Ohne dass ich die Umsetzung durch jedes Bundesland (NRW: ja) im einzelnen überprüft hätte, hat "die MPK" schon vor Monaten das Ende der Maskenpflicht im Freien beschlossen. Somit spricht aus gesundheitlichen Gründen nichts, ich betone nichts, mehr gegen das Rauchen am Bahnsteig.
Wenn ich aus betriebsbedingten Gründen mein Büro aufsuche (also nicht den als "Homeoffice" bezeichneten Raum zwischen Wohnzimmer und Küche), nehme ich dafür den ÖPNV.
Hinweg, 1. Teil
Bushaltestelle im niedersächsischen Umland. Da die Bushaltestelle baulich eindeutig vom Bürgersteig abgegrenzt ist, war die Maskenpflicht schon für die Tonne, als sie noch an Haltestellen galt. Rauchen auf dem Bürgersteig war ja kein Verstoß gegen die Maskenpflicht an Haltestellen. Auf Grund der geringen Anzahl von Fahrgästen, die da einsteigen (jedenfalls dann, wenn ich da morgens aufschlage), ist es eigentlich völlig egal, ob das eine oder das andere gilt.
Hinweg 2. Teil
Umstieg auf die Nordwestbahn. Da es an dem Haltepunkt sowieso keine festinstallierten Aschenbecher auf dem Bahnsteig gibt, ist eigentlich sowieso alles egal. Als noch eine Maskenpflicht an Haltestellen galt, war Rauchen in dem Bereich zwischen Bushaltestellen und NWB-Haltepunkt wahrscheinlich kein Verstoß gegen die Maskenpflicht (liegt ein paar Meter auseinander, kommt auf die genaue Definition des Begriffs Haltestelle an). Die Differenzierung spielt jetzt keine Rolle mehr. Auch viele Nichtraucher setzen erst die Maske auf, wenn der Zug kommt.
Rückweg 1. Teil
Bremen Hbf, hier wird es interessant. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 30. Coronaverordnung (habe es nur mit Niedersachsen verglichen, da ist es inhaltlich identisch formuliert) lautet:
"Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt
1. bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel an Haltestellen, in Bahnhöfen und Flughäfen"
Das wirft die Frage auf, ob selbst Nichtraucher im Bahnhof und auf dem Bahnsteig, unabhängig davon, ob sie unter dem meterhohen Bahnhofsdach oder im Freien stehen, einer Maskenpflicht unterliegen, denn der Bahnhof ist baulich kein geschlossener Raum. Der eine oder andere Juser wird das vielleicht als juristische Spitzfindigkeit ansehen, aber da hier auch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten eine Rolle spielt, ist die Beschreibung des verbotenen Verhaltens von erheblicher Bedeutung.
Rückweg 2. Teil (selbe Örtlichkeit wie Hinweg 2. Teil, nur Wechsel von Bahn auf Bus statt umgekehrt)
Keine repräsentativen Erhebungen verfügbar, da es sich auf Grund kurzer Umsteigezeiten nicht lohnt, eine Zigarette anzuzünden. Heute war der Busverkehr wegen eines Verkehrsunfalls stark gestört. Habe dann während der Wartezeit geraucht. Andere Wartende taten es auch.