Deutsche Botschaft Tokyo
21.05.2012
Sehr geehrter Herr Dr. Eiernacken,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im Allgemeinen werden Über*setzungen von der Deutschen Botschaft in Tokyo, dem Deutschen Generalkonsulat in Osaka oder der Japan Automobile Federation (JAF) gefertigt.
Die Adresse der JAF in Tokyo: Shiba 2-2-17, Minato-ku, Tokyo 105-8562,
Telefon: 03-68 33-91 00.
Weitere Adressen regionaler JAF Büros können Sie der Inter*netseite der JAF --
www.jaf.or.jp <
JAPAN AUTOMOBILE FEDERATION >-- entnehmen.
Wenn Sie die Übersetzung Ihres deutschen Führerscheins (auch im EU-Format möglich !) durch die Botschaft wünschen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten die Führerscheinübersetzung zu erhalten.
1) Abholung und Bezahlung der Führerscheinübersetzung vor Ort (Botschaft)
2) Übersendung der Führerscheinübersetzung nebst Kostenrechnung an Ihre Anschrift in Deutschland (Postlaufzeit: ca. 7-10 Tage).
Für die Übersetzung benötigen wir hier:
- eine Kopie Ihres Reisepasses
- eine Kopie Ihres Führerscheins
Diese Unterlagen können Sie uns eingescannt per E-Mail als pdf-Datei übermitteln.
Die Gebühr für die Übersetzung beträgt 30,- EUR zahlbar bei 1) Abholung (in jpn. Yen), 2) Kostenrechnung inkl. Porto (Überweisung).