Gleiche Buchungsklasse, dennoch "Tarifdifferenz" - wie geht das?

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Maluku_Flyer

Erfahrenes Mitglied
01.10.2010
2.053
1
MUC
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Das ist alles überhaupt nicht transparent und nachvollziehbar und setzt den Kunden der absoluten Willkür seitens der Fluggesellschaft aus. Selbst als jemand, der viel fliegt und sich eigentlich mit den Regeln ganz gut auskennt, kann man gar nicht verstehen, warum irgendwelche Beträge belastet werden. Das dürfte wohl kaum irgendwelchen AGB-rechtlichen Anforderungen genügen.

Da schlagen ja nun zwei Herzen in meiner Brust. Ich buche ja (fast) immer (billich) Biz und weiss eigentlich, dass ich mir eine theoretische Umbuchbarkeit gegebenenfalls irgendwo ans Knie binden kann.

Andererseits ... hätte ich auch weiterhin gerne die (billich) Biz Tix. Ist mir also eigentlich lieber, wenn sich das die Jungs&Mädels in Brüssel erst mal nicht anschauen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Das ist alles überhaupt nicht transparent und nachvollziehbar......

Wenn man natürlich IMMER die Seite der Fluggesellschaft einnimmt, sei es, weil man dort arbeitet oder weil man ein Fanboy ist, dann sieht man das anders.

Ich bin weder LH Mitarbeiter, noch LH fanboy.

Wir sind uns darin einig, dass die Tarife transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden müssten, und ich habe das übrigens auch schon mehrfach bei den feedback-Bögen angemerkt, welche man ja manchmal nach einem Flug bekommt!

Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Verpflichtung des eigenständig Online-Buchenden Kunden, sich entsprechend zu informieren. Das ist bei komplexen Produkten natürlich sehr schwierig und anspruchsvoll, aber das gilt gleichermaßen für alle solche Produkte, egal ob Flugticket oder aber auch Aktie, Auto usw......

Wer sich da mit der Materie nicht exzellent auskennt, sollte besser die Finger vom Online-Einkauf lassen und sich stattdessen von seinem Reisebüro, Bankberater oder Autohaus beraten lassen. Das kostet dann halt mehr…
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.990
3.036
CGN
Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Verpflichtung des eigenständig Online-Buchenden Kunden, sich entsprechend zu informieren. Das ist bei komplexen Produkten natürlich sehr schwierig und anspruchsvoll, aber das gilt gleichermaßen für alle solche Produkte, egal ob Flugticket oder aber auch Aktie, Auto usw......

Von einer Verplfichtung mich über AGB Inhalte zu informieren weiß ich nichts. Ich muss die AGB noch nichtmal gelesen haben. Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber gehen sogar explizit davon aus, dass der Großteil der Kunden den AGB-Kauderwelsch eh weder liest noch ihn korrekt verstehen könnte und gerade daher eine AGB-Kontrolle notwendig ist.
 

doubledecker

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
1.109
23
FMO
Von einer Verplfichtung mich über AGB Inhalte zu informieren weiß ich nichts. Ich muss die AGB noch nichtmal gelesen haben.

Was Du aber genau bei jeder online LH Buchung bestätigst mit dem Häkchen.
Nichtsdestoweniger ist die Transparenz für die exakte Buchungsklasse und deren Tarifbedingung im LH Portal absolut defizitär.
Daher buche ich seit Jahren die non flex Tickets, deren Verfall ich mir zur Not leisten kann online und die Tickets, die ich evtl. ändern muss im RB meines Vertrauens und rege mich über TSC nicht auf.

Wer billig buchen will, trägt halt das Risiko. So what. Ist doch bei Hotelraten auch so.
 

JohnDP

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
820
0
nochmals, für mich ist es leider klar.

1. gleiche Buchungsklasse verfügbar = 60 EUR + etwaige Tarifdifferenz.
2. gleiche Buchungsklasse nicht verfügbar = keine Umbuchung (da wir von Fixtickets ausgehen).

Im Text steht drin: Das "Basic" Ticket ist änderbar gegen eine Gebühr von EUR 60 was aber eben nicht bedeutet dass es nur 60 EUR sind, sondern es können 60 EUR + Tarifdifferenz sein...Würde dort "buchen sie für nur 60 EUR um" dann wäre es näturlich ganz anders.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Das ist alles überhaupt nicht transparent und nachvollziehbar und setzt den Kunden der absoluten Willkür seitens der Fluggesellschaft aus. Selbst als jemand, der viel fliegt und sich eigentlich mit den Regeln ganz gut auskennt, kann man gar nicht verstehen, warum irgendwelche Beträge belastet werden. Das dürfte wohl kaum irgendwelchen AGB-rechtlichen Anforderungen genügen. ...

Da gebe ich Dir zu 100% recht was die Undurchsichtigkeit angeht. Allerdings sehe ich das nicht als Willkür, denn es ist ja "reproduzierbar". Sprich jeder, der so wie Du Flug x in Q gebucht hat und auf Flug Y in Q umbucht, erlebt das gleiche. Und wie gesagt, fairerweise muss man hier festhalten, dass es auch in die andere Richtung geht. Hatte vor kurzem W auf W umgebucht und dafür nur 13 Euro bezahlt. Weil mir eine Differenz von 47 Euro in Abzug gebracht wurde.

