeavour78

Erfahrenes Mitglied
17.05.2012
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MUC
Bei einer solchen Rechnung bist nicht du der Leistungsempfänger sondern richtig Privilege Cars - den die buchen in deinem Namen. Ich hatte das schon bei Opodo in D - dann konnte man dann nach einigen Hin & Her die Rechnung ändern.
Das verstehe ich noch nicht. Müsste dann nicht eigentlich Privilege Cars mir eine Rechnung stellen?

Oder ist das so eine Art Dreiecksgeschäft, bei dem ich Privilege Cars beauftrage, mir ein Auto zu buchen und ich dann mit Europcar den Mietvertrag abschließe, den ich dann letztendlich bezahle? Wenn das so wäre, wie wäre das dann in Deutschland? Könnte ich dann mit solch einer Rechnung die Vorsteuer abziehen?
 

LH88

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08.09.2014
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Das verstehe ich noch nicht. Müsste dann nicht eigentlich Privilege Cars mir eine Rechnung stellen?

Oder ist das so eine Art Dreiecksgeschäft, bei dem ich Privilege Cars beauftrage, mir ein Auto zu buchen und ich dann mit Europcar den Mietvertrag abschließe, den ich dann letztendlich bezahle? Wenn das so wäre, wie wäre das dann in Deutschland? Könnte ich dann mit solch einer Rechnung die Vorsteuer abziehen?

Ja - aber das machen sie nicht weil sie ja nur Vermittler sind :) - Aber auf verlangen sollten sie dir die Rechnung schicken. Check mal ob nicht deine Buchungsbestätigung schon eine Rechnung ist - und denk daran das die eben andere Ansprüche an eine formell richtige Rechnung haben als das deutsche FA.
 

endeavour78

Erfahrenes Mitglied
17.05.2012
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MUC
Ja - aber das machen sie nicht weil sie ja nur Vermittler sind :) - Aber auf verlangen sollten sie dir die Rechnung schicken. Check mal ob nicht deine Buchungsbestätigung schon eine Rechnung ist - und denk daran das die eben andere Ansprüche an eine formell richtige Rechnung haben als das deutsche FA.
Meine Buchungsbestätigung kommt direkt von Europcar, gebucht habe ich auch direkt über die Europcar Seite. Darin steht auch explizit, dass ich die Rechnung nach Abschluss der Anmietung bekomme. Der Privilege Club tritt dann erst auf der Rechnung auf. Habe ich also den Privilege Club beauftragt, ohne es zu wissen?

endeavour78 meinte:
wie wäre das dann in Deutschland? Könnte ich dann mit solch einer Rechnung die Vorsteuer abziehen?
Hast du dazu auch noch eine Idee? ;)
 

LH88

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08.09.2014
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Eine Idee wie man von einer formal falschen Rechnung die Vorsteuer ziehen kann? Wenn ich die hätte wäre ich Millionär =; Da bleibt nur solange nerven bis man die richtige Rechnung hat:sick:
 
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linuxguru

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01.09.2009
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Ich hatte letztens auch einen anderen Leistungsempfänger (= das in der CDP hinterlegte Unternehmen). Da das in meinem Fall garantiert zur Ablehnung des Vorsteuerabzuges durch das deutsche Bundeszentralamt für Steuern geführt hätte, habe ich das Europcar Callcenter angerufen und um Korrektur gebeten. Dauerte aber gute 4 Wochen, bis ich die Stornorechnung und die neue in der Post hatte. Anmietung und Callcenter in D.
 
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LH88

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08.09.2014
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Danke, das wollte ich hören (y) Also nerve ich weiter. Rein hypothetisch und partiell rethorisch: Muss man eine formal falsche Rechnung bezahlen? :rolleyes::censored:

Du musst da nicht weiter nerven - ausser dir ist langweilig, die Rechnung geht ohne Vorsteuerabzug durch.

Ja du musst eine formal falsche Rechnung bezahlen - ich würde dann aber die Ust. einbehalten.

Achso, die Ust. wäre in Frankreich auch fällig geworden wenn du Firmenkunde wärst - den die Leistung wurde in Frankreich erbracht - da gibt es aber für größere Firmen die Möglichkeit sich die Steuer wieder zu holen.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Achso, die Ust. wäre in Frankreich auch fällig geworden wenn du Firmenkunde wärst - den die Leistung wurde in Frankreich erbracht - da gibt es aber für größere Firmen die Möglichkeit sich die Steuer wieder zu holen.
Aber nur in Frankreich selbst. Umsatzsteuerberechnung und Abzugsmöglichkeit erfolgt immer nur innerhalb des gleichen Landes.
 

on_tour

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01.08.2010
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1.322
...

Achso, die Ust. wäre in Frankreich auch fällig geworden wenn du Firmenkunde wärst - den die Leistung wurde in Frankreich erbracht - da gibt es aber für größere Firmen die Möglichkeit sich die Steuer wieder zu holen.

... wenn sie dort eine Betriebsstätte haben ...
können auch kleine, aber ob es sich lohnt?
 

paulraum

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08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Aber nur in Frankreich selbst. Umsatzsteuerberechnung und Abzugsmöglichkeit erfolgt immer nur innerhalb des gleichen Landes.

UVA geht mM nach inner-europäisch ebenso. Zumindest kenne ich die Posten bei der Buchhaltung und Voranmeldung. Allerdings aus AT. Sonst würden ja inner-europäische Rechnungen ohne USt keinen Sinn ergeben (Reverse charge), oder?
Bezahlen muss man die Ust allerdings erst mal, mit Angabe VAT-No und Firma jedoch "nutzbar".
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Aber nur in Frankreich selbst. Umsatzsteuerberechnung und Abzugsmöglichkeit erfolgt immer nur innerhalb des gleichen Landes.

Uh dann machen wir eine Abrechnung über mehrere Grenzen - freut das den Finanzbeamten in dir? Wer sich die Mühe bei den möglichen Beträgen macht hat zuviel Zeit.

... wenn sie dort eine Betriebsstätte haben ...
können auch kleine, aber ob es sich lohnt?

Ist nicht zwangsläufig notwendig, es reichen gewisse Größenordnungen an Ust. Aufkommen.

Soll das jetzt ein Steuerthread werden? Und wollt ihre jede Ausnahme im (deutschen) Steuerrecht aufführen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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UVA geht mM nach inner-europäisch ebenso. Zumindest kenne ich die Posten bei der Buchhaltung und Voranmeldung. Allerdings aus AT. Sonst würden ja inner-europäische Rechnungen ohne USt keinen Sinn ergeben (Reverse charge), oder?
Bezahlen muss man die Ust allerdings erst mal, mit Angabe VAT-No und Firma jedoch "nutzbar".

Dich hatte ich gerade vergessen zu zitieren:

Geht alles, aber es müssen gewissen Grenzen überschritten werden. Gab es in diesem Forum schon mal einen Thread zu.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
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als nicht Fachmann: Wohl mit Einschränkungen bei innergemeinschaftlichem Verkauf/Service über die Grenze, nicht bei Leistungserbringung und Verbrauch im Ausland
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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als nicht Fachmann: Wohl mit Einschränkungen bei innergemeinschaftlichem Verkauf/Service über die Grenze, nicht bei Leistungserbringung und Verbrauch im Ausland


Selbstverständlich sind Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer befreit wenn diese nicht im Land der Rechnungsstellung erfolgen - oben ging es ja um die Ausnahmen davon.
 

endeavour78

Erfahrenes Mitglied
17.05.2012
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Du musst da nicht weiter nerven - ausser dir ist langweilig, die Rechnung geht ohne Vorsteuerabzug durch.
Nerven hat schon geholfen. Während die eine Abteilung weiterhin behauptet, dass es nicht geht, solange ich Privilege Club Mitglied bin, hat mir die andere Abteilung nun eine korrigierte Rechnung ohne Leistungsempfänger geschickt.
 
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