Flugplanänderungen bei restriktiven Tickets - was kann der Kunde tun?

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snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
756
413
ZRH
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Folgende Situation:

Habe für Samstag 7.4 LX 536 um 17.40 Uhr ZRH - LYS gebucht mit Ankunftszeit in LYS 18.45 Uhr.

Bei meinen Reisevorbereitungen gestern habe ich gelesen: "Wichtig: Eine aktuelle Änderung beeinflusst Ihre Flugbuchung. Wenden Sie sich direkt an Ihre Verkaufsstelle." Das habe ich heute zeitlich nicht gemacht. Buchte direkt bei swiss.com.
Eine Anpassung der Flugzeiten ist erfolgt: 18.05 ZRH - FRA 19.05 und anschliessend 21.05 FRA - LYS 22.20 Uhr.

Die ca. 3.5h Ankunftsverspätung ist unerwünscht. Könnte ich frühere Verbindungen beantragen oder eine Entschädigungszahlung für mehr als drei Stunden Verspätung unter 1500km einfordern? Sorry, ist meine erste mehrstündige Verspätung in Europa.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Folgende Situation:

Habe für Samstag 7.4 LX 536 um 17.40 Uhr ZRH - LYS gebucht mit Ankunftszeit in LYS 18.45 Uhr.

Bei meinen Reisevorbereitungen gestern habe ich gelesen: "Wichtig: Eine aktuelle Änderung beeinflusst Ihre Flugbuchung. Wenden Sie sich direkt an Ihre Verkaufsstelle." Das habe ich heute zeitlich nicht gemacht. Buchte direkt bei swiss.com.
Eine Anpassung der Flugzeiten ist erfolgt: 18.05 ZRH - FRA 19.05 und anschliessend 21.05 FRA - LYS 22.20 Uhr.

Die ca. 3.5h Ankunftsverspätung ist unerwünscht. Könnte ich frühere Verbindungen beantragen oder eine Entschädigungszahlung für mehr als drei Stunden Verspätung unter 1500km einfordern? Sorry, ist meine erste mehrstündige Verspätung in Europa.


Am 07.04.2018 gibt es keinen Flug von ZRH nach LYS... Eventuell wegen den streiks in Frankreich?

Dein Post ist nicht sehr verständlich. Einmal schreibst Du ZRH-LYS, dann FRA-ZRH-LYS... Was hast Du denn gebucht? Wenn Du ab FRA fliegst, dann lass Dich auf den Direktflug auf LH umbuchen:

Results from https://www.ExpertFlyer.com
Code:
Flight Availability Search
Departing FRA on 07/04/18 15:00 for LYS
Flying LH  
                                                                     Frequency
Flight        Stops  Depart             Arrive             Aircraft  Reliability     Available Classes
0 Connections
LH  1078       0      FRA                LYS                321        Daily           J7 C6 D6 Z0 P0 Y9 B9 M9 U9 H0 Q0 V0 W0 S0 T0 L0 K0 
                     07/04/18 17:10     07/04/18 18:25               75% / 15m
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.955
1.434
Am 07.04.2018 gibt es keinen Flug von ZRH nach LYS... Eventuell wegen den streiks in Frankreich?

Dein Post ist nicht sehr verständlich. Einmal schreibst Du ZRH-LYS, dann FRA-ZRH-LYS... Was hast Du denn gebucht? Wenn Du ab FRA fliegst, dann lass Dich auf den Direktflug auf LH umbuchen:

Results from https://www.ExpertFlyer.com
Code:
Flight Availability Search
Departing FRA on 07/04/18 15:00 for LYS
Flying LH  
                                                                     Frequency
Flight        Stops  Depart             Arrive             Aircraft  Reliability     Available Classes
0 Connections
LH  1078       0      FRA                LYS                321        Daily           J7 C6 D6 Z0 P0 Y9 B9 M9 U9 H0 Q0 V0 W0 S0 T0 L0 K0 
                     07/04/18 17:10     07/04/18 18:25               75% / 15m
Er hat wohl ursprünglich einen Direktflug von ZRH nach LYS mit der Swiss gebucht, der dann gestrichen wurde und nun soll er via FRA nach LYS fliegen.
@ To:Kontaktiere Swiss und sage denen welche Verbindung du haben möchtest. Akzeptieren musst du diese Zwangsumbuchung nicht. Sie müssen dich bei verfügbaren Plätzen kostenfrei umbuchen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.748
BRU
Dass LX die Verbindung nach LYS ab Sommerflugplan einstellt, ist nun aber doch schon recht lange bekannt, hier geht es also nicht um eine kurzfristige Streichung oder Verspätung... Hast Du hier wirklich nie eine Info/automatische E-Mail erhalten?

Umbuchung auf eine andere, Dir zeitlich passendere Verbindung innerhalb der LH-Gruppe sollte ansonsten kein Problem sein (sofern so kurzfristig noch Verfügbarkeiten). Also schaue, ob es da was Besseres gibt, und bitte um Umbuchung darauf.

