IPad-Kauf in USA: Garantie und Gewährleistung?

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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
9
CPT
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Das ist auch mehr ein theoretisches Scenario. Der Zoll koennte auch nach mehrmaliger Einreise mit einem solchen Artikel eines Tages an Hand der Seriennummer die Herkunft dieses Geraetes feststellen und dann ebenso feststellen, dass der Artikel noch nicht verzollt wurde.

In der Praxis wird dies wohl kaum geschehen, vor allem, wenn ein Artikel dann irgendwann Gebrauchsspuren aufweisst.

Man hoert aber ab und zu Geschichten ueber Schweizer Uhren bei denen das (angeblich) passiert waere.
 
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DerEisbaer

Erfahrenes Mitglied
22.10.2011
437
0
in der Pfalz
Richtig, auch hier greifen mal wieder die Stichworte Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität.

Da ich jedoch unsere europäischen Zöllner für so schlau halte, Produktneuveröffentlichung und Zunahme der Kontrollen aufeinander abstimmen zu können, würde ich das Ding normal einführen und basta. Das dann die Ersparnis futsch ist, tja...

Ipad HD ist in Houston überall verfügbar, alle Größen, alle Farben. Mir pers. gefällt das neue Display, und wer noch nie ein Ei-Pat hatte, sollte sicher zum Neuen greifen, aber ansonsten mal wieder viel Wind um wenig... Wenn es wenigstens mal vernünftige Office-Lösungen direkt von Apple gäbe...
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Wie hast Du Dich denn entschieden?
Selbst wenn man das ipad beim Zoll anmeldet, bezahlt man unter 700.-€ im Rahmen einer Vereinfachungsregelung ja "nur" 17,5% Abgaben. Da bleibt - je nach Sales Tax in den USA - noch eine Ersparnis.
 

Mantegna

Erfahrenes Mitglied
21.05.2009
3.025
17
MUC
Wie hast Du Dich denn entschieden?
Selbst wenn man das ipad beim Zoll anmeldet, bezahlt man unter 700.-€ im Rahmen einer Vereinfachungsregelung ja "nur" 17,5% Abgaben. Da bleibt - je nach Sales Tax in den USA - noch eine Ersparnis.

Habs nun doch nicht gemacht, da ich mir nicht sicher war, ob das neue Display für meine Nutzungszwecke so relevant ist. Vielleicht wirds nun doch ein iPad2 und das Ganze vielleicht sogar refurbished. Werds mir wohl nochmals überlegen, da es nichts gibt, was mich zur Eile zwingen würde.

Ansonsten wäre das Ganze völlig unproblematisch gewesen: Bin bei der Einreise in München, da nur mit Handgepäck unterwegs, über den Ausgang auf Ebene G raus und wie immer stand dort niemand vom Zoll.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
756
11
Konntest du verifizieren, dass der schnellere Aufbau am iPad selber lag oder nur an einer schnelleren Verbindung zur Datenquelle?

leider nein , das die im apple store ne super Verbindung haben ist klar , ok , aber was ?

vom gefühl sage ich mal , ja es ist schneller im Aufbau ,

wenn man es mal mit den IPad 2 vergleicht und die Messdaten sprechen läßt wird es wohl nicht so markant sein .

nutzen die nicht im Laden immer WiFi?
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Habe letzte Woche ein iPad 3 in Washington (Georgetown) erstanden. Einfaches Modell reicht mir und liegt mit unter 400 EUR ja auch unter der Zollgrenze. Verfuegbarkeit war kein Problem, selbst Sa Abends nicht. Zur Not am Vorabend über Apple.com eins reservieren und dann abholen. Den Euro Adapter (duckhead) gibt es bei eBay für ein paar Euro.

Apple TV ist auch interessant. Nur 99 USD plus tax. Ca 30% guenstger als in D, falls man eins gebrauchen kann.

Washington hat nur 6% tax. Ich denke NY liegt bei 8%. Also wenn man rumreist in den USA daran denken...
 
D

Detlef59

Guest
Und wer u. a.in Oregon unterwegs ist, der kann sich noch mehr freuen, Sales Tax = 0 %.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
nutzen die nicht im Laden immer WiFi?

Doch die Nutzen immer WiFi.
4G ist in den Staaten auch erst im Ausbau. Vielleicht gibt es in dem einen oder anderen Store einen Mini4GSender...
(Glauben tue ich es aber nicht, weil der nur den iPad3 nutzen würde, alle anderen Geräte wie MBA, iPod Touch etc könnten mit dem Signal nix anfangen)
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Ansonsten wäre das Ganze völlig unproblematisch gewesen: Bin bei der Einreise in München, da nur mit Handgepäck unterwegs, über den Ausgang auf Ebene G raus und wie immer stand dort niemand vom Zoll.

