Geschäfts-Flugreise umbuchen (privat Differenz bezahlen)

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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.114
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So, Entschuldigung dass ich das alte Thema wieder aufbringe. Aber eure Ratschläge waren für mich als Frischling wirklich hilfreich. Ich habe mich wie empfohlen gegen eine geplante Umbuchung entschieden. Ich habe also ein recht teures PE flex Ticket gebucht. Hin LH und zurück Swiss.

Nun sehe ich in der Lufthansa App, wie erhofft dass für den Rückflug ein günstiges Upgrade angeboten wird. Konkret 500€. Für den Flug Shanghai Zürich mit Swiss. Upgrade eben von PE auf Business. Das scheint mir attraktiv und ich wäre bereit das aus eigener Tasche zu zahlen.
Nun die eigentliche Frage. Ich hatte in der Vergangenheit schon Upgrades am Check-in Schalter welche angeboten wurden. Da gab's dann "einfach" nur ne neue boarding Karte.

Verhält es sich genauso wenn ich jetzt eine Woche vorher in der App das cash Upgrade mache? Oder wird dann quasi die gesamte Buchung aktualisiert und umgeschrieben?

Ich möchte ja eben auf keinen Fall, dass dann beim Passenger Receipt bzw der Rechnung welche in in der Firma einreiche, das mit der Business steht.
Diese 500€ möchte ich ja auch privat zahlen. Es sollte also separat sein, und kein erhöhter Gesamtbetrag.

Weiß das jemand? Also ob sich der Beleg dann ändert und quasi eine neue Rechnung erstellt wird. Oder ist es das oben zitierte cash Upgrade, bei dem nur die boarding Karte aktualisiert wird?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Warum so kompliziert? Lade die Rechnung runter und mache dann das Upgrade.

Edit: @Petz war wieder einmal schneller😆
 
Zuletzt bearbeitet:

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.336
554
Ich möchte ja eben auf keinen Fall, dass dann beim Passenger Receipt bzw der Rechnung welche in in der Firma einreiche, das mit der Business steht.
Diese 500€ möchte ich ja auch privat zahlen. Es sollte also separat sein, und kein erhöhter Gesamtbetrag.
Hab ja schon mit einigen Reisekostenstellen meine Freude gehabt, aber einen Aufpreis privat zahlen ging bislang immer durch. Was die Sachbearbeiter natürlich brauchen ist der ursprünglich gebuchte Preis zur Erstattung, d.h. die Transparenz muss da sein. Da müsstest Du doch schon eine Rechnung vorliegen haben? Nimm die, sage, "ich habe C selbst gebucht, deshalb die Boarding Passes". Wichtig kann sein, dass Du keine Meilen dafür einsetzt, denn die gehören formal dem Arbeitgeber, nicht Dir.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Genau das wollte ich wissen. Vielen Dank! Dann halte ich besser die Füße still. Aktuell ist der Rückflug ja recht leer, dann hoffe ich besser auf ein Upgrade am Schalter.
Siehe oben, mach' Dich nicht kirre, das ist nicht problematisch, solange Du die Orginalrechnung hast. Herunterladen, ausdrucken oder speichern, gut ist - und viel Vergnügen in der C. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass am Flughafen noch was frei ist, 500€ ist schon ein ziemlich guter Preis für Langstrecke.
 
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candylove

Reguläres Mitglied
27.04.2023
26
22
Warum so kompliziert? Lade die Rechnung runter und mache dann das Upgrade.

