Hotels.com, erstattungsfähig gebucht, wird nicht erstattet

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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.182
4.137
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Verlängern erledigt man vor Ort.
Sofern sich die Notwendigkeit zum Verlängern erst vor Ort ergibt kann man das so machen. Sonst würde ich einfach eine weitere Reservierung (online) machen, die an die erste anschließt. Vor Ort lässt sich klären, dass man zwar formal aus- und eincheckt, aber im gleichen Zimmer bleiben kann.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
873
728
Im Prinzip ist die Sache ja klar, es gibt eine schriftliche Zusage, darauf kann man sich berufen.

In der Praxis ist es aber schwierig. Ich hatte einen anders gelagerten Fall mit hotels.com
Hotel noch innerhalb der kostenlosen Frist storniert, da aber irgendwo zwischen Hotels.com und Hotel eine falsche Zeitzone hinterlegt war, war es am Ende doch nicht kostenlos, was für mich aber nicht ersichtlich war.

Es hat Monate Schriftverkehr hin und her gedauert, am Ende hab ich sogar ein Einschreiben nach Texas geschickt - die haben soviel ich weiss keine Adresse hier. Das hat dann geholfen und jemand hat mich angerufen, das Telefonat selbst hat dann auch noch mal 30 Mnuten gedauert in dem der arme Mitarbeiter jeden Schritt mit einem anderen Vorgesetzten besprechen musste und mich immer in die Warteschleife gelegt hat, Am Ende alles gut aber was für ein Aufwand!

Im Zweifel hätte ich gesagt ab zum Anwalt, aber keine Ahnung wie man die Forderung eintreiben soll wenn die Firma in Texas sitzt...
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.410
3.818
Wenn es in den AGB stehen würde, dass eine Teilstornierung nicht möglich ist, hätte der hotels.com-Mitarbeiter ja nicht gesagt, er hat das Hotel kontaktieren wollen und nicht erreicht.
Glaubst du das ernsthaft? Es gibt Mitarbeiter, die schlicht keine Ahnung haben.
Bitte reichen Sie die Rechnung nach der Reise ein. Das wäre ja völlig unlogisch, wenn der Ausschluss aus den AGBs hervorgehen würde.
Dann lies mal nach.
Dabei ist zu unterstellen, dass ein Mitarbeiter des Hauses seine eigenen AGBs ja besser kennen "müsste" und "sollte", als der Kunde.
Nein.
Ich sehe die Zusage, dass die Rechnung im Nachgang der Reise teilerstattet wird, als privatrechtliche Willenszusage,
Falsch.
unabhängig der AGBs.
Falsch.
Diese gemachte Zusage gilt für deinen Einzelfall und hat nichts mit den AGBs zutun (heißt ja auch "Allgemeine" Geschäftsbedingungen).
Falsch.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Im Prinzip ist die Sache ja klar, es gibt eine schriftliche Zusage, darauf kann man sich berufen.
Nein, eine Aussage am Telefon und eine "Zusage" im Konjunktiv, "könnte".
In der Praxis ist es aber schwierig. Ich hatte einen anders gelagerten Fall mit hotels.com
Hotel noch innerhalb der kostenlosen Frist storniert, da aber irgendwo zwischen Hotels.com und Hotel eine falsche Zeitzone hinterlegt war, war es am Ende doch nicht kostenlos, was für mich aber nicht ersichtlich war.

Es hat Monate Schriftverkehr hin und her gedauert, am Ende hab ich sogar ein Einschreiben nach Texas geschickt - die haben soviel ich weiss keine Adresse hier. Das hat dann geholfen und jemand hat mich angerufen, das Telefonat selbst hat dann auch noch mal 30 Mnuten gedauert in dem der arme Mitarbeiter jeden Schritt mit einem anderen Vorgesetzten besprechen musste und mich immer in die Warteschleife gelegt hat, Am Ende alles gut aber was für ein Aufwand!

Im Zweifel hätte ich gesagt ab zum Anwalt, aber keine Ahnung wie man die Forderung eintreiben soll wenn die Firma in Texas sitzt...
Bei den kleinen Summen? Schwierig bis gar nicht. Schon gar nicht bei unklarer Sachlage.
 

Schweinskopf

Erfahrenes Mitglied
08.04.2020
405
565
Bei einem beliebigen MotelOne, z.B. fuer den 19.12 steht doch bei Hotel.com ganz klar in den Bedingungen

  • Cancel for free from now until 23:59, 18/12/2024
  • If you change or cancel this booking after 23:59, 18/12/2024 property’s local time (Central European Standard Time), you’ll be charged for 1 night (including tax).
  • Check-in 19/12/2024
  • We’re unable to refund any payment for no-shows or early check-out
Da kann der Support sonstwas erzaehlen.
 
