Hochwertige Uhren aus- und wieder einführen

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deronkel27

Neues Mitglied
18.11.2024
3
0
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Meine Frau und ich haben 1996 je eine hochwertige Uhr (Stückpreis ca. DM 650,-) aus Hong Kong eingeführt, die Rechnungen von damals sind noch vorhanden.
Zollinfos von damals haben wir nicht mehr.
Diese Uhren sind mittlerweile defekt, die Reparatur kostet in Deutschland ca. € 250,- pro Uhr, was uns zu teuer ist.

Wir reisen in Kürze über Hong Kong nach Vietnam, wir wollten die Uhren ggf. dort günstiger reparieren lassen.
Könnte das bei der Einreise nach Deutschland Probleme mit dem Zoll geben ?
 

deronkel27

Neues Mitglied
18.11.2024
3
0


ggf. auch


beachten.
Das beantwortet meine Frage nicht, es geht um zwei 28 Jahre alte gebrauchte Uhren, die ich aus Deutschland aus- und wieder einführe.
Zudem sind die Uhren bei Ausfuhr defekt. Wie soll hier ein realistischer Warenwert ermittelt werden ?
Es handelt sich ja zolltechnisch um "Rückwaren", weil die schon mal eingeführt wurden. Muß ich diese evtl. bei Ausreise beim Zoll angeben ?
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
322
451
Ludwigshafen am Rhein
Verzeihung, den zweiten Absatz habe ich wohl mit dem Handballen weggewischt...

Es wird schwierig, nach 30 Jahren einen Warenwert zu ermitteln. Noch dazu, wenn du die Uhr einfach am Handgelenk trägst,
und da niemand hin schaut. Man könnte vorher die Zollverwaltung kontaktieren und fragen wie man das am besten löst, vermutlich wird die Antwort sein,
dass du das, was du ausgeführt hast, auch "einfach so" wieder einführen kann.

Er braucht ne "Nämlichkeitserbescheinigung" und der Drop is gelutscht!
Um aus deiner Quelle zu zitieren:

Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden.
Defekte Uhr wird repariert -> kein unveränderter Zustand.

Wunderbar, dass mit Worten wie "Quatsch!" um sich geworfen wird ;)
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.054
4.095
Z´Sdugärd
Wunderbar, dass mit Worten wie "Quatsch!" um sich geworfen wird ;)
Dein Link zur Freibetrag ist und bleibt nonsens. Es geht lediglich darum das eine Uhr ausgeführt wird die schon in D ist. Das wird durch die Nämlichkeitsbescheinigung bestätigt. Lässt man die Uhr für 250€ oder weniger reparieren kann das ggf mit der Rechnung nachgewiesen werden. Und liegt somit auch unterhalt der Freigrenze.

BZW ob eine Uhr jetzt eine "Leere Batterie" hat, oder ein wirtschaftlicher Totalschaden ist...das wage ich mal zu bezweifeln das ein Zöllner den Unterschied merkt. Es geht hier eher darum das man eben an einen "einfachen" Goldring keine 5 Brillis antackern lässt. Darum wird der Gegenstand auch mit Bildern versehen.

BTW, wenn mit einem die Gäule durchgehen währe es ggf gut zu wissen wie man Silikon in gewissen Frauenorgangen den zu versteuern hat, oder wie das bei der Ausfuhr geregelt ist ;)
 

deronkel27

Neues Mitglied
18.11.2024
3
0
Super, vielen Dank für den Hinweis zur Nämlichkeitsbescheinigung. Habe noch nie davon gehört.
Werde das aber zur Sicherheit mitnehmen.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.465
880
Defekte Uhr wird repariert -> kein unveränderter Zustand.
Genau, daher dann bei Wiedereinreise durch den roten Ausgang gehen (bzw. wenn da mal wieder keiner steht wie ich es am FRA letztens hatte das Telefon benutzen und dann kommt jemand oder man wird zum Büro gelotst) und die Uhr anmelden wenn die Wertsteigerung durch Reparatur plus sonstige gekaufte Waren einen Betrag nicht kleiner 430€ ergibt.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.593
511
Verzeihung, den zweiten Absatz habe ich wohl mit dem Handballen weggewischt...

Es wird schwierig, nach 30 Jahren einen Warenwert zu ermitteln. Noch dazu, wenn du die Uhr einfach am Handgelenk trägst,
und da niemand hin schaut. Man könnte vorher die Zollverwaltung kontaktieren und fragen wie man das am besten löst, vermutlich wird die Antwort sein,
dass du das, was du ausgeführt hast, auch "einfach so" wieder einführen kann.


Um aus deiner Quelle zu zitieren:


Defekte Uhr wird repariert -> kein unveränderter Zustand.

