AB: Fluggastrechte - Stornierung der Sitzplätze durch Airline - Gesamtstorno möglich?

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FlyTiger

Neues Mitglied
29.09.2016
1
0
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Annahme:
Der Kunde bucht einen Hin-und Rückflug bei seiner Airline im August für Dezember.
2 Erwachsene und 1 Kleinkind
Aufgrund des Kleinkindes (jünger als 8 Monate) und des Babykörbchens (nur in der 1.Reihe anbringbar) bucht der Kunde sofort für alle Reisenden die 1.Sitzreihe im Flugzeug und nimmt somit eine kostenintensive Sitzplatzreservierung vor.
Die Flugkosten werden sofort durch den Kunden bezahlt.

Die Airline informiert den Kunden im September über die Einführung einer neuen Business-Class ab 01.Oktober. Die vorgenommene Sitzplatzreservierung in der 1.Reihe ist davon betroffen und wird seitens der Airline gestrichen / storniert.
Erstattet werden soll nach Auskunft der Airline nur die Kosten für die Sitzplatzreservierung. Der Kunde muss auf die Plätze in der 1. Reihe verzichten und in den Economy Bereich ausweichen.

Der Kunde geht davon aus, dass er im August durch Buchung und Zahlung einen entsprechendenVertrag mit der Airline eingegangen ist:
Kann der Kunde, dadurch das die Airline einen Teil der ursprünglichen Vertragsinhalte storniert hat, in diesem Fall auch eine kostenfreie Stornierung des ganzen Fluges fordern?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.141
2.685
Der Kunde sollte davon ausgehen, dass andere auch eine Brille haben oder sie gar nicht benötigen und von Fett-Formatierung absehen. Das macht den Post auch nicht interessanter/wichtiger/aussagekräftiger. Und ab einem gewissen Alter sprechen die wenigsten von sich in der 3. Person.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL

dort scheint er aber auch frisch zu sein, und eine Antwort hat er aber dort auch nicht bekommen .... trotz seines Redens / Schreibens in der dritten Person...

vvlt. wendet er sich dann mal lieber an einen Anwalt ... dann hat er ggf. auch ne Chance seine Rechtsauffassung durchzusetzen. Weil den einzigen Rat, den er hier bekommen kann ist: "ruf an und frag nett" oder "Airberlin, um die es ganz offensichtlich geht, schert sich nen Dreck drum, wie die Rechtslage ist und reagiert im Zweifel ohne Anwalt eh nicht"
 
Zuletzt bearbeitet:

zap

Neues Mitglied
01.08.2010
8
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Der Kunde könnte auch die Bedingungen der Airline vorher lesen und würde dann feststellen: Airlines garantieren KEINE Sitzplätze, auch bei bezahlten Reservierungen nicht. Nichtmal auf Langstrecke in Businessclass bei Lufthansa, Singapur-Airlines usw.
Aufgrund von wechselndem Fluggerät usw. sind hier immer Änderungen möglich.

Der Kunde kann froh sein, das ihm die Airline in dem geschilderten Fall wenigstens den Preis für die Platzreservierung erstattet. Der Kunde hatte economy gebucht und bekommt das auch weiterhin.

Kostenintensiv war seine Reservierung übrigens nicht, sondern kostengünstig.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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Der Kunde könnte auch die Bedingungen der Airline vorher lesen und würde dann feststellen: Airlines garantieren KEINE Sitzplätze, auch bei bezahlten Reservierungen nicht. Nichtmal auf Langstrecke in Businessclass bei Lufthansa, Singapur-Airlines usw.
Aufgrund von wechselndem Fluggerät usw. sind hier immer Änderungen möglich.

Der Kunde kann froh sein, das ihm die Airline in dem geschilderten Fall wenigstens den Preis für die Platzreservierung erstattet. Der Kunde hatte economy gebucht und bekommt das auch weiterhin.

Kostenintensiv war seine Reservierung übrigens nicht, sondern kostengünstig.

Ich machs kurz: Unfug. Was in den Buchungsbedingungen der Airline steht ist übrigens ziemlich wurst - würde ich in dem Fall einfach an einen Anwalt abgeben und vor Gericht gehen lassen, Airberlin wird sicher weiterhin einen auf dumm machen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Warum sollten die AGB einer Fluggesellschaft "ziemlich wurst" sein?