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Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
193
80
Glaubst du das ernsthaft? Es gibt Mitarbeiter, die schlicht keine Ahnung haben.

Dann lies mal nach.

Nein.

Falsch.

Falsch.

Falsch.
Also wenn du in eine deutsche Behörde gehst und einen Antrag stellst, verlangst du nicht, dass der Beamte/Angestellte seine Gesetze kennen sollte/muss? Komisches Ansinnen...
 

kschulze

Neues Mitglied
01.06.2017
10
4
Die Geschichte kommt mir absolut seltsam vor. Das scheint irgend ein Scheiß von hotels.com zu sein. Wahrscheinlich trifft es wieder jemanden, der im Punkte und Rewards-Sammel -Wahn ins Klo gegriffen hat. Kann es sein, dass sich der angebliche günstigere Preis so ergab?

Nein, das Rewards-Programm ist eine freie Hotelnacht für je 10 gebuchte Hotelnächte (gerade in den USA eingestellt übrigens, wird wohl hier auch kommen; man kann aktuell kaum noch irgendwo einlösen) und hatte damit nichts zu tun, ich habe normal über die Seite Motel One gebucht.

Die Bonusnächte waren bisher ein ziemlich guter Grund bei Hotels.com zu buchen, außerdem ist die Seite übersichtlich und nervt einen nicht mit dark patterns wie Booking.com.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.146
749
Vielleicht das nächste Mal den Aufenthalt in mehrere Buchungen splitten, dann muss nur noch der nicht benötigte Teil storniert werden. Generell halte ich eine Reduzierung der Nächte über einen Vermittler für schwierig, habe ich aber auch noch nicht versucht, ich habe dann storniert und neu gebucht.
Oder wenn man die Mittel zur Verfügung hat bzw. hier ja eh Zahlung vor Ort):
Mehrere Buchungen mit unterschiedlichen Aufenthaltsdauern...bereits selbst praktuziert...
Denn i.A. ist die Buchung erstattungsfähig, bei einer Änderung wird sowieso neu kalkuliert.

Denn kernaussage ist: ich möchte eine Buchung ändern, nicht ich möchte eine Buchung stornieren...

Trotzdem ärgerlich für den User.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.565
9.381
LEJ
Also wenn du in eine deutsche Behörde gehst und einen Antrag stellst, verlangst du nicht, dass der Beamte/Angestellte seine Gesetze kennen sollte/muss? Komisches Ansinnen...
Doch, das erwarte ich. Ein Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes der Behörde hat eine Ausbildung in seinem Fach oder Sachgebiet, alle haben mindestens Verwaltungsrecht, HKR, Sozialrecht etc.., ja sogar Strafrecht.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.645
5.294
Z´Sdugärd
Also wenn du in eine deutsche Behörde gehst und einen Antrag stellst, verlangst du nicht, dass der Beamte/Angestellte seine Gesetze kennen sollte/muss? Komisches Ansinnen...
ja, der Kollege ist nicht der freundlichste, hat aber nunmal recht. Und selbst mit deinem Beispiel liegst du falsch,

Kleiner Schwank: Nachbar kauft Ramschbude und baut diese komplett neu auf, es kommt ein *TUSCH*Fitti rein. 2 Wochen nach Eröffnung wird das ganze wegen Baumängeln geschlossen. Anzahl der Notausgänge etc alles falsch gemacht/gebaut. Wurde aber genau SO genemigt. Aussage Amt:"Der Kollege der das geneigt hat, wurde degradiert und hat aus Wut einfach alles genemigt, gegen ihn laufen zig Strafverfahren".

Fazit: Es musste alles nochmals neu gemacht werden. 6 Monate geschlossen, Prozesse wegen Schadensersatz laufen bis heute. Aussage Amt: "Man müsse sowas auch selbst ergooglen können in der heutigen Zeit".

Soviel zum Thema "Ich habs aber schriftlich".
 

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
193
80
ja, der Kollege ist nicht der freundlichste, hat aber nunmal recht. Und selbst mit deinem Beispiel liegst du falsch,

Kleiner Schwank: Nachbar kauft Ramschbude und baut diese komplett neu auf, es kommt ein *TUSCH*Fitti rein. 2 Wochen nach Eröffnung wird das ganze wegen Baumängeln geschlossen. Anzahl der Notausgänge etc alles falsch gemacht/gebaut. Wurde aber genau SO genemigt. Aussage Amt:"Der Kollege der das geneigt hat, wurde degradiert und hat aus Wut einfach alles genemigt, gegen ihn laufen zig Strafverfahren".

