HHonors Frühstücks-Benefit: Diskussion zur steuerlichen Behandlung

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
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Dafür schreibst du aber selbst sehr absolut. Dein Ansatz Status-Frühstück gleich kein Abzug ist meines Erachtens weiterhin falsch. Der Ansatz Kreditkarten-Frühstück gleich kein Abzug ist meines Erachtens richtig und hier habe ich etwas gelernt - Der Fall ist mir nämlich so noch nicht vorgekommen.

Ich schreibe so absolut, weil ich das Thema "durch" habe (es ging hier erstmal um den KK Status). Bei dienstlich erreichten Status - wird es auf den Prüfer ankommen. Da macht deine Sicht durchaus Sinn.

Bleibt noch das Frühstück, in der Flughafen Lounge - was meiner Meinung nach bei beruflich erflogenen Status, oder entsprechenden Ticket auf jeden Fall zum Abzug führen muss, würde mich mal interessieren wer das so handhabt. (Ich nicht, den ich frühstücke nicht in Lounges - und ein Kaffee, Wasser oder Gin Tonic ist ja keine Mahlzeit)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.971
4.984
Ich schreibe so absolut, weil ich das Thema "durch" habe (es ging hier erstmal um den KK Status). Bei dienstlich erreichten Status - wird es auf den Prüfer ankommen. Da macht deine Sicht durchaus Sinn.

Der Prüfer wird nicht auf einen dienstlich erreichten Status abstellen, sondern er wird darauf abstellen, dass auch dienstliche Nächte zum Status beigetragen haben. Nur wenn die privaten Nächte ausreichen, den Status zu begründen, wird er sich zufrieden geben. Habe ich allerdings nur die Kreditkarte, da gebe ich dir recht, ist das nichts anderes als Stullen schmieren.
 
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Anonym-36803

Guest
Beruht der Status auch auf dienstlich erschlafenen Nächten würde ich als Steuerprüfer eine Gestellung auf Veranlassung des Arbeitgebers annehmen. Ob dann auch private Nächte zum Status beigetragen haben wäre mir egal, da der Sachverhalt als solcher nicht teilbar ist. Ob das nachweisbar ist und ob sich jemand die Mühe macht ist eine ganz andere Frage. Vor diesem Hintergrund ist es aber sicher argumentativ hilfreich vorzutragen, dass man das zitierte Frühstück auf Grundlage der privat bezahlten Kreditkarte

D.h. wenn ich mindestens 40 Nächte privat erschlafen habe und weniger als 40 Nächte dienstlich, kein Abzug, da der Status ausschließlich privat erreicht wurde.
Wenn ich privat weniger als 40 Nächte habe aber mit dienstlichen Nächten auf mindestens 40 Nächte komme, Abzug, da der Status teilweise mit dienstlichen Nächten erschlafen wurde.
Habe ich sowohl privat als auch dienstlich mindestens 40 Nächte, Abzug, da man einen Status dienstlich erreicht hat.

Korrekt?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
D.h. wenn ich mindestens 40 Nächte privat erschlafen habe und weniger als 40 Nächte dienstlich, kein Abzug, da der Status ausschließlich privat erreicht wurde.
Wenn ich privat weniger als 40 Nächte habe aber mit dienstlichen Nächten auf mindestens 40 Nächte komme, Abzug, da der Status teilweise mit dienstlichen Nächten erschlafen wurde.
Habe ich sowohl privat als auch dienstlich mindestens 40 Nächte, Abzug, da man einen Status dienstlich erreicht hat.

Korrekt?

Es reichen ja 20 Stays. Ih denke die KK ist der sichere Weg ab der 1. Nacht das Frühstück als persönliches Benefit zu bekommen, bei der Aufrechnung private Stay/Übernachtungen mit dienstlichen wird es sicher nur Ärger geben - wenn auch ein großer Teil der derer dienstlich veranlasst war.

