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Und das aktuelle Pax receipt für die PE Buchung herunterladen und dieses dann einreichen?
Warum so kompliziert? Lade die Rechnung runter und mache dann das Upgrade.So, Entschuldigung dass ich das alte Thema wieder aufbringe. Aber eure Ratschläge waren für mich als Frischling wirklich hilfreich. Ich habe mich wie empfohlen gegen eine geplante Umbuchung entschieden. Ich habe also ein recht teures PE flex Ticket gebucht. Hin LH und zurück Swiss.
Nun sehe ich in der Lufthansa App, wie erhofft dass für den Rückflug ein günstiges Upgrade angeboten wird. Konkret 500€. Für den Flug Shanghai Zürich mit Swiss. Upgrade eben von PE auf Business. Das scheint mir attraktiv und ich wäre bereit das aus eigener Tasche zu zahlen.
Nun die eigentliche Frage. Ich hatte in der Vergangenheit schon Upgrades am Check-in Schalter welche angeboten wurden. Da gab's dann "einfach" nur ne neue boarding Karte.
Verhält es sich genauso wenn ich jetzt eine Woche vorher in der App das cash Upgrade mache? Oder wird dann quasi die gesamte Buchung aktualisiert und umgeschrieben?
Ich möchte ja eben auf keinen Fall, dass dann beim Passenger Receipt bzw der Rechnung welche in in der Firma einreiche, das mit der Business steht.
Diese 500€ möchte ich ja auch privat zahlen. Es sollte also separat sein, und kein erhöhter Gesamtbetrag.
Weiß das jemand? Also ob sich der Beleg dann ändert und quasi eine neue Rechnung erstellt wird. Oder ist es das oben zitierte cash Upgrade, bei dem nur die boarding Karte aktualisiert wird?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hab ja schon mit einigen Reisekostenstellen meine Freude gehabt, aber einen Aufpreis privat zahlen ging bislang immer durch. Was die Sachbearbeiter natürlich brauchen ist der ursprünglich gebuchte Preis zur Erstattung, d.h. die Transparenz muss da sein. Da müsstest Du doch schon eine Rechnung vorliegen haben? Nimm die, sage, "ich habe C selbst gebucht, deshalb die Boarding Passes". Wichtig kann sein, dass Du keine Meilen dafür einsetzt, denn die gehören formal dem Arbeitgeber, nicht Dir.Ich möchte ja eben auf keinen Fall, dass dann beim Passenger Receipt bzw der Rechnung welche in in der Firma einreiche, das mit der Business steht.
Diese 500€ möchte ich ja auch privat zahlen. Es sollte also separat sein, und kein erhöhter Gesamtbetrag.
Siehe oben, mach' Dich nicht kirre, das ist nicht problematisch, solange Du die Orginalrechnung hast. Herunterladen, ausdrucken oder speichern, gut ist - und viel Vergnügen in der C. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass am Flughafen noch was frei ist, 500€ ist schon ein ziemlich guter Preis für Langstrecke.Genau das wollte ich wissen. Vielen Dank! Dann halte ich besser die Füße still. Aktuell ist der Rückflug ja recht leer, dann hoffe ich besser auf ein Upgrade am Schalter.
Ich bin kein Buchhalter oder Jurist. Mein Bedenken diesbezüglich hatte ich schon geäußert. Wenn ich die alte Rechnung herunterlade, und es anschließend eine aktualisierte neue Rechnung gibt. Dann wäre die alte Rechnung doch hinfällig, Schließlich würde ich sie einreichen nachdem ich die Reise abgeschlossen habe.Warum so kompliziert? Lade die Rechnung runter und mache dann das Upgrade.
