Habe Eurowings die Situation detailliert erklärt. Allerdings ohne Hinweise auf den Paragraph. Die sagen, mehr als Steuern und Gebühren gibts nicht
"§3.1.5 Falls Sie ein gänzlich ungenutztes Ticket haben, der im Flugschein bezeichnete Fluggast durch höhere Gewalt vom Reisen abgehalten wird und eine Umbuchung nach Artikel 5.2 nicht möglich ist, Sie uns umgehend darüber benachrichtigen und Beweise für diese Umstände vorlegen, werden wir Ihnen eine nicht auszahlbare Gutschrift in Höhe des entrichteten Beförderungsentgeltes abzüglich einer Gebühr in Höhe des Umbuchungsentgeltes gem. unserer Entgeltordnung (Artikel 17) erteilen. Bei zukünftigen Reisen mit unserer Fluggesellschaft werden wir Ihnen die Gutschrift auf das Beförderungsentgelt anrechnen. Die Gutschrift ist 6 Monate ab dem Datum der Ausstellung gültig und verfällt bei nicht rechtzeitiger Inanspruchnahme."
warum nicht? besser erklärt ist es doch nicht. Nochmal anrufen, anderer MA, nichts vom vorherigen Anruf erwähnen. Sonst ggf. mit einer ggf. vorhandenen Versicherung auseinandersetzen
Klar, kannst Du nach CGN fliegen und auf einen überbuchten Flug hoffen.
Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende wirklich jemand nicht mitkommt und eine Entschädigung fällig wird?
umsteiger meinte:Der Flug könnte z.B. aus irgendwelchen Gründen gestrichen werden oder sich erheblich verspäten
In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
... aber möglicherweise der Ausbruch von Zika im Zielgebiet. Wobei ich auch leichte Zweifel habe, aber einen Versuch hier auf die nette Art damit zu argumentieren ist es allemal wert. Bezüglich der RRV wäre ebenfalls nicht die Schwangerschaft das Argument, sondern ebenfalls das Zika und die Reisewarnung.Schwangerschaft ist nicht wirklich Force Majeure...
Das Taschengeld beträgt auf dieser Distanz 600 Euro. Ist wahrscheinlich mehr wie Steuern und Gebühren. Das Problem ist, dass meistens Freiwillige gesucht werden und man dann eben wegen zuvielen nicht zu dem erlesen Kreis der Taschengeldempfänger gehören könnte.
Schwangerschaft ist bei den meisten RRV ausgeschlossen.... die dürften also eher nicht einspringen
... aber möglicherweise der Ausbruch von Zika im Zielgebiet. Wobei ich auch leichte Zweifel habe, aber einen Versuch hier auf die nette Art damit zu argumentieren ist es allemal wert. Bezüglich der RRV wäre ebenfalls nicht die Schwangerschaft das Argument, sondern ebenfalls das Zika und die Reisewarnung.
Eine nach der Buchung eintretende Schwangerschaft kann durchaus ein versichertes Ereignis sein.
https://www.reiseversicherung.de/de/reisetipps/aktuelles/2016/informationen-zika-virus-schwangerschaft.html
Das Taschengelf verfällt allerdings unter Umständen, wenn Du das Ersatzangebot der Airline nicht annimmst.
Bestenfalls passiert, dass bei Überbuchung die Airline anbietet einen Tag später zu fliegen. Oder statt mit Eurowings halt mit {you-name-it-airlines}.
Was hat man dann gewonnen?
Nichts.
Das Taschengelf verfällt allerdings unter Umständen, wenn Du das Ersatzangebot der Airline nicht annimmst.
Bestenfalls passiert, dass bei Überbuchung die Airline anbietet einen Tag später zu fliegen. Oder statt mit Eurowings halt mit {you-name-it-airlines}.
Was hat man dann gewonnen?
Nichts.
Er kann sicher Taschengeld plus Rückflug zum Ausgangsort verlangen analog zu 261/2004.
(10) Fluggäste, die gegen ihren Willen nicht befördert werden, sollten in der Lage sein, entweder ihre Flüge unterRückerstattung des Flugpreises zu stornieren oder diese unter zufrieden stellenden Bedingungen fortzusetzen, und sie sollten angemessen betreut werden, während sieauf einen späteren Flug warten.
(11)
Freiwilligen sollte es ebenfalls möglich sein, ihre Flügeunter Rückerstattung des Flugpreises zu stornieren oderdiese unter zufrieden stellenden Bedingungen fortzu-setzen, da sie mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiertsind wie gegen ihren Willen nicht beförderte Fluggäste.
Deine Freundin? Was ist mit Wesley passiert?Krasses Klima hier.
Als ich buchte wollte ich hin, mit nun schwangeren Freundin ins Zika Gebiet will ich nun aber doch nicht.
ich glaub das Thema hat sich für ihn erledigt
https://www.vielfliegertreff.de/mar...oeln-cancun-eurowings-guenstig-abzugeben.html