Das denke ich nicht. Schade, dass du es mit Ironie zu klären versuchst.
Man kann mit dem gleichen Sachverhalt ganz unterschiedlich umgehen.
Denk' mal darüber nach. Ich weiß nicht was du treibst und welche Erfahrungen du gemacht hast.
Mag ja sein, dass es für dich bzw. dein Umfeld so zutrifft. Deshalb muss es längst nicht
für alle in der gleichen Situation so gelten. Das kannst du doch gar nicht wissen.
Deshalb kann eine Pauschalaussage nie richtig sein. Nur darum geht es.
Wir sprechen aber offensichtlich nicht vom gleichen Sachverhalt. Über diese Aussage
Ich denke, dass mit Verlaub genau diese Einschätzung naiv ist. Wenn da mal etwas käme, dann kannst du getrost glauben, dass ich das locker abbügeln würde. Bei der Finanzverwaltung sitzen auch Menschen und wenn ich bzw. mein Steuerberater dem klar mache, dass auf diesem Konto seit Eröfnung noch nie eine einzige Bewegung statt gefunden hat, dann wird er das nicht sehen wollen. Und wenn doch, müsste er damit leben, dass ich Widerstand leisten würde. Gegen Behördenwillkür gibt es Rechtsmittel
kann ich einfach nur milde lächeln. Widerstand bei Steuerprüfungen ist so ziemlich das letzte, was man sinnvollerweise tun sollte. Das hat auch überhaupt nichts mit Behördenwillkür zu tun. Und gegen das Finanzamt gibt es kaum Rechtsmittel, da die enfach nur einen Verdacht aussprechen müssen und schon alle Rechtsmittel für eine eingehende Überprüfung in Händen halten.
Deine Aussage zeigt desweiteren, dass du hier vermutlich nur dich als Privatperson (und deinen Steuerberater) siehst. Bei mir (und ich gehe davon aus auch bei
rambuster) ist das aber längst nicht so einfach. Sobald du in einer Gesellschaft vom Paragraphen 181 BGB befreit bist, bzw. mindestens Prokura hast, spielen alle Steuer- und Wirtschaftsprüfungen im Unternehmen ebenfalls eine Rolle und können in der Prüfung mit den Privatkonten verquickt werden. Alles andere, als eine kooperative Zusammenarbeit wäre nichts als bodenlose Dummheit. Ob mich eine Prüfung eine Woche meiner Zeit kostet oder vier Wochen entscheidet ganz allein der Prüfer.
Ich habe übrigens nie gesagt, dass dies für alle gilt. Auf diese Aussage
Ich glaube ihr redet aneinander vorbei. Auf dem Girokonto kann doch jahrelang 0 stehen, zumindest ist es bei mir so, das juckt doch keinen. Nur das Kreditkartenkonto ist steuerlich relevant.
habe ich geantwortet
(...)Mag ja für den Privatmenschen und einfachen Arbeitnehmer gelten. Aber ab einer gewissen Position hat das Finanzamt ganz andere Anforderungen (...)
Und das ist ein Fakt, der ist nicht wegzudiskutieren. Ich muss also gar nicht über irgendwas nachdenken, da meine Aussage sowieso differenziert war. Diese Differenzierung habe ich allerdings in deinen Aussagen mit Ausnahmen des letzten Posts vermißt.
Um das ganze jetzt mal auf den Punkt zu bringen. Hier die Originalaussage von
rambuster:
Normalerweise schon, jedoch steht im Kleingedruckten der DKB, dass man die Steuerbescheinigung explizit anfordern muss! Man bekommt sie nicht automatisch geschickt. Darauf habe ich keine Lust !
Er hat darauf keine Lust, ich hätte sie auch nicht. Damit ist dieses Konto für ihn und für mich keine Alternative. Für andere mag das ja anders sein, ist ja auch gut. Aber bitte dann nicht in einer Diskussion erwarten, dass das alle toll finden müssen. Es gibt nun mal immer unterschiedliche Betrachtungsweisen.