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Hallo zusammen,
ich bin im vergangenen Jahr von QKL mit ExpressRail nach Frankfurt gefahren (d.h. Zug von Köln auf Lufthansa Ticket mit "Flugnummer") - durch einen technischen Defekt am Zug wurde der eigentliche Flug nicht mehr geschafft (>4 Stunden Verspätung).
Lufthansa ist ja aktuell etwas zurückhaltend was die Zahlung von Ansprüchen angeht, hatte aber keine Eile, daher habe ich das mal über die Soep abgewickelt. Deren Schlichtungsvorschlag ist nun: halbe Entschädigung weil die Rechtslage unklar ist. ("Gegen eine Anwendbarkeit der VO auf das von der Deutschen Bahn durchgeführte Segment LH 3609 spricht der Wortlaut der VO: Art. 3 Abs. 4 VO verweist bezüglich der Anwendbarkeit der VO darauf, dass diese nur für Fluggäste gilt, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden. Dies trifft auf das Segment LH 3609 von Köln nach Frankfurt nicht zu.").
Hat jemand weitergehende Erfahrungswerte zum Thema Expressrail in dem Zusammenhang? Bin noch nicht sicher ob es mir Wert ist das Ganze einzuklagen, geht in diesem Fall um 400€ vs. 800€ Entschädigung.
Grüße!
ich bin im vergangenen Jahr von QKL mit ExpressRail nach Frankfurt gefahren (d.h. Zug von Köln auf Lufthansa Ticket mit "Flugnummer") - durch einen technischen Defekt am Zug wurde der eigentliche Flug nicht mehr geschafft (>4 Stunden Verspätung).
Lufthansa ist ja aktuell etwas zurückhaltend was die Zahlung von Ansprüchen angeht, hatte aber keine Eile, daher habe ich das mal über die Soep abgewickelt. Deren Schlichtungsvorschlag ist nun: halbe Entschädigung weil die Rechtslage unklar ist. ("Gegen eine Anwendbarkeit der VO auf das von der Deutschen Bahn durchgeführte Segment LH 3609 spricht der Wortlaut der VO: Art. 3 Abs. 4 VO verweist bezüglich der Anwendbarkeit der VO darauf, dass diese nur für Fluggäste gilt, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden. Dies trifft auf das Segment LH 3609 von Köln nach Frankfurt nicht zu.").
Hat jemand weitergehende Erfahrungswerte zum Thema Expressrail in dem Zusammenhang? Bin noch nicht sicher ob es mir Wert ist das Ganze einzuklagen, geht in diesem Fall um 400€ vs. 800€ Entschädigung.
Grüße!