Was die Entschädigung betrifft: Hier könntest Du höchstens was rausholen, wenn LX es wirklich versäumt hat, Dich zu informieren.
 
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snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
756
413
ZRH
Besten Dank allen Antwortenden. Nein, Mail habe ich keine von Swiss erhalten. Wann im Swiss Profil von mir was angepasst wurde, weiss ich nicht.

Es ist richtig, dass der Flug vor ca. einem halben Jahr gebucht wurde. In meinem Swiss Profil habe ich es am Mittwoch bemerkt und das nun von der LH Gruppe angepasste Routing erblickt.
 
Zuletzt bearbeitet:

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.837
1.295
MUC, BSL
Das ist jetzt natürlich auch nicht uninteressant: ich nehme an, dass der Zeitpunkt der Information des Kunden (Mail, SMS, Anruf, etc.) für die Entschädigungszahlung sein dürfte und nicht wann der Flug tatsächlich gestrichen wurde, oder?
 

snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
756
413
ZRH
Habe mit dem Swiss Kundendienst telefoniert. Eine Umbuchung konnte auf nur eine Verbindung via MUC morgens angeboten werden. Diese ist für mich terminlich nicht machbar.

Habe den Hinweis erhalten, das Kontaktformular auszufüllen und mich betr. Kompensation zu äussern. Habe ich gemacht.
Bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Abendflug via FRA zu nehmen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.999
1.062
Wenn ursprünglich nicht-EU airline (Swiss) mit Start außerhalb der EU (ZRH) gebucht war, dürften die EU-Kompensationen nicht greifen, oder?

Da müsste jemand mit Kenntnis des Schweizer Rechts helfen, ob man z.B. einfach selber eine akzeptable Verbindung (ggf. auch gruppenfremde airline) buchen kann und Rückerstattung fordern kann, oder nicht. Das wäre ja die einzige zusätzliche Möglichkeit, wenn Swiss/LH-Group nicht von sich aus etwas entsprechendes anbieten.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.999
1.062

Na sowas. Bei der Schweiz blick ich immer nicht recht durch. Hätte gedacht, dass die fehlende Mitgliedschaft im EWR hier auch die Gültigkeit der entsprechenden EU-Verordnung verhindert, scheint aber nicht so zu sein..... :confused:

edit: Ist wohl im Luftverkehrsabkommen zwischen Schweiz und EU so geregelt, aber nie wirklich in Schweizer Gesetze gegossen worden. Das sorgt für Probleme insbesondere bei Flügen von/in Drittländer. Im konkreten Fall hier wahrscheinlich nicht relevant, da EU das Ziel ist, aber trotzdem interessant.

Hier ein Link mit etwas Hintergrund: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/03/gilt-die-eu-fluggastrechteverordnung.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.748
BRU
Wurde hier schon öfter diskutiert. Das Problem bei LX ist u.a., dass in der Schweiz zwar grundsätzlich die EU-VO gilt, die Schweiz allerdings nicht die Auslegung durch den EuGH anerkennt. Und zahlreiche "kundenfreundliche" Aspekte (wie etwa, dass technische Probleme meist keine außerordentlichen Umstände sind etc.) gehen auf EuGH-Urteile zurück.

Wobei in diesem Fall aber v.a. die Frage relevant ist, wer hier wie beweisen muss, dass über die Streichung rechtzeitig informiert wurde bzw. nicht informiert wurde. Ich meine mich zu erinnern, dass hier grundsätzlich die Airline beweisen muss, dass sie den Kunden informiert hat. Wobei ich aber nicht weiß, ob nicht auch das nur eine Auslegung durch Gerichte / den EuGH ist (die LX wohl wieder nicht anerkennen würde....).

Ansonsten würde ich eventuell auch versuchen, mir durch die deutlich spätere Ankunft zusätzlich entstandene Kosten (wie etwa Taxikosten o.ä.) zu verlangen.
 
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koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.365
1.828
Wurde hier schon öfter diskutiert. Das Problem bei LX ist u.a., dass in der Schweiz zwar grundsätzlich die EU-VO gilt, die Schweiz allerdings nicht die Auslegung durch den EuGH anerkennt. Und zahlreiche "kundenfreundliche" Aspekte (wie etwa, dass technische Probleme meist keine außerordentlichen Umstände sind etc.) gehen auf EuGH-Urteile zurück.

Korrekt, und LX praktiziert seit Jahren erfolgreich, sich in der CH einklagen zu lassen, um kurz vor dem Urteilsspruch einzulenken. Sie verhindert damit eine Präjudiz vor einem CH-Gericht... Nicht die feine Art :-(
 
B

Boeing736

Guest
Wo wurde denn gebucht? Bei LX direkt oder über einen Agenten (OTA, Reisebüro o.ä.)?
Bei letzterem wären die in der Pflicht gewesen dich zu informieren.