Fazit: Es musste alles nochmals neu gemacht werden. 6 Monate geschlossen, Prozesse wegen Schadensersatz laufen bis heute. Aussage Amt: "Man müsse sowas auch selbst ergooglen können in der heutigen Zeit".

Soviel zum Thema "Ich habs aber schriftlich".
Hierfür gibt es Regeln - §§ 48/49 VwVfG, Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes/Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes. Bei dem rechtswidrigen Verwaltungsakt steht dem Bürger Entschädigung zu.
Dieser Mitarbeiter von hotels.com vertritt das Unternehmen. Wenn der schriftlich zusagt, man erstattet gegen Rechnung die Nacht, dann ist man Treu im Glauben. Warum auch nicht? Also ich habe es noch nicht begriffen welche Voraussetzungen fehlen, dass das nicht eine privatrechtliche Zusicherung sein sollte, auch wenn diese nicht in den AGBs bzw. in den Buchungsbedingungen stehen.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Hierfür gibt es Regeln - §§ 48/49 VwVfG, Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes/Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes. Bei dem rechtswidrigen Verwaltungsakt steht dem Bürger Entschädigung zu.
Dieser Mitarbeiter von hotels.com vertritt das Unternehmen. Wenn der schriftlich zusagt, man erstattet gegen Rechnung die Nacht, dann ist man Treu im Glauben. Warum auch nicht? Also ich habe es noch nicht begriffen welche Voraussetzungen fehlen, dass das nicht eine privatrechtliche Zusicherung sein sollte, auch wenn diese nicht in den AGBs bzw. in den Buchungsbedingungen stehen.
Ja wenn sich Hotels.com an das VwVfG halten muss, ist ja alles klar. Super, damit ist der Fall erledigt... Soll der TO bei demselben MA, der die Rückerstattung zugesichert hat, anrufen und ihm deinen Post vorlesen? Dann spurt Hotels.com sicher.

Ganz egal wie Du die Auskunft von Hotels.com qualifizierst, das Problem liegt anderswo: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe."
 
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Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
193
80
Ja wenn sich Hotels.com an das VwVfG halten muss, ist ja alles klar. Super, damit ist der Fall erledigt... Soll der TO bei demselben MA, der die Rückerstattung zugesichert hat, anrufen und ihm deinen Post vorlesen? Dann spurt Hotels.com sicher.

Ganz egal wie Du die Auskunft von Hotels.com qualifizierst, das Problem liegt anderswo: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe."
Richtig! Da stimme ich voll und ganz zu! Ohne Mahnbescheid wird da nichts passieren, eventuell passiert dann etwas „aus Kulanz“.
 

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
193
80
An welche ladungsfähige Anschrift sendest Du den Mahnbescheid?
Hotels.com ist eine Tochter von Expedia. Expedia sitzt in München, oder nicht mehr? Das müsste der TO prüfen. Oder würdest du jetzt einfach sagen „shit happens“? Mindest die EU Streitbeteiligungsplattform würde ich bemühen, sofern doch keine inländische Adresse besteht.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Hotels.com ist eine Tochter von Expedia. Expedia sitzt in München, oder nicht mehr? Das müsste der TO prüfen. Oder würdest du jetzt einfach sagen „shit happens“? Mindest die EU Streitbeteiligungsplattform würde ich bemühen, sofern doch keine inländische Adresse besteht.
Ich mache gar nichts. Aber ich wollte von Dir hören, wie Du deine Ratschläge umzusetzen gedenkst und was aus Aufwand-/Ertragssicht am Ende wohl rausschaut.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
873
728
Glaubst du das ernsthaft? Es gibt Mitarbeiter, die schlicht keine Ahnung haben.

Dann lies mal nach.

Nein.

Falsch.

Falsch.

Falsch.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Nein, eine Aussage am Telefon und eine "Zusage" im Konjunktiv, "könnte".



Bei den kleinen Summen? Schwierig bis gar nicht. Schon gar nicht bei unklarer Sachlage.
Dachte die Sache liegt schriftlich vor
"Per Mail habe ich mir von Hotels.com ein zweites Mal zusichern lassen dass sie mir die zweite Nacht erstatten. Zwar fand das alles in gebrochenem Deutsch statt aber erschien durchaus vertrauenswürdig."

