AB: Flug umgebucht, obwohl noch Tickets auf dem ursprünglichen Flug verkauft werden

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Stanley

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.000
99
DTM
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So, hier die schriftliche Antwort vom Reiseveranstalter auf mein Schreiben. Ich hatte eine Entschädigung von 525€ gefordert (400€ + 125€ Taxikosten).

Ich bin sehr überrascht, dass ein einziger Brief ausgereicht hat, hätte ich nicht mit gerechnet.

Nochmal vielen lieben Dank an alle, die mir die wertvollen Tipps gegeben haben.


Sehr geehrter Herr xxx,
wir bedanken uns für die Zusendung Ihres Schreibens und kommen, wie angekündigt, auf Ihre Beanstandung zurück.
Wir bedauern sehr, dass Sie von einer Flugänderung betroffen waren. Sofern Sie sich in diesem Zusammenhang seitens der örtlichen Reiseleitung nicht optimal betreut fühlten, bedauern wir dies sehr. Da unsere örtliche Agentur und ihre Reiseleiter oftmals die wichtigsten Ansprechpersonen für unsere Kunden sind, wählen wir gerade in diesem Bereich unsere Mitarbeiter besonders sorgfältig aus. Ihre Anmerkungen werden wir daher an die entsprechenden Stellen, mit der Bitte um verstärkte Leistungskontrolle, weitergeben.
Unabhängig hiervon, möchten wir im Hinblick auf die Rückflugänderung höflich darauf hinweisen, dass wir uns gemäß unseren Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen, Änderungen der Streckenführung oder Flugzeiten vorbehalten.
Gleichwohl möchten wir uns für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.
Nach entsprechender Sachprüfung werden wir eine Erstattung nach der EU-Verordnung 261/2004 vornehmen und Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag in Höhe von 400,00 € auf folgendes Konto überweisen:

Zur Höhe der Erstattung möchten wir anmerken, dass nach Artikel 12 der oben genannten Verordnung die unsererseits geleistete Ausgleichszahlung von 400,00 € Ihre weitergehende Forderung hinsichtlich der Taxikosten bereits mit einschließt.
Wir hoffen, dass Sie gleichwohl einige schöne und erholsame Urlaubstage verbracht haben und würden uns freuen, wenn Sie uns auch zukünftig bei Ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen würden.
 
H

HONig

Guest
Das Ergebnis ist deutlich besser als beim LH-Konzern. Da stimme ich Dir zu. Und es ist schön zu sehen, daß es Airlines gibt, die noch versuchen, ihre Kunden zu binden. Zumal es sich hier nicht um einen Status- und Stammkunden gehandelt hat.

Aus meiner Sicht ist die Antwort daher ok. Allerdings interepretiere ich die EU-VO so, daß die zusätzlichen Kosten, also das Taxi, zusätzlich zu erstatten sind. Die Entschädigung bezieht sich nur auf die Verspätung an sich. Damit hast Du jetzt drei Alternativen:
a) Geld einstecken und freuen, daß es schnell ging und vielen Menschen erzählen, daß AB in der Hinsicht deutlich besser ist als LH
b) Geld einstecken, nochmal nachmaulen, auf die Auslegung der EU-VO hinweisen, aber Dich auch kulant zeigen und für die schnelle und überwiegend unkomplizierte Reaktion bedanken
c) Geld einstecken und den Restbetrag erstreiten

Auch wenn man in diesem polemischen und unsachlichen Forum, in dem dieses Fehlverhalten m.E. von den Mods auch durch nicht unparteiisches Eingreifen gefördert wird, mir gerne unterstellt, ich würde auf Teufel komm raus klagen, würde ich in dem Fall a) oder b) wählen, außer ich hätte eh schon einen dicken Hals auf den Laden. Sprich: Bei LH würde ich jetzt c) wählen, weil ich eh schon klage, da kommt's auf die 125 EUR nicht mehr an...
 

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Es handelt sich hierbei um einen Brief des reiseveranstalters und nicht von AB.

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