Wie ich erst jetzt festgestellt habe, haben sich schon Andere im Vielfliegerforum für die gleichen Fragen interssiert.
Aus dem thread habe ich die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:
Vielfliegerforum - Rechte bei Umbuchungen wegen Flugverspätungen? : Lufthansa (inkl. Germanwings)
Muss man z.Bsp. bei einem LH oder *A-Flug akzeptieren, mit einer exotischen Airline mit erheblichen Umweg an das Ziel zu gelangen?
Oder hat man das Recht auf den nächsten Flug mit LH oder *A zu warten, selbst wenn es am nächsten Tag ist? (falls man das selber möchte)
Natürlich dann inkl. Hotel/Verpflegungsersatz .
Oder umgedreht, wenn die Airline auf die eigene Flotte verweist, kann man auf einen Flug mit einer anderen Airline bestehen, wenn man so schneller ans Ziel kommt?
(natürlich wenn Plätze verfügbar)
Wenn gar nichts mehr geht, gibt es bestimmte Mindestkriterien für Hotels? Ggf. nach Klasse/Status?
Falls, wie auch schon erlebt, z.Bsp. bei extremen Wettersituationen, gar keine Hotels mehr verfügbar sind, und eine Bankübernachtung im Flughafen erforderlich ist,
sind da Entschädigungen üblich, oder ist das dann einfach Pech?
Gerade das Beispiel eines Kollegen von mir, der eine Nacht in VIE auf der Bank nächtigen musste, weil wegen extremer Wetterbedingungen keine Flüge bzw. auch nicht genug Hotelzimmer verfügbar waren- gab mir schon zu denken. Da gabs natürlich keine Entschädigung, weil höhere Gewalt und nicht im Verschulden der Airline.
Man hat grundsätzlich Anspruch auf eine adequate Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Heißt das muss nicht die selbe Airline / Allianz sein, es darf aber auch nicht wesentlich komplexere Reisewege/zeiten erfordern - das kann man ablehnen. Im Gegenzug muss die Airline allerdings auch nicht zwingend jeden Gegenvorschlag annehmen.
flumats hat geschrieben:Wenn gar nichts mehr geht, gibt es bestimmte Mindestkriterien für Hotels? Ggf. nach Klasse/Status?
Nein, gibt es nicht - es gibt auch keine "Staffelung" nach Klassen. Rechtlich haben alle die selben Ansprüche, ob die Airline intern differenziert ist ein anderes Thema (erfahrungsgemäß wird aber auch die Economy in gehobenen Hotels einquartiert).
flumats hat geschrieben:Falls, wie auch schon erlebt, z.Bsp. bei extremen Wettersituationen, gar keine Hotels mehr verfügbar sind, und eine Bankübernachtung im Flughafen erforderlich ist,
sind da Entschädigungen üblich, oder ist das dann einfach Pech?
Das ist einfach Pech, entsprechend sind die Airlines da aber auch oft mehr entgegenkommend.
fenrir
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Re: Rechte bei Umbuchungen wegen Flugverspätungen?
von
flumats » 10.11.2010, 20:53
Danke für die Infos.
Ist wohl wirklich ein schwieriges Thema, welches kaum geregelt ist. Die Anzahl der Antworten ist auch sehr gering.
Man kann warscheinlich nur versuchen, höflich aber bestimmt, seine Interessen zu vertreten.
Es wäre interessant, noch weitere Wortmeldungen bzgl. praktischer Erfahrungen in solchen Fällen zu hören,
damit man ein Gefühl dafür bekommt, was üblich ist oder evtl. zuviel des Guten.
flumats hat geschrieben:
Hmmh, die gängigen Regelungen beziehen sich ja halt nur auf Verspätungen des normalen Abfluges. Meine Frage bezog sich mehr auf verpasste Anschlussflüge beim Umsteigen.
Die Rechtsprechung weitet die Rechte aber zumindest aus.
Der BGH hat am 14.10.2010 gegen KLM entschieden, dass bei Verspätungen, durch die der Anschlussflug verpasst wird, Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke besteht.
Der Pax wollte, soweit ich den Fall erinnere, ab D in die Karibik über AMS. Den Anschluss ab AMS verpasste er wegen des verspäteten Zubringers ab D. KLM hat ihn später weiter befördert. Entschädigung gab es für die gesamte Strecke ab D bis in die Karibik, also nicht nur bis AMS.
