Illegale (unerwartete) Buchungsgebühr bei LTUR?

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
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Wien
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P.S. mein Bekannter hatte das Ticket einfach mal gebucht und überlegt jetzt ob er im Nachgang die Zahlungsgebühr zurückfordern möchte.
Auf jeden Fall, sonst hat Ltur ja auch noch Gewinn durch die illegale Gebühr gemacht.

Zur Sicherheit aber bitte bis nach der Reise warten.

Ist Deine Buchung eventuell eher im Kurzfristbereich, so dass hier die Zahlungsart deswegen wegfällt?
Das ist aber trotzdem keine Rechtfertigung für den ungesetzlichen Aufpreis.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
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-2
Münsterland
Drei Lösungsvorschläge hätte ich da!

1.) in gleichr Weise wie hier gegenüber l tour argumentieren in der Hoffnung, dass sie Einsicht haben und auf die zusätzliche Zahlungsgebühr verzichten. Dieses könnte ich vorhinein geschehen, oder auch nach der Buchung.

2.) Buchen, die Buchungsgebühr erst zahlen, dann zurück fordern, und sich auf eine juristische Auseinandersetzung einstellen. Wem das zu gefährlich ist, bzw. zu viel Aufwand dem bleibt nur das folgende

3.) Woanders buchen, wo es eben diese Buchungsgebühr nicht gibt!
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
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Münsterland
Vom Grundsatz her, gebe ich ja dem TE völlig recht. Es ist nicht korrekt, wenn zum einen mit einem Preis geworben wird, den man dann aber nie bekommen kann. Darüberhinaus ist es nicht korrekt, dass man zwingend eine Zahlungsgebühr bezahlen muss. Bezüglich der Zahlungsgebühr, mag die Rückforderung nach dem BGB Gesetz klar sein. Aber notfalls muss man eben klagen und evtl auch langwierig das Geld einfordern mit Gerichtsvollzieher etc. Das lohnt für 20 Euro, den Ärger und die Nerven in der Regel nicht.
Und wegen dem Grundsatz bzw. Prinzip, klar wer Zeit vertun wegen aus Prinzip soll es tun.

Der Wettbewerbsverstoss, also mit einem niedrigen Preis werben, für den man dann nicht buchen kann, gibt einem kein Recht das Produkt zu dem beworbenen Preis zu bekommen, das Verhalten ist allerdings abmahnfähig und wird evtl von zuständigen Behörden mit einem Bussgeld belegt.

Schliesslich muss jeder selber beurteilen, was er tun will.........glaube ich würde es mir einfach machen und schauen ob ich es irgendwo genauso günstig, ohne Zahlungsgebühr buchen kann.
Notfalls würde ich doch buchen und die 20 Euro später zurück fordern, würde aber da nicht bis zur gerichtichen Klärung und Zwangseintreibung gehen. Also für mich würde ich die 20 Euro als zusätzlichen Preis erst mal mit einkalkulieren.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
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Wien
Bezüglich der Zahlungsgebühr, mag die Rückforderung nach dem BGB Gesetz klar sein. Aber notfalls muss man eben klagen und evtl auch langwierig das Geld einfordern mit Gerichtsvollzieher etc. Das lohnt für 20 Euro, den Ärger und die Nerven in der Regel nicht.
Müsste ein Chargeback nicht auch funktionieren?

Am besten über Paypal mittels bei Paypal hinterlegter Kreditkarte zahlen:

Dann kann man zuerst bei Paypal einen Käuferschutzantrag stellen, und Paypal sieht unberechtigte Zahlungsmittelgebühren wirklich nicht gerne. Und falls das doch nichts hilft, dann lässt man ein Chargeback von der Bank durchführen. Da Paypal bei Zahlung mit Kreditkarte wie ein Acquirer agiert, müsste durch ein erfolgreiches Chargeback auch die Paypal-Zahlung zurückgebucht werden (anders als bei Paypal-Lastschrift, wo bei einer Lastschrift-Rückbuchung dann das Paypal-Konto im Minus wäre, weil eine zurückgebuchte Lastschrift nicht die Paypal-Zahlung storniert).
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
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Münsterland
An Paypal hatte ich nicht gedacht, aber wenn es dann so geht, bei unberechtigter Zahlungsgebühr, wäre es evtl eine gute Möglichkeit.

Also hinsichtlich der Rückbuchung der Kreditkartenbelastung bin ich auch uninformiert. Hier erzählten doch einige, in anderen Threads, dass das Kreditkartenunternehmen nicht ohne Weiteres zurück buchen wollte, sondern weitere fordern würde. Eigentlich meine ich, kann es auch nicht korrekt sein, einen einmal autorisierten Zahlungsbetrag dann zurück zu fordern. Da aber schon von anfang an wohl zwei Verstösse des Anbieters vorliegen, wäre das eine Möglichkeit, wo ich dennnoch unsicher bin, ob es so einfach klappt und auch so juristisch berechtigt ist!
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
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Wien
Eigentlich meine ich, kann es auch nicht korrekt sein, einen einmal autorisierten Zahlungsbetrag dann zurück zu fordern.
Bei Mastercard und Visa gibt es klare Regeln, wann und unter welchen Umständen man zurückbuchen kann. Das ist auch der größte Unterschied zu beispielsweise Banküberweisungen.

Deshalb sind auch Systeme wie "Sofortüberweisung.de" bei Händlern so beliebt. Bei "Sofortüberweisung" wird im Hintergrund eine normale Banküberweisung ausgelöst und das finden Händer natürlich toll: Eine Banküberweisung, die bereits beim Empfänger gutgeschrieben wurde, kann von der Bank des Kunden unter keinen Umständen mehr zurückgeholt werden.
 

crobunj

Erfahrenes Mitglied
07.08.2015
2.283
1
DUS
Schliess mich hier mal an.
Scheinbar würfeln die bei den Gebühren.
Wenn ich meine Buchung n mal versuche werden mir zu 70 % die Gebühren erlassen. Bei 30 % muss ich sie bezahlen.
Habs natürliche ohne gebucht.
Ich glaub die überprüfen ob ein Anbieter ggf. günstiger ist und erlassen es dann.

Capture.jpg
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Ltur kommt mir mittlerweile wie ein weiterer Unister vor:

Völlig veraltete Zahlungswege. Paypal kostet das doppelte wie Kreditkarte (je nach Produkt 4/8€-10/20€ je Buchung). SEPA wird ohne Aufpreis angeboten, allerdings dort wird - altmodisch wie deutsche Behörden - der BIC zwingend vorgeschrieben:rolleyes: - die machen sie das schon sehr einfach, Website einmal gemacht, bleibt das einfach so, egal was technisch möglich ist?

Geld verdient der Laden offensichtlich mit Stornogebühren: VeranstalterRaten (Hotelbeds, Kuoni etc.) werden mit Staffelerstattungen storniert (wie im guten alten Südtiroler Berggasthof). Die können ihrem Veranstalter ohne Gebühren erstatten, behalten aber vom Kunden folgende Beträge ein

a.a. Stornogebühren der Veranstalter von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten:

Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises

Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

Bei größeren Beträgen macht L'Tur hier ganz schön Geschäfte, die über dem echten Aufwand liegen und verdient damit Geld (n) - das sollte nicht das Zeil eines Reiseunternehmens sein. Zumal man Stornierungen bei modernen Konkurrenten von booking, expedia-group bis zu Galahotels oder Otel.com mit 2 Clicks kostenlos bekommt.

Manchmal habe ich den Eindruck solche Unternehmen verschlafen die Entwicklung ähnlich der Einzelhändler in den Städten - und dann beschweren sie sich noch die Kunden seien schuld an der Misere.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.066
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Und? Gibt ja keine Buchungszwang und wie erwaehnt andere Anbieter. Booking ist sicher kein tolles Beispiel fuer Kundenservice.

super Aussage "nicht dort buchen"... Booking ist der letzte Laden, wenn es um persönlichen Kundenservice geht (faktisch inexistent) aber immerhin bauen die ihre Website so auf, auf das ohne großen Aufwand bei Kunden oder Anbieter storno kostenlos möglich ist (sofer es die Rate zulässt) und die sagen dir das genau bei der Buchung. L'Tur arbeitet wie ein Reisebüro aus der Fussgängerzone vor 20 Jahren - ich hoffe das die mir nicht wieder so dicke Unterlagenpack mit Sicherungsschein etc. schicken....
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.522
3.610
Das ist jetzt doch nichts aussergewöhnliches oder raffe ich da was nicht? Jenste Buchungsportale wälzen die Kreditkartengebühr resp Zahlungstransaktion auf die Kunden ab. Hat mich schon immer geärgert. Wer LX ab der Schweiz bucht, zahlt sie immer noch, obwohl - wenn ich mich recht erinnere - das vor kurzem per Gesetz verboten wurde. (Ausserhalb CH wird sie glaub ich nicht mehr erhoben). Herrlich ist, wenn ich zwei Tickets gleichzeitig mit der gleichen Kreditkarte kaufen will, wird sie zweimal erhoben.

Und diese Gebühr wurde immer zusätzlich erhoben, womit sich der Preis erhöht. Wer auf OTA bucht, wird davon immer wieder negativ überrascht. Man denkt, für 100 Euro ahbe cih den Flug und beim nächsten Buchungsschritt kommen dann die Gebühren drauf. Besonders ärgerlich, wenn man keine Zahlungs-Alternativen angeboten bekommt.

