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Gemeinschaftskonto ohne Schufa gesucht

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F

flopower1996

Guest
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Hey Zusammen,

ich suche für mich und meine +1 ein Gemeinschaftskonto ohne Schufa und mit getrenntem Hauptwohnsitz. Hauptsächlich sollen kleine Haushaltsbeträge mit Karte darüber beglichen werden, Einlagensicherung ist also nicht so wichtig.
Zwei Karten sollten es auf jeden Fall sein und Kontoführungsgebühren darf es gerne geben.
Kennt hier jemand was?
 
F

flopower1996

Guest
Nutzen wir seit Jahresbeginn für Einkäufe und so. Klappt bisher ohne Probleme.

PS. Gemeinschaftskonto kann zu einer Steuerfalle (Schenkungssteuer) werden. War mir früher nicht bewusst. Wir zahlen daher immer beide den identischen Betrag ein.
Danke, ja so haben wir es auch vor. Jeder 50%.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Ist es denn so wichtig, daß es ein Gemeinschaftskonto (= beide sind Mitinhaber) ist? Gerade bei kleineren Beträgen von ein paar hundert Euro für Haushaltskosten kann doch einfach einer von Euch ein Konto zB bei der Comdirect eröffnen und der andere bekommt eine zweite Karte. Machen wir (gemeinsamer Hauptwohnsitz, verheiratet) seit langem so für das "Nebenkostenkonto" (Grundsteuer, Abgaben, Wasser, Strom etc). Meine +1 lässt Ihr Teilzeit-Gehalt dorthin überweisen und wir "leben" vom Hauptkonto, auf welches mein Gehalt geht. Auf dem "Nebenkostenkonto" sind dann immer ein paar hundert Euro Guthaben.

Sie ist Kontoinhaber, ich habe vollen Onlinezugriff und eine zweite Karte.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.885
7.141
Nutzen wir seit Jahresbeginn für Einkäufe und so. Klappt bisher ohne Probleme.

PS. Gemeinschaftskonto kann zu einer Steuerfalle (Schenkungssteuer) werden. War mir früher nicht bewusst. Wir zahlen daher immer beide den identischen Betrag ein.
Interessant, sowas war mir nie bewusst. Wie verhält es sich denn wenn nur 1 Kontoinhaber benannt ist, und weitere Personen eine Vollmacht haben (bzw. mindestens eine weitere Person davon auch im Besitz von Karten ist)? Verrückt was man so alles auf dem Schirm haben muss...
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.885
7.141
Ok, auch wenn beide Karteninhaber dort regelmäßig Geld drauf überweisen?
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.885
7.141
Wie gesagt, ich bin alleiniger Kontoinhaber. Es gibt nur eine weitere Person mit Karten inkl. Vollmacht. Dann wäre ja bei dieser Auslegung jede private Überweisung immer ein Problem...
 

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.838
117
Wie gesagt, ich bin alleiniger Kontoinhaber. Es gibt nur eine weitere Person mit Karten inkl. Vollmacht. Dann wäre ja bei dieser Auslegung jede private Überweisung immer ein Problem...

Wenn es für die Überweisung einen Gegenwert oder Gegenleistung gibt, dann ist es (meine ich) keine Schenkung.
Bei einer Vollmacht - habe ich in einem Artikel mal gelesen - kann es auch als Schenkung ausgelegt werden, wenn der andere frei über das Geld verfügen kann. Wir überweisen daher immer den identischen Betrag auf die Gemeinschaftskonten und haben schriftlich festgehalten, wozu das Konto dient.
 
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Reaktionen: JFI und AJ44

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.272
286
Wie gesagt, ich bin alleiniger Kontoinhaber. Es gibt nur eine weitere Person mit Karten inkl. Vollmacht. Dann wäre ja bei dieser Auslegung jede private Überweisung immer ein Problem...
Auch wenn es mit dem Gemeinschaftskonto nur am Rande zu tun hat:
Wenn du alleiniger Kontoinhaber bist, auf dein Konto aber Geld überwiesen wird, dann ist dieser Zufluss als Schenkung zu betrachten, sofern der Zufluss unentgeltlich erfolgt.
Es ist natürlich fraglich, ob das je bei dir persönlich thematisiert wird, aber die Rechtslage ist da sehr eindeutig. Das kann man doof und seltsam finden, es ändert aber nichts an der rechtlichen Situation.

Und genau wegen solcher Spitzfindigkeiten gibt es Konstrukte wie die Güterstandsschaukel oder die von ReiseFrosch erwähnte schriftliche Vereinbarung. Letztere ist insofern relevant und sinnvoll, dass du, als potentiell Beschenkte(r), auch nach etlichen Jahren noch in der Nachweispflicht stehst.
 

krmkrm

Erfahrenes Mitglied
02.06.2020
324
194
Hochinteressant. Könnte man dies umgehen, indem man bspw. einen eindeutigen Verwendungszweck verwendet wie „Geld für das Essen beim Griechen am 24.10.“ oder „Ausgleich 50 Prozent der Handwerkerrechnung“.

Ob es das Essen beim Griechen gab oder ein Handwerker bestellt wurde, sei mal dahingestellt. [emoji6]

Spitzfindigkeit ginge ja auch in die andere Richtung.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.885
7.141
Auch wenn es mit dem Gemeinschaftskonto nur am Rande zu tun hat:
Wenn du alleiniger Kontoinhaber bist, auf dein Konto aber Geld überwiesen wird, dann ist dieser Zufluss als Schenkung zu betrachten, sofern der Zufluss unentgeltlich erfolgt.
Es ist natürlich fraglich, ob das je bei dir persönlich thematisiert wird, aber die Rechtslage ist da sehr eindeutig. Das kann man doof und seltsam finden, es ändert aber nichts an der rechtlichen Situation.

Und genau wegen solcher Spitzfindigkeiten gibt es Konstrukte wie die Güterstandsschaukel oder die von ReiseFrosch erwähnte schriftliche Vereinbarung. Letztere ist insofern relevant und sinnvoll, dass du, als potentiell Beschenkte(r), auch nach etlichen Jahren noch in der Nachweispflicht stehst.
Also die daraufhin resultierenden Abbuchungen sind ja durchaus nachvollziehbar, auf dem Konto ist immer nur das nötigste an Guthaben für Lastschriften, Einkäufe etc.
Sprich, es ist am Ende des Monats im Grunde bei „Null“.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.443
2.197
Dann sind die Überweisungen potentiell Schenkungen - das ist ja genau das Problem bei Überweisungen auf fremde Konten.

Hab letztens nen Bericht gesehen, wo jemand 170.000€ oder so durch einen Überweisungsfehler von einer Bank überwiesen bekommen hat.
Er hat fast alles ausgegeben und wurde wohl vom Gericht verdonnert das ausgegebene Geld zu ersetzen.
 

AbeFroman

Aktives Mitglied
03.09.2018
124
49
Der Freibetrag bei Verheirateten beträgt 500.000 € und wird alle 10 Jahre erneuert (§16 ErbStG).
Glaube kaum, dass man da mit einem Haushaltskonto drüber kommt.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
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Ich würde noch die Option „sein lassen“ in die Runde werfen.

Wir haben sowas nicht und haben es noch nie vermisst.