Naja, theorethisch könnten die Dich jedes Mal, wenn Du einreist, festhalten und die Herkunft des Gerätes wissen wollen. Das hat ja nichts mit der ersten Einreise zu tun. Ist für Leute, die des öfteren mit dem Flugzeug unterwegs sind, also nicht ganz so simpel.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Naja, theorethisch könnten die Dich jedes Mal, wenn Du einreist, festhalten und die Herkunft des Gerätes wissen wollen. Das hat ja nichts mit der ersten Einreise zu tun. Ist für Leute, die des öfteren mit dem Flugzeug unterwegs sind, also nicht ganz so simpel.

Aber eben nur theoretisch ;)
Sonst müsstest du als Reisender ja alle Kaufbelege als Nachweis mitführen
Man Stelle sich mal einen FÖRST Reisenden wie Elly vor, es würden Belege anfallen für :
- Platin Rolex
- iPhone
- iPad
- LV-Koffer
- Digi-Kamera (groß)
- Digi-Kamera (klein)
- x vL-Hemden
- x Armani-Anzüge

Da braucht man ja gleich einen ganzen Leitz-Ordner :D
Ne,ne das ist schon OK wie es jetzt gehandthabt wird.... (y)
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Ne,ne das ist schon OK wie es jetzt gehandthabt wird.... (y)

Wenn der Zöllner Dich bei der - sagen wir - fünften Einreise mit Deinem 64GB-USA-iPad fragt, wo Du es her hast, was sagst Du dann? Er kann jederzeit einen Beleg verlangen. Und nur weil Du es vier Mal durch den Zoll geschafft hast, ist es noch lange nicht legal.

Welche Handhabung ist Dir denn bekannt?
 
A

ABgold

Guest
Das ist natürlich Unsinn. Dann müsste ich ja immer für alle Gebrauchtgeräte die Belege dabei haben. Denn auch meinen Laptop, mein Handy, meine Kamera, und mein TomTom hätte ich ja in den USA kaufen können. Mein TomTom hab ich übrigens sogar in den USA gekauft, glaubst du das sieht man dem an? Für benutzte Geräte ohne OVP brauche ich natürlich nichts mitzuführen.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Das ist natürlich Unsinn. Dann müsste ich ja immer für alle Gebrauchtgeräte die Belege dabei haben. Denn auch meinen Laptop, mein Handy, meine Kamera, und mein TomTom hätte ich ja in den USA kaufen können. Mein TomTom hab ich übrigens sogar in den USA gekauft, glaubst du das sieht man dem an? Für benutzte Geräte ohne OVP brauche ich natürlich nichts mitzuführen.

Das mag für Dich Unsinn sein, ist aber trotzdem geltendes Recht. Du musst im Zweifel nachweisen, wo Du das Gerät gekauft hast.
Ansehen kann man es den Geräten in den allermeisten Fällen. Und wenn man es dem Gerät nicht ansieht, kann der Zoll bis zum Beweis des Gegenteils trotzdem davon ausgehen, daß es kein in Deutschland gekauftes ist.

Wäre auch irgendwie kontraproduktiv, es anders zu regeln. Glaubst Du, wenn Du die Verpackung wegschmeißt, brauchst Du keinen Zoll zu bezahlen?
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Das mag für Dich Unsinn sein, ist aber trotzdem geltendes Recht. Du musst im Zweifel nachweisen, wo Du das Gerät gekauft hast.
Ansehen kann man es den Geräten in den allermeisten Fällen. Und wenn man es dem Gerät nicht ansieht, kann der Zoll bis zum Beweis des Gegenteils trotzdem davon ausgehen, daß es kein in Deutschland gekauftes ist.

Wäre auch irgendwie kontraproduktiv, es anders zu regeln. Glaubst Du, wenn Du die Verpackung wegschmeißt, brauchst Du keinen Zoll zu bezahlen?

Ich glaube da können wir noch tage- / wochen- / monatelang weiterdiskutieren. ;)
Ich denke mal, daß es da einfach auf das Bauchgefühl des Zöllner ankommt, ob er der Aussage des Reisenden glaubt oder nicht.

Weggeworfene OVPs oder per Brief an die Heimatversandte Rechnungen sind kein Schutz, das sollte klar sein, denn die Beweislast liegt beim Reisenden.
 
A

ABgold

Guest
Das mag für Dich Unsinn sein, ist aber trotzdem geltendes Recht. Du musst im Zweifel nachweisen, wo Du das Gerät gekauft hast.
Ansehen kann man es den Geräten in den allermeisten Fällen. Und wenn man es dem Gerät nicht ansieht, kann der Zoll bis zum Beweis des Gegenteils trotzdem davon ausgehen, daß es kein in Deutschland gekauftes ist.


dann zitiere das "geltende Recht" doch mal...! Ich bin nicht verpflichtet Rechnungen zu haben, und schonmal gar nicht sie bei mir zu tragen. Ein bei Egay gebraucht gekauftes Elektronikgerät für das ich keine Rechnung habe, darf ich somit nicht mit auf Reisen nehmen?

Eine Beweislast kann ich haben wenn begründeter Verdacht vorliegt, zB wenn ich mit 3 baugleichen , offensichtlich nicht gebrauchten Kameras gerade aus HK nach D einreise. Aber nicht wenn ich mit einem gebrauchten TomTom o.ä. aus den USA wiederkomme!
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.130
233
FRA
Auch wenn wir das schon öfter hatten, der Zoll empfiehlt das hier:

qoute

Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.

Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.

Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden

unquote
 
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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Naja, bei einem Gerät (ich meine allgemein, nicht den neusten Apple), das ich schon ein paar Mal ein - und ausgeführt habe, also wochen-/monatelang benutzt habe, kann mir doch kein Zollbeamter nachweisen, daß es mir nicht z.B. ein amerikanischer Freund beim letzten Treffen in Deutschland geschenkt hat?
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.130
233
FRA
Naja, bei einem Gerät (ich meine allgemein, nicht den neusten Apple), das ich schon ein paar Mal ein - und ausgeführt habe, also wochen-/monatelang benutzt habe, kann mir doch kein Zollbeamter nachweisen, daß es mir nicht z.B. ein amerikanischer Freund beim letzten Treffen in Deutschland geschenkt hat?

Wird er vermutlich nicht tun; aber durch das geschenkt bekommen ist es noch lange nicht einfuhrmässig abgehandelt :) Er könnte, wenn er wollte, einen Nachweis von Dir fordern, dass Einfuhrabgaben einmal entrichtet wurden. Wie gesagt: Könnte; wird er vor allem bei älteren Modellen nicht tun.
Aber, bei neuesten technischen Spielereien (Ipad 3.....) kann das sehr wohl passieren.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Ich bin nicht verpflichtet Rechnungen zu haben, und schonmal gar nicht sie bei mir zu tragen. Ein bei Egay gebraucht gekauftes Elektronikgerät für das ich keine Rechnung habe, darf ich somit nicht mit auf Reisen nehmen?

Bei solchen "Argumentationen" wünscht man sich für Dich ja glatt mal nen schlecht gelaunten Zöllner und in Deinem Gepäck ne Kameraausrüstung plus iPad plus Notebook. Da hättest Du mal richtig Spaß!

Es ist nun mal Fakt, daß der Zoll bei einem Verdacht - und der liegt ja wiederum im Auge des Betrachters - keinen Nachweis bringen muss, daß Du das Teil nicht ordnungsgemäß eingeführt hast. Nein, Du musst das Gegenteil beweisen! Deshalb habe ich die Rechnungen meiner Kameraausrüstung, iPad usw. als PDF gespeichert, so daß ich im Zweifel keinen Stress bekomme.

Diese Beweislastumkehr ist auch logisch, denn der Zoll hätte ja sonst keine Chance, Dir etwas nachzuweisen, es sei denn, Du packst zu dem neuen iPad auch gleich die Rechnung aus den USA dazu.

Ob Dir das nun gefällt oder nicht - so ist es nunmal. Wenn man schon den Zoll betrügen will, dann sollte man wenigstens wissen, was man tut und nicht pauschal mit "kann nicht sein" um sich werfen. :rolleyes:

Naja, bei einem Gerät (ich meine allgemein, nicht den neusten Apple), das ich schon ein paar Mal ein - und ausgeführt habe, also wochen-/monatelang benutzt habe, kann mir doch kein Zollbeamter nachweisen, daß es mir nicht z.B. ein amerikanischer Freund beim letzten Treffen in Deutschland geschenkt hat?

Er muß es nicht nachweisen, Du musst nachweisen, daß es ordnungsgemäß verzollt und versteuert wurde. Und das kann theoretisch zu jeder Zeit in Zweifel gezogen werden.

Sicherlich wird es nicht Hauptanliegen der Zöllner sein, der Oma Geld für einen 20 Jahre alten Goldschmuck abzuknöpfen. Aber im Bezug auf neue Elektronik sollte man die Jungs nicht unterschätzen. Leider.
 
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Hausmarke

Erfahrenes Mitglied
15.11.2011
391
133
Das Kaufdatum eines Appleprodukts lässt sich sehr schnell nachvollziehen.
Einfach auf der Homepage die Garantie überprüfen ( mit serien-nummer) und Apple rechnet z.b die 90 Tage Telefonsupport drauf. sprich -90 Tage und man hat das Kaufdatum.
Diese "Tricks" kennen auch die Jungs vom Zoll - bitte nicht für dumm halten.
Sollte man bei der Einreise von der "Kaufreise" geprüft werden, tut man gut daran die Hosen runter zulassen, da man schnell feststellen kann das der Kauf während der Reise getätigt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Nicht umsonst heißt es "Lügen haben kurze Beine" :D

Mein Tip an die Maximierer: Nutzt einfach das Preisgefälle innerhalb der EU und gut ist... ;)