Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:
Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen. Diese Spezialgenehmigung für Touristen (auch als Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit bekannt) wird vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa erteilt.
Die Spezialgenehmigung kann ausschließlich über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro beantragt werden. Für einzelreisende Touristen wird keine Reiseerlaubnis erteilt, der Anschluss an eine Reisegruppe (mind. fünf Personen) eines akkreditierten Reisebüros ist erforderlich.
Für die Einholung der Spezialgenehmigung sind (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen.
Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen.
Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind.