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Gemeinschaftskonto ohne Schufa gesucht

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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.917
7.178
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Warum das? Ich finde es auch absolut super und übersichtlich so. Es kann ja viele Vorteile haben sich ein Konto so zu „teilen“ für Miete, Strom, Gas, Internet und Einkäufe...

So hält sich das jeweils eigene Konto komplett sauber und man kann transparent die (gemeinsamen) Ausgaben im Blick behalten. Bei allen anderen Varianten wären mir das zu viele Bewegungen auf dem eigenen Konto.

Ich sehe eine solche Kombination (egal ob verheiratet oder nicht) am praktikabelsten an, so hat jeder seine eigenen persönlichen Ausgaben im Blick, alles gemeinsame läuft über Konto Nr 3. Was ist daran verwerflich?
 

CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.473
2.050
Warum das? Ich finde es auch absolut super und übersichtlich so. Es kann ja viele Vorteile haben sich ein Konto so zu „teilen“ für Miete, Strom, Gas, Internet und Einkäufe...

So hält sich das jeweils eigene Konto komplett sauber und man kann transparent die (gemeinsamen) Ausgaben im Blick behalten. Bei allen anderen Varianten wären mir das zu viele Bewegungen auf dem eigenen Konto.

Ich sehe eine solche Kombination (egal ob verheiratet oder nicht) am praktikabelsten an, so hat jeder seine eigenen persönlichen Ausgaben im Blick, alles gemeinsame läuft über Konto Nr 3. Was ist daran verwerflich?
Für Verheiratete empfehle ich die Variante: ein Gemeinschaftskonto für alles. Damit fahren wir super und es gibt keinen Streit über die Steuerklassenwahl oder dass die Frau ja nur weniger verdient, weil sie wegen den Kindern einen Karriereknick hatte...

Falls gewünscht, kann dieses noch um 2 Privatkonten ergänzt werden, auf welche jeweils der selbe kleine Betrag (zB jeweils 100 € pro Monat) als persönliches Spielgeld drauffließt.
 

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.838
117
Für Verheiratete empfehle ich die Variante: ein Gemeinschaftskonto für alles. Damit fahren wir super und es gibt keinen Streit über die Steuerklassenwahl oder dass die Frau ja nur weniger verdient, weil sie wegen den Kindern einen Karriereknick hatte...

Falls gewünscht, kann dieses noch um 2 Privatkonten ergänzt werden, auf welche jeweils der selbe kleine Betrag (zB jeweils 100 € pro Monat) als persönliches Spielgeld drauffließt.

Je nach Einkommenssituation kann das aber zur Steuerfalle werden. Auch wird es schwierig, falls mal ne Trennung kommt.

Gerechte Verteilung von Aufgaben und Geld in der Beziehung/Ehe geht auch mit getrennten Konten wunderbar. Man muss sich halt mal hinsetzen und mit dem Partner drüber reden.

Was hat die Steuerklasse mit dem Gemeinschaftskonto zu tun?
 
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CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.473
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Je nach Einkommenssituation kann das aber zur Steuerfalle werden. Auch wird es schwierig, falls mal ne Trennung kommt.

Gerechte Verteilung von Aufgaben und Geld in der Beziehung/Ehe geht auch mit getrennten Konten wunderbar. Man muss sich halt mal hinsetzen und mit dem Partner drüber reden.

Was hat die Steuerklasse mit dem Gemeinschaftskonto zu tun?
Steuerlich gibt es da genügend Möglichkeiten, wenn man sich den 500.000 € nähert. Güterstandsschaukel, Familienheimschaukel,...

Im Falle der Trennung haben wir eh im Ehevertrag vereinbart, dass alles in einen Topf geht und 50:50 geteilt wird, auch Anfangsvermögen vor der Ehe, individuelle Erbschaften etc...

Die Steuerklasse hat Bedeutung, wenn man sagt: Jeder behält sein Gehalt und zahlt jeweils den gleichen Betrag X aufs Haushaltskonto ein. Dann schaut der in Steuerklasse 5 dumm aus der Wäsche, da er weniger eigenes Einkommen hat und der in 3 dafür mehr.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.461
2.225
Ich denke er meint wenn die Ehefrau in die Steuerklasse 5 wechselt, sie dann weniger raushat und der Ehemann mit Steuerklasse 3 dann eben mehr. Wenn beide Gehälter auf dem Gemeinschaftskonto landen wäre dann dann egal. Ich hoffe doch das beide Partner vor einem Steuerklassenwechsel darüber sprechen. Alternativ ginge natürlich auch noch Steuerklasse 4/4, oder 4/4 mit Faktor.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Der Freibetrag bei Verheirateten beträgt 500.000 € und wird alle 10 Jahre erneuert (§16 ErbStG).
Glaube kaum, dass man da mit einem Haushaltskonto drüber kommt.

Das sind dann 20.000€ (sogar bei Geschwistern) alle 10 Jahre.

Das kann man recht einfach lösen, vor der Kontoeröffnung eine Vereinbarung abschliessen mit der man vereinbart das jeder nur für Ausgaben im Rahmen der normalen Lebensführung von dem Konto bezahlen darf, wenn man dann noch weitestgehend auf Barabhebungen verzichtet ist die Sache eigentlich geritzt. Will man größere gemeinsame Ausgaben davon bezahlen (Urlaub, Auto, Kühlschrank oder was weiss ich), zahlt jeder 50% der geplanten Ausgabe mit entsprechendem Betreff auf das Konto ein. Wenn anteilig Miete bezahlt wird ist ein gemeinsamer Mietvertrag nicht schlecht, ansonsten eben auch eine entsprechende Vereinbarung treffen.
 
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suraso

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
1.142
370
Die Steuerklasse hat Bedeutung, wenn man sagt: Jeder behält sein Gehalt und zahlt jeweils den gleichen Betrag X aufs Haushaltskonto ein. Dann schaut der in Steuerklasse 5 dumm aus der Wäsche, da er weniger eigenes Einkommen hat und der in 3 dafür mehr.

Für diesen Fall sollten die Eheleute auch nicht vergessen, zu vereinbaren, wie die jährliche Steuerrückzahlung oder sogar -nachzahlung aufgeteilt wird. Sonst ist die ganze Idee, alles mögliche festzulegen, um jeden Streit zu vermeiden, für den Popo.

So weit wie ihr hier sind wir jedenfalls nicht gegangen - und unser Notar hat auch schon die Nase gerümpft...
 

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.272
289
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[...] und unser Notar hat auch schon die Nase gerümpft...
Berufsverfehlung. Wäre für mich das letzte Mal bei diesem Notar gewesen.

Zum Thema:
Vivid ermöglicht jetzt Shared Pockets - damit ist zwar nur eine Person (InhaberIn des Pockets eben) wirtschaftlich berechtigt, aber von diesem Pocket kann rein technisch problemlos gemeinsam Geld ausgegeben werden.
Und da Vivid über die Solarisbank läuft wohl auch ohne Eintrag bei der Schufa.
 
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