Flugverspätung - Schadenersatz für nicht stornierbares Hotel?

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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.014
903
TXL
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Welches Hotel erlaubt kostenlose Stornierung um 21:30 am Anreisetag?
Bitte lass es mich wissen, ich werde alle meine Reisen mit Abendflügen dann nur noch dorthin machen.
ich weiß nicht, ob es immer noch so ist:
Aber bei IBIS war no show ohne Konsequenzen bei einer Buchung des flexiblen Tarifs möglich. Das Zimmer war dann höchstens eben nicht mehr frei nach 18 Uhr.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.418
9.817
Aber bei IBIS war no show ohne Konsequenzen bei einer Buchung des flexiblen Tarifs möglich. Das Zimmer war dann höchstens eben nicht mehr frei nach 18 Uhr.
Das gibt es bei nicht garantierten Buchungen.

Allerdings hält sich der Nutzen einer ab 18:00h nicht mehr garantierten Buchungen bei einer Anreise um 21:30h in recht engen Grenzen.

Ich buche so ziemlich immer Flex und natürlich hilft das nicht bei kurzfristigen IRROPS. Gute Hotels gewähren natürlich Kulanz, aber eben auch nicht immer.
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.167
192
DXB
Ok, also Zusammenfassung:
Es weiß eigentlich keiner, aber jeder wollte mal seine Meinung zu stornierbaren Hotelbuchungen loswerden.
Danke für den Austausch. Ich warte dann mal ab, was LX sagt, und frage sonst einen Anwalt in der Schweiz.
 
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Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
387
682
Ok, also Zusammenfassung:
Es weiß eigentlich keiner, aber jeder wollte mal seine Meinung zu stornierbaren Hotelbuchungen loswerden.
Danke für den Austausch. Ich warte dann mal ab, was LX sagt, und frage sonst einen Anwalt in der Schweiz.
Guter Gedanke, einen Anwalt zu fragen. Warum bist Du nicht früher darauf gekommen? Hattest Du hier eine rechtssichere Auskunft erwartet :ROFLMAO:
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
406
142
Meines Erachtens ist die Kompenstionszahlung auf die Folgekosten anzurechnen, aber auch ich bin der Meinung dass man - wenn die Kosten darüber hinaus gehen wie in diesem Fall - diese zusätzlichen Kosten durchaus geltend machen kann. Allerdings wiegesagt unter Anrechnung der 250 EUR.

Edit: Es gab ja vor einigen Jahren ein "airlinefreundliches" BGH Urteil, welches besagte dass man auf Folgekosten die Kompensationszahlung anrechnen darf. Das führte gerade bei hohen Kompensationszahlungen (z.B. USA) aber geringen Schaden (1 Nacht Hotel verloren) oft dazu, dass man eben nur die Kompensationszahlung bekommt.
Das impliziert aber ja auch, dass grundsätzlich Folgeschäden geltend gemacht werden können. Für den Rest bitte Juristen fragen :)
 
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Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.167
192
DXB
Guter Gedanke, einen Anwalt zu fragen. Warum bist Du nicht früher darauf gekommen? Hattest Du hier eine rechtssichere Auskunft erwartet :ROFLMAO:

Es bringt wenig, einen Anwalt einzuschalten, bevor man eine Ablehnung bekommen hat. Ich gehe aber davon aus, dass es etwas dauert, bis LX zu dem Fall Stellung nimmt.
Daher hatte ich gehofft, hier vielleicht jemanden zu finden, der schon mal einen ähnlichen Fall hatte o.ä.

Aber stattdessen habe ich hier ja ein ganzes Team von Hotelbuchungsstrategieberatern gefunden, auch nicht schlecht. Ich bin ja nicht so viel unterwegs, daher ist so eine Beratung immer sehr hilfreich.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Meines Erachtens ist die Kompenstionszahlung auf die Folgekosten anzurechnen, aber auch ich bin der Meinung dass man - wenn die Kosten darüber hinaus gehen wie in diesem Fall - diese zusätzlichen Kosten durchaus geltend machen kann. Allerdings wiegesagt unter Anrechnung der 250 EUR.

Ist halt die Frage, was dann wäre, wenn sie auch noch das Hilton ZRH (widerliches Loch) gegenrechnen dürfen. Das ist regulär recht teuer, so ca. 250€ pro Nacht.
Aber das entschädigt nicht wirklich dafür, dass ich einen ganzen Tag verloren habe und in einem Loch in der regnerischen Schweiz schlafen musste statt in einem Luxushotel im sonnigen Spanien…
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.126
704
Es weiß eigentlich keiner, aber jeder wollte mal seine Meinung zu stornierbaren Hotelbuchungen loswerden.
Danke für den Austausch. Ich warte dann mal ab, was LX sagt, und frage sonst einen Anwalt in der Schweiz.
Es wurde schon von mehreren Nutzern hier korrekt zusammengefaßt, wie es üblicherweise rechtlich gehandhabt wird: Nämlich daß man höhere Schadenssummen mit Nachweis prinzipiell durchsetzen kann, jedoch die Pauschalentschädigung nach EU-VO angerechnet bekommt (die gibbet also nicht on top). Ebenso, daß die Schweiz ein eher schwieriger Rechtsstand für solche Forderungen ist.

Rechtsverbindliche Aussagen gibts ansonsten immer nur beim RA, nicht kostenlos im Forum. Du kannst aber von obigem erst mal ausgehen und wenn die Airline mauert, brauchst du eh den RA.

Zweifellos kann so ein Mist einem 1-2 Urlaubstage verhageln. Da gibt es leider keinen sicheren Schutz vor. Prügelstrafe für den CEO der Airline a la Malaysia würde helfen, konnte bisher allerdings ebenfalls noch nicht durchgesetzt werden...
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.518
2.346
Corona-Land
Das ist klasse, ich habe auch viele Meinungen. Haben wir schon was gemeinsam.
Hallo (Hase-?) Hoppel.

Wenn das mit der Entschädigung so wäre, dann könnte man ja immer die Erstattung eines Anschlussfluges erhalten.
(10 Euro Zubringer zum Intercont F)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und ich trinke lieber Wasser mit Kohlensäure als ohne, aber was hat das mit dem Thema zu tun?
Wenn mir ein flex Preis sowieso keine Möglichkeit der Stornierung bietet ist es Unsinn diesen Mehrpreis zu zahlen.

Habe jetzt in Tromso das Grand Scandic für ein Appel und ein Ei bekommen. Wenn wir nicht hinkommen, aws solls.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.032
2.853
Unsinn - selbst wenn man Flex bucht, duerfte eine Stornierung am Tag der Anreise ins Leere gehen. Immer diese hochnaesigen Kommentare, um Andere als "Billigheimer" dastehen zu lassen :rolleyes:
Wieso storniert man nicht gleich bei Auftreten des Problems und bucht neu, wenn man schon mit der 488$ Rate "flext"? Ich kann da keine Problematik erkennen. Die zeitliche Komponente kann es nicht gewesen sein oder war die unter drei Stunden?
 

i_miss_flying

Erfahrenes Mitglied
10.02.2021
1.179
2.713
Das was du betreibst ist Wortklauberei. Und du bestätigst genau was ich schreibe. Wie hier auch schon aufgeführt, selbst flexibel gebuchte Hotels sind ab (meistens) 18:00 Uhr nicht mehr zu stornieren.


Das war die Kernaussage meines Posts.
In Asien habe ich zuletzt sogar öfters Hotels, wo man selbst die teureste, flexible Rate nur 24 bzw. 48 Stunden vor Anreise kostenlos stornieren kann. Danach fällt dann immer mindestens eine Übernachtung als Kosten an.
Ist doch gerade bei Hotels im Luxus-Segment verständlich, wenn diese sehr gut gebucht sind. Wenn man da am Anreisetag storniert, finden sie doch keinen neuen Gast...
Wäre mal interessant, ob sowas dann durch eine andere Versicherung (Amex o.ä.) abgedeckt ist....
 
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pjm

Aktives Mitglied
15.10.2019
144
95
Wieso storniert man nicht gleich bei Auftreten des Problems und bucht neu, wenn man schon mit der 488$ Rate "flext"? Ich kann da keine Problematik erkennen. Die zeitliche Komponente kann es nicht gewesen sein oder war die unter drei Stunden?
Es ist mir schon häufiger passiert, dass ich nach der Arbeit um 18 Uhr einen Weiterflug habe, der dann storniert wird, ohne Alternative am gleichen Tag. Dann ist es zu spät, um das Hotel zu stornieren und hilft auch die flex-Buchung nichts mehr. Wie schon mehrmals erwähnt, eine flex-Buchung deckt nicht alle möglichen Situationen ab.
Einfach mal davon ausgehen, der OP ist selber schuld, weil er nicht flex gebucht hat, ist etwas zu einfach gedacht.

Wie vom OP berichtet, war der Flug um 21.30. Er konnte ja nicht vorher wissen, dass er ihn verpassen würde. Auftreten des Problems war also 21.30, wo er festgestellt hat, er erreicht den neuen Flug nicht. Oder irdgendwann gegen 19.00, wo der Zubringer nach ZRH hätte starten müssen, und nicht gestartet ist. In beiden Fällen zu spät, um die flex-Buchung zu stornieren.

Es war natürlich ein Risiko, solch ein teures Hotel in Kombination mit dem letzten Flug des Tages zu buchen.
 

Hoppel

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14.01.2015
2.167
192
DXB
Es war natürlich ein Risiko, solch ein teures Hotel in Kombination mit dem letzten Flug des Tages zu buchen.
Exakt. Aber bei 2h Umsteigezeit mit Abflug von GVA (Swiss-Hub) hatte ich wirklich keine Probleme erwartet. Und der Flug war noch am Gate, als ich kam, aber halt schon zu. Es war extrem knapp, deshalb war selbst bei Abflug aus GVA nicht klar, ob ich ihn noch erreiche/sie warten oder nicht.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.305
3.351
Chersonesus Cimbrica
Das war eine Flexbuchung, aber der Flug war um 21.30 abends.
Diese unscheinbare Information hätte ich nicht irgendwo in der Mitte, sondern erst ganz am Ende deines kleinen Ratespiels veröffentlicht. Dann könntest Du die vielen
Hotelbuchungsstrategieberater
noch ein wenig länger bei der Abgabe von gar nicht so zweckdienliche Tipps beobachten. 😉
 
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spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Wieso? Das ist doch ein irrelevantes Detail für den eigentlichen Fall (OP wurde von LX stehen gelassen, Hotel kostet deutlich mehr als die Kompensation). Die Grundsatzdiskussion über flexible Hotelraten ging ja nicht von ihm aus...
 

Vollzeiturlauber

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27.11.2012
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2.346
Corona-Land
Ich kann immer noch nicht folgen.

Wieso vertritt man hier die Meinung ein Hotel oder sogar einen Kreuzfahrt muss bei Verspätung gezahlt werden (Folgeschaden),

ein verpasster Anschlussflug (zwi Tickets) nicht?
 

LH88

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08.09.2014
14.717
7.895
Ich kann immer noch nicht folgen.

Wieso vertritt man hier die Meinung ein Hotel oder sogar einen Kreuzfahrt muss bei Verspätung gezahlt werden (Folgeschaden),

ein verpasster Anschlussflug (zwi Tickets) nicht?
Wer sagt das bei einem verpassten Anschlussflug (zwei Tickets) kein Schadensersatz geltend gemacht werden kann? Klar geht das wenn mit entsprechender Umsicht gebucht wurde. Umstieg im Bereich MCT = eher nicht. Wenn zwischen den Flügen viele, viele Stunden liegen wird das gehen, wie viele Stunden genau akzeptabel sind wird wohl ein Gericht entscheiden, das wird hier keiner sagen können.

Das ist genau wie bei der Kreuzfahrt, wenn der Puffer klein ist wird ein Gericht die Schuld bei dir sehen, Anreise einen Tag eher und es klappt nicht, dann wird das Gericht die Schuld bei der Airline sehen. Die Entschädigung von Folgeschäden hängt stark vom genauen Fall ab. Ist ja z.B. bei verlorenen Gepäck und der Ersatzbeschaffung nicht anders. Da wirst du bei einem Strandurlaub weniger bekommen als wenn du in eine Vorstandssitzung oder zu einer Hochzeit musst.

Das alles dürfte ua §651 BGB (da geht es um Pauschalreisen) geregelt sein
 
Zuletzt bearbeitet:

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
406
142
LX lehnt jegliche Entschädigung ab, weil ein technischer Defekt ihrer Meinung nach ein außergewöhnlicher Umstabd ist…
Dann wohl zum Anwalt damit... die allerwenigsten technischen Defekte sind außergewöhnliche Umstände und selbst dann ist immer noch nachzuweisen warum es nicht möglich war eine Ersatzmaschine bereitzuhalten usw...
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.167
192
DXB
Hatte das schon befürchtet, die Schweiz erkennt da wohl die EU-Rechtsprechung nicht an:


Ersatzmaschine war sofort verfügbar, hat einfach nur so lange gedauert, die zu catern, alles umzuladen etc.