Da hast du entweder einen Prüfer der ein Auge zudrückt, oder einen der genau feststellen will auf was du privat einen Anspruch hattest. (also dann wird auch die Abfolge der privaten und dienstlich veranlassten Übernachtungen betrachtet).
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Darf ich noch ein Stöckchen in die Runde werfen, einfach, weil mir Eure Diskussion einiges an neuen Erkenntnissen gebracht hat? ;)


Wie ist es mit der Kürzung der Pauschale, wenn das Hotel verbindlich mit Frühstück gebucht wurde,
das Frühstück aber (letztlich geschäftlich bedingt) aufgrund einer von Flugzeiten vorgegebenen frühen Abreise nicht eingenommen werden kann? :D


Hotel rechnet ab, klar, ist ja nicht sein Problem.
Manchmal bieten gerade größere Hotels dann auch eine "Frühstücksbox" an,
ganz oft steht aber in Hotels z.B. "Frühstück von 7-10 Uhr" und wenn man nun um 6 Uhr abreisen muß, hat man eben Pech.


Also, wie sähe so ein Fall aus? ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Darf ich noch ein Stöckchen in die Runde werfen, einfach, weil mir Eure Diskussion einiges an neuen Erkenntnissen gebracht hat? ;)


Wie ist es mit der Kürzung der Pauschale, wenn das Hotel verbindlich mit Frühstück gebucht wurde,
das Frühstück aber aufgrund einer von Flugzeiten vorgegebenen frühen Abreise nicht eingenommen werden kann? :D


Hotel rechnet ab, klar, ist ja nicht sein Problem.
Manchmal bieten gerade größere Hotels dann auch eine "Frühstücksbox" an,
ganz oft steht aber in Hotels z.B. "Frühstück von 7-10 Uhr" und wenn man nun um 6 Uhr abreisen muß, hat man eben Pech.


Also, wie sähe so ein Fall aus? ;)

Du musst die Pauschale kürzen (hatten wir hier auch schon).
 

crobunj

Erfahrenes Mitglied
07.08.2015
2.283
1
DUS
Darf ich noch ein Stöckchen in die Runde werfen, einfach, weil mir Eure Diskussion einiges an neuen Erkenntnissen gebracht hat? ;)


Wie ist es mit der Kürzung der Pauschale, wenn das Hotel verbindlich mit Frühstück gebucht wurde,
das Frühstück aber (letztlich geschäftlich bedingt) aufgrund einer von Flugzeiten vorgegebenen frühen Abreise nicht eingenommen werden kann? :D


Hotel rechnet ab, klar, ist ja nicht sein Problem.
Manchmal bieten gerade größere Hotels dann auch eine "Frühstücksbox" an,
ganz oft steht aber in Hotels z.B. "Frühstück von 7-10 Uhr" und wenn man nun um 6 Uhr abreisen muß, hat man eben Pech.


Also, wie sähe so ein Fall aus? ;)


Ruf doch mal im Hotel an oder schick denen eine Email ?
Noch nie erlebt das ein Hotel dabei nicht helfen konnte.

Das wichtigste ist immer das schriftliche. Hier die Rechnung.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.410
120
BSL
Ruf doch mal im Hotel an oder schick denen eine Email ?
Noch nie erlebt das ein Hotel dabei nicht helfen konnte.

Das wichtigste ist immer das schriftliche. Hier die Rechnung.

Man müsste also das Hotel bitten, für die letzte Nacht auf der Rechnung eine Rate ohne Frühstück zu zeigen?
 

crobunj

Erfahrenes Mitglied
07.08.2015
2.283
1
DUS
Man müsste also das Hotel bitten, für die letzte Nacht auf der Rechnung eine Rate ohne Frühstück zu zeigen?

Gibt es zu 99 % und wenn du Stammgast bist dann geht es auch. :D
Soll auch Hotels geben die aus 10 Cocktails ein Steak essen mit Bier machen :rolleyes:..... und ja es war ein 5* in NRW.
Die Frage ist immer WER du bist und wie weit sie sich raustrauen ohne selber ärger zu bekommen.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Du musst die Pauschale kürzen (hatten wir hier auch schon).

Ich hatte den ganzen Strang gelesen und das auch registriert :),

aber (nach meiner Laienauffassung) wäre es doch extrem unfair, wenn die Pauschale abgezogen wird, obwohl nachweisbar (und begründet bzw. verständlicherweise) die Leistung aufgrund der vom Arbeitgeber vorgegebenen Reisezeiten nicht in Anspruch genommen werden könnte.
Klar, dumm gebucht, dumm gelaufen- aber den einzigen Schaden hätte der AN.

Ist dann wahrscheinlich ein Fall, wo man sich mit einer Reiseabteilung auseinandersetzen müßte, daß sowas einfach nicht vorkommt und entsprechend immer alle Reise-Faktoren berücksichtigt werden müssen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Ich hatte den ganzen Strang gelesen und das auch registriert :),

aber (nach meiner Laienauffassung) wäre es doch extrem unfair, wenn die Pauschale abgezogen wird, obwohl nachweisbar (und begründet bzw. verständlicherweise) die Leistung aufgrund der vom Arbeitgeber vorgegebenen Reisezeiten nicht in Anspruch genommen werden könnte.
Klar, dumm gebucht, dumm gelaufen- aber den einzigen Schaden hätte der AN.

Ist dann wahrscheinlich ein Fall, wo man sich mit einer Reiseabteilung auseinandersetzen müßte, daß sowas einfach nicht vorkommt und entsprechend immer alle Reise-Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Das interessiert ja die Reiseabteilung alles nicht sonderlich - es muss steuerlich korrekt abgerechnet werden - und die Steuergesetze sehen das nunmal so vor (inkl. entsprechender Urteile).

Dem kann man ja vorbeugen wenn man eben die letzte Nacht ohne Frühstück bucht.
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
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120
BSL
Soll auch Hotels geben die aus 10 Cocktails ein Steak essen mit Bier machen :rolleyes:..... und ja es war ein 5* in NRW.
Die Frage ist immer WER du bist und wie weit sie sich raustrauen ohne selber ärger zu bekommen.

Man "kann" vieles machen, teilweise sicherlich mit minimalem Risiko erwischt zu werden. Die Frage hier bzgl. des Goldfrühstücks war allerdings, was man "darf".

"Können" und "dürfen" sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Da kommt es dann auf die persönliche Einstellung an ;)
 
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crobunj

Erfahrenes Mitglied
07.08.2015
2.283
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DUS
Man "kann" vieles machen, teilweise sicherlich mit minimalem Risiko erwischt zu werden. Die Frage hier bzgl. des Goldfrühstücks war allerdings, was man "darf".

"Können" und "dürfen" sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Da kommt es dann auf die persönliche Einstellung an ;)

Wird irgendwo festgehalten wenn man ein Upgrade auf Exec bekommt und die Lounge zum frühstücken benutzt? :rolleyes:
Meine persönliche Einstellung ist immer : No Risk no Fun.(y)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.971
4.984
In der Praxis wird das alles theoretisch bleiben. Solange die Hotelrechnumg brav 7 Prozent USt. zeIgt, wird wohl keiner nachfragen. Wenn man allerdings schlaue Fragen stellt, dann wird es wie immer anders sein.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
17
Und gerade der Angestellte User sollte peinlichst darauf achten nur zu tun was er darf - sagt mir zumindest die Lebenserfahrung.

Exakt. Nicht bei mir, aber schon mehrmals erlebt bei versch. Firmen. Wenn man jemanden raus haben möchte werden die Reisekostenabrechnung IMMER als erstes auseinandergenommen. Auch wenn es die Assistentin gemacht hat, finally muss der Reisende unterschreiben dass es seine Richtigkeit hat. Man zeige mir eine Abrechnung für 2 Wochen Ausland die nicht stimmt....

Das ist das eine. Das andere ist wie wirksam eine "falsche" Abrechnung gewertet werden kann. Wie auch immer, wenn man sucht dann findet man. Am Ende gibts eh den goldenen Handschlag da beide Parteien keine Lust auf ein Wiedersehen vor dem Richter haben. Ausnahmen bestätigen die Regel...
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.344
14.457
FRA/QKL
Hier noch etwas Futter zu dem Thema, habe eine Bekannte in einer Steuerkanzlei gefragt.

Hi …,

Interessante Frage. Ich habe auch mit meiner Chefin eben gesprochen. Wenn das kostenfreie Frühstück im Hotel ohne Übernachtung kostenfrei ebenfalls gewährt wird muss es nicht bei der Pauschale angesetzt werden. Wird das Frühstück nur in Verbindung mit der Übernachtung kostenfrei gewährt (verbundene Leistung) dann ist es bei der Pauschale anzusetzen, da die Übernachtung die Hauptleistung ist. Ein kostenfreies Frühstück außerhalb des Hotels ist keine verbundene Leistung und muss wenn nicht betrieblich veranlasst (z.B. Messefrühstück, Unternehmerfrühstück) von der Pauschale nicht abgezogen werden.