Aber das ist ja bei allen Fernabsatzgeschäften so. Unternehmen beruft sich auf AGB, Konsumentenschützer sagen "alles illegal" und die Gerichte finden sich irgendwo dazwischen. Auf das "Irgendwo" kann man sich aber nicht verlassen und ich werde nicht die 47 Euro freiwillig zurückgeben und Du Deine wenigen Euro auch nicht einklagen.

Das hat rechtlich keine Relevanz. Rechte aus AGB-Kontrolle können gegenüber Verbrauchern nicht abbedungen werden.

Wieder so ein Klassiker. Wie schon zig Mal hier gesagt: Dann kämpf das durch. Nicht immer solche pauschalen Konsumentschutzextrema vertreten und andere Forenteilnehmer gegenüber in (zugegeben gut formulierten) Sätzen weiß machen wollen, es wäre so "im echten Leben". Klar kann man Deine Position irgendwie argumentieren, sie entspricht halt nicht der gelebten Praxis.

Und um wieder einmal eine Erwerbsregel der Ferenghi zu zitieren: "Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag". So lange ich diesen nicht anfechte, gilt er. Und das Gegenüber hat das Recht, entsprechende Forderungen durchzusetzen. Und wird das auch tun.

Auch Du wirst nicht damit durchkommen, einfach nicht zu zahlen und zu schreiben "ist rechtlich so". Auch Du wirst so etwas ausstreiten müssen. Und in der Luft und vor Gericht ...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Wieder so ein Klassiker. Wie schon zig Mal hier gesagt: Dann kämpf das durch. Nicht immer solche pauschalen Konsumentschutzextrema vertreten und andere Forenteilnehmer gegenüber in (zugegeben gut formulierten) Sätzen weiß machen wollen, es wäre so "im echten Leben". Klar kann man Deine Position irgendwie argumentieren, sie entspricht halt nicht der gelebten Praxis.

Aroundtheworld ist (IIRC) Jurist und kann daher denke ich den Unterschied zwischen Recht bekommen und Recht haben durchaus einschätzen. Im Übrigen braucht man sowas nicht bis zum BGH durchzukämpfen, zB hat User kexbox hier ja auch mal in einer ähnlichen AGB-Frage vor dem AG obsiegt und das wars dann. Das man klagen muss - gut- und? Nennt sich Rechtsstaat. Insofern, ja Gerichte gehören zum "echten Leben" und die von mir dargestellten Sachverhalte entsprechen der klaren - von der Rechtsprechung bestätigten - Lage.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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nochmals, für mich ist es leider klar.

1. gleiche Buchungsklasse verfügbar = 60 EUR + etwaige Tarifdifferenz.
2. gleiche Buchungsklasse nicht verfügbar = keine Umbuchung (da wir von Fixtickets ausgehen).

Im Text steht drin: Das "Basic" Ticket ist änderbar gegen eine Gebühr von EUR 60 was aber eben nicht bedeutet dass es nur 60 EUR sind, sondern es können 60 EUR + Tarifdifferenz sein...Würde dort "buchen sie für nur 60 EUR um" dann wäre es näturlich ganz anders.

Ich komme da mal wieder nicht mit. Da steht "Das "Basic" Ticket ist gegen 60 EUR änderbar" [In Abgrenzung: Da steht nicht: Das Basic Ticket ist gegen 60 EUR+Tarifdifferenz änderbar"]. Wo ist der auslegungstechnisch relevante Unterschied zwischen: "Das Ticket ist gegen 60EUR änderbar" (wo du eine Umbuchung bei "nur" offener Q Klasse nicht aktzeptieren willst) und "buchen sie für nur 60EUR um" (wo du eine Umbuchung aktzeptieren willst?). Diese - kaum nachvollziehbare - Differenzierung widerspricht doch jedweder Regel was Auslegung von Willenserklärungen angeht.
 
G

Globetrotter

Guest
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300x250
Ist mir jüngst zwei mal so gegangen. C auf C, jedes Mal etwas nachzahlen müssen, gut 30 bzw. 50 EUR. Auf Nachfrage wurde jeweils bestätigt, dass das 'natürlich' alles seine Richtigkeit habe... Unter vollflexibel verstehe ich immer noch und weiterhin was anderes, liebe LH!

Diese Flugscheine haben eine Gültigkeit von 12 Monaten und für die Flexibilität habe ich auch (teuer) bezahlt. Etwaige unterjährige Tarifanpassungen, auf die ich aufzahlen soll, sehe ich dann eigentlich nicht als mein Problem an. (Aber jeweils zweifaches Nachfassen haben wohl höhere Verwaltungskosten verursacht, so dass mich das - ganz irrational - etwas besänftigt, dass von der Differenz schlussendlich nichts übrigblieb...)
 
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