Bei regulärem Buchungsvorgang werden diese regelmäßig Vertragsbestandteil. Wenn sie der Inhaltsbestimmung standhält, sie also zumindest so ausgewogen sind, dass der Fluggast nicht unangemessen benachteiligt wird.

Ist es nicht gerade eine deutsche Fluggesellschaft, wird´s sogar noch schwieriger, auf diesem Wege was zu reißen.
 
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zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Warum sollten die AGB einer Fluggesellschaft "ziemlich wurst" sein?

Bei regulärem Buchungsvorgang werden diese regelmäßig Vertragsbestandteil. Wenn sie der Inhaltsbestimmung standhält, sie also zumindest so ausgewogen sind, dass der Fluggast nicht unangemessen benachteiligt wird.

Ist es nicht gerade eine deutsche Fluggesellschaft, wird´s sogar noch schwieriger, auf diesem Wege was zu reißen.

AGB's sind in den seltensten Fällen Rechtssicher daher ist es ziemlich Wurscht was da steht denn am Ende muss es ein Gericht klären.

Die 25 € Gebühr bei Stornierung sind das beste Beispiel, es gibt Leute die sagen ach ja Okay stand in den Bedingungen und andere sagen, nicht mit mir und bekommen vor Gericht recht.
 

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Bassinet geht halt nur in Reihe 1, wobei ich das bei AB noch nie gesehen habe auf der Kurz- und Mittelstrecke, auch wenn die Halterungspunkte natürlich da sind.

Wirklich nicht? Ich leider so oft, dass ich dann irgendwann nicht mehr vorne sitzen wollte und dann nur noch XL-Sitze reserviert habe.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
334
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AB wird sich wohl kaum auf ein Storno einlassen. Das bedeutet, man müsste jetzt anfangen, den bezahlten Flugpreis oder womöglich sogar die Kosten einer Alternative einzuklagen. Der Rechtsstreit wird wohl erst nach dem geplanten Flugdatum im Dezemeber entschieden. TE müsste also bereit sein, das Risiko einzugehen, ohne Gegenleistung das Geld für den Flug zzgl. Kosten des Rechtsstreits zu verlieren, wenn das Gericht zur Auffassung gelangt, dass die zweite Reihe genauso gut ist wie die erste. Nachdem TE offenbar schon "sparsam" genug ist, auf kostenfreien Rechtsrat aus dem Internet zu setzen, glaube ich nicht an diese Risikobereitschaft.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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812
Bayern & Tirol
Sitzplätze können natürlich aus operativen Gründen geändert werden. Kommt häufiger vor. Aber vielleicht gibt es einen Anwalt der gerne dafür bezahlt wird, damit Du diesen Rechtsstreit verlierst. Du kannst Dich auch am Saatwinkler Damm an einen Baum Ketten und schwören, nie wieder mit dem Saftladen zu fliegen. Mein Tip: Privatjet kaufen. Da kann man selbst bestimmen, wo man sitzt. Meine Kinder haben auch rund 20 Flüge ohne Bassinett überlebt. Bassinett braucht man nur für längere Strecken. Fand es mit meinen Kleinen eh besser auf den Flug zu kuscheln. Einfach einen richtigen Sitzplatz für die Blagen buchen und man hat auch genug Komfort. Merke: Wenn man sich mit den Blagen beschäftigt, sind sie auch leise und stören die Umgebung weniger.

Ich wünsche den Mitteisenden und Flugbegleitern gute Nerven.
 
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A

Anonym-36803

Guest
Euch ist klar, dass der OP, seit er das Posting abgesetzt hat, nicht mehr online war?
 

hexe

Reguläres Mitglied
18.02.2016
35
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Mein Gott, seid Ihr ätzend ! So eine Überheblichkeit lässt mich fremdschämen.
Egal ob in Fettschrift od. nicht - jemand hat eine Frage und wird derart abgekanzelt - warum eigentlich ? Weil Ihr öfter in einem Flieger sitzt ?
Na und, was ist das heutzutage schon ? Lernt man dabei so eine gruselige Tonart ?
Sorry, aber das musste jetzt sein, ist mir schon öfter aufgefallen das hier ein sehr ruppiger Ton angeschlagen wird.
 
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