FR verlegt Flug um 12 Stunden vor

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jpage91

Neues Mitglied
03.06.2018
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0
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Hallo liebe Vielfliegergemeinde,

sonst bin ich hier ja nur stiller Mitleser, aber heute ist der Reisefrust zum ersten Mal in meinem Leben schon vor der Reise so groß, dass ich Euren Rat brauche.

Die Situation:

Ich habe Ende März einen Flug für 4 Personen mit Ryanair (ja, es war ein Fehler und ich werde es nicht wieder tun) von FRA nach PMI und zurück gebucht. Hinflug am 02.01.2020 um 07:00 Uhr mit FR 4140, Rückflug am 12.01.2020 um 18:05 Uhr mit FR 4213. Vor ca. 2 Wochen habe ich mal zufällig in die Ryanair App geschaut und siehe da: Der Rückflug wurde von 18:05 Uhr auf 11:55 Uhr verlegt - mit anderer Flugnummer und ohne dass ich eine Benachrichtigung erhalten hätte. Einen späteren Flug am gleichen Tag gab es plötzlich nicht mehr. Mangels Alternativen ähnlichen Preisen habe ich auch erstmal nichts unternommen, mit der früheren Rückflugzeit hätte ich mich auch irgendwie noch arrangieren können.
Gestern Abend habe ich wieder in die App geschaut: Nun findet der Rückflug plötzlich mit FR 4150 um 06:20 Uhr morgens statt! Wieder keine Benachrichtigung und kein späterer Flug laut Ryanair Homepage. Die Flugzeit geht natürlich gar nicht! Also habe ich heute Morgen bei der tollen Ryanair Hotline angerufen. Die Dame dort teilte mir mit, dass ich im Moment gar nichts machen könne. Sollte diese Flugzeitänderung wirklich fix sein, bekäme ich innerhalb von 14 Tagen eine E-Mail, in der die neue Flugzeit bestätigt wird. Erst dann könnte man über eine Umbuchung / Stornierung sprechen.

Ich habe mich mittlerweile schon ein bisschen im Internet schlau gemacht. Die Flugverlegung um 12 Stunden wird ja als Annulierung behandelt, was prinzipell ja schonmal gut ist. Aus dem tollen Gespräch mit der Ryanair-Hotline heraus ergeben sich bei mir jedoch zwei Fragen, bei denen ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt:


  • Ist die Flugvorverlegung (und die daraus entstehenden Rechte) bereits dadurch gegeben, dass unter meiner Buchungsnummer eine andere Flugzeit angegeben wird? Oder muss ich tatsächlich warten, bis Ryanair mich "offiziell informiert"? Hintergrund ist, dass ich mich gerne schnellstmöglich um eine Alternative kümmern würde, falls Ryanair mir keinen attraktiven Alternativflug anbietet, wovon ich fest ausgehe.
  • Hin- und Rückflug sind unter einer gemeinsamen Buchung getätigt. Habe ich im Falle der Flugvorverlegung des Rückflugs das Recht auf Stornierung von Hin- und Rückflug? Oder kann ich mir nur den Rückflug von Ryanair erstatten lassen und muss dann einen teuren OneWay-Flug als Alternative buchen? Eine günstige Return-Alternative hätte ich momentan in der Hinterhand, aber ohne Stornierung beider Flüge seitens Ryanair bringt das nichts...

Ich hoffe, ihr könnt mir bezüglich meiner Fragen weiterhelfen und mir ein paar Tipps geben, wie ich am besten vorgehe. Danke schonmal für Eure Mühe!

Viele Grüße
Daniel aka jpage91
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.660
10.533
irdisch
Bin kein Jurist aber würde sagen, entweder die bestätigen Dir nochmal schriftlich Deine gebuchten Originalzeiten oder sie müssen Dir das Ticket erstatten.
Im Prinzip muss das so lange vorher nicht viel bedeuten (man bedenke nur den Ärger mit der MAX-Flottenplanung bei Ryanair) aber für den Seelenfrieden würde ich woanders neu buchen, sobald die Stornierung und Rückzahlung seitens FR, hoffentlich schnell, erfolgt ist. Notfalls immer wieder anrufen und drauf bestehen. Wie man das juristisch durchsetzt, weiß ich aber auch nicht.
Grundsätzlich müssen die Dir ja die Änderungen mitteilen. Die App immer wieder abzuchecken ist eigentlich nicht Deine Aufgabe. Bis Du direkt informiert wirst, gilt für Dich eigentlich der alte Stand. Aber auch nach dem Telefonat?
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Ich hatte ähnliches letztes Jahr mit SAS. Auf Empfehlung vom Anwalt (User Umsteiger (y)) habe ich zunächst mit Fristsetzung um Ersatzbeförderung gebeten und nach Ablauf selber den deutlich teureren Ersatz gebucht. Der Anwalt hat dann geklagt und es gab erhebliche und langwierige Probleme mit der Zustellung der Klage durch das Gericht, mittlerweile hat sich aber SAS bereit erklärt alle Kosten, also Ersatzflüge, Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen.

Es dauert also manchmal sehr lange aber im Prinzip kommt man zu seinem Recht wenn der Anbieter einfach mal die Flugzeiten um viele Stunden ändert.
 
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jpage91

Neues Mitglied
03.06.2018
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Danke schonmal für Eure Anworten! Ich werde jetzt einfach mal eine E-Mail an Ryanair schreiben und ganz plump die Stornierung der Flüge unter entsprechender Fristsetzung fordern. Mal schauen, ob die darauf reagieren. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.383
627
Danke schonmal für Eure Anworten! Ich werde jetzt einfach mal eine E-Mail an Ryanair schreiben und ganz plump die Stornierung der Flüge unter entsprechender Fristsetzung fordern. Mal schauen, ob die darauf reagieren. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Dir ist dann aber klar, dass Du Dich dann um eine Ersatzbeförderung und die Bezahlung derselben selbst kümmern musst.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Deutschland-Mallorca im Januar dürfte weltweit wohl die Verbindung sein bei der man am wenigsten Probleme haben wird kurzfristig einen guten Preis zu bekommen. Dieses Jahr gabs ja selbst ein paar Tage vorher noch Tickets für 4,99 Euro.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Aus meiner reichen Erfahrung mit FR:
- Es wird erst dann an den betroffenen Pax kommuniziert und die Buchung für Änderungen/Stornos zugänglich sein, wenn die internen Flugplanspielchen alle durch sind.
- Es wird dann - aber auch erst dann - kein Problem mit Storno oder Änderung auf eine andere Strecke geben.
- Am schnellsten erreicht man den Kundendienst via Chat. Wenn man einen offensichtlich wenig begabten Chat-Partner erwischt, einfach die Session beenden und eine neue starten.
 
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jpage91

Neues Mitglied
03.06.2018
6
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Hallo und danke für die weiteren Antworten.

Aus meiner reichen Erfahrung mit FR:
- Es wird erst dann an den betroffenen Pax kommuniziert und die Buchung für Änderungen/Stornos zugänglich sein, wenn die internen Flugplanspielchen alle durch sind.
- Es wird dann - aber auch erst dann - kein Problem mit Storno oder Änderung auf eine andere Strecke geben.
- Am schnellsten erreicht man den Kundendienst via Chat. Wenn man einen offensichtlich wenig begabten Chat-Partner erwischt, einfach die Session beenden und eine neue starten.

Deine Erfahrung bestätigt im Prinzip genau das, was Ryanair mir mitgeteilt hat. Ich habe es dann noch zwei Mal über den Chat versucht, aber man wird immer mit der selben Floskel vertröstet, auch, wenn man nach Details fragt. Hier die Antwort auf meine Mail:

Sehr geehrter Herr jpage91,

Vielen Dank, dass Sie Ryanair kontaktieren.

Wie Sie schon informiert wurden, können wir die Stornierung nicht vornehmen, wenn die Zeitsveränderung von unserer Zentrale nicht bestätigt ist. Wenn Sie ein ofiziellen E-mail über die Veränderung bekommen werden, werden wir in der Lage um Ihnen die Kostenerstattung oder die kostenfreie Umbuchung anzubieten, für jetzt ist das aber nicht möglich.


Mit freundlichen Grüssen,

xxx
_____________

Für und im Auftrag der Fluggesellschaft Ryanair

Ist leider ziemlich unbefriedigend, aber mir wird wohl nichts Anderes übrig bleiben, als zu warten, bis Ryanair es für nötig hält, die Änderung zu bestätigen [emoji853]
 
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ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
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TXL
Deutschland-Mallorca im Januar dürfte weltweit wohl die Verbindung sein bei der man am wenigsten Probleme haben wird kurzfristig einen guten Preis zu bekommen. Dieses Jahr gabs ja selbst ein paar Tage vorher noch Tickets für 4,99 Euro.

Das ist so nicht richtig... es geht um JANUAR...da gibt es ab FRA nur ganz wenige Direktflüge. Aber ich würde da auch noch einige Zeit warten und schauen was von FR noch so kommt.
 

jpage91

Neues Mitglied
03.06.2018
6
0
Hallo zusammen,

nach einem halben Jahr krame ich das Thema mal wieder hervor. Mittlerweile ist die betroffene Reise zu Ende. Was passiert bzw. nicht passiert ist:


  • Da Ryanair mich im Juli bat, zu warten, bis die Flugverlegung offiziell bestätigt ist, habe ich erstmal nichts weiter unternommen. Mittlerweile war der Flug auch wieder auf 11:05 Uhr verlegt, was für mich zwar immer noch nicht schön, aber machbar war.
  • Eine offizielle Benachrichtigung seitens Ryanair blieb aus.
  • Ich bin dann um 11:05 Uhr geflogen und habe hinterher bei Ryanair das EU261-Formular ausgefüllt, weil Ryanair mich nicht min. 2 Wochen vor dem Flug offiziell über die Verlegung informiert hat. Meinem Verständnis nach steht mir dadurch eine Ausgleichszahlung von EUR 250,- p.P. zu.
  • Ryanair hat eine Zahlung strikt abgelehnt mit der Begründung, dass ich bei Buchung darüber informiert worden wäre, dass Ryanair sich Flugzeitenänderungen vorbehält. Ein erneuter Hinweis auf die Benachrichtigungspflicht laut EU261 änderte nichts an deren Meinung.
  • Ich habe die Vorgang nun mal an die SÖP weitergegeben

Hatte von Euch jemand schon einmal einen ähnlichen Fall und kann mir evtl. ein Gefühl dafür geben, ob es überhaupt Aussichten auf eine Ausgleichszahlung gibt?
 

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
220
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Hallo zusammen,

nach einem halben Jahr krame ich das Thema mal wieder hervor. Mittlerweile ist die betroffene Reise zu Ende. Was passiert bzw. nicht passiert ist:


  • Da Ryanair mich im Juli bat, zu warten, bis die Flugverlegung offiziell bestätigt ist, habe ich erstmal nichts weiter unternommen. Mittlerweile war der Flug auch wieder auf 11:05 Uhr verlegt, was für mich zwar immer noch nicht schön, aber machbar war.
  • Eine offizielle Benachrichtigung seitens Ryanair blieb aus.
  • Ich bin dann um 11:05 Uhr geflogen und habe hinterher bei Ryanair das EU261-Formular ausgefüllt, weil Ryanair mich nicht min. 2 Wochen vor dem Flug offiziell über die Verlegung informiert hat. Meinem Verständnis nach steht mir dadurch eine Ausgleichszahlung von EUR 250,- p.P. zu.
  • Ryanair hat eine Zahlung strikt abgelehnt mit der Begründung, dass ich bei Buchung darüber informiert worden wäre, dass Ryanair sich Flugzeitenänderungen vorbehält. Ein erneuter Hinweis auf die Benachrichtigungspflicht laut EU261 änderte nichts an deren Meinung.
  • Ich habe die Vorgang nun mal an die SÖP weitergegeben

Hatte von Euch jemand schon einmal einen ähnlichen Fall und kann mir evtl. ein Gefühl dafür geben, ob es überhaupt Aussichten auf eine Ausgleichszahlung gibt?


Nicht direkt gleich. Aber auch mit FRA - PMI

Ich zitiere mal meinen Beitrag von Mai:



"Am Dienstag 07.05. von FRA nach PMI mit FR geflogen.
Zurück sollte es am 09.05.19 gehen, ebenfalls mit FR um 14.10 Uhr

Am 07.05.19 um 14.54 Uhr schickt mir Ryanair ne Mail, dass mein Rückflug storniert wurde wegen Fluglotsen Streik in Frankreich. Mir wurde eine Rückerstattung oder Umbuchung angeboten.

Allerdings habe ich diese Mail erst gegen 18 Uhr gelesen, da ich unterwegs war feiern und das Handy im Hotel hatte. Am 09.05.19 gingen noch 2 weitere FR Flüge von PMI nach FRA, welche aber beide ausgebucht waren.
Für einen Flug heute am 10.05.19 wollte FR 60 € Aufpreis haben, was aber nicht in Frage kam, da ich heute wieder arbeiten muss und das Hotel auch ausgebucht war.

Kurz gesagt musste ich den Rückflug für den 08.05. um 10 Uhr buchen (kostenfrei bei Ryanair)

Alternativ Flüge von anderen Airlines für den 09.05.19 (normaler Abreisetag), lagen bei 150 € aufwärts "



Hatte es auch bei FR eingereicht über das das EU261-Formular. Wurde abgelehnt. Ging dann hin und her. Habe den Fall bei der SÖP eingereicht. Jetzt im Januar kam die Antwort, ob ich mit einem Vergleich von 50 € einverstanden wäre :D Habe es angenommen und FR hat schon nach den Bankdaten gefragt.

50 € statt 250 €, aber besser als nichts, da die gängigen Reclaim Portale fast alle den Falll abgelehnt hatten.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Hallo zusammen,

nach einem halben Jahr krame ich das Thema mal wieder hervor. Mittlerweile ist die betroffene Reise zu Ende. Was passiert bzw. nicht passiert ist:


  • Da Ryanair mich im Juli bat, zu warten, bis die Flugverlegung offiziell bestätigt ist, habe ich erstmal nichts weiter unternommen. Mittlerweile war der Flug auch wieder auf 11:05 Uhr verlegt, was für mich zwar immer noch nicht schön, aber machbar war.
  • Eine offizielle Benachrichtigung seitens Ryanair blieb aus.
  • Ich bin dann um 11:05 Uhr geflogen und habe hinterher bei Ryanair das EU261-Formular ausgefüllt, weil Ryanair mich nicht min. 2 Wochen vor dem Flug offiziell über die Verlegung informiert hat. Meinem Verständnis nach steht mir dadurch eine Ausgleichszahlung von EUR 250,- p.P. zu.
  • Ryanair hat eine Zahlung strikt abgelehnt mit der Begründung, dass ich bei Buchung darüber informiert worden wäre, dass Ryanair sich Flugzeitenänderungen vorbehält. Ein erneuter Hinweis auf die Benachrichtigungspflicht laut EU261 änderte nichts an deren Meinung.
  • Ich habe die Vorgang nun mal an die SÖP weitergegeben

Hatte von Euch jemand schon einmal einen ähnlichen Fall und kann mir evtl. ein Gefühl dafür geben, ob es überhaupt Aussichten auf eine Ausgleichszahlung gibt?

Bei Flugplanänderungen versendet FR Notifications of Schedule Change, die bestätigt werden müssen. Diese Mails landen bei mir allerding oft im Spam.

Wie es rechtlich aussieht, wenn der Kunde keine Bestätigung durchführt, kann ich nicht sagen. In jedem Fall hat FR dann keinen Nachweis, dass der Passagier die Notification erhalten hat.