Ist ein Reisebüro verpflichtet Flugplanänderungen dem Kunden mitzuteilen?

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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.055
2.148
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fluege.de hat ja seit einigen Wochen 3 verschieden zubuchbare Packages bei einer Flugbuchung. Beim "kostenlosen" Package gibt es nur die Ausstellung des eTix, beim zubuchbaren Package 2 und 3 zu 9,95 bzw. 13,95 Euro gibt es bei Flugplanänderungen eine Benachrichtung per Mail oder telefonisch per Mail.

Jetzt die Gegenfrage: Ist ein Reisebüro überhaupt verpflichtet Änderungen im Flugplan oder Streichungen dem Kunden mitzuteilen oder liegt die Aufgabe im Bereich des Kunden regelmässig den Flugplan auf Checkmytrip oder Virtuellthere zu überprüfen?

Bei meiner letzten Flugplanänderung (von vor knapp 2 Wochen) bei einer über fluege.de getätigten Buchung wurde ich bis heute nämlich nicht informiert...

(Analog dazu dazu: Agenten berichten immer mal, dass Reisebüros nach der Ausstellung eines eTickets aus dem Vertrag entlassen sind und alles weitere nur Service oder Kulanz ist und sich der Kunde eigentlich danach mit der Airline selbst herumschlagen muss - kann dies jemand bestätigen?)
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
So viel ich weiss ist der Reisende selber für die Abfrage bzw. der Flugrückbestätigung verpflichtet.
 

atri1666

Erfahrenes Mitglied
12.07.2011
440
0
Berlin
Ich hatte bei airline-direct gebucht und die haben mir die Änderung schneller mitgeteilt als ich sie selber bemerkt hatte. Abgesehen davon schaue ich regelmäßig nach.
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
1
SEL
Hier meine ausdrücklich persönliche Meinung dazu:

1) Das Reisebüro ist doch im weitesten Sinne Erfüllungsgehilfe der Airlines, deshalb ist das Reisebüro eben nicht fein raus. Sollte die Airline das Reisebüro informieren, dieses aber nicht den Kunden informieren, so kann die Airline bei eventuellen Aufwendungen die hieraus entstehen (Ausgleichszahlungen nach 261/04 z.B.) das Reisebüro haftbar machen.

2) Forderungen die aus der 261/04 entstehen, sind direkt mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen auszutragen und nicht mit dem Reisebüro. In die andere Richtung muss die Airline eben sicherstellen, dass der Kunde informiert wird. Wie sie das macht, ob über Reisebüro oder selbst, ist ihr überlassen.

3) Nur weil eine AGB besagt, dass man Flüge rückbestätigen muss, was heutzutage ja total unüblich ist, gehe ich mal nicht davon aus, dass die Airline einen darüber "dranbekommen" kann. Die Rückbestätigung muss ja auch zumeist nur kurz vor Flugantritt erfolgen (gewöhnlich 24h vor Abflug), von daher ist die ganze Sache eh total irrelevant.
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Neulich erhielt ich von ebookers.de automatisch eine E-Mail, in der ich auf eine Flugzeitänderung hingewiesen wurde. Deren AGB sagen hierzu:
http://www.ebookers.de/info/page?id=BookingTerms
ebookers.de meinte:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Veranstaltung)
..
V. Änderungen und Rücktritte

1. Änderungen der Leistung und des Preises

1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages – Änderung der Flugzeiten, des Programmablaufs einzelner Bestandteile der Reise oder ähnlicher Dinge – die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ebookers nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzustand der gebuchten Reise nicht beinträchtigen. ebookers wird Sie über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. ..
Im Übrigen heißt es dort auch:
ebookers.de meinte:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermittlung)
..
V. Leistungs- und Preisänderung
..
Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge, bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise an den geänderten Marktwert anpassen. Sollte die Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von ebookers an Sie als unseren Kunden weitergeleitet. Ihre Möglichkeiten, von der Reise zurückzutreten, bestimmen sich insoweit nach dem zwischen Ihnen und dem Erbringer der Leistung anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere Ihre Rechte aus der EU-Verordnung 261/04 (Passagierrechteverordnung der Europäischen Union) bleiben unberührt.
Für fluege.de gibt es also noch viele, äh, Möglichkeiten.. Der Fantasie bei der Einführung neuer kostenpflichtiger "Packages" sind keine Grenzen gesetzt!:sick:
 
W

Wega

Guest
Also aus eigener Erfahrung ist Expedia in dem Sinne klasse. Orbitz und ebookers sind jedoch nicht weniger schlecht.

Hatte fast 2 Stunden Verspaetung einmal und beim Boarding bekomme ich eine Mail von denen das meine Buchung sich geaendert hat und das ich umgebucht worden muss, da meinen Anschluss am Ankuftsort verpassen wuerde.

Ob die das Muesse oder nicht kann ich nicht sagen, ich weiss nur das Ex es macht (Manchmal uebertreiben sie es auch, da sie ALLE Aenderungen mitteilen).
 

Clipper

Erfahrenes Mitglied
27.01.2012
319
84
HAM
Orbitz und ebookers sind jedoch nicht weniger schlecht.

Moin,

da habe ich mit Orbitz aber genau das Gegenteil erfahren. Und das schon 2x. Kleine Zeitenänderungen wurden mitgeteilt.
Aber einmal stand ich in Detroit für meinen Weiterflug mit Northwest und den Flug gabs plötzlich nicht mehr... Ok, NW hat das dann schon geregelt und mich umgeroutet. Dafür hats das Gepäck aber nicht geschafft.

Und das zweite Mal betraf das einen LH Flug von Newcastle nach DUS und weiter nach HAM. Hatte ich für ne Freundin gebucht. Durch Zufall haben wir 2 Tage vorher gesehen, dass der Flug plötzlich einen Tag früher geht, ohne jeliche Info. Hab ich bei Orbitz angerufen und die haben das dann bestätigt. Passte natürlich nicht vom Datum und dann hab ichs mit Orbitz wieder umgebucht auf NCL-FRA-DUS-HAM am ursprünglichen Tag. Umständlicher gings wohl nicht - hat dann aber alles geklappt.

Seitdem beobachte ich umso genauer Checkmytrip & Co. Auch wenn mans irgendwie wieder hinbekommt ist es doch etwas nervig.
Und ein seriöses Reisebüro gibt alle Änderungen weiter, wozu fluege.de sicher nicht gehört. Aber zumindest Orbitz hielt ich eigentlich immer für seriös.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.055
2.148
Mit Orbitz habe ich auch eine schlechte Erfahrung gemacht. Zu knapp 190 Euro JFK-GYE-LIM-MEX-JFK auf LAN Ecuador-Ticketstock und den 4 involvierten Airlines auf Orbitz gebucht; JFK-GYE von Tag- auf Nachtflug verschoben, sodass der JFK-GYE nach dem Flug von GYE-LIM in Guayaquil angekommen ist. Daher Umbuchung JFK-GYE auf den Vortag bei Orbitz angefragt. Selbst nach 5 Mails haben sie das Problem defacto nicht erkannt bzw. begriffen... ich könne doch immer regelmässig "den aktuellen Reiseplan" im Account sehen.

Bei LAN angerufen und um Umbuchung JFK-GYE auf den Vortag angefragt, sodass ich den gebuchten GYE-LIM (auf TACA Peru) auf dem eTix erreichen kann. Umbuchung wurde getätigt - irgendein Depp bei Orbitz hat tatsächlich den umgebuchten JFK-GYE wieder auf den "ursprünglichen" JFK-GYE umgebucht, sodass ich dann wieder am Anfang der Probleme stand.

Beim zweiten Anlauf bei LAN direkt hat's dann aber wenigstens gefluppt...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.066
1.687
ltur.de ist auch sehr fleissig und bietet sogar retouting in Cooperation mit LH an (Änderung Abflughafen)
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
736
550
Das ist ein heikles Thema.
Seitdem Reisebüros auf Flüge keine Provision mehr erhalten, sind sie rein rechtlich nicht mehr in derselben Stellung wie früher. Reisebüros berechnen eine Gebühr für das "Heraussuchen und Ausstellen" der Flüge. Der Kunde zahlt an die Airline den Flug, und an das Reisebüro diese Gebühr. Die Leistung "Heraussuchen und Buchen der Flüge" hat das Reisebüro erbracht, der Kunde hat dafür gezahlt. Der Vertrag ist erfüllt und ab dann ist eigentlich das Reisebüro nicht mehr verantwortlich. Denn: Reisebüros nehmen dann für jede weitere Änderung, sei es eine Umbuchung oder die Abwicklung eines Stornos, erneut eine Gebühr (zusätzlich zu der, die die Airline erhebt), da ja eine solche Änderung eine neue Leistung ist, die bezahlt werden will.