Wunderbar, dass mit Worten wie "Quatsch!" um sich geworfen wird ;)
Entsprechend zählt die Reparaturleistung zur Ermessungshöhe der Einfuhrabgaben.
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.214
70
SHE
Meine Frau und ich haben 1996 je eine hochwertige Uhr (Stückpreis ca. DM 650,-) aus Hong Kong eingeführt, die Rechnungen von damals sind noch vorhanden.
Zollinfos von damals haben wir nicht mehr.
Mal unabhängig davon wie "mächtig" sich der Zoll für den "alten Gammel" interessiert: Bei Beantragung der Ausstellung eines Nämlichkeitsnachweises ist auf Verlangen der Zollstelle nachzuweisen, dass die vorgeführten Waren tatsächlich Unionswaren sind. Daran dürfte es bei einer Rechnung aus Hong Kong ohne Nachweis der Versteuerung bei ursprünglicher Einfuhr scheitern.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
791
903
FMO
Ach herrje ! Eine Nämlichkeitsbescheinigung ? Das fehlt ja noch !

Ich bin noch nie nach der Herkunft meiner Blancpain ( nur Stahl ) bei der Einreise gefragt oder kontrolliert worden. Ich kann doch nicht für jedes Teil das über dem von 430 Euro ist diesen Zettel ausfüllen.

Das fängt mit den Schuhen an , geht über Kamera , Laptop, Iphone, Ehering. usw. OK, wenn ich was im Ausland gekauft habe, dann sind die Regeln klar, aber das jetzt ?

Das kann ja lustig werden.....
 
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TheHeavencraft

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10.04.2019
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MUC
Bei einer so alten Uhr sollte doch ersichtlich sein, dass diese nicht neu gekauft worden ist? Also zumindest vermute ich ein paar Gebrauchsspuren. Klar, kann man es anmelden und es wäre sicherlich auch korrekt, aber ob sich in Praxis noch jemand für eine alte Uhr Interessiert, daran habe ich meine Zweifel.
 
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DFW_SEN

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28.06.2009
13.878
12.050
IAH & HAM

Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Bei einer Uhr, die vor 28 Jahren 325 Euro gekostet hat, das Eigentum eines in Deutschland Lebenden ist? Lässt Du Dir für jeden Pullover oder Jenas die Du mit ins Ausland nimmst eine Naemlichkeitsbescheingung ausstellen? Man kann es auch übertreiben. Das interessiert keinen Menschen.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.465
880
Bei einer Uhr, die vor 28 Jahren 325 Euro gekostet hat, das Eigentum eines in Deutschland Lebenden ist? Lässt Du Dir für jeden Pullover oder Jenas die Du mit ins Ausland nimmst eine Naemlichkeitsbescheingung ausstellen? Man kann es auch übertreiben. Das interessiert keinen Menschen.
Für mich persönlich stellt sich aktuell die Frage nicht da ich erst vor kurzem wieder nach Deutschland gezogen und schön alles zollabgaben- und steuerfrei als Übersiedlungsgut eingeführt habe; ab 1000€ Wert habe ich die Waren einzeln aufgelistet. Sollten die Beamten tatsächlich mal fragen bei einer Wiedereinreise dann bekommen sie einen Scan dieser Anmeldung.
Der Threadersteller befürchtete ja "Probleme mit dem Zoll" und das ist halt der Weg wie diese garantiert auszuschließen sind. Das Formular 0330 hat man in zwei Minuten maximal ausgefüllt und dann sollen sie halt mal arbeiten und fleißig tippen, ausfüllen, kopieren und stempeln beim Zoll; anscheinend will es der Staat so.
Man wartet kurz da und die paar Minuten können auch ganz amüsant sein wenn man den Gesprächen lauscht wo Fragen zur Zuständigkeit welches Hauptzollamts, der genauen Berechnung einer Frist, etc. erörtert werden und man sieht mal in der Praxis was für ein Bürokratie-Monster wir uns da leisten.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
6.489
3.906
Wenn Du dem Zoll sagst, dass ne 650 EUR Uhr ne hochwertige Uhr sei, kringeln die sich vor lachen. Im Ernst: Die hast Du am Arm und gut ist. Da interessiert sich kein Mensch dafür. Mein Standardwecker ist eine Lange #1, die irgendwann mal gebraucht in Deutschland 12000 EUR gekostet hat. Die begleitet mich seit 20 Jahren überall hin und noch nie jemand hat sich dafür interessiert. Wegen sowas käme ich nicht auf die Idee, den Aufwand wegen Nämlichkeitsbescheinigungen zu betreiben.
 
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28.06.2009
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IAH & HAM
Der Threadersteller befürchtete ja "Probleme mit dem Zoll" und das ist halt der Weg wie diese garantiert auszuschließen sind. Das Formular 0330 hat man in zwei Minuten maximal ausgefüllt und dann sollen sie halt mal arbeiten und fleißig tippen, ausfüllen, kopieren und stempeln beim Zoll; anscheinend will es der Staat so.

Und die einzige richtige Antwort auf diese Befürchtung ist "fuerchte Dich nicht". Wenn Du auf Reisen gehts, wieviele der Dinge die Du mitnimmst, haben einen Neupreis hoeher als 325 Euro Tip: Dein Handy, Dein Koffer, Dein Laptop, Deine Jacke, Dein Anzug, Dein Ehering,.... Nimand erwartet, dass Du für alles eine Naemlichkeitsbescheinigung ausfüllst, auch nicht der Deutsche Zoll.

In den EXTREM unwahrscheinlichen Fall, dass der Zoll eine Frage zu dieser Uhr hat, wird der OP sicher ein Photo aus den letzen 20 Jahren haben, auf der. er die Uhr bereits traegt.....
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn Du dem Zoll sagst, dass ne 650 EUR Uhr ne hochwertige Uhr sei, kringeln die sich vor lachen. Im Ernst: Die hast Du am Arm und gut ist. Da interessiert sich kein Mensch dafür. Mein Standardwecker ist eine Lange #1, die irgendwann mal gebraucht in Deutschland 12000 EUR gekostet hat. Die begleitet mich seit 20 Jahren überall hin und noch nie jemand hat sich dafür interessiert. Wegen sowas käme ich nicht auf die Idee, den Aufwand wegen Nämlichkeitsbescheinigungen zu betreiben.

650 DM......

Und wie Du trage ich immer deutlich teurere Uhren, alle mit entsprechenden Gebrauchsspuren, und ich bin bei 100ten Einreisen noch NIE nach einem Kaufbeleg gefragt worden.
 

Essotiger

Reguläres Mitglied
16.09.2011
51
9
Also ich differenziere bei zwei Dingen zwischen hochwertig und Ramsch:
1.) Schuhe und Fußbekleidung
2.) Uhren und Zeitmesser

Und wenn eine Uhr 250€ Reparatur/Wartung nicht wert ist, dann ist es wohl keine Uhr sondern maximal ein Zeitmesser!

Sorry für meinen Beitrag aber das musste sein!
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.054
4.095
Z´Sdugärd
Und die einzige richtige Antwort auf diese Befürchtung ist "fuerchte Dich nicht". Wenn Du auf Reisen gehts, wieviele der Dinge die Du mitnimmst, haben einen Neupreis hoeher als 325 Euro Tip: Dein Handy, Dein Koffer, Dein Laptop, Deine Jacke, Dein Anzug, Dein Ehering,.... Nimand erwartet, dass Du für alles eine Naemlichkeitsbescheinigung ausfüllst, auch nicht der Deutsche Zoll.
Ju ar komplete on the woodway!

Der doitsche Zoll nimmt es im Falle eines Falles seeeeeeehr genau. Und dann juckt den auch eine 10 Jahre alte Fotoausrüstung und das 15 Jahre alte Goldkettlein der Gattin.

Die Frage nach dem Wayne Train ist natürlich berechtigt. Aber allein schon die Tatsache das 2 Handys und 2 Laptops (jeweils dienstlich und privat) schon zu diskussionen führen...
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Ju ar komplete on the woodway!

Der doitsche Zoll nimmt es im Falle eines Falles seeeeeeehr genau. Und dann juckt den auch eine 10 Jahre alte Fotoausrüstung und das 15 Jahre alte Goldkettlein der Gattin.

Die Frage nach dem Wayne Train ist natürlich berechtigt. Aber allein schon die Tatsache das 2 Handys und 2 Laptops (jeweils dienstlich und privat) schon zu diskussionen führen...
Wenn der OP noch 2 hochwertige Uhren in HK kauf, dann magst Du recht haben. Wenn er jedoch nur seine Uhr die, vor 20 Jahren 325 Euro gekostet hat (also vermutlich heute nicht viel mehr al ein Hunderter Wert ist), aus und wieder einführt, dann ist das zollrechtlich irrelevant. Wir reden hier nicht von einer hochwertigen Fotoausrüstung oder wertvollen Goldschmuck).

Wenn Du mit einem Handy in die USA reist, laesst Du Dir eine Naemlichkeitsbescheinigung ausstellen?
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.522
3.979
FRA
Wenn Du mit einem Handy in die USA reist, laesst Du Dir eine Naemlichkeitsbescheinigung ausstellen?
Nein, aber ich weiss, wie ich den Kauf nachweisen kann.
Den Schmuck und die Uhren habe ich fotografiert, so dass ich nachweisen kann, dass ich sie bereits vor der Einreise hatte und für den Fall des Falles habe ich von vielen (wirklich wertvollen) Sachen auch die Quittungen eingescannt und in einem Folder in der Cloud gespeichert.