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Ausgangsssituation:
Wir werden demnächst an einem kleineren griechischen Flughafen einen Mietwagen abholen.
Da ich vermutete, dass aus dem Urlaubs-Flugzeug eine grössere Meute direkt nach Ankunft sich am Mietwagenschalter knubbeln wird, hatte ich nach dem Motto "den letzten beissen die Hunde" die Abholzeit eine halbe Stunde VOR Landung gelegt.
Überlegung war die, dass dann UNSER Wagen "garantiert" fertig sein würde, während die letzten in der Warteschlange evtl. hören könnten "Ihr Wagen wird gerade fertig gemacht".
In Europa, oder wenigstens hier in GR, wird ja wohl ein Wagen schon lange vorher in den Vertrag eingetragen - im Gegensatz zu einer choice line oder einem pool wie in USA.
Frage:
Nun habe ich in einem Telefonat mit dem Vermittler erfahren, dass es irgendwelche Regelungen geben soll, nachdem eine Mietwagenfirma "berechtigt" sein soll, einen gebuchten Mietwagen anderweitig zu vermieten, wenn sich der Anmieter um mehr als eine halbe Stunde verspätet. Dann stände man bei entsprechender Nachfrage ziemlich dumm da.
Von einer solchen Regelung oder Gepflogenheit hatte ich noch nie etwas gehört.
Irrt sich hier mein Gesprächspartner, oder ist Euch dies evtl schon längst bekannt ?
(Gibt es in diesem Fall Links hierzu ?)
Wir werden demnächst an einem kleineren griechischen Flughafen einen Mietwagen abholen.
Da ich vermutete, dass aus dem Urlaubs-Flugzeug eine grössere Meute direkt nach Ankunft sich am Mietwagenschalter knubbeln wird, hatte ich nach dem Motto "den letzten beissen die Hunde" die Abholzeit eine halbe Stunde VOR Landung gelegt.
Überlegung war die, dass dann UNSER Wagen "garantiert" fertig sein würde, während die letzten in der Warteschlange evtl. hören könnten "Ihr Wagen wird gerade fertig gemacht".
In Europa, oder wenigstens hier in GR, wird ja wohl ein Wagen schon lange vorher in den Vertrag eingetragen - im Gegensatz zu einer choice line oder einem pool wie in USA.
Frage:
Nun habe ich in einem Telefonat mit dem Vermittler erfahren, dass es irgendwelche Regelungen geben soll, nachdem eine Mietwagenfirma "berechtigt" sein soll, einen gebuchten Mietwagen anderweitig zu vermieten, wenn sich der Anmieter um mehr als eine halbe Stunde verspätet. Dann stände man bei entsprechender Nachfrage ziemlich dumm da.
Von einer solchen Regelung oder Gepflogenheit hatte ich noch nie etwas gehört.
Irrt sich hier mein Gesprächspartner, oder ist Euch dies evtl schon längst bekannt ?
(Gibt es in diesem Fall Links hierzu ?)