Natürlich wird das gemacht ,wenn man sich aber vorher die Fare Rules anschaut weiß man bis wann das Ticket zu diesem Preis ausgestellt werden kann.
Darum geht es doch bei diesem Beispiel?
Das ist der Normallfall. Bei Tarifberechnungen in denen ein falsch geladener Tarif genutzt wurde oder die Gebührenberechnung nicht stimmt hilft es Dir aber wenig, wenn in den Fare Rules bspw. eine Ticketingfrist von drei Tagen drin ist die Airline aber innerhalb dieser Zeit den Tarif richtig einspielt oder die Gebührenberechnung gerade zieht. Du kriegst das Ticket zum ursprünglichen Preis nicht mehr ausgestellt - unabhängig von der Ticketingfrist.
Sonderfall mag sein, wenn Du innerhalb eines Tages nach Erstellung des Pricings das Ticket ohne entsprechend neues Pricing ausstellst. Jüngstes Beispiel dazu: Bei der fehlenden YQ-Berechnung des AB-Tarifes ex HAM nach BKK hat AB den Fehler ja relativ flott korrigiert. Bestehende Buchungen, in denen der Preis
vor Korrektur durch AB berechnet und gespeichert wurde hätte man auch nach Anpassung seitens AB noch ausstellen können. Risiko daran: Falls es AB spannt und will flattert dem ausstellenden Büro ne ADM in die Postbox.
Ein Reisebüro, welches ich nur einmalig genutzt habe, hat mir einen Flug(preis) für die nächsten 24h zugesichert. "Komme was wolle, ihr Preis steht verbindlich fest." wurde mir sinngemäß entgegnet.
Siehe oben.
Zudem: Seit es nahezu nur noch E-Tickets gibt, heisst auch ein ausgestelltes Ticket noch lange nicht, dass man zum ursprünglich berechneten Preis auch wirklich fliegen kann.