Edit @Petz war wieder einmal schneller
Wenn du es formal richtig machen willst müsstest du erst die erste Rechnung buchen, dann ein Strono für die Rechnung bekommen, das Storno buchen und dann die neue Rechnung buchen. Wenn du jetzt nur die erste Rechnung buchst und nichts stornierst ist immer noch alles richtig.Ich bin kein Buchhalter oder Jurist. Mein Bedenken diesbezüglich hatte ich schon geäußert. Wenn ich die alte Rechnung herunterlade, und es anschließend eine aktualisierte neue Rechnung gibt. Dann wäre die alte Rechnung doch hinfällig, Schließlich würde ich sie einreichen nachdem ich die Reise abgeschlossen habe.
Und eine hinfällige Rechnung einzureichen, wäre für mich als Laien ja fast so als würde ich eine Rechnung einreichen, welche ich bereits storniert hatte. Das wäre ja ganz klar unerlaubt.
Aber nur buchhalterisch, nicht steuerrechtlich. Da muesste die Rechnungsnummer mit der Buchhaltung der LH/LX etc deckungsgleich sein. Aber da beim Auslandsflug kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wird die Rechnung selbst in der BP in der Regel nur als Zahlungsbeleg betrachtet und benoetigt nur den entsprechenden Zahlungsfluss.Wenn du es formal richtig machen willst müsstest du erst die erste Rechnung buchen, dann ein Strono für die Rechnung bekommen, das Storno buchen und dann die neue Rechnung buchen. Wenn du jetzt nur die erste Rechnung buchst und nichts stornierst ist immer noch alles richtig.
Da die Ust nicht erhoben wird fallen ja einige Formalien weg. Steuerrechtlich ist es aber durchaus relevant und auch OK, die nicht formvollendete Rechnung mindert trotzdem den Gewinn und somit die Steuer.Aber nur buchhalterisch, nicht steuerrechtlich. Da muesste die Rechnungsnummer mit der Buchhaltung der LH/LX etc deckungsgleich sein. Aber da beim Auslandsflug kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wird die Rechnung selbst in der BP in der Regel nur als Zahlungsbeleg betrachtet und benoetigt nur den entsprechenden Zahlungsfluss.
Tipp: Sachbearbeiter aus der Reisekostenstelle anrufen.Ich bin kein Buchhalter oder Jurist. Mein Bedenken diesbezüglich hatte ich schon geäußert. Wenn ich die alte Rechnung herunterlade, und es anschließend eine aktualisierte neue Rechnung gibt. Dann wäre die alte Rechnung doch hinfällig, Schließlich würde ich sie einreichen nachdem ich die Reise abgeschlossen habe.
Und eine hinfällige Rechnung einzureichen, wäre für mich als Laien ja fast so als würde ich eine Rechnung einreichen, welche ich bereits storniert hatte. Das wäre ja ganz klar unerlaubt.
Die sind doch mittlerweile meistens extern und haben keine Ahnung bzw. würden dann wohl auch nichts schriftlich bestätigen können.Tipp: Sachbearbeiter aus der Reisekostenstelle anrufen.
E ???Hat wie erhofft geklappt und ich konnte beim Check-in ein günstiges Upgrade für die Business Class (E)
Das verstehe ich nicht ganz? Das hatte ich ja getan.Hast du einfach mal nachgefragt ob die mögmichkeit bestehn würde selber zu Upgraden?
Ja es müssen eben zwei getrennte Rechnungen sein.Bei deiner Firma.
Das geht halt nicht in allen Firmen / Organisationen; muss man. ggf vorsichtig sein.Buchen, Rechnung einschicken und direkt wieder Stornieren (24h Storno bei LHG). Abschliessend wieder Buchen in C.
Bei inländischer Gesellschaft oder bei Sitz im Ausland vorhandener inländischer Steuernummer/UstID vermutlich ja.Eigentlich sollte man auch nicht einfach die teuerste Buchungsklasse bspw. in Y buchen, es sei denn es ist sonst nichts anderes verfügbar.
Eine Frage zu den Steuern mit der Bahn. Bei Fahrten ins Ausland, aber Buchung über DB, wird wahrscheinlich der Vorsteuerabzug auch geltend gemacht, richtig?