Aber stimmt natürlich, die Summe ist nicht sehr hoch.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Dachte die Sache liegt schriftlich vor
"Per Mail habe ich mir von Hotels.com ein zweites Mal zusichern lassen dass sie mir die zweite Nacht erstatten. Zwar fand das alles in gebrochenem Deutsch statt aber erschien durchaus vertrauenswürdig."

Aber stimmt natürlich, die Summe ist nicht sehr hoch.
Auch mir einer eMail gewinnst Du in dieser Konstellation keinen Blumenstrauss.
Halte mal den Vermittler damit zur Haftung an.
 
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kschulze

Neues Mitglied
01.06.2017
10
4
Sie haben es gelöst. Hab die 149 Euro jetzt zurück auf dem Konto.

Nachdem ich Freitagmorgen wieder Post von einem neuen Namen aus Indien bekam – mit wiederum zusammenhangsloser vorgefertigter englischer Bitte “dass ich doch trotz der unzufriedenstellenden Lösung Kunde bleibe” – hab ich den Chat wieder aufgemacht und es nochmal versucht. Übrigens: Dieses Mal über den App-Chat-Client… vielleicht erreicht man damit eine andere Mitarbeiter-Qualität.

Zum ca. fünften Mal obige Situation erklärt, aber der wiederum neue Mitarbeiter konnte ordentlich lesen und kommunizieren. Er hat dann direkt beim Motel One angerufen (ist wie ich auch direkt durchgekommen), die Rezeptionisten haben ihm erzählt dass keine Änderungen möglich waren; hat um den Hotelmanager gebeten und es mit ihm geklärt. 15 Minuten später hatte ich eine Rückbuchung auf dem Konto, inklusive freundlicher Mail vom Motel One.

In der Folge kam jetzt am WE trotzdem noch mehrmals weitere Post aus Indien und Pakistan, mit “wir kümmern uns binnen 72h darum”. Ich antworte “danke, alles OK, ist schon alles geklärt”. Paar Minuten später darauf Antwort: “Wir arbeiten weiterhin mit Motel One an einer Lösung für ihr Problem, bitte haben Sie Geduld”. *shrug*

Witzig, diese Outsourcing-Experimente.
 

Schub

Neues Mitglied
03.01.2025
3
0
Ich weiß auch nicht, was hotels.com zur Zeit macht, mit meinen 80 Nächten im Jahr (nicht alle bei denen) war ich eigentlich immer recht zufrieden und der Service ganz hilfreich. Aber auch ich habe seit wenigen Tagen nur ärger und obendrein 500 Eur Verlust weil ein Mitarbeiter zusagt und der nächste behauptet das geht nicht. Zwischendrin wird immer das Hotel vorgeschoben, das ich einfach selbst erreicht habe und definitiv nicht das Problem darstellt.

Aber leider bestätigt das hier meine Meinung, dass die Zeit von hotels.com/Expedia einfach abgelaufen ist und man sich außerhalb der Expedia Gruppe umschauen muss. Da leider auch booking.com stark nachgelassen hat und ähnliche Probleme macht, wird die Luft dünner... Mehr noch als die 500 Euro Verlust ist das Problem, dass man sich beim Reisen auf die Partner verlassen können muss. Wenn das nicht mehr klappt, machts keinen Sinn mehr. Wer weiß - vielleicht ist das ja der Versuch der Expedia Gruppe, endlich die hotels.com Kunden auf Expedia umzulenken.

Aber danke für das Update: da bleibt auch in meinem Fall zu Hoffen, dass sich vielleicht irgendwer von irgendwo melden wird...
Hat jemand eine Ladungsfähige Anschrift herausfinden können (der Support sagt sie dürfen sowas nicht nennen)
 

Schub

Neues Mitglied
03.01.2025
3
0
Naja, Impressum gibts schon, und auch AGB, aber leider nicht sehr übersichtlich und keine ladungsfähige Adresse. Es gilt nach AGB deutsches Recht und Gerichtsort an dem man als Nutzer ansässig ist, aber es hotels.com, L.P. selbst is eine Texanische Limited Partnership.
Travel Partner Exchange S.L. ist die Firma, die Zahlungen annimmt und die Firma die Kundenservice bietet ist die portugiesische Teleperformance. Digitale Inhalte werden von der EG Vacation Rentals Ireland Ltd wahrgenommen. Viel Luft um keinen Verantwortlichen in der EU.
Auch nennen Sie selbst verschiedene Schlichtungsstellen, die aber nur wahrgenommen werden können mit Europischer Geschäftsanschrift.

Daher die Hoffnung, dass @kschulze vielleicht was rausbekommen hat :)