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Schriftlich ist natürlich immer gut. Aber letztlich muss Condor nachweisen, was es angeboten haben will.
Schadensminderungspflicht besteht. Dass Condor dir die frühestmögliche Ersatbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen anzubieten hat, heißt nicht, dass du eben diese buchen musst. Sehe aber nicht, warum du in dieser Konstellation die 2500 Euro nicht erstattet erhalten solltest. Die Schadensminderungspflicht geht übrigens auch nicht soweit, dass du die günstigste Verbindung suchen und finden müsstest. Wenn das Luftfahrtunternehmen seine Chance nicht nutzt, durch ein eigenes Angebot die Kosten im Rahmen zu halten, hat es eben Pech gehabt.
Ich denke, es geht doch v.a. um die Frage, ob ich, wenn mir die Airline wie in diesem Fall einen Ersatzflug erst am nächsten Tag anbietet, es jedoch auch am gleichen noch eine Möglichkeit mit einer "Fremdairline" gegeben hätte, auf Umbuchung darauf bestehen kann bzw., wenn die Airline das verweigert, selber buchen und mir das Geld hinterher holen kann.
Bei lediglich 1 oder 2 Stunden früherer Alternative mit "Fremdairline" mag ja vielleicht noch die Schadensminimierung greifen, nur spätestens bei Flug erst am nächsten Tag würde ich das nicht akzeptieren (außer, ich habe wirklich reichlich Zeit...).
Genauso hätte ich in diesem Fall bei der Ankunft nicht erst 3h mit Condor telefoniert, sondern mir selber das Zugticket gebucht und die Rechnung an Condor geschickt. Kann ja wohl auch nicht sein, dass ich da erst um Genehmigung anfragen muss, wenn mich die Airline a) auf einen Flug zu einem anderen Flughafen umbucht, und b) der versprochene Transport dann nicht vorhanden ist.