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Ja, hab ich tatsächlich, hatte mich zuletzt vor ca. 2 Wochen damit beschäftigt.Nein, da hast du was verpasst...
https://www.vielfliegertreff.de/luf...ng-nach-vertragskuendigung-4.html#post2565372
Ja, hab ich tatsächlich, hatte mich zuletzt vor ca. 2 Wochen damit beschäftigt.Nein, da hast du was verpasst...
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Ja gut, wenn man sich dabei von einem Reisebüro helfen lassen will, aber gibt ja eigentlich keinen sinnvollen Grund, das zu tun.Ich glaube Du hast die aktuelle BGH Entscheidung nicht mitbekommen. Und natürlich darf ein Reisebüro für die Dienstleistung der Stornierung auch ein Entgelt berechnen.
Was soll da drin stehen? Dass man den Flug nur über das Reisebüro stornieren darf?Schau mal in die AGB Deines Reisebüros ;-)
Ja gut, aber diese AGBs sind ja dann Schall und Rauch. So lange das Reisebüro nur als Vermittler auftritt, kann ich mich ja jederzeit an die Airline wenden und das Ticket stornieren. Soll die Airline dann auf die AGBs des Reisebüros verweisen?Dass Du bereits bei Buchung damit einverstanden bist, dass Stornoerstattung über das Reisebüro abgewickelt wird unter Abzug von Bearbeitunsggebühren. Hab den Airlines früher dann auch immer gesagt: Ist mir egal, ihr seid mein Ansprechpartner, was auch dann klappte, aber eher dann nur im Klagefall.
Ja gut, aber diese AGBs sind ja dann Schall und Rauch. So lange das Reisebüro nur als Vermittler auftritt, kann ich mich ja jederzeit an die Airline wenden und das Ticket stornieren. Soll die Airline dann auf die AGBs des Reisebüros verweisen?
Es ging ja nur um Ansprüche. Dass die einem im Zweifelsfall nur etwas bringen, wenn man diese auch auf dem Klageweg durchsetzt, ist schon klar.Die Airline kann erstmal viel! Rechtmäßigkeit Hin oder Her. Genau darauf spielt kexbox an. Im Klagefall schaut das dann anders aus.
Bei einer RRV benötigt man trotzdem ein versichertes Ereignis...