Ich lese hier mit großem Erstaunen, dass ein AG Risiko auf den AN abgewälzt werden soll. Mit meinem Rechtsverständnis hätte das vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand. Hier ist weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit erkennbar. Wenn hier jemand einen Fehler gemacht hat dann die Buchhaltung, indem diese vor endgültiger Klärung des Falles schon ein Lohnkürzung vorgenommen hat. Wenn der Chef aus seinem Urlaub zurückkommt und das Gespräch geführt wird, und wenn sich dieser auch nur ansatzweise im Arbeitsrecht auskennt, dann wird er diese Kürzung sehr schnell zurücknehmen. Natürlich sind solche Mehrkosten nicht schön, aber Fehler passieren immer wieder und das ist unternehmerisches Risiko.
Ich hatte vor Jahren auch einen MA, der hat seinen Abflug ex FRA nach ATL "verpasst". Das hat er erst festgestellt, nachdem die Maschine schon in der Luft war. Umbuchung für den nächsten Tag hat dann die Differenz D nach C gekostet. Natürlich haben wir das als Unternehmen übernommen, denn ich konnte nicht mal ansatzweise Vorsatz erkennen.