Nee, das hängt von gar nichts ab!
Ehrlichkeit wegfallen lassen und etwas buchen, was den Arbeitgeber mehr kostet als es muss ist immer "treuwidrig". Da gibt es keine Diskussion !
Keiner hat gesagt man könnte buchen was man will und dem Arbeitgeber sei egal was es kostet. Da ist es gleichgültig ob man bis xx ausgeben könnte und diese Sache mit Punkten auch nur bis xx kostet! Es ist teurer als es sein müsste, und dadurch ist der Arbeitgeber geschädigt.
Das ist erstmal ganz klar ohne wenn und aber! So urteilen Arbeitsgerichte in der Regel!
Wenn nun jemand mit der beauftagten Person mit dem Arbeitgeber spricht und ihm dann sagt, das er ohnehin immer da bucht, wo die Buchungen ca 5 % weniger kosten , und er gern mal diese Pakete buchen würde , die 5% mehr kosten , und ihm das ausdrücklich erlaubt wird, dann könnte es gehen. Aber es wirkt merkwürdig. Je nach Leistung desjenigen würde ich mir denken, ob er sich nicht mal halb soviel Gedanken darüber machen könnte, dass seine Zahlen stimmen, als wie er auf Kosten der Firma für sich was abziehen könnte.
In jedem Fall , ohne ausdrücklich Zustimmung, die auch nur dann sinnvoll an zu fordern ist, wenn der Arbeitgeber absolut keinen Nachteil hat , ist das ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Meiner Ansicht auch für eine fristlose, evtl könnte es sein, dass bei 35jährigen Arbeitsverhältnissen, vielleicht ein Arbeitsrichter meint , es müsste eine Abmahnung zuerst erfolgen, aber Unehrlichkeit ist grundsätzlich immer die klassische Sache für eine ausserordentliche Kündigung, egal wieviel und wie es gelaufen ist!