In den Verträgen zwischen Airlines und Reisebüro ist das alles meist recht schwammig geregelt. Dort werden Reisebüros verpflichtet immer schön die Queues zu bearbeiten, Flugzeitenänderungen weiterzugeben usw. Es gibt hierfür auch sicherlich IATA-Resolutionen. Nur ist die IATA eben ein Interessensverband der Airlines, also braucht man wohl kaum zu erwähnen auf welcher Seite die stehen...

Wozu ein RSB auf jeden Fall verpflichtet ist, ist der Airline Kontaktdaten des Kunden zu übermitteln. Das ist ja auch logisch. Man fragt sich zwar warum, wenn die Airlines dann wieder den schwarzen Peter ans RSB zuschieben, zumal es doch ein leichtes wäre eine automatisch generierte Email seitens der Airline zu versenden (manche rufen sogar an, ist mir bei Srilankan passiert!).

Viel Schlimmer ist jedoch, dass bei Flugzeitenänderungen, die eine Umschreibung des Tickets erforden, die Airlines auch hier wieder nichts selbst machen sondern den Kunden schön ans Reisebüro verweisen, der dann - natürlich umsonst - das "Verbocken" der Airline ausbaden darf. Eine Bearbeitung einer Flugzeitenänderung ist oft mit Telefonaten mit Airlines und einer Umschreibung verbunden, was durchaus mal eine halbe Stunde in Anspruch nehmen kann. Netter Nebeneffekt ist, dass der Kunde sich sagt "den Stress mach ich mir nächstes mal nicht mehr und buche direkt bei der Airline". Diese hat dann weniger Vertriebskosten und kann noch nebenbei Ancillary Services verkaufen.

Also, ich habe keine Antwort für Dich. Aber man kann durchaus sagen - auch wenn zugebe dass ich eher aus Agentursicht spreche - Airlines gerne Ihre eigenen Gesetze befolgen und sich das so hinlegen wie es denen gerade passt.

Der Airline lagen ja auch alle Kontaktdaten vor, es spricht doch eigentlich nichts dagegen dass sie Dich direkt kontaktieren oder? Die Airline kann ja auch nicht immer davon ausgehen dass das RSB alles weiterleitet. In anderen touristischen Bereichen ist es selbstverständlich, dass der Veranstalter dann noch ein 2. Mal nachhakt, aber Airlines sind sich für sowas zu fein.
 
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Clipper

Erfahrenes Mitglied
27.01.2012
319
84
HAM
Habe jetzt gesehen, dass sich Opodo diesen Service nun auch bezahlen lässt. Weiss nicht, vielleicht ists schon länger so, aber ist mir grad aufgefallen.
Gibt da 2 Optionen. Einmal mit Email und dann noch Email + SMS und juristische Durchsetzung der Rechte bei Verspätung...
Naja, müssen wohl alle irgendwie zu Geld kommen nachdem es keine so richtige Provision mehr gibt etc. Dachte Opodo hat sowas nicht nötig.
Aber so lang es da kein Urteil gibt und eher schwammig geregelt ist...
Auf der anderen Seite wollen natürlich die meisten immer alles möglichst billig haben und denn bleibt der Service eben irgendwann auf der Strecke.
Also immer alles schön im Blick behalten.
 

gummibär

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
318
0
Hi!

Mein gebuchter Flug bei fluege.de wurde gestrichen und ich wurde automatisch auf einen Flug früher umgebucht.

Ich wurde von fluege.de informiert und habe keiner dieser Optionen abgeschlossen!

Eine kurze Antwort, auf die Benachrichtigung von fluege.de und ich wurde auf meinen Wunschflug am nächsten Tag umgebucht.

Das ging schnell und unkompliziert! (y)

gummibär
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.066
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Habe jetzt gesehen, dass sich Opodo diesen Service nun auch bezahlen lässt. Weiss nicht, vielleicht ists schon länger so, aber ist mir grad aufgefallen.
Gibt da 2 Optionen. Einmal mit Email und dann noch Email + SMS und juristische Durchsetzung der Rechte bei Verspätung...
Naja, müssen wohl alle irgendwie zu Geld kommen nachdem es keine so richtige Provision mehr gibt etc. Dachte Opodo hat sowas nicht nötig.
Aber so lang es da kein Urteil gibt und eher schwammig geregelt ist...
Auf der anderen Seite wollen natürlich die meisten immer alles möglichst billig haben und denn bleibt der Service eben irgendwann auf der Strecke.
Also immer alles schön im Blick behalten.

