Hochwertige Uhren aus- und wieder einführen

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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
791
903
FMO
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Den Schmuck und die Uhren habe ich fotografiert, so dass ich nachweisen kann, dass ich sie bereits vor der Einreise hatte und für den Fall des Falles habe ich von vielen (wirklich wertvollen) Sachen auch die Quittungen eingescannt und in einem Folder in der Cloud gespeichert.

Das habe ich alles für die Hausratversicherung ! Sollte mich also jemand fragen, kann ich zumindest nachweisen.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.062
4.108
Z´Sdugärd
Wenn der OP noch 2 hochwertige Uhren in HK kauf, dann magst Du recht haben. Wenn er jedoch nur seine Uhr die, vor 20 Jahren 325 Euro gekostet hat (also vermutlich heute nicht viel mehr al ein Hunderter Wert ist), aus und wieder einführt, dann ist das zollrechtlich irrelevant. Wir reden hier nicht von einer hochwertigen Fotoausrüstung oder wertvollen Goldschmuck).

Auch altes Zeugs kann deutlich mehr wert sein als man es vor 20 Jahren gekauft hat. Vielleicht wars ne "Golduhr"?


Wenn Du mit einem Handy in die USA reist, laesst Du Dir eine Naemlichkeitsbescheinigung ausstellen?

Nein. Aber bin auch nicht zum ersten mal beim Zoll gestanden und musste Nachweisen das Rechner und Smartfons eben NICHT auf der Auslandsreise gekauft wurden. Was beim Laptop noch "relativ" einfach geht. Und BTW, eine Fotoausrüstung muss nicht nochwertig sein um die Reisefreimenge zu reisen...was wieder Diskussionen auslöst.

Ich sehe das eben wie bei Auto. Wenn ich eine Fahrzeugkontrolle komme und meinen fast 4 seitigen Fahrzeugschein vorlege wo auch Sachen eingetragen sind, die man "im Prinzip" nicht abnehmen lassen muss, ist in der Regel die Diskussion schon im Keime erstickt. So ist es auch bei dem Nämlichzettelchen. Ob und wie oft man kontrolliert wird, ja darüber kann man sicherlich spekulieren (wie auch bei dem Beispiel mit dem Auto).
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.883
12.055
IAH & HAM
Auch altes Zeugs kann deutlich mehr wert sein als man es vor 20 Jahren gekauft hat. Vielleicht wars ne "Golduhr"?

Nein. Aber bin auch nicht zum ersten mal beim Zoll gestanden und musste Nachweisen das Rechner und Smartfons eben NICHT auf der Auslandsreise gekauft wurden. Was beim Laptop noch "relativ" einfach geht. Und BTW, eine Fotoausrüstung muss nicht nochwertig sein um die Reisefreimenge zu reisen...was wieder Diskussionen auslöst.

Am Ende muss jeder entschieden wie er es macht. Nur wenn man es für die 100 Euro Uhr macht, muss man es auch für die 100 Euro Jeans machen.

Ich sehe das eben wie bei Auto. Wenn ich eine Fahrzeugkontrolle komme und meinen fast 4 seitigen Fahrzeugschein vorlege wo auch Sachen eingetragen sind, die man "im Prinzip" nicht abnehmen lassen muss, ist in der Regel die Diskussion schon im Keime erstickt. So ist es auch bei dem Nämlichzettelchen. Ob und wie oft man kontrolliert wird, ja darüber kann man sicherlich spekulieren (wie auch bei dem Beispiel mit dem Auto).
Oder man fährt ein „serienmässiges Auto“ und hat auch keine Diskussion. 🤣🤣🤣
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.019
1.480
KUL (bye bye HAM)
Was sein Schalldaempfer??? Hab so gekauft Boss!

De facto, wird der TE niemals kontrolliert und ansonsten ist es dem Zoll auch ziemlich Wumpe da es sich um einen Gebrauchtgegenstand handelt. Den Nachweis des Erwerbes innerhalb des Zollgebietes muss man uebrigens nur eine bestimmte Zeit nachweisen koennen (AFAIK 8 Jahre?). Ansonsten ist die Veredelung, wozu auch eine Reparatur gehoert, ebenfalls zollrelevant. Wenn ich mein Fahrzeug im Nicht-Eu Ausland (bsp. Serbien, Tuerkei oder der Schweiz) reparieren lasse, und der Schaden bereits bei der Ausfuhr bestand, ist die Dienstleistung ggf. zollrelevant. Eine Revision einer 28 Jahre alten Uhr gehoert nicht dazu!
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.062
4.108
Z´Sdugärd
Das stimmt! Wobei bei meinem 76er MGB der Auspuff auch nicht eingetragen ist, und der macht einen Höllenkrach. Der war schon dran als ich ihn 1996 gekauft habe, keine Ahnung wie "legal" er ist. Aber der TUEV hat noch nicht gemeckert.... :)
Rote Nummer, ohne Kummer!
Was sein Schalldaempfer??? Hab so gekauft Boss!

De facto, wird der TE niemals kontrolliert und ansonsten ist es dem Zoll auch ziemlich Wumpe da es sich um einen Gebrauchtgegenstand handelt. Den Nachweis des Erwerbes innerhalb des Zollgebietes muss man uebrigens nur eine bestimmte Zeit nachweisen koennen (AFAIK 8 Jahre?). Ansonsten ist die Veredelung, wozu auch eine Reparatur gehoert, ebenfalls zollrelevant. Wenn ich mein Fahrzeug im Nicht-Eu Ausland (bsp. Serbien, Tuerkei oder der Schweiz) reparieren lasse, und der Schaden bereits bei der Ausfuhr bestand, ist die Dienstleistung ggf. zollrelevant. Eine Revision einer 28 Jahre alten Uhr gehoert nicht dazu!
Wir sind uns einig, dass eine 3fuffzisch Euro Uhr jetzt nicht die Welt fürs Geld ist, und eine Reparatur vermutlich auch eher irrelevant sein wird....aber diese 8 Jahre würden mich persönlich interessieren. Hast du da n Link zu?
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.019
1.480
KUL (bye bye HAM)
Ne, das war damals im echten Leben, um 2010 rum. Hauptzollamt Hamburg Billbrook, bei einer Vorfuehrung zur Ausfuhr. Auf die Frage wie lange wir die ganzen Unterlagen vorhalten sollen, kam nur das es nach 8 Jahren seitens des Zolls niemanden mehr interessiert. Und das war auf alles bezogen.