Hoffnung auf Überbuchung...

ANZEIGE

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.655
5.318
Z´Sdugärd
ANZEIGE
Warum Oneway?

Ich kann das ganze ja sogar verstehen. Dann cancelt man den Flug und erhällt eben sein Geld zurück. Je nach Gewinnmaximierung beim Buchen eben mehr oder weniger. Versteh das Problem nicht.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.412
16.572
www.red-travels.com
Habe Eurowings die Situation detailliert erklärt. Allerdings ohne Hinweise auf den Paragraph. Die sagen, mehr als Steuern und Gebühren gibts nicht


"§3.1.5 Falls Sie ein gänzlich ungenutztes Ticket haben, der im Flugschein bezeichnete Fluggast durch höhere Gewalt vom Reisen abgehalten wird und eine Umbuchung nach Artikel 5.2 nicht möglich ist, Sie uns umgehend darüber benachrichtigen und Beweise für diese Umstände vorlegen, werden wir Ihnen eine nicht auszahlbare Gutschrift in Höhe des entrichteten Beförderungsentgeltes abzüglich einer Gebühr in Höhe des Umbuchungsentgeltes gem. unserer Entgeltordnung (Artikel 17) erteilen. Bei zukünftigen Reisen mit unserer Fluggesellschaft werden wir Ihnen die Gutschrift auf das Beförderungsentgelt anrechnen. Die Gutschrift ist 6 Monate ab dem Datum der Ausstellung gültig und verfällt bei nicht rechtzeitiger Inanspruchnahme."

warum nicht? besser erklärt ist es doch nicht. Nochmal anrufen, anderer MA, nichts vom vorherigen Anruf erwähnen. Sonst ggf. mit einer ggf. vorhandenen Versicherung auseinandersetzen

Beweise? Zika wohl beim AA und Schwangerschaft lässt sich doch vom Arzt attestieren
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
warum nicht? besser erklärt ist es doch nicht. Nochmal anrufen, anderer MA, nichts vom vorherigen Anruf erwähnen. Sonst ggf. mit einer ggf. vorhandenen Versicherung auseinandersetzen

In dem 3.1.5 steht allerdings auch das Wort "umgehend". Also sicher nicht erst 24h vor Abflug, sondern zeitnah zur "Diagnose" der Schwangerschaft beim Arzt....
 

Tobias_B

Erfahrenes Mitglied
18.08.2016
569
154
HAM
Klar, kannst Du nach CGN fliegen und auf einen überbuchten Flug hoffen.

Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende wirklich jemand nicht mitkommt und eine Entschädigung fällig wird?

Die Wahrscheinlichkeit würde ich als ehr gering einschätzen

umsteiger meinte:
Der Flug könnte z.B. aus irgendwelchen Gründen gestrichen werden oder sich erheblich verspäten


Das ist das deutlich wahrscheinlichere Szenario, wenn man sich die performance von EW auf der Langstrecke in den letzten Monaten so anschaut.
Wenn es für dich günstig läuft haben die mal wieder >12h Verspätung und der Flug fällt mal wieder ganz aus. In dem Fall könntest du von deinem Ticket zurücktreten und würdest den vollen Betrag erstattet bekommen.

Das dumme daran ist, das du dazu für den kompletten Flug eingecheckt und auch in Köln sein musst.

Ob du das versuchen willst, wirst du am Ende selber entscheiden müssen
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Für die Verspätung, ja. Für die Annullierung nicht unbedingt. Jedenfalls nicht, wenn schon vor Abflug d. Zubringers klar ist, dass dieser oder der eigentliche Flug gestrichen wurde.
 

Sporthose

Erfahrenes Mitglied
01.02.2013
271
57
Hamburch
Ich habe 2016 eine Reise nach Brasilien einfach stornieren können. Swiss hat nur eine Bestätigung der Schwangerschaft gefordert. Da das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Schwangere rausgegeben hat, war das kein Problem. Besteht die momentan für Mexiko?
Ich meine sogar, ich habe den kompletten Betrag zurück bekommen.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.037
216
FRA
Das könnte eine Möglichkeit sein:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/mexikosicherheit/213648

In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Schwangerschaft ist nicht wirklich Force Majeure...
... aber möglicherweise der Ausbruch von Zika im Zielgebiet. Wobei ich auch leichte Zweifel habe, aber einen Versuch hier auf die nette Art damit zu argumentieren ist es allemal wert. Bezüglich der RRV wäre ebenfalls nicht die Schwangerschaft das Argument, sondern ebenfalls das Zika und die Reisewarnung.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.655
5.318
Z´Sdugärd
Eine Überbuchung bringt ja auch nix. Man bekommt etwas Taschengeld und wird Standby gesetzt. Somit auch sinnfrei.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.672
1.828
Das Taschengeld beträgt auf dieser Distanz 600 Euro. Ist wahrscheinlich mehr wie Steuern und Gebühren. Das Problem ist, dass meistens Freiwillige gesucht werden und man dann eben wegen zuvielen nicht zu dem erlesen Kreis der Taschengeldempfänger gehören könnte.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.022
492
im Paralleluniversum
Das Taschengeld beträgt auf dieser Distanz 600 Euro. Ist wahrscheinlich mehr wie Steuern und Gebühren. Das Problem ist, dass meistens Freiwillige gesucht werden und man dann eben wegen zuvielen nicht zu dem erlesen Kreis der Taschengeldempfänger gehören könnte.

Das Taschengelf verfällt allerdings unter Umständen, wenn Du das Ersatzangebot der Airline nicht annimmst.
Bestenfalls passiert, dass bei Überbuchung die Airline anbietet einen Tag später zu fliegen. Oder statt mit Eurowings halt mit {you-name-it-airlines}.
Was hat man dann gewonnen?

Nichts.
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
172
0
HAM
Schwangerschaft ist bei den meisten RRV ausgeschlossen.... die dürften also eher nicht einspringen

... aber möglicherweise der Ausbruch von Zika im Zielgebiet. Wobei ich auch leichte Zweifel habe, aber einen Versuch hier auf die nette Art damit zu argumentieren ist es allemal wert. Bezüglich der RRV wäre ebenfalls nicht die Schwangerschaft das Argument, sondern ebenfalls das Zika und die Reisewarnung.

Eine nach der Buchung eintretende Schwangerschaft kann durchaus ein versichertes Ereignis sein.
https://www.reiseversicherung.de/de/reisetipps/aktuelles/2016/informationen-zika-virus-schwangerschaft.html

 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Sporthose

Erfahrenes Mitglied
01.02.2013
271
57
Hamburch
Eine nach der Buchung eintretende Schwangerschaft kann durchaus ein versichertes Ereignis sein.
https://www.reiseversicherung.de/de/reisetipps/aktuelles/2016/informationen-zika-virus-schwangerschaft.html


Ich hatte damals keine RRV, sondern habe ich mit dem Hinweis auf die Reisewarnung des AA, direkt an die Airline gewendet. Ging allerdings auch nur um mich, wäre alleine unterwegs gewesen. Ich weiß nicht, wie es mit unschwangeren Mitreisenden ausgesehen hätte.
Ausprobieren.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.655
5.318
Z´Sdugärd
Das Taschengelf verfällt allerdings unter Umständen, wenn Du das Ersatzangebot der Airline nicht annimmst.
Bestenfalls passiert, dass bei Überbuchung die Airline anbietet einen Tag später zu fliegen. Oder statt mit Eurowings halt mit {you-name-it-airlines}.
Was hat man dann gewonnen?

Nichts.

Eben! Fliegen musst du dann so oder so. Es bringt dir bzw dem TE garnix wen der Flug überbucht ist. Maximal das Taschengeld (wen überhaupz) und von Köln musst ja auch wieder zurück kommen. Und selbst den Flug einen Tag später antreten, die Mücken kassieren und einen Tag später wieder zurück fällt aus dank Oneway.

Das is eben blöd gelaufen. Ausser die Hoffnung mit dem Hinweis des Auswärtigen Amtes und den Hinweis auf Schwanger plus ggf Nachweis is eben essig.
 

ChrissFlyer2018

Gesperrt
26.12.2017
21
0
Das Taschengelf verfällt allerdings unter Umständen, wenn Du das Ersatzangebot der Airline nicht annimmst.
Bestenfalls passiert, dass bei Überbuchung die Airline anbietet einen Tag später zu fliegen. Oder statt mit Eurowings halt mit {you-name-it-airlines}.
Was hat man dann gewonnen?

Nichts.

Nein, die Kompensation steht dir nach EG 261/2004 zu und Du wirst dafür bezahlt nicht zu fliegen. ISt für die Airline ggf. soagr billiger als Dir Hotel zu bezahlen und dih umzubuchen.

Er kann sicher Taschengeld plus Rückflug zum Ausgangsort verlangen analog zu 261/2004.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.412
16.572
www.red-travels.com
Er kann sicher Taschengeld plus Rückflug zum Ausgangsort verlangen analog zu 261/2004.

und das steht wo? http://eur-lex.europa.eu/resource.h...a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF

(10) Fluggäste, die gegen ihren Willen nicht befördert werden, sollten in der Lage sein, entweder ihre Flüge unterRückerstattung des Flugpreises zu stornieren oder diese unter zufrieden stellenden Bedingungen fortzusetzen, und sie sollten angemessen betreut werden, während sieauf einen späteren Flug warten.

der OP will doch mit seinem Willen nicht befördert werden?

(11)
Freiwilligen sollte es ebenfalls möglich sein, ihre Flügeunter Rückerstattung des Flugpreises zu stornieren oderdiese unter zufrieden stellenden Bedingungen fortzu-setzen, da sie mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiertsind wie gegen ihren Willen nicht beförderte Fluggäste.