Meist ist ja der abgewandelte Fall das Problem. Der LH-Flug (+A-Flug) wurde verpasst, der nächste LH-Flug erst 24 oder 48 Stunden später verfügbar, jedoch gäbe es (schnellere und bequemere) Alternativen mit BA, EK oder AF. Hier mauert dann LH sehr oft und es wird einfach behauptet, eine Umbuchung auf eine andere Airline/einen anderen Verbund sei nicht möglich. Machen AF, BA und EK natürlich auch, wenn sie betroffen sind.
Ist natürlich alles Unsinn.
Zur Not muß man dann halt seine Geldbörse öffnen, den Ersatzflug auf eigene Kosten buchen und dann bei der Airline den Ersatz verlangen. Davor haben - verständlicherweise - viele Passagiere Angst oder am Ende ihres Urlaubs verfügen sie nicht mehr über die notwendigen Mittel.
Re: Rechte bei Umbuchungen wegen Flugverspätungen?
von
flumats » 11.11.2010, 07:51
Ja das Urteil ist recht interessant.
Die Quintessenz ist meiner Meinung nach, das ein Flug schadenmäßig immer als Einheit betrachtet werden muss, was ja auch vernünftig ist.
Bzw. die "End"-Verspätung das Entscheidende ist.
Re: Rechte bei Umbuchungen wegen Flugverspätungen?
von
Ventus2 » 11.11.2010, 11:47
flumats hat geschrieben:Gerade das Beispiel eines Kollegen von mir, der eine Nacht in VIE auf der Bank nächtigen musste, weil wegen extremer Wetterbedingungen keine Flüge bzw. auch nicht genug Hotelzimmer verfügbar waren- gab mir schon zu denken. Da gabs natürlich keine Entschädigung, weil höhere Gewalt und nicht im Verschulden der Airline.
Die Betreuungsleistungen sind Verschuldensunabhängig. Hotels standen einen ja auch bei der Vulkangeschichte zu, auch wenn die Kostenkämpfe mit den Airlines eine große Sache war, nach 6 Monaten hatte ich alles wieder und bin für eine Übernachtung am Flughafen auch gut entschädigt worden...
Re: Rechte bei Umbuchungen wegen Flugverspätungen?
von
millerto » 22.01.2011, 09:01
Hallo Zusammen,
mir passiert garade dieses bei Lufthansa. Gebucht war BSL-MUC-SIN-ADL in C. Der Flug BSL-MUC wurde von einem ander Flugzeugtyp durchgeführt. Nach Auskunft des Piloten konnte die Maschine nicht so schnell fliegen wie vorgesehen. Den Abschlußflug in MUC haben wir dadurch verpasst. LH war bei der Abwicklung bisher sehr unkulant. Wir wurden um 22.30 Uhr aus der Senator-Lounge hinaus "gebeten", weil diese schloss. Dann durft wir (meine Frau und 2 kleine Kinder) am Service-Point nochmal 1,5 Std. stehen, bis uns die sehr schlecht gelaunte Mitarbeiterin eine Umbuchung am nächsten über FRA aushändigte (auf den früheren SQ-Flug wollten sie nicht umbuchen). Beim Hotel wurde uns das NH aufgeschwatzt. Als dann der von LH geplante Tranfer zum Hotel ebenfalls nicht funktionierte ist mir dann der Kragen geplatz. Auf einmal war dann ein Zimmer im Kempinski für uns reserviert! Bei Entschädigunszahlungen haben sie aber wieder auf stur gestellt und auf eine LH Service-Hotline verwiesen. Hat jemand Erfahrung mit dieser Hotline gemacht?
Re: Rechte bei Umbuchungen wegen Flugverspätungen?
von
themrock » 22.01.2011, 09:48
Hotline anrufen,spar es Dir verschwendete Zeit.
Such Dir einen auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt, alles andere ist verlorene Zeit/Arbeit, die stellen sich auf stur.
ich verweise auf den Thread etwas weiter unten
Re: Rechte bei Umbuchungen wegen Flugverspätungen?
von
themrock » 22.01.2011, 17:43
@ millerto
ich bin hier
http://www.kanzlei-greim.de/Kanzlei-Greim/Reiserecht.html
Ob ich empfehlen kann, keine Ahnung war auch das erste Mal.Ging aber alle unkompliziert und machen einen kompetenten Eindruck.
Noch kurz mein Sachverhalt:
Zubringerflug weniger als 3 Std verspätet, trotzdem Anschlußflug verpasst, daher insgesamt Verspätung über 6 Std ( bei mir 24 Std) daraus begründet sich Anspruch aus.
BGH Aktenzeichen Xa ZR 15/10 .
Grundvorraussetzung auf 1 ! Ticket gebucht.
Viel Erfolg