Edit @Petz war wieder einmal schneller😆
Ich bin kein Buchhalter oder Jurist. Mein Bedenken diesbezüglich hatte ich schon geäußert. Wenn ich die alte Rechnung herunterlade, und es anschließend eine aktualisierte neue Rechnung gibt. Dann wäre die alte Rechnung doch hinfällig, Schließlich würde ich sie einreichen nachdem ich die Reise abgeschlossen habe.
Und eine hinfällige Rechnung einzureichen, wäre für mich als Laien ja fast so als würde ich eine Rechnung einreichen, welche ich bereits storniert hatte. Das wäre ja ganz klar unerlaubt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ich bin kein Buchhalter oder Jurist. Mein Bedenken diesbezüglich hatte ich schon geäußert. Wenn ich die alte Rechnung herunterlade, und es anschließend eine aktualisierte neue Rechnung gibt. Dann wäre die alte Rechnung doch hinfällig, Schließlich würde ich sie einreichen nachdem ich die Reise abgeschlossen habe.
Und eine hinfällige Rechnung einzureichen, wäre für mich als Laien ja fast so als würde ich eine Rechnung einreichen, welche ich bereits storniert hatte. Das wäre ja ganz klar unerlaubt.
Wenn du es formal richtig machen willst müsstest du erst die erste Rechnung buchen, dann ein Strono für die Rechnung bekommen, das Storno buchen und dann die neue Rechnung buchen. Wenn du jetzt nur die erste Rechnung buchst und nichts stornierst ist immer noch alles richtig.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
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KUL (bye bye HAM)
Wenn du es formal richtig machen willst müsstest du erst die erste Rechnung buchen, dann ein Strono für die Rechnung bekommen, das Storno buchen und dann die neue Rechnung buchen. Wenn du jetzt nur die erste Rechnung buchst und nichts stornierst ist immer noch alles richtig.
Aber nur buchhalterisch, nicht steuerrechtlich. Da muesste die Rechnungsnummer mit der Buchhaltung der LH/LX etc deckungsgleich sein. Aber da beim Auslandsflug kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wird die Rechnung selbst in der BP in der Regel nur als Zahlungsbeleg betrachtet und benoetigt nur den entsprechenden Zahlungsfluss.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Aber nur buchhalterisch, nicht steuerrechtlich. Da muesste die Rechnungsnummer mit der Buchhaltung der LH/LX etc deckungsgleich sein. Aber da beim Auslandsflug kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wird die Rechnung selbst in der BP in der Regel nur als Zahlungsbeleg betrachtet und benoetigt nur den entsprechenden Zahlungsfluss.
Da die Ust nicht erhoben wird fallen ja einige Formalien weg. Steuerrechtlich ist es aber durchaus relevant und auch OK, die nicht formvollendete Rechnung mindert trotzdem den Gewinn und somit die Steuer.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.114
11.375
Wenn zu viele Bedenken zu dem Vorhaben bestehen.. Finger im Arxxx stecken lassen und PE fliegen. Das ist wohl unterm Strich das regelkonformste. Guten Flug.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.336
554
Ich bin kein Buchhalter oder Jurist. Mein Bedenken diesbezüglich hatte ich schon geäußert. Wenn ich die alte Rechnung herunterlade, und es anschließend eine aktualisierte neue Rechnung gibt. Dann wäre die alte Rechnung doch hinfällig, Schließlich würde ich sie einreichen nachdem ich die Reise abgeschlossen habe.
Und eine hinfällige Rechnung einzureichen, wäre für mich als Laien ja fast so als würde ich eine Rechnung einreichen, welche ich bereits storniert hatte. Das wäre ja ganz klar unerlaubt.
Tipp: Sachbearbeiter aus der Reisekostenstelle anrufen.

Ich sehe da aber kein Problem und hatte da auch noch keins (aber viele andere, bei der mich eine Fluggesellschaft hat sitzen lassen, dann auf ein anderes Ziel umgebucht hat, und sich die Reisestelle weigerte, mir die Weiterbeförderung an das beantragte und genehmigte Endziel zu bezahlen).
 

candylove

Reguläres Mitglied
27.04.2023
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Kleines Update: Hatte dann PE flex gebucht, Rückflug von PVG nach MUC über ZRH mit Swiss.

Hat wie erhofft geklappt und ich konnte beim Check-in ein günstiges Upgrade für die Business Class (E) annehmen. 3400RMB also etwa 420€, die ich aus eigener Tasche bezahle. Mir ist es das für die 13h wert. Vor allem, da es das erste mal BC in der Swiss für mich war.

(Funfact ein bid-to-upgrade über 500€ wurde 24h vor Check-in abgelehnt)

Natürlich ist das immer eine Glückssache aber ich werde in Zukunft auch darauf verzichten den Weg über eine Umbuchung im Voraus zu gehen.
 
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candylove

Reguläres Mitglied
27.04.2023
26
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Bei deiner Firma.
Ja es müssen eben zwei getrennte Rechnungen sein.
Bzw sie brauchen einen Beleg für PE, der ohne weiteres erstattet werden kann.

Deswegen ist BC direkt zu buchen und dann irgendwie die Differenz abzuziehen keine Option bei uns.

Und Upgraden kann ich persönlich schon, wenn ich das zahle.
Nur nach Buchung des PE Tickets geht das ja nur eingeschränkt. Damal als ich den Thread eröffnet hatte, hatte ich ja die Idee das über eine Umbuchung abzuwickeln.
Die Idee habe inzwischen verworfen.

Und eine reguläre Buchung eines Upgrades geht ja über Gebot/cash/Meilen. Und für mich war jetzt in diesem Fall der Aufpreis beim Check-in attraktiv genug für 420€.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.472
433
Eigentlich sollte man auch nicht einfach die teuerste Buchungsklasse bspw. in Y buchen, es sei denn es ist sonst nichts anderes verfügbar.

Eine Frage zu den Steuern mit der Bahn. Bei Fahrten ins Ausland, aber Buchung über DB, wird wahrscheinlich der Vorsteuerabzug auch geltend gemacht, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.938
6.997
HAM
Eigentlich sollte man auch nicht einfach die teuerste Buchungsklasse bspw. in Y buchen, es sei denn es ist sonst nichts anderes verfügbar.

Eine Frage zu den Steuern mit der Bahn. Bei Fahrten ins Ausland, aber Buchung über DB, wird wahrscheinlich der Vorsteuerabzug auch geltend gemacht, richtig?
Bei inländischer Gesellschaft oder bei Sitz im Ausland vorhandener inländischer Steuernummer/UstID vermutlich ja.
 
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