Hilft das weiter?

Liebe Grüße
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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4.984
Hier noch etwas Futter zu dem Thema, habe eine Bekannte in einer Steuerkanzlei gefragt.

Wenn das Frühstück auf Veranlassung des AG kostenfrei in einem Hotel gewährt wird, ist es natürlich anzusetzen. Wenn ich ein Frühstück weil ich so nett bin in einem Hotel kostenlos erhalte, ohne dort zu nächtigen, dann ist es nicht anzusetzen. Und wenn ich das Frühstück nur in Verbindung mit der Übernachtung kostenfrei erhalte - so als HH CC Inhaber mit Goldstatus - dann ist auch nichts anzusetzen (es sei denn ich habe den Status auch dienstlich erschlafen).

Für mich besser in der Praxis: Steht irgendwas mit 19% auf der Rechnung, ansetzen. Steht es nicht auf der Rechnung, nicht ansetzen. Steht im Ausland was von Breakfast ansetzen, falls nicht nicht.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.344
14.457
FRA/QKL
Und wenn ich das Frühstück nur in Verbindung mit der Übernachtung kostenfrei erhalte - so als HH CC Inhaber mit Goldstatus - dann ist auch nichts anzusetzen (es sei denn ich habe den Status auch dienstlich erschlafen).
Ganz offensichtlich gibt es hier auch bei den Spezialisten unterschiedliche Meinungen. ;)

Für mich besser in der Praxis: Steht irgendwas mit 19% auf der Rechnung, ansetzen. Steht es nicht auf der Rechnung, nicht ansetzen. Steht im Ausland was von Breakfast ansetzen, falls nicht nicht.
Das ist der einfache Fall, aber offensichtlich nicht für alle Fälle ausreichend.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.971
4.984
Das ist der einfache Fall, aber offensichtlich nicht für alle Fälle ausreichend.

In der Praxis und gerade im Großunternehmen schon. Nur wenn irgendjemand in der Prüfung blöde Fragen stellt ("Herr Prüfer, ist das richtig dass ich keine Abzüge mache, wenn ich eine HH CC habe?) wird es wohl anders lauten. Wenn der AG das Hotel bezahlt und das Hotel keine Leistungen mit 19% ausweist, dann hat der Prüfer keinen Anknüpfungspunkt für irgendwas. Wenn natürlich dann in der Abrechnung steht "Teilnahme am Business Frühstück der X SE" als Reisegrund, dann hat er wieder einen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.344
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FRA/QKL
In der Praxis und gerade im Großunternehmen schon. Nur wenn irgendjemand in der Prüfung blöde Fragen stellt ("Herr Prüfer, ist das richtig dass ich keine Abzüge mache, wenn ich eine HH CC habe?) wird es wohl anders lauten. Wenn der AG das Hotel bezahlt und das Hotel keine Leistungen mit 19% ausweist, dann hat der Prüfer keinen Anknüpfungspunkt für irgendwas.
Bei der letzten Prüfung war ich erstaunt welche Querverbindungen aka Anknüpfungspunkte der Prüfer auf seinem Laptop auf den Bildschirm gezaubert hat. Selbst aus der IT kommend war ich überrascht was Big Data beim FA scheinbar inzwischen ermöglicht. ;)

Zum Glück sind unsere Reisen fast alle nach USA. Da kommt er an keine Daten dran. :D
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
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Interessant. Evtl sofortige Querverweise auf bspw die Abrechnungen von hotels oder Restaurants?

Ich denke da an die Pappenheimer die keine richtige Rechnung aushändigen und nachher Storno drücken?

Zu wünschen wäre es. Ist interessant wieviele lokale keine ordentliche Belege geben oder fragen ob man einen Beleg benötigt. Bei nein ist es ja offensichtlich....

Zwar offtopic aber interessant zu erfahren zumal ja eine Rechnungsnummer einmalig sein muss und somit sofort ein Querverweis da wäre....Ausnahme anderes Bundesland
Bei meinen Umzügen in anderen oder von anderen Bundesländern würde jedesmal die Akte manuell hin und her geschickt.

Auf Nachfrage hieß es einmal dass man keine zentrale IT hat und jedes Bundesland sein eigenes Süppchen...(Ja ja, man kann darüber streiten aber seit dem Ende vom 3.Reich wollte man keine zentrale Datenbank und zentrale Systeme)