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UVA geht mM nach inner-europäisch ebenso. Zumindest kenne ich die Posten bei der Buchhaltung und Voranmeldung. Allerdings aus AT. Sonst würden ja inner-europäische Rechnungen ohne USt keinen Sinn ergeben (Reverse charge), oder?
Bezahlen muss man die Ust allerdings erst mal, mit Angabe VAT-No und Firma jedoch "nutzbar".
Dich hatte ich gerade vergessen zu zitieren:
Geht alles, aber es müssen gewissen Grenzen überschritten werden. Gab es in diesem Forum schon mal einen Thread zu.
Es geht hier aber nicht um Warenverkehr, sondern um eine in Frankreich erbrachte Leistung und bezahlte Leistung. Ich denke das ist ein Unterschied.