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Geht nicht weil LH Innerdeutsche Airrail ausgenullt hat.QDU FRA HAM auf LH ging nicht?
Geht nicht weil LH Innerdeutsche Airrail ausgenullt hat.QDU FRA HAM auf LH ging nicht?
Ist mir auch schleierhaft, wie man erst von Düsseldorf zum Flughafen Köln fahren kann, um dann mit EW über MUC nach HAM zu fliegen.Bei aller Liebe zum Fliegen und bei allen Vorbehalten gegenüber der Bahn. Die jetzige Lösung ist doch nun wirklich unsinnig.
Alles richtig aber warum einfach, wenn es auch umständlich geht?![]()
dafür kanns offensichtlich nicht umständlich genug seinein Leg mehr, also mehr SM *freu*
Wann ist der Flug? Sollte der Flug und damit die Streichung >14Tage sein, greift EU261 nicht und somit entfällt auf dieser Grundlage Dein Anspruch. Dann bliebe nur der Weg zum Anwalt, denn Du hast einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen, Dich von Punkt A nach Punkt B zu bringen - dies ist nicht der Fall und somit, in meinen Augen, ein erheblicher Mangel/Verstoss. Aber da kann und muss Dich ein Anwalt besser beraten!Wie seht ihr die Chancen eine DTM-MUC-VCE auf EW/LH bzw EN durchzusetzen?
Was für ein Schwachsinn, Sorry!Wann ist der Flug? Sollte der Flug und damit die Streichung >14Tage sein, greift EU261 nicht und somit entfällt auf dieser Grundlage Dein Anspruch.
Ich antworte dir nur, weil du das Thema selbst angesprochen hast.Ausserdem meide ich Züge wann immer es geht wegen COVID.
Wann ist der Flug? Sollte der Flug und damit die Streichung >14Tage sein, greift EU261 nicht und somit entfällt auf dieser Grundlage Dein Anspruch. Dann bliebe nur der Weg zum Anwalt, denn Du hast einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen, Dich von Punkt A nach Punkt B zu bringen - dies ist nicht der Fall und somit, in meinen Augen, ein erheblicher Mangel/Verstoss. Aber da kann und muss Dich ein Anwalt besser beraten!
Danke, ja, mal sehen ob EW freiwillig zurück umbucht.DTM-VCE ist wieder ab Juni buchbar...
hat sich die Flugnummer geändert?Mein Flug für den 03.05.2022 wurde heute gestrichen (damit weniger als 14 Tage) und ich wurde auf einen Flug umgebucht, der 1Std20min früher geht. Bin ich richtig informiert, dass es nach aktueller Rechsprechung auch in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von 250 € gibt ?. Danke für entsprechende Rückmeldung.
es gibt soweit ich weiß noch kein Urteil von der höchsten Instanz... bei Flugverlegung um +1 Stunde wurde aber schon der Entschädigungsanspruch seitens der Gerichte bejaht... selbst wenn man dann tatsächlich auch geflogen ist... solltest also vor Gericht gute Chancen haben... aber halt nur vor Gericht... die Fluggesellschaft wird da freiwillig nichts zahlen
Werde auf alle Fälle meinen Anspruch bei EW anmelden, und dann geht es wahrscheinlich eh zu kexbox. Aber danke schon mal für das aktuelle Urteil aus Düsseldorf.es gibt soweit ich weiß noch kein Urteil von der höchsten Instanz... bei Flugverlegung um +1 Stunde wurde aber schon der Entschädigungsanspruch seitens der Gerichte bejaht... selbst wenn man dann tatsächlich auch geflogen ist... solltest also vor Gericht gute Chancen haben... aber halt nur vor Gericht... die Fluggesellschaft wird da freiwillig nichts zahlen
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Entschädigung für Vorverlegung des Urlaubsrückflugs
Eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde stehe der Annullierung des Fluges gleich, entschied das LG Düsseldorf.rsw.beck.de
hat sich die Flugnummer geändert?
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe Eurowings bereits zweimal über service@eurowings.com kontaktiert. Zuerst für die Umbuchung auf eine Alternativverbindung, dann zwei Wochen später erneut für die Rückerstattung der Kosten der Alternativverbindung. Muss ich Eurowings gem. deutschem Recht und meinem Telefonat und der nun vorliegenden einseitigen Vertragskündigung seitens Eurowings erneut per Mail kontaktieren? Ich habe bereits dutzende Telefonate hinter mir mit diesem Unternehmen und bin einfach nur froh, wenn der Horror aufhört.Es gibt hier im Forum den User @kexbox. Er ist Fachanwalt für genau diese Probleme.
Ein wichtiger Hinweis allerdings: Damit die Kosten durch EW von Anfang an ersetzt werden, musst Du ihnen die Möglichkeit geben, Dir auch ohne Anwalt zu helfen. Dies erfolgt z.B. durch einen Brief mit einer Fristsetzung. Auf seiner Homepage https://www.drboese.de/fluggastrechte/ findest Du weitere Infos.