Sollten sich Websites nun wirklich die email über Flugplanänderungen von 5min o.ä. bezahlen lassen, ist das wirklich nur als "Zusatzabzocke" - erstens läuft das voll-automatisch (aus dem GDS?) und außerdem gucken die meisten Kunden 2013 doch sowieso zig mal vor der Reise bei CMT rein, oder?

Auch wie manche Webportale ihre TSC begründen - als "Website Nutzungspauschale" - ist doch die absolute Kundenverarschung (s. Flugladen nach 20 Buchungen mit Amex) - gleichzeitig vollgepflastert mit Werbung und sonstigem Versicherungskram den keiner braucht


ja Opodo hat jetzt auch so einen Schwachsinnsversicherungen im Angebot http://www.opodo.de/documents/de/insuranceAON/TERMSCANCELLATIONPLUSASSISTANCE.pdf

- den wenigsten hilft das bei Nicht-umbuchbar/stornierbaren Tickets - zudem 10-20% Selbstbeteiligung

Was ich frech finde und nicht gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht: wenn man "Ich verzichte ausdrücklich auf den angebotenen Reiseschutz
und zahle im Notfall alle Kosten selbst." anklickt kommt beim ersten Mal ein Window auf mit dem Hinweis opodo message.jpg
dann muss man links das schwach angezeigte drücken - wer die rote Taste drückt landet im Reiserücktrittschutz für 12€ - dann kann man allerdings auch o.g. link nochmals drücken und es poppt nichts mehr auf.
Nicht ganz so wie bei Reierair oder AirAsia - trotzdem nicht ok, denn bei meinem voll-restriktiven Tickets bringt mir das gar nichts!

Die Meldungen über Zeitenänderungen kommen auch ohne Versicherung - und bei den Airlines die ich buche, werden Verspätungen oder nicht erwischte Connecting flights auf dem gleichen Ticket sowieso anstandlos kostenlos umgebucht...
 

Clipper

Erfahrenes Mitglied
27.01.2012
319
84
HAM
Hi!

Mein gebuchter Flug bei fluege.de wurde gestrichen und ich wurde automatisch auf einen Flug früher umgebucht.

Ich wurde von fluege.de informiert und habe keiner dieser Optionen abgeschlossen!

Eine kurze Antwort, auf die Benachrichtigung von fluege.de und ich wurde auf meinen Wunschflug am nächsten Tag umgebucht.

Das ging schnell und unkompliziert! (y)

gummibär


Hätte ich jetzt nicht unbedingt erwartet von fluege.de. Aber gut.

Naja so ein Reisebüro hat sicherlich keine Kosten, wenn die das weitergeben. Denke auch, dass das automatisch läuft.
Dachte auch, dass das die seriösen das nicht nötig haben. Deswegen wundert es mich bei Opodo. Aber auch die brauchen eben Geld.
Oder die geben - zumindest gravierende - Änderungen so oder so weiter (s.o.), aber man kanns ja mal versuchen dem Kunden noch zusätzlich aufzuschwatzen indem man schreibt dass keine Änderungen weitergegeben werden. Könnte vielleicht doch Ärger geben, wenn man grosse Änderungen nicht weiter gibt und dann geklagt wird.

Was die Versicherungen angehen haben die Vielflieger unter uns ja meist eh ihre eigenen dauerhaften Versicherungen für alle Fälle.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.066
1.687
Hätte ich jetzt nicht unbedingt erwartet von fluege.de. Aber gut.

Naja so ein Reisebüro hat sicherlich keine Kosten, wenn die das weitergeben. Denke auch, dass das automatisch läuft.
Dachte auch, dass das die seriösen das nicht nötig haben. Deswegen wundert es mich bei Opodo. Aber auch die brauchen eben Geld.
Oder die geben - zumindest gravierende - Änderungen so oder so weiter (s.o.), aber man kanns ja mal versuchen dem Kunden noch zusätzlich aufzuschwatzen indem man schreibt dass keine Änderungen weitergegeben werden. Könnte vielleicht doch Ärger geben, wenn man grosse Änderungen nicht weiter gibt und dann geklagt wird.

Was die Versicherungen angehen haben die Vielflieger unter uns ja meist eh ihre eigenen dauerhaften Versicherungen für alle Fälle.

Daß Opodo Änderungen nur gegen Bezahlung weitergibt, halte ich für ein Gerücht!
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.365
14.882
Ich halte Regelungen, mit denen das Reisebuero sich der vertraglichen Pflicht, den Kunden ueber Flugplanaenderungen zu informieren, entledigen will, nur in sehr engem Rahmen fuer konform mit AGB-rechtlichen Vorschriften, insbes. § 307 Abs . 1 und 2 Nr. 2 BGB*.

Dafuer muessten sich zunaechst die vertraglichen Pflichten des Vermittlers ausschliesslich auf die Vermittlung des Abschlusses des Luftbefoerderungsvertrages erstrecken. Die Pflicht, den Kunden dabei zu unterstuetzen, die Befoerderungsleistung auch tatsaechlich in Anspruch zu nehmen (vulgo: Informationen ueber Aenderungen weiterzugeben), duerfte hingegen keine vertragliche Pflicht aus dem Luftbefoerderungsvertragsvermittlungsvertrag (LBV-VV) sein, deren Einschraenkung die Erreichung des LBV-VV gefaehrdet. Diese Sichtweise erscheint jedoch sehr zweifelhaft. Wer einen Vertrag vermittelt sollte erst dann aus der (untechnisch gesprochen) "Fuersorgepflicht" entlassen werden, wenn sein "Schuetzling" Gelegenheit hatte, die Leistungen aus dem vermittelten Vertrag in Anspruch zu nehmen. Eine Beendigung der Verpflichtung des Vermittlers bereits nach dem reinen Abschluss des Vertrages stellte eine unnatuerliche und systemwidrige Trennung zwischen LBV-VV und vermitteltem LBV dar, da allein die Vermittlung eines Vertragsabschlusses fuer den Kunden nie bereits fuer sich genommen einen Wert darstellt.

Einzige Ausnahme waere, wenn der Vermittler (Reisebuero) und der Vertragspartner des zweiten LBV-VV, also die Airline, in ihrem LBV-VV vereinbart haetten, dass die Airline den Passagier direkt informiert. Fehlt eine solche Vereinbarung, muss das Reisebuero, wenn es von der Airline informiert wird, die Information entweder an den Passagier weitergeben oder der Airline mitteilen, dass man den Passagier nicht selber informieren wird und die Airline dies selbst zu tun hat.

TINLA.




*(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.066
1.687
ich halte es immer noch ein Gerücht, daß es Reisebüro/Portale gibt, die für diese Informationsweitergabe Geld wollen!
 
Y

YuropFlyer

Guest
außerdem gucken die meisten Kunden 2013 doch sowieso zig mal vor der Reise bei CMT rein, oder?

Glaubst du das wirklich, oder trollst du nur?

Ich würde mal behaupten - auch von den Kunden welche online buchen - checkt maximal 20% ÜBERHAUPT auch nur einmal ihre Buchung vor Abflug, wenn sich die Airline/Reisebüro nicht meldet..
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.843
4.585
Paralleluniversum
Warum spekulieren hier alle nur rum?
Ich dachte, wir haben hier im Forum Reisebüro(s) und/oder echte Fachprofis. Lasst die doch mal zu Wort kommen.
 

Itzamna

Reguläres Mitglied
15.02.2011
68
0
MUC

Da kann ich mich nur anschließen. Gebucht war MUC-ATL-RSW und return Anfang Dezember 2012.
LTUR informierte uns rechtzeitig über die Verschiebung des Fluges ATL-RSW und ein zweites Mal sofort, nachdem klar war, dass der Linienflug mit Delta MUC-ATL gecancelled wurde (1 Woche vorher) - sogar telefonisch! Sie suchten uns auch mehrere Alternativen heraus, die für uns allerdings nicht in Frage kamen, sodass wir den Flug komplett stornierten und über *A neu buchten. Das Geld wurde Anfang Januar wieder zurücküberwiesen.
 
A

Anonym36392

Guest
Moin zusammen,

folgender Fall ist bei mir eingetreten:
Gebucht auf Air China Flug von Fra via PEK nach uln am 16.02..
Am 5.2. wurde ich vom Reisebüro (Elumbus) darüber informiert, dass der Flug am 16. gestrichen ist. Alternative wäre die selbe Verbindung 24h später. Anruf bei Air China ergab, dass der Flug bereits im Dezember gestrichen wurde und sie nicht wüssten warum mich Elumbus erst jetