FRA - BKK 290€ rt

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fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
224
230
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Ich wurde bisher von WY nicht über die Stornierung des Fluges per mail informiert.
Direkt über die Oman Air Webseite gebucht oder bei einem OTA? Wenn sie dich tatsächlich nicht kontaktiert haben, hättest du Glück, da der Vertrag nicht angefochten wurde und wohl jetzt nach einem Monat kaum noch angefochten werden kann.
 

vcdsbg

Reguläres Mitglied
27.08.2024
51
56
Direkt über die Oman Air Webseite gebucht oder bei einem OTA? Wenn sie dich tatsächlich nicht kontaktiert haben, hättest du Glück, da der Vertrag nicht angefochten wurde und wohl jetzt nach einem Monat kaum noch angefochten werden kann.
Naja, die Fluggesellschaft wird im Streitfall sicherlich einen Nachweis haben, dass sie eine Mail geschickt haben. Wenn die Mail im Spam-Ordner gelandet ist, dann aber wegen automatischer Regelung nach bsp. fünf Tagen gelöscht wird, wird die Schuld beim Gast liegen - nicht bei der Gesellschaft... nur weil ich die Mail nicht gesehen habe, habe ich nicht "Glück" gehabt. Die Rückzahlung der Fluggesellschaft ist ja schon alleine ein Indiz, dass dem Gast klar sein muss, dass was nicht stimmt
 

Koala1961

Neues Mitglied
29.08.2017
14
0
Habe direkt über die Homepage von Oman gebucht und meine Sindbad-Nummer hinterlegt. Seltsamerweise kann ich mich da auch nicht mehr einloggen. Habe keine Mail bekommen und nur durch die Rückbuchung auf meiner Kreditkarte festgestellt, das ich nicht mehr mitfliegen darf.
 

nutzer_1355

Reguläres Mitglied
24.03.2024
36
31
Naja, die Fluggesellschaft wird im Streitfall sicherlich einen Nachweis haben, dass sie eine Mail geschickt haben. Wenn die Mail im Spam-Ordner gelandet ist, dann aber wegen automatischer Regelung nach bsp. fünf Tagen gelöscht wird, wird die Schuld beim Gast liegen - nicht bei der Gesellschaft... nur weil ich die Mail nicht gesehen habe, habe ich nicht "Glück" gehabt.
Nur eine E-Mail zu schicken, ist in aus verschiedenen Gründen nicht alleine hinreichend für eine wirksame Anfechtung des Vertrags.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Rückzahlung der Fluggesellschaft ist ja schon alleine ein Indiz, dass dem Gast klar sein muss, dass was nicht stimmt
Anders wird ein Schuh draus. Mit der Rückzahlung kann der Fluggast im Streitfall beweisen, ab wann WY über den Irrtum Bescheid wusste.
Und genau ab diesem Zeitpunkt tickt die Uhr gegen WY.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.270
4.464
FRA
Es geht mir nicht um die ganze Zustellungsthematik. Es geht mir mehr um den Inhalt dieser E-Mail.
Sag das doch gleich:
================
Tariffehler in Ihrer Flugbuchung – Stornierung Ihrer Buchung – XXXXX

Sehr geehrter nutzer_1355,
Leider ist uns ein Fehler unterlaufen: Bei der Tarifveröffentlichung für die Strecke [Frankfurt–Bangkok] wurde versehentlich ein falscher Preis veröffentlicht. Obwohl wir diesen Fehler umgehend erkannt und korrigiert haben, betrifft er leider auch Ihre kürzlich getätigte Buchung.
Wir erklären hiermit den am 04 Juni 2025 abgeschlossenen Beförderungsvertrag für nichtig und treten vorsorglich zusätzlich vom Vertrag zurück. Wir werden daher Ihre Buchung mit der Referenznummer XXXXX stornieren und Ihnen den Ticketpreis erstatten.
Wir entschuldigen uns aufrichtig für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch bei Ihren Reiseplänen entstanden sind. Als Geste der Kulanz möchten wir Ihnen einen Reisegutschein in Höhe von 50 € anbieten, den Sie auf unserer Website oder App für zukünftige Reisen einlösen können (gültig bis 8. Juni 2026).
Im Rahmen des Engagements von Oman Air zur Verbesserung unserer Serviceleistungen möchten wir noch einmal betonen, dass der Fehler korrigiert wurde, um in Zukunft reibungslose Buchungen zu gewährleisten. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir sind weiterhin bestrebt, Ihnen einen außergewöhnlichen Service zu bieten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie in Zukunft wieder an Bord von Oman Air begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Kelpesh Patel
Oman Air
================
Gilt das jetzt als zugestellt?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.008
9.978
LEJ
Hier haben einige wirklich große Probleme mit der "win some, lose some"-Eigenschaft von EF.
Weshalb die erfahrenen Flieger eine EF nicht als ein Lottospiel betrachten, ist mir ein Rätsel.
Meiner eigenen Erfahrung nach sollte im Laufe der Jahre schon mal eine echte EF "gewonnen" haben.
Unter echte EF verstehe ich 600€ statt 2000€😉, erst so ist es wirklich "spannend".
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass eine Airline nach 14 Tagen nach Ticketausstellung eine EF akzeptieren muß.
Die echten Juristen hier sollten mehr dazu sagen können.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.008
9.978
LEJ
Wenn du schon zitiert, dann bitte auch den nächsten Satz.
Siehe auch auf dieser Seite
 

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nutzer_1355

Reguläres Mitglied
24.03.2024
36
31
AGBs könnten schon mal helfen
wobei auch nicht jede Klausel in AGBs zulässig sein muss
Die AGBs einer Fluggesellschaft dürfen die Schutzregelungen der EU-Fluggastrechteverordnung nicht aushebeln.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn du schon zitiert, dann bitte auch den nächsten Satz.
Siehe auch auf dieser Seite
Genau ! Die Anfechtungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Fluggesellschaft über den Irrtum - nicht ab dem Zeitpunkt der Ticketausstellung.

Wenn die Fluggesellschaft aber manuell eine Erstattung vornimmt, dann kann der Fluggast ja nachweisen, dass die Fluggesellschaft spätestens mit der Erstattung Kenntnis über den Irrtum erlangt hatte.
 
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vcdsbg

Reguläres Mitglied
27.08.2024
51
56
Die AGBs einer Fluggesellschaft dürfen die Schutzregelungen der EU-Fluggastrechteverordnung nicht aushebeln.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Genau ! Die Anfechtungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Fluggesellschaft über den Irrtum - nicht ab dem Zeitpunkt der Ticketausstellung.

Wenn die Fluggesellschaft aber manuell eine Erstattung vornimmt, dann kann der Fluggast ja nachweisen, dass die Fluggesellschaft spätestens mit der Erstattung Kenntnis über den Irrtum erlangt hatte.
Deine Überzeugung in aller Ehre, aber zu sagen, man wüsste von nichts, weil man die Email nicht erhalten hat und das Geld auf seinem Konto nicht zuordnen könnte, wird dir niemals helfen, um ins Flugzeug zu kommen. Mir ist bewusst, dass du sehr danach brennst - aber an deinem eigenen Anklage-gegen-Oman-Air-damit-sie-dich-fliegen-lassen, siehst du doch selbst, wie erfolgreich du derzeit damit bist
 
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nutzer_1355

Reguläres Mitglied
24.03.2024
36
31
Anklage-gegen-Oman-Air-damit-sie-dich-fliegen-lassen
Zum Glück stehen mir gar nicht die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, um Oman Air "anzuklagen".
Deine Überzeugung in aller Ehre, aber zu sagen, man wüsste von nichts, weil man die Email nicht erhalten hat und das Geld auf seinem Konto nicht zuordnen könnte, wird dir niemals helfen, um ins Flugzeug zu kommen.
Vielleicht möchte "man" ja gar nicht ins Flugzeug gelassen werden - eben wg. der EUR 600.
 

fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
224
230
Vielleicht möchte "man" ja gar nicht ins Flugzeug gelassen werden - eben wg. der EUR 600.
Dazu kommt sogar noch der Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum Wunschtermin, der auch sehr attraktiv sein dürfte.

Eine Rückbuchung reicht zur Anfechtung nicht aus. Wenn jemand wirklich keine Mail erhalten haben sollte, hätte derjenige sehr gute Karten. Höchstwahrscheinlich müsste man das aber gerichtlich durchsetzen, was schon eine deutliche Hürde für die meisten ist.

Da hier nochmal die AGB zur Sprache kamen: Wenn es (nur) danach ginge, hätte Oman Air dem Wortlaut nach nicht einfach stornieren dürfen. Die darin genannten Wahlmöglichkeiten stehen klar dem Kunden zu.
Eine Anfechtung kann meiner Kenntnis nach sogar in gewissem Rahmen vertraglich ausgeschlossen werden. Man könnte es daher vielleicht sogar so interpretieren, dass eine Anfechtung bei fehlerhaften Flugpreisen aufgrund der vertraglichen (AGB-)Vereinbarungen ausgeschlossen wurde.
 

nutzer_1355

Reguläres Mitglied
24.03.2024
36
31
Also ich sehe das so: Wenn Oman Air den Vertrag wirksam anfechtet, dann gelten natürlich auch nicht mehr die AGB aus diesem Vertrag.
Oman Air kann sich hier schwer auf die AGB berufen, wenn Oman Air gleichzeitig behauptet, den Vertrag wirksam angefochten zu haben.
 

nutzer_1355

Reguläres Mitglied
24.03.2024
36
31
Höchstwahrscheinlich müsste man das aber gerichtlich durchsetzen, was schon eine deutliche Hürde für die meisten ist.
Jein ! Das ist ein klassischer Fluggastrecht-Fall. Da ist die Klage und die Durchsetzung in Deutschland möglich.

Man kann ja schauen, ob ein Fluggastrecht-Inkassounternehmen den Fall annimmt.
 

vcdsbg

Reguläres Mitglied
27.08.2024
51
56
Jein ! Das ist ein klassischer Fluggastrecht-Fall. Da ist die Klage und die Durchsetzung in Deutschland möglich.

Man kann ja schauen, ob ein Fluggastrecht-Inkassounternehmen den Fall annimmt.
Du investiert zu viel Lebenszeit in diese Beiträge. Wenn jemand mit Klagen weitergekommen ist, werden wir das in einigen Jahren sicherlich irgendwo lesen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.334
3.029
FRA
Jein ! Das ist ein klassischer Fluggastrecht-Fall. Da ist die Klage und die Durchsetzung in Deutschland möglich.

Man kann ja schauen, ob ein Fluggastrecht-Inkassounternehmen den Fall annimmt.
Neben einer gewonnenen Klage muss man das Urteil auch vollstrecken können. Das ist bei einer ausländischen Fluggesellschaft nicht immer möglich, da man ggf. nichts pfänden kann (ein Flugzeug am Flughafen kann man angeblich nicht pfänden lassen, weil "unverhältnismäßig" und weil man dann wohl noch irgendwelche hohe Sicherheiten hinterlegen muss).

Gilt das Recht einen Vertag bei Irrtum anzufechten auch für den Konsumenten? Also ich buche z. B. ein nonflex Flugticket, stelle später aber fest, dass ich mich im Datum vertippt habe - oops! Kann ich dann den Beförderungsvertrag wg. Irrtums anfechten? Irgendwie scheint in der Praxis die Anfechtungspraxis sehr zulasten des Verbrauchers zu sein...
 
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fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
224
230
Also ich sehe das so: Wenn Oman Air den Vertrag wirksam anfechtet, dann gelten natürlich auch nicht mehr die AGB aus diesem Vertrag.
Oman Air kann sich hier schwer auf die AGB berufen, wenn Oman Air gleichzeitig behauptet, den Vertrag wirksam angefochten zu haben.
Wenn man zulässigerweise vertraglich vereinbart, wie im Falle eines bestimmten Irrtums vorgegangen werden soll, könnte das implizit die Anfechtung aufgrund eines solchen Irrtums ausschließen. Ob das hier der Fall ist, müsste wohl Gericht entscheiden. Es ist ein weiteres Argument, das man gegen die Anfechtung vorbringen könnte und das ggf. dazu beitragen könnte, dass Oman Air es nicht drauf anlegt und klein beigibt.
 

nutzer_1355

Reguläres Mitglied
24.03.2024
36
31
Neben einer gewonnenen Klage muss man das Urteil auch vollstrecken können. Das ist bei einer ausländischen Fluggesellschaft nicht immer möglich, da man ggf. nichts pfänden kann (ein Flugzeug am Flughafen kann man angeblich nicht pfänden lassen, weil "unverhältnismäßig" und weil man dann wohl noch irgendwelche hohe Sicherheiten hinterlegen muss).
Man muss doch nur einen in Deutschland greifbaren Reiseveranstalter finden, der Pauschalreisen mit Oman-Air Flügen verkauft.
Und das öffnet die Tür für eine Drittschuldnerpfändung.