Eine ziemliche Sauerei finde ich.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.522
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Ich habe Mal auf einer Schulung gehört:
Der Gewinn eines großen deutschen Reiseveranstalters kommt nur aus den Storno-Einnahmen.

Und den Entschädigungszahlungen bei Verspätungen, die sie im Namen der Kunden einfordern, wenn es dieser nicht getan hat. Sagt mir mal jemand. Ob es stimmt, weiss ich nciht, könnte es mir aber vorstellen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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1.219
MUC, BSL
Das ist jetzt doch nichts aussergewöhnliches oder raffe ich da was nicht? Jenste Buchungsportale wälzen die Kreditkartengebühr resp Zahlungstransaktion auf die Kunden ab. Hat mich schon immer geärgert. Wer LX ab der Schweiz bucht, zahlt sie immer noch, obwohl - wenn ich mich recht erinnere - das vor kurzem per Gesetz verboten wurde. (Ausserhalb CH wird sie glaub ich nicht mehr erhoben). Herrlich ist, wenn ich zwei Tickets gleichzeitig mit der gleichen Kreditkarte kaufen will, wird sie zweimal erhoben.

Und diese Gebühr wurde immer zusätzlich erhoben, womit sich der Preis erhöht. Wer auf OTA bucht, wird davon immer wieder negativ überrascht. Man denkt, für 100 Euro ahbe cih den Flug und beim nächsten Buchungsschritt kommen dann die Gebühren drauf. Besonders ärgerlich, wenn man keine Zahlungs-Alternativen angeboten bekommt.

Eine ziemliche Sauerei finde ich.

Das Problem hier ist ja nicht, dass es eine Zahlungsgebühr gibt, das ist ja in der Tat normal, sondern, dass diese nicht im ursprünglich beworbenen Preis enthalten ist, durch kein angebotenes Zahlungsmittel zu vermeiden ist und irgendwann im Buchungsprozess "untergejubelt" wird.

Genau das passiert bei den einschlägig bekannten OTAs eben nicht, dort läuft das zumindest dem Wortlaut der Gesetze entsprechend korrekt (da gibt es andere Baustellen). Dass das vielen Kunden aufgrund der mehr oder weniger exotischen kostenfreien Zahlungsmöglichkeiten nicht immer was bringt, ist eine andere Sache, aber wer dann trotz saftigen Aufpreises bucht, der ist im Endeffekt selbst schuld.

Was bei LX mit PoS Schweiz abgeht ist in der Tat aber eine Sauerrei, zumal explizit nicht gestattet, aber da ist LX a) nur einer unter vielen und b) eher ein Problem des desaströsen Verbraucherschutzes im Allgemeinen
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.797
1.219
MUC, BSL
Die Airlines verlangen für solche Situationen eine Abtretungserklärung, insofern nicht ganz so einfach. Denkbar wäre aber wohl ein Passus in den AGBs, der das pauschal gestattet - wäre wohl nicht statthaft, aber die Schnittmenge zwischen den Leuten, die kiene Claims einreichen und denen, die die AGBs nicht gelesen haben bzw. sich dagegen nicht wehren, dürfte wohl recht hoch sein.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.522
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Das Problem hier ist ja nicht, dass es eine Zahlungsgebühr gibt, das ist ja in der Tat normal, sondern, dass diese nicht im ursprünglich beworbenen Preis enthalten ist, durch kein angebotenes Zahlungsmittel zu vermeiden ist und irgendwann im Buchungsprozess "untergejubelt" wird.

Ich kapiere es immer noch nicht. Denn das, was du beschreibst, ist doch bei vielen OTA's der Fall. Sogar STA-Travel. Bietet in der Schweiz nur Zahlung gegen Kreditkarte mit zusätzlicher Gebühr an. (Zumindest war es bei meiner letzten Buchung so) Oder geht es darum, dass kein Zahlungsmittel angeboten wird, dass ohne Gebühr die Buchung ermöglicht? LX bietet ja kostenfrei die Zahlung mit der Postcard an.

Aja, ich denke das ist der Punkt. Lange Leitung, aber immerhin es scheint jetzt klick zu machen.:idea:
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Die Airlines verlangen für solche Situationen eine Abtretungserklärung, insofern nicht ganz so einfach. Denkbar wäre aber wohl ein Passus in den AGBs, der das pauschal gestattet - wäre wohl nicht statthaft, aber die Schnittmenge zwischen den Leuten, die kiene Claims einreichen und denen, die die AGBs nicht gelesen haben bzw. sich dagegen nicht wehren, dürfte wohl recht hoch sein.

So hat er es mir erklärt. Wenn der Kunde nach einer bestimmten Zeit keine Entschädigung einfordert, dann tritt er gemäss AGB die Einforderung der Forderung an das OTA ab. Aber wie gesagt. Man sagt und hört. Belege fehlen.