Flugverspätung - Schadenersatz für nicht stornierbares Hotel?

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Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
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DXB
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Hallo,

ich hatte einen Flug GVA-ZRH-AGP gebucht mit 2h Umsteigezeit. Der Flieger GVA-ZRH war kaputt und die Organisation eines neuen Fliegers hat gedauert, so dass ich knapp den Anschluss verpasst habe.
Hotel in ZRH wurde von LX gestellt und ich wurde umgebucht auf den nächsten Tag, aber ich hatte in AGP für $488 ein Hotel gebucht, das ich nicht mehr stornieren konnte.

Hat man eine Chance, das Geld für das Hotel in AGP erstattet zu bekommen?
Ich finde nur Beiträge zu der Entschädigung für die Verspätung an sich.
Die 250€ reichen ja vorne und hinten nicht, sind aber wohl auch nur für die Unannehmlichkeiten gedacht?
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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Das sieht schlecht aus. Du hast einen Beförderungsvertrag von A nach B geschlossen. EU 261 kannst du ausschöpfen ,aber alles was nach Ankunft in B passiert ist ist dein Pech.
 
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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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Die EU Verordnung 261/2004 hat pauschale Werte, die mögliche Kosten durch die Verspätung/ Ausfall zu kompensieren. Das ist für solche Dinge wie Hotel, Mietwagen etc. gedacht. Also genau dein Fall.
Darüber hinausgehende Kosten werden nicht erstattet.

'Unannehmlichkeiten' wie Übernachtung am Flughafen, Verzehr etc. werden ja separat abgedeckt und durch die Airline zusätzlich gestellt.

Ob die EU 261/2004 bei Flügen ex Schweiz mit swiss einfach durchzusetzen ist, ist nochmal eine ganz andere Geschichte.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Erm... wenn flex, warum nicht am Abend am Flughafen am Hotel anrufen, stornieren und für den nächsten Tag neu buchen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.717
7.895
Das sieht schlecht aus. Du hast einen Beförderungsvertrag von A nach B geschlossen. EU 261 kannst du ausschöpfen ,aber alles was nach Ankunft in B passiert ist ist dein Pech.
Das ist falsch, die pauschale Entschädigung gilt eben für Fälle die sich mit der Pauschale auch abdecken lassen, ein höherer Schaden kann durchaus durchgesetzt werden mit entsprechenden Nachweisen. Allerdings wird sich der Pax hier auch die Übernachtung in ZRH anrechnen lassen müssen. Damit dürfte nicht mehr viel zu holen sein.

Wir erinnern uns an den Fussballer der dann einen Privatjet nach Mallorca genommen hat weil man ihn hat stehen lassen. Gleiches würde z.B. gelten wenn man auf Grund eines Ausfalls eine Kreuzfahrt oder ähnliches verpasst. Da wird man lediglich nachweisen müssen das man das ganze halbwegs vernünftig gebucht hat. Bei einem Hotel am Ankunftsort braucht man aber nicht besonders viel nachweisen, das braucht man einfach nach der Landung.

Die Pauschale ist nicht für etwaiges Ungemach sondern für tatsächliche materielle Schäden, sind diese höher kann man diese durchsetzen, sind sie niedriger hat man Glück gehabt.
 
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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Das sieht schlecht aus. Du hast einen Beförderungsvertrag von A nach B geschlossen.
Genaugenommen hast du einen Beförderungsvertrag von A nach B zum Zeitpunkt X geschlossen, und bezüglich dieses Details ist die Airline vertragsbrüchig geworden...
Umgekehr hätten sie ja auch null Nachsicht gezeigt, wenn du zu spät zum Flug erschienen wärst. Hätten sie auch dann vollen Schadensersatz von dir verlangt, wenn sie deinen Sitz tatsächlich für mehr Geld an einen anderen Passagier verkauft, und damit einen "negativen Schaden" erlitten haben...
Deine Pflichten aus dem Vertrag kennen die Airlines immer ganz genau. Ihre vergessen sie gerne mal.

Das ist falsch, die pauschale Entschädigung gilt eben für Fälle die sich mit der Pauschale auch abdecken lassen, ein höherer Schaden kann durchaus durchgesetzt werden mit entsprechenden Nachweisen. Allerdings wird sich der Pax hier auch die Übernachtung in ZRH anrechnen lassen müssen. Damit dürfte nicht mehr viel zu holen sein.

Wir erinnern uns an den Fussballer der dann einen Privatjet nach Mallorca genommen hat weil man ihn hat stehen lassen. Gleiches würde z.B. gelten wenn man auf Grund eines Ausfalls eine Kreuzfahrt oder ähnliches verpasst. Da wird man lediglich nachweisen müssen das man das ganze halbwegs vernünftig gebucht hat. Bei einem Hotel am Ankunftsort braucht man aber nicht besonders viel nachweisen, das braucht man einfach nach der Landung.

Die Pauschale ist nicht für etwaiges Ungemach sondern für tatsächliche materielle Schäden, sind diese höher kann man diese durchsetzen, sind sie niedriger hat man Glück gehabt.
Das ist komplett falsch.
Zu allererst ist es eben laut EU261 keine Entschädigung, sondern eine Ausgleichszahlung. Sie steht dir auch dann in voller Höhe zu, wenn null Schaden entstanden ist.
Ausserden sagt Artikel 15 klar, dass diese Verordnung deine zivilrechtlichen Ansprüche (auf Schadensersatz) nicht einschränkt.
Die Ausgleichszahlung ist ausschließlich "für etwaiges Ungemach" und überhaupt nicht "für tatsächliche materielle Schäden" gedacht.
Die Präambel der EU261 sagt klar, dass diese Verordnung die Airlines dazu bringen soll, die Anzahl an nichtbeförderten Passagieren zu verringern, die Zahlungen sind eine "Erziehungsmaßnahme", kein Schadensersatz.

Bei alledem hast du allerdings auch immer eine Mitwirkungspflicht, Schaden gering zu halten. Unflexibel zu buchen dürfte da wenig helfen. Man weiss einfach, das Lufttransport (vor allem aktuell) nie 100% zuverlässig ist, dann so zu planen als ob er es wäre, ist ziemlich blauäugig.

Meine Erfahrung mit Hotelketten bei denen ich Status habe ist ausserdem, dass sie bisher auch bei nicht-stornierbaren Buchungen als Kulanz kein Geld verlangt haben.
Im Gegensatz zu Airlines haben die verstanden, wie man treue Kunden tatsächlich bindet.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Da kann schon ein begründeter Anspruch bestehen. Aus EU261 ergibt sich neben Betreuungsleistungen „nur“ die Ausgleichszahlung. In den meisten Fällen ist das für den Passagier bereits wie Geburtstag und Weihnachten am selben Tag. Hier reicht es leider nicht.

Ist eine Sache für einen Rechtsanwalt. Die EUR 250,- würden auf darüber hinausgehenden Schadensersatz angerechnet. Muss mal sich überlegen, ob man dafür klagen möchte.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.717
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Genaugenommen hast du einen Beförderungsvertrag von A nach B zum Zeitpunkt X geschlossen, und bezüglich dieses Details ist die Airline vertragsbrüchig geworden...
Umgekehr hätten sie ja auch null Nachsicht gezeigt, wenn du zu spät zum Flug erschienen wärst. Hätten sie auch dann vollen Schadensersatz von dir verlangt, wenn sie deinen Sitz tatsächlich für mehr Geld an einen anderen Passagier verkauft, und damit einen "negativen Schaden" erlitten haben...
Deine Pflichten aus dem Vertrag kennen die Airlines immer ganz genau. Ihre vergessen sie gerne mal.


Das ist komplett falsch.
Zu allererst ist es eben laut EU261 keine Entschädigung, sondern eine Ausgleichszahlung. Sie steht dir auch dann in voller Höhe zu, wenn null Schaden entstanden ist.
Ausserden sagt Artikel 15 klar, dass diese Verordnung deine zivilrechtlichen Ansprüche (auf Schadensersatz) nicht einschränkt.
Die Ausgleichszahlung ist ausschließlich "für etwaiges Ungemach" und überhaupt nicht "für tatsächliche materielle Schäden" gedacht.
Die Präambel der EU261 sagt klar, dass diese Verordnung die Airlines dazu bringen soll, die Anzahl an nichtbeförderten Passagieren zu verringern, die Zahlungen sind eine "Erziehungsmaßnahme", kein Schadensersatz.

Bei alledem hast du allerdings auch immer eine Mitwirkungspflicht, Schaden gering zu halten. Unflexibel zu buchen dürfte da wenig helfen. Man weiss einfach, das Lufttransport (vor allem aktuell) nie 100% zuverlässig ist, dann so zu planen als ob er es wäre, ist ziemlich blauäugig.

Meine Erfahrung mit Hotelketten bei denen ich Status habe ist ausserdem, dass sie bisher auch bei nicht-stornierbaren Buchungen als Kulanz kein Geld verlangt haben.
Im Gegensatz zu Airlines haben die verstanden, wie man treue Kunden tatsächlich bindet.
Das was du betreibst ist Wortklauberei. Und du bestätigst genau was ich schreibe. Wie hier auch schon aufgeführt, selbst flexibel gebuchte Hotels sind ab (meistens) 18:00 Uhr nicht mehr zu stornieren.

Ausserden sagt Artikel 15 klar, dass diese Verordnung deine zivilrechtlichen Ansprüche (auf Schadensersatz) nicht einschränkt.
Das war die Kernaussage meines Posts.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Das machen dummerweise nicht alle Hotels mit, manchmal auch weil sie schlicht am nachten Tag ausgebucht sind.
Was eigentlich nach meienr Erfahrung bisher immer ging, ich zahle das Zimmer und reise trotzdem erst morgen an. Wenn es über mehrere Tage gebucht ist, sollte das Hotel deswegen, dann nicht ausgebucht sein.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.361
7.861
selbst flexibel gebuchte Hotels sind ab (meistens) 18:00 Uhr nicht mehr zu stornieren.
Da nur sehr wenige Hotels Check-in vor 15:00 ermöglichen hast du also nur dann Probleme, wenn Flugzeit + lokaler Transport am Zielort < 3 Stunden ist.
Ansonsten kannst du immer rechtzeitig vor Abflug reagieren.

Die EUR 250,- würden auf darüber hinausgehenden Schadensersatz angerechnet.
Obwohl die EU261 das Gegenteil sagt... Diese Ausgleichszahlung soll null Schaden ersetzen, sie soll die Airline erziehen, es ihr unattraktiv machen auf dem Rücken ihrer Kunden die Gewinne zu maximieren. Sie auf den Schaden anzurechnen würde die Airlines belohnen, statt wie beabsichtigt und in der Präambel erklärt zu bestrafen.

In den meisten Fällen ist das für den Passagier bereits wie Geburtstag und Weihnachten am selben Tag.
Für einfache Gemüter.
Andere wissen genau, wer ihnen diese Ausgleichszahlung bezahlt: Sie selbst beim Buchen ihres Fluges. Denn natürlich sind die längst mit eingepreist.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.717
7.895
Obwohl die EU261 das Gegenteil sagt... Diese Ausgleichszahlung soll null Schaden ersetzen, sie soll die Airline erziehen, es ihr unattraktiv machen auf dem Rücken ihrer Kunden die Gewinne zu maximieren. Sie auf den Schaden anzurechnen würde die Airlines belohnen, statt wie beabsichtigt und in der Präambel erklärt zu bestrafen.
Die Ausgleichszahlung ist gleichzeitig ein pauschaler Schadensersatz, der bei geltenmachtung zivilrechtlicher Ansprüche genauso verrechnet wird wie z.B. ein gestelltes Hotelzimmer.

Sollte dir ein wie auch immer gearteter Schaden in Höhe der Ausgleichszahlung entstehen bekommst du zivilrechtlich nichts mehr durchgesetzt. Die Ausgleichszahlung soll einen Schaden pauschal abdecken um Bürokratie für beide Seiten zu vereinfachen. Ob es auch eine Erziehungsmassnahme ist wissen wahrscheinlich nur die die Verordnung eingeführt haben, wirken tut sie in der Richtung jedoch nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Was eigentlich nach meienr Erfahrung bisher immer ging, ich zahle das Zimmer und reise trotzdem erst morgen an. Wenn es über mehrere Tage gebucht ist, sollte das Hotel deswegen, dann nicht ausgebucht sein.
Ich kenne es in der Regel auch nicht anders, hatte aber schon entsprechende Erlebnisse. Aktuell ärgere ich mich da gerade mit Booking rum. Hotel hat die Umbuchung akzeptiert (bezahlt wurde im Hotel), Booking versucht aber weiter die Nacht des No Shows meiner KK zu belasten.
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.361
7.861
Die Ausgleichszahlung soll einen Schaden pauschal abdecken um Bürokratie für beide Seiten zu vereinfachen.
Die Präambel der EU216 sagt das Gegenteil. Sie soll der Airline wehtun, und eben nicht verrechnet werden können.

bei geltenmachtung zivilrechtlicher Ansprüche genauso verrechnet wird wie z.B. ein gestelltes Hotelzimmer.
Bei den Betreuungsleistungen sieht es in der Tat anders aus. Das gestellte Hotelzimmer must du dir anrechnen lassen.
Deshalb steht es dir aber auch dann zu, wenn die Airline gar keine Schuld trifft.

Aktuell ärgere ich mich da gerade mit Booking rum.
Genau deshalb vermeide ich auch solche Vermittler, nach entsprechenden Erfahrungen.
Die Hotels sind (gerade bei Statuskunden) immer extrem bemüht. Booking gar nicht.

Da ausserdem Booking nur seltenst günstiger ist, als die Member-Rates direkt beim Hotel, nutze ich es nur ganz selten. Zum Beispiel wenn das Hotel behauptes ausgebucht zu sein, Booking aber noch Zimmer anbietet. Und das ist bei mir auch tatsächlich immer gutgegangen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.717
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Genau deshalb vermeide ich auch solche Vermittler, nach entsprechenden Erfahrungen.
Die Hotels sind (gerade bei Statuskunden) immer extrem bemüht. Booking gar nicht.

Da ausserdem Booking nur seltenst günstiger ist, als die Member-Rates direkt beim Hotel, nutze ich es nur ganz selten. Zum Beispiel wenn das Hotel behauptes ausgebucht zu sein, Booking aber noch Zimmer anbietet. Und das ist bei mir auch tatsächlich immer gutgegangen.
Ja da geht es mir nicht anders, das besagte Hotel liess sich jedoch nur mit Booking buchen und es gibt in dem Ort keine echten anderen Hotels, die sind dann mind. eine Stunde Autofahrt entfernt. So ist es eben im äussersten Norden Europas.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Präambel der EU216 sagt das Gegenteil. Sie soll der Airline wehtun, und eben nicht verrechnet werden können.
Ich kenne nur Urteile die das eben anders sehen.