Vom Grundsatz her, gebe ich ja dem TE völlig recht. Es ist nicht korrekt, wenn zum einen mit einem Preis geworben wird, den man dann aber nie bekommen kann. Darüberhinaus ist es nicht korrekt, dass man zwingend eine Zahlungsgebühr bezahlen muss. Bezüglich der Zahlungsgebühr, mag die Rückforderung nach dem BGB Gesetz klar sein. Aber notfalls muss man eben klagen und evtl auch langwierig das Geld einfordern mit Gerichtsvollzieher etc. Das lohnt für 20 Euro, den Ärger und die Nerven in der Regel nicht.
Und wegen dem Grundsatz bzw. Prinzip, klar wer Zeit vertun wegen aus Prinzip soll es tun.
Der Wettbewerbsverstoss, also mit einem niedrigen Preis werben, für den man dann nicht buchen kann, gibt einem kein Recht das Produkt zu dem beworbenen Preis zu bekommen, das Verhalten ist allerdings abmahnfähig und wird evtl von zuständigen Behörden mit einem Bussgeld belegt.
Schliesslich muss jeder selber beurteilen, was er tun will.........glaube ich würde es mir einfach machen und schauen ob ich es irgendwo genauso günstig, ohne Zahlungsgebühr buchen kann.
Notfalls würde ich doch buchen und die 20 Euro später zurück fordern, würde aber da nicht bis zur gerichtichen Klärung und Zwangseintreibung gehen. Also für mich würde ich die 20 Euro als zusätzlichen Preis erst mal mit einkalkulieren.