Idiotischste coronabedingte Maßnahmen (mit Bezug zu Reisen)

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Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.510
954
BRN
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Ich vermute ja, dass diverse PLFs - zusammen mit der Maske in Flugzeugen - zu den Maßnahmen gehören, die noch am längsten bleiben werden. Weil man die "Einreise-Kontrolle" nicht aufgeben will. Es könnte ja wieder irgendeine Variante kommen....
Für die Schweiz zeichnet sich ab, dass das PLF zusammen mit sämtlichen Einreisebschränkungen im Zusammenhang mit Covid ggfs. schon nächste Woche Donnerstag abgeschafft wird. Zumindest schlägt dies der Bundesrat vor und die Kantone scheinen dem auch zuzustimmen.

Das PLF ist bereits jetzt recht sinnlos, da es in der Schweiz keine Kontaktquarantäne mehr gibt. Daher ist der Haupt-"Nutzen" der Kontaktverfolgung (wenn es denn einer war) bereits obsolet.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.028
3.265
CGN
Ich vermute ja, dass diverse PLFs - zusammen mit der Maske in Flugzeugen - zu den Maßnahmen gehören, die noch am längsten bleiben werden. Weil man die "Einreise-Kontrolle" nicht aufgeben will. Es könnte ja wieder irgendeine Variante kommen....

Und mit Kontaktverfolgung haben ja die wenigsten PLF zu tun (etwa das Schweizer oder das belgische, das man immer ausfüllen muss, unabhängig vom Abreise-Land, auch als reiner Transitpax, Sitzplatz angeben usw.), bei den meisten geht es doch eher um Kontrolle der Einreise einschließlich Kontrolle eventueller Test- und Quarantänepflichten.

Besonders entlarvend finde ich das spanische PLF: Bei einem Domestic-Anschluss dürfte das bei den wenigsten irgendwo gescannt werden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Eine verwandte Person begibt sich demnächst geplant ins Krankenhaus. Also auch, äh, eine Reise, sozusagen ;) (Ok, vergesst es, die Maßnahme ist so idiotisch, die muss ich hier einfach posten.)

Benötigt wird ein PCR-Test. Akzeptiert wird nur einer, den das Krankenhaus selbst macht. Dafür muss man aber vorher einmal das Krankenhaus betreten. Und dafür wiederum ist ein (Antigen-)"Bürgertest" notwendig.

Da die Person vierfach geimpft ist, ist das dann wohl 2G+++++.

Offenbar eine der vielen unmittelbar ins Haus stehenden Lockerungen.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.918
4.542
Chersonesus Cimbrica
Offenbar eine der vielen unmittelbar ins Haus stehenden Lockerungen.
Das heißt doch jetzt Basisschutz.

Inzwischen sind wir doch im Kampf gegen das Killervirus nicht nur an idiotische "Coronamaßnahmen", sondern auch in Orwellscher Sprachakrobatik geübt.

Man denke nur an asymptomatische Erkrankte, Depublizieren, Faktenchecker, Impfdurchbruch, Leugner, Lockerungsorgie oder vollständig geimpft. Da wird sich der Basisschutz sicher nahtlos einreihen.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.199
7.569
Im Grunde sind alle Einreisebeschränkungen, die auf einen Schnelltest aufbauen, absolut idiotisch. Denn seit Omikron kann man die Schnelltests nämlich vergessen:

Für mich sehr ärgerlich und komplett idiotisch sind die Einreisebestimmungen in Kenia. Impfung + PCR + Onlineanmeldung + Zufallstest + Quarantäne. Die Quarantäne gilt nicht für eine exklusive Liste an Staaten, wobei sich diese jederzeit ändern kann und keine Sicherheit bringt. Wer bei Einreise über 37,5° Körpertemperatur oder Symptome zeigt, oder im Flieger auch nur in der Nähe eines Covid-Falls saß, wird auf jeden Fall für 14 Tage weggesperrt. "Geht's scheißen und kommt gar nicht erst her" wäre eine ehrlichere Formulierung für diese Regeln. In China könnte man es noch irgendwie verstehen, aber Kenia ist von Zero Covid so weit entfernt wie Deutschland vom Nulldefizit.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.166
3.526
ZRH / MUC
Für Ungeimpfte relevant: Auf der Fähre von Konstanz nach Meersbrurg benötigt man einen 3G-Nachweis, selbst, wenn man im eigenen Auto sitzt.

Begründung: Es ist Baden-Württemberg, äh, Deutschland.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Für Düsseldorf- und Köln-Reisende relevant: In NRW hat man zur Sicherung der Wählerstimmen der Karnevalisten bei der nächsten Landtagswahl (15.05.2022) für den Vollzug karnevalistischer Aktivitäten die sogenannte "gesicherte Brauchtumszone" nach § 7 Abs. 2a CoronaSchVO NRW erfunden. In Düsseldorf gilt das nur in der Altstadt, in Köln der Einfachheit halber in der ganzen Stadt:

(2a) Erwartet die zuständige Behörde im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 1. März 2022 für ihr Zuständigkeitsgebiet oder bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum erhöhte Infektionsrisiken durch das brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen, so kann sie diese Bereiche durch Allgemeinverfügung als Bereiche mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (gesicherte Brauchtumszone) ausweisen. In den so ausgewiesenen Bereichen gelten dann in dem in Satz 1 genannten Zeitraum folgende abweichende Regelungen:
1. Das Verweilen im Freien im öffentlichen Raum zum Zwecke eines geselligen Zusammentreffens, zum Konsumieren von Speisen und Getränken oder zur Brauchtumspflege ist nur unter den Voraussetzungen von § 4 Absatz 3 gestattet; die zuständige Behörde kann entscheiden, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen stichprobenartig oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt; eine Absperrung mit Zugangskontrolle ist nur zulässig, wenn dabei angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Personen mit vergleichbaren Anliegen vorgesehen werden.
2. Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung nach § 4 Absatz 5 und ohne Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
3. Die Ausnahme des § 4 Absatz 3 Satz 2 (Wegfall der zusätzlichen Testpflicht bei Auffrischungsimpfung und vergleichbaren Fällen) gilt in Innenräumen im öffentlichen Raum nicht für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6.
4. Die Ausnahme des § 4 Absatz 3 Satz 2 (Wegfall der zusätzlichen Testpflicht bei Auffrischungsimpfung und vergleichbaren Fällen) gilt nicht für gastronomische Einrichtungen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.
Die zuständige Behörde kann die Geltung einzelner Regelungen nach Satz 2 auch für weitere Bereiche in ihrem Zuständigkeitsbereich anordnen, die nicht generell nach Satz 1 als gesicherte Brauchtumszone festgelegt sind. Die zuständige Behörde kann zudem in den Bereichen nach Satz 1 für den in Satz 1 genannten Zeitraum weitere erforderliche Regelungen wie insbesondere eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen durch Allgemeinverfügung anordnen. Die Allgemeinverfügungen nach den Sätzen 1, 3 und 4 bedürfen nicht der gesonderten Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Weitergehende Anordnungen nach Absatz 2 bleiben unberührt.

Danach gilt 2G+ bis 2G++ für alles mögliche. Der Verordnungstext ist allerdings so misslungen formuliert, dass zum Beispiel der Verzehr eines belegten Brötchens auf einem Autobahnparkplatz im Kölner Stadtgebiet nur erlaubt ist, wenn man geboostert ist.

Weitere sachdienliche Verhaltenshinweise gibt die Stadt Köln:

 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Aber Hauptsache gesunde Kinder werden weiterhin weggesperrt, wenn ein anderes gesundes Kind im Kindergarten in der anderen Ecke des Raumes spielt und zwei Tage später positiv getestet wird. Naja, selber schuld die Kinder - was gehen sie auch nicht wählen, die kleinen Dummis.

Ich meine, don't get me wrong, ich bin für jede Lockerung, und insofern ist der Versuch, ein Stückweit Normalität im Karneval zu versuchen, zu begrüßen. Aber das doch bitte auch überall sonst - im Kindergarten, Krankenhaus, Zug und am Arbeitsplatz.
 
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Fighti

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19.08.2014
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Malta hat seine Bürger aufgefordert die Ukraine zu verlassen. Zu blöd: Ukraine ist immer noch mit etwa 100 anderen Ländern auf der dark red list, die dir als Geimpfter eine 10 tägige Quarantäne bei Einreise beschert (14 Tage für Ungeimpfte)
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
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MLA
Ukraine verlassen bedeutet ja nicht, dass sie nach Malta zurückkommen müssen. Weiterhin: eine etwaige Quarantäne in Malta würde ich persönlich aktuell einem Aufenthalt in der Ukraine definitiv vorziehen.
Diese dark red list bleibt trotzdem idiotisch. Es sei denn du kannst mir logisch erklären, wieso ich als Geimpter mit dem gleichen Impfstoff aus der Ukraine oder Serbien kommend gefährlicher wäre als aus Deutschland kommend.
 
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skyblue99

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24.08.2019
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Die Deutsche Bahn füttert diesen Thread auch mal wieder ordentlich. Dieses ohnehin schon halb abgekratzte Schild wurde von den Rauchern, ach ne, von den Tabakproduktekonsumierenden, die Bahn gendert ja konsequent, natürlich ignoriert.
 

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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Verstehe ich nicht. Ich sehe da weder sinnlosen Genderquatsch, noch eine sinnlose Corona-Repressalie.
 

freddie.frobisher

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23.04.2016
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Ich verstehe es auch nicht. Gibt es eigentlich schon Studien zu Zigarrettenrauch und Corona, unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung der Raucher selbst? Fühlt sich das Virus im Qualm wohl, oder wird es beim Räuchern vielleicht sogar neutralisiert?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Das wird halt aus Zeiten kommen, als an Bahnhöfen auch auf den Bahnsteigen Maskenpflicht galt. Was natürlich ein Rauchverbot impliziert.
 

skyblue99

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Das wird halt aus Zeiten kommen, als an Bahnhöfen auch auf den Bahnsteigen Maskenpflicht galt. Was natürlich ein Rauchverbot impliziert.

Gilt meines Wissens nach immer noch (bin mir aber nicht sicher und ist auf NRW bezogen), aber wird von höchstens 50% befolgt. An deutschen Verhältnissen gemessen ja schon nahezu Anarchie.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
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der Ewigkeit
Koeln? Achja: Es hot noch imma joot jejange (oder so aehnlich)...
Ich bitte Dich:
Et hätt noch emmer joot jejange
Soviel Zeit muss sein.
Außerdem wurde der Rosenmontagszug (im Stadion) heute gecancelt,
die Sender (Radio Köln, Antenne Dssd, WDR4) spielen keine Karnevalsmusik.
Nicht wegen Corona, aus Solidarität zu den Menschen in der Ukraine.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.978
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Gilt meines Wissens nach immer noch (bin mir aber nicht sicher und ist auf NRW bezogen)

Ohne dass ich die Umsetzung durch jedes Bundesland (NRW: ja) im einzelnen überprüft hätte, hat "die MPK" schon vor Monaten das Ende der Maskenpflicht im Freien beschlossen. Somit spricht aus gesundheitlichen Gründen nichts, ich betone nichts, mehr gegen das Rauchen am Bahnsteig.

aus Solidarität zu den Menschen in der Ukraine.
Herrscht dort auch so eine schlimme Coronalage?
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Ohne dass ich die Umsetzung durch jedes Bundesland (NRW: ja) im einzelnen überprüft hätte, hat "die MPK" schon vor Monaten das Ende der Maskenpflicht im Freien beschlossen. Somit spricht aus gesundheitlichen Gründen nichts, ich betone nichts, mehr gegen das Rauchen am Bahnsteig.

Die Umsetzung dieses Beschlusses hat so gut geklappt, dass dieser Quark (wirklich die unsinnigste Coronamaßnahme von allen unsinnigen, und da gibt es zahllose Kandidaten) meines Wissens nach noch bis vor ca. 2 Wochen in vielen Fußgängerzonen gegolten hat.
 
10.02.2012
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Ich bitte Dich:
Et hätt noch emmer joot jejange
Bitte gewaehrt! Aber:

Soviel Zeit muss sein.
och, gewisse Sachen muss ich lieber nicht googeln...

Außerdem wurde der Rosenmontagszug (im Stadion) heute gecancelt,
die Sender (Radio Köln, Antenne Dssd, WDR4) spielen keine Karnevalsmusik.
Nicht wegen Corona, aus Solidarität zu den Menschen in der Ukraine.
ebent - mein Beitrag war ja zum Status "wirschaffendas, wirkriegenkeincorona" - wie weit ist eigentlich Heinsberg von Koeln weg (rhetorische Frage!)? Dieselbe "Branche" isses schonmal...
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.258
Die Deutsche Bahn füttert diesen Thread auch mal wieder ordentlich. Dieses ohnehin schon halb abgekratzte Schild wurde von den Rauchern, ach ne, von den Tabakproduktekonsumierenden, die Bahn gendert ja konsequent, natürlich ignoriert.

Mei du schreibst einen Mist zusammen. Das war doch bestimmt noch die die so verhasste Regierung Merkel, gell? :doh:
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
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Ohne dass ich die Umsetzung durch jedes Bundesland (NRW: ja) im einzelnen überprüft hätte, hat "die MPK" schon vor Monaten das Ende der Maskenpflicht im Freien beschlossen. Somit spricht aus gesundheitlichen Gründen nichts, ich betone nichts, mehr gegen das Rauchen am Bahnsteig.

Wenn ich aus betriebsbedingten Gründen mein Büro aufsuche (also nicht den als "Homeoffice" bezeichneten Raum zwischen Wohnzimmer und Küche), nehme ich dafür den ÖPNV.

Hinweg, 1. Teil
Bushaltestelle im niedersächsischen Umland. Da die Bushaltestelle baulich eindeutig vom Bürgersteig abgegrenzt ist, war die Maskenpflicht schon für die Tonne, als sie noch an Haltestellen galt. Rauchen auf dem Bürgersteig war ja kein Verstoß gegen die Maskenpflicht an Haltestellen. Auf Grund der geringen Anzahl von Fahrgästen, die da einsteigen (jedenfalls dann, wenn ich da morgens aufschlage), ist es eigentlich völlig egal, ob das eine oder das andere gilt.

Hinweg 2. Teil
Umstieg auf die Nordwestbahn. Da es an dem Haltepunkt sowieso keine festinstallierten Aschenbecher auf dem Bahnsteig gibt, ist eigentlich sowieso alles egal. Als noch eine Maskenpflicht an Haltestellen galt, war Rauchen in dem Bereich zwischen Bushaltestellen und NWB-Haltepunkt wahrscheinlich kein Verstoß gegen die Maskenpflicht (liegt ein paar Meter auseinander, kommt auf die genaue Definition des Begriffs Haltestelle an). Die Differenzierung spielt jetzt keine Rolle mehr. Auch viele Nichtraucher setzen erst die Maske auf, wenn der Zug kommt.

Rückweg 1. Teil
Bremen Hbf, hier wird es interessant. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 30. Coronaverordnung (habe es nur mit Niedersachsen verglichen, da ist es inhaltlich identisch formuliert) lautet:

"Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt
1. bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel an Haltestellen, in Bahnhöfen und Flughäfen"

Das wirft die Frage auf, ob selbst Nichtraucher im Bahnhof und auf dem Bahnsteig, unabhängig davon, ob sie unter dem meterhohen Bahnhofsdach oder im Freien stehen, einer Maskenpflicht unterliegen, denn der Bahnhof ist baulich kein geschlossener Raum. Der eine oder andere Juser wird das vielleicht als juristische Spitzfindigkeit ansehen, aber da hier auch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten eine Rolle spielt, ist die Beschreibung des verbotenen Verhaltens von erheblicher Bedeutung.

Rückweg 2. Teil (selbe Örtlichkeit wie Hinweg 2. Teil, nur Wechsel von Bahn auf Bus statt umgekehrt)
Keine repräsentativen Erhebungen verfügbar, da es sich auf Grund kurzer Umsteigezeiten nicht lohnt, eine Zigarette anzuzünden. Heute war der Busverkehr wegen eines Verkehrsunfalls stark gestört. Habe dann während der Wartezeit geraucht. Andere Wartende taten es auch.
 
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