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Hallo Leute,
habe da ein Problem, hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiter helfen.
Gebucht bei Swiss Strecke LUX - ZRH mit Swiss ZRH - BKK mit Thai TG971 am 12.10.25 annulliert , Hotel usw. von Thai bereitgestellt, Weiterflug am 13.10.25 TG971D nach BKK dort statt
2 Std., 6 Std. Aufenhalt, statt Loungegutschein ein 400 Bath Voucher(reicht für eine Portion Pommes) , Weiterflug mit Thai nach HKT.
Nach EU Recht stehen uns also je 600.- Euro zu + angefallene Kosten, auch lt. diverser Portale wie Flightright usw.
Da ich aber Rechtschutz habe und auch eine Deckungszusage, habe ich heute RA.Böse in DD angerufen und erfuhr von ihm, da der Abflug nicht in Deutschland war
könne er nichts machen, er könnte wohl einen Brief (Forderung) an Thai senden, jedoch käme wohl kein Geld und er mache das nicht, da es unseriös gegenüber mir wäre.
Also langsam stehe ich auf dem Schlauch, Luxemburg ist doch EU und die Schweizer Fluggastrechte sind wohl gleich, soweit man mir sagte zählt der Abflugort.
Hat von euch jemand eine Idee, was nun zu tun ist?
PS: Der Thai habe ich selbst ein Forderungsschreiben mit Fristsetzung geschickt, natürlich bisher keine Reaktion.
habe da ein Problem, hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiter helfen.
Gebucht bei Swiss Strecke LUX - ZRH mit Swiss ZRH - BKK mit Thai TG971 am 12.10.25 annulliert , Hotel usw. von Thai bereitgestellt, Weiterflug am 13.10.25 TG971D nach BKK dort statt
2 Std., 6 Std. Aufenhalt, statt Loungegutschein ein 400 Bath Voucher(reicht für eine Portion Pommes) , Weiterflug mit Thai nach HKT.
Nach EU Recht stehen uns also je 600.- Euro zu + angefallene Kosten, auch lt. diverser Portale wie Flightright usw.
Da ich aber Rechtschutz habe und auch eine Deckungszusage, habe ich heute RA.Böse in DD angerufen und erfuhr von ihm, da der Abflug nicht in Deutschland war
könne er nichts machen, er könnte wohl einen Brief (Forderung) an Thai senden, jedoch käme wohl kein Geld und er mache das nicht, da es unseriös gegenüber mir wäre.
Also langsam stehe ich auf dem Schlauch, Luxemburg ist doch EU und die Schweizer Fluggastrechte sind wohl gleich, soweit man mir sagte zählt der Abflugort.
Hat von euch jemand eine Idee, was nun zu tun ist?
PS: Der Thai habe ich selbst ein Forderungsschreiben mit Fristsetzung geschickt, natürlich bisher keine Reaktion.