EW: Eurowings Steuern+Gebühren Rückerstattung

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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.705
1.093
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Auch wenn ich die Buchung über OTA gemacht habe? Viele buchen ja nur auf das Zahlungsmittel das bei der Buchung verwendet wurde. Ansonsten würde ich es zu Geld für Flug geben.
Richtig die erstatten nur auf das zur Bezahlung genutzte Zahlmittel. Bei OTA-Buchungen ist das dann nicht deine Kreditkarte sondern eine vom OTA.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
387
130
Habe heute meinen Eurowings Flug geschwänzt (billigster basic tarif, keine extras). Können die mir die Steuern&Gebühren auf die bei der Buchung verwendete CC (Revolut) gutschreiben? Bei der Buchung stand was von 14.xx Euro die bei nichtantreten erststtbar wären (Total war 33.99 Euro).

Muss ich was spezielles beachten wenn ich die Mail schreibe? Danke euch :)

(Komme aus der Schweiz, deshalb möchte ich die Überweisung vermeiden)
 

MoonAlliance

Erfahrenes Mitglied
18.01.2017
382
78
HAM
Mindest-Ja
Habe heute meinen Eurowings Flug geschwänzt (billigster basic tarif, keine extras). Können die mir die Steuern&Gebühren auf die bei der Buchung verwendete CC (Revolut) gutschreiben? Bei der Buchung stand was von 14.xx Euro die bei nichtantreten erststtbar wären (Total war 33.99 Euro).

Muss ich was spezielles beachten wenn ich die Mail schreibe? Danke euch :)

(Komme aus der Schweiz, deshalb möchte ich die Überweisung vermeiden)
 

VS007

Erfahrenes Mitglied
16.05.2019
543
445
STR
Das geht nicht mehr, da kommt eine automatische Antwort die auf das Kontakt-Formular auf der Webseite verweist. Dafür geht das inzwischen rasend schnell, hab vor zwei Wochen einen Antrag über das Kontakt-Formular gestellt, am nächsten Tag kam die Bestätigung und 3 Tage später war das Geld auf der Amex. Im Prinzip reicht der Buchungscode und "Bitte erstatten".

Bei LH hatte ich gleichzeitig über die Hotline beantragt, das hat 2 Tage länger gedauert ;)
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
359
70
Räume gerade auf und habe noch einige offene Steuern+Gebühren Rückerstattungen bei EW offen; allerdings "damals" über OTA gebucht. Wie kann ich verhindern, dass EW an die OTA rückerstattet (von der ist das Geld nie wieder sehe). Über das Formular https://www.eurowings.com/contact kann ich natürlich per Anhang eine Forderung auf Erstattung auf mein Konto fordern, aber wird das auch beachtet? Hat hier jemand Erfahrungen?
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
395
58
ACH
Wie kann ich verhindern, dass EW an die OTA rückerstattet (von der ist das Geld nie wieder sehe). Über das Formular https://www.eurowings.com/contact kann ich natürlich per Anhang eine Forderung auf Erstattung auf mein Konto fordern, aber wird das auch beachtet? Hat hier jemand Erfahrungen?
Auch ich habe vor kurzem bei einer nicht angetretenen OTA-Buchung um die Erstattung der Steuern und Gebühren auf mein Bankonto gebeten. Meine Bitte wurde von EW leider ignoriert und die Erstattung ging an das ursprüngliche Zahlungsmittel, also an den OTA.
Kennt jemand eine Möglichkeit das zukünftig zu vermeiden (ausser nicht über OTA buchen)?
 

kp502

Aktives Mitglied
16.07.2014
181
88
DUS
Auch ich habe vor kurzem bei einer nicht angetretenen OTA-Buchung um die Erstattung der Steuern und Gebühren auf mein Bankonto gebeten. Meine Bitte wurde von EW leider ignoriert und die Erstattung ging an das ursprüngliche Zahlungsmittel, also an den OTA.
Kennt jemand eine Möglichkeit das zukünftig zu vermeiden (ausser nicht über OTA buchen)?
Ich hatte zuletzt auch eine Buchung, wo EW meine E-Mail gänzlich ignoriert hatte.
In 2021 war das kein Problem gewesen.

Damals hieß es aber, dass das länger dauern würde, da dort Listen abgearbeitet werden. Vielleicht hat man auf dieses manuelle Getue kein Bock mehr.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.056
778
Kennt jemand eine Möglichkeit das zukünftig zu vermeiden (ausser nicht über OTA buchen)?
Meine hatte hier bereits User @kexbox etwas dazu geschrieben. Der OTA ist nur Vermittler der Leistung, Vertrag kommt aber zwischen Airline und Passagier zustande. Bei der Rückferstattung muss man die Airline schriftlich auffordern, NICHT an den Vermittler/OTA zu erstatten, sondern DIREKT an den Passagier mit dem der rechtsverbindliche Vertrag geschlossen wurde.
Ob man jetzt Ersatz-Ansprüche gegen die Airline hat, wenn sich diese nicht an die schriftliche Auffforderung hält, entzieht sich aber leider meiner Kenntniss. :unsure:
 
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kp502

Aktives Mitglied
16.07.2014
181
88
DUS
Dazu auch das Musterschreiben auf seiner Webseite beachten indem die Zahlung an den Vermittler untersagt wird.

Aber wie gesagt: Bei all meinen anderen Anliegen war EW über das Kontaktformular sehr schnell. Nur als ich einmal S&G an meine IBAN angefordert hatte, bekam ich keine Antwort.