Fluggastrechte-Entschädigung bei Express Rail

ANZEIGE

slider

Reguläres Mitglied
10.11.2011
54
26
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich bin im vergangenen Jahr von QKL mit ExpressRail nach Frankfurt gefahren (d.h. Zug von Köln auf Lufthansa Ticket mit "Flugnummer") - durch einen technischen Defekt am Zug wurde der eigentliche Flug nicht mehr geschafft (>4 Stunden Verspätung).

Lufthansa ist ja aktuell etwas zurückhaltend was die Zahlung von Ansprüchen angeht, hatte aber keine Eile, daher habe ich das mal über die Soep abgewickelt. Deren Schlichtungsvorschlag ist nun: halbe Entschädigung weil die Rechtslage unklar ist. ("Gegen eine Anwendbarkeit der VO auf das von der Deutschen Bahn durchgeführte Segment LH 3609 spricht der Wortlaut der VO: Art. 3 Abs. 4 VO verweist bezüglich der Anwendbarkeit der VO darauf, dass diese nur für Fluggäste gilt, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden. Dies trifft auf das Segment LH 3609 von Köln nach Frankfurt nicht zu.").

Hat jemand weitergehende Erfahrungswerte zum Thema Expressrail in dem Zusammenhang? Bin noch nicht sicher ob es mir Wert ist das Ganze einzuklagen, geht in diesem Fall um 400€ vs. 800€ Entschädigung.

Grüße!
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Laut Wortlaut des gesetzt ist due EU-Verordnung nicht anwendbar.
LH zahlt hin und wieder dennoch, aber darauf wetten sollte man nicht.
 
  • Like
Reaktionen: slider

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.236
307
Kompensation nach 261/04 trifft hier nicht zu. Bekommste was, war es Goodwill der Airline.
Artikel 3 Abs 4
(4) Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.
 
  • Like
Reaktionen: slider

slider

Reguläres Mitglied
10.11.2011
54
26
Danke für die Rückmeldungen, habe den Schlichtungsvorschlag angenommen, Lufthansa hat dies ebenfalls getan.
 
  • Like
Reaktionen: Wolke7

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.198
780
Greife das noch mal auf,:
Gibt es hier neue gerichtliche Entscheidungen bzgl Entschädigung bei verpaßtem Flug weil ICE VErspätung hatte? Alles auf LH als Airrail gebucht...
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.573
1.690
Würde mich auch interessieren, und zwar in umgekehrter Richtung, also von FRA aus zum Zielbahnhof - was passiert wenn das letzte Segment ausfällt oder verpasst wird.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.066
Würde mich auch interessieren, und zwar in umgekehrter Richtung, also von FRA aus zum Zielbahnhof - was passiert wenn das letzte Segment ausfällt oder verpasst wird.
Die Antwort wäre für mich einfach: Nichts, denn das ist dann nur noch ein Zug und der fällt nicht unter die VO. Anders aber, wenn der LH-Flugnummer-Zug verspätet ist und darum der Flieger verpasst wird. Dann wird die Rechtslage für mich unklar.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.573
1.690
Die Antwort wäre für mich einfach: Nichts, denn das ist dann nur noch ein Zug und der fällt nicht unter die VO. Anders aber, wenn der LH-Flugnummer-Zug verspätet ist und darum der Flieger verpasst wird. Dann wird die Rechtslage für mich unklar.
Ein Beförderungsvertrag von A nach B verpflichtet aber den Leistungserbringer, dich nach B zu bringen. Ansonsten sind alternative Beförderungsmittel zu stellen bzw zu bezahlen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.066
Ein Beförderungsvertrag von A nach B verpflichtet aber den Leistungserbringer, dich nach B zu bringen. Ansonsten sind alternative Beförderungsmittel zu stellen bzw zu bezahlen.
Und was hat das mit der Fluggastrechteverordnung zu tun, die nicht auf Züge (mit oder ohne LH Flugnummer) Anwendung findet?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.066
Das wird das Gericht entscheiden. Denn 4Y zahlt beides nicht.
Beim verspäteten Zug als letztem Segment ist meine Meinung nach Fluggastverordnung ziemlich klar. Ein Zug ist kein Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen. Anders könnte die Frage beim verspäteten Zug beim ersten Segment zu beantworten sein, denn hier könnte man die gesamte Reise betrachten und dann ist auch Segment 2 verpasst und die Reise verspätet und Segment 2 ist mit einem Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen. Wusste aber gar nicht, dass 4Y Züge mit Flugnummer anbietet....
 
  • Like
Reaktionen: XT600

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.066
Der Claim ging über 4Y, da dies das Hauptsegment war. Zubringer hatten natürlich LH Flugnummern.

Und was hat 4Y damit zu tun, wenn auf dem Rückweg von FRA zum Zielbahnhof ein DB-ICE von Frankfurt unter LH Flugnummer Verspätung hat? (Abgesehen davon, dass der keine feststehenden Flügel hat)
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.573
1.690
Und was hat 4Y damit zu tun, wenn auf dem Rückweg von FRA zum Zielbahnhof ein DB-ICE von Frankfurt unter LH Flugnummer Verspätung hat? (Abgesehen davon, dass der keine feststehenden Flügel hat)
Das kann wohl nur die Lufthansa beantworten... Die hat meinen Claim abgelehnt und an Discover verwiesen... Aber das ist wohl die übliche "Zermürbungstaktik"...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.066
Das kann wohl nur die Lufthansa beantworten... Die hat meinen Claim abgelehnt und an Discover verwiesen... Aber das ist wohl die übliche "Zermürbungstaktik"...
Da kann ich auch nur die Frage stellen: Auf dem Rückweg ist ein Zug halt kein Flugzeug. Hat keine feststehenden Flügel. Wie kommst Du drauf, dass du da Ansprüche nach Fluggast-VO hast?
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.573
1.690
Da kann ich auch nur die Frage stellen: Auf dem Rückweg ist ein Zug halt kein Flugzeug. Hat keine feststehenden Flügel. Wie kommst Du drauf, dass du da Ansprüche nach Fluggast-VO hast?
Ganz einfach, weil LH mich nicht nach Düsseldorf befördert hat. Nun verlange ich die Kosten für die Ersatzbeförderung. (Rechnungen, Ausgaben und andere Dokumente
Gemäß EU-Verordnung 261/2004)
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.172
2.725
Rechnungen, Ausgaben und andere Dokumente? Bei 261/2004 geht es doch gerade darum, dass es eine Pauschale gibt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.066
Ganz einfach, weil LH mich nicht nach Düsseldorf befördert hat. Nun verlange ich die Kosten für die Ersatzbeförderung. (Rechnungen, Ausgaben und andere Dokumente
Gemäß EU-Verordnung 261/2004)
Und was hat das jetzt mit einem verspäteten LH-Zug zu tun? Ich bin raus hier, das ist zu wirr.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.573
1.690
Rechnungen, Ausgaben und andere Dokumente? Bei 261/2004 geht es doch gerade darum, dass es eine Pauschale gibt.
Zusätzlich ja, das wäre ideal. EasyJet macht das zb vorbildlich. Aber bin froh wenn ich zumindest die Bahntickets erstattet bekomme.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und was hat das jetzt mit einem verspäteten LH-Zug zu tun? Ich bin raus hier, das ist zu wirr.
Ganz einfach, der LH Zug wurde verpasst aufgrund Verspätung von 4Y. Umbuchen auf die nächste Verbindung konnte bzw wollte mich keiner. Also musste ich selbst tätig werden
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
780
224
PBC
Habe dazu auch eine Frage:
Anfang Januar wurde Express-Rail Segment ZPE-FRA kurzfristig storniert, keine zeitgerechte Ersatzbeförderung per Bahn möglich.
Daher von Bekannten mit Auto nach Essen HBF fahren lassen und von dort per ICE-Sprinter weiter.
Lufthansa verweigert jegliche Kostenübernahme der Ersatzbeförderung mit Verweis darauf, dass Express-Rail nicht unter EU-Verordnung falle. Dabei möchte ich ja keine Entschädigung sondern lediglich die Kosten für die Ersatzbeförderung erstattet haben, die aufgrund der Stornierung angefallen sind.
 
  • Like
Reaktionen: joubin81

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.968
7.539
FRA / FMO
Habe dazu auch eine Frage:
Anfang Januar wurde Express-Rail Segment ZPE-FRA kurzfristig storniert, keine zeitgerechte Ersatzbeförderung per Bahn möglich.
Daher von Bekannten mit Auto nach Essen HBF fahren lassen und von dort per ICE-Sprinter weiter.
Lufthansa verweigert jegliche Kostenübernahme der Ersatzbeförderung mit Verweis darauf, dass Express-Rail nicht unter EU-Verordnung falle. Dabei möchte ich ja keine Entschädigung sondern lediglich die Kosten für die Ersatzbeförderung erstattet haben, die aufgrund der Stornierung angefallen sind.
Habt ihr euch denn vorher an LH gewendet und die Möglichkeit zum Nachbessern gegeben?
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
780
224
PBC
Habt ihr euch denn vorher an LH gewendet und die Möglichkeit zum Nachbessern gegeben?
Ja, per Chat und telefonisch. LH hat abgelehnt, Ersatzbeförderung anbieten zu können mit Verweis auf Miles & More (Prämienticket). Miles & war nicht mehr erreichbar (Stornierung 31.12. spät abends, Abfahrt 1.1. frühmorgens )
Habe den Sachverhalt nun jedenfalls an die Schlichtungsstelle weitergegeben - mal sehen, was heraus kommt.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.198
780
Ja, per Chat und telefonisch. LH hat abgelehnt, Ersatzbeförderung anbieten zu können mit Verweis auf Miles & More (Prämienticket). Miles & war nicht mehr erreichbar (Stornierung 31.12. spät abends, Abfahrt 1.1. frühmorgens )
Habe den Sachverhalt nun jedenfalls an die Schlichtungsstelle weitergegeben - mal sehen, was heraus kommt.
Chat abgespeichert? Tel Gespräch aufgzeichnet bzw Zeugen dabei gehabt um mit hören und das zu bezeugen?
Am besten IMMER per MAil und jemanden in cc und Fristsetzung an Airline, leider mittlerweile das 1mal1 um die LH in Ihr Schranken zu weisen
 
  • Like
Reaktionen: Germanfflyer

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
780
224
PBC
Chat abgespeichert? Tel Gespräch aufgzeichnet bzw Zeugen dabei gehabt um mit hören und das zu bezeugen?
Am besten IMMER per MAil und jemanden in cc und Fristsetzung an Airline, leider mittlerweile das 1mal1 um die LH in Ihr Schranken zu weisen
Leider nein, ich war auf einer Silvesterfeier. Es geht mir auch nicht um das Geld, sondern um das Grundsätzliche. Bin gespannt, was die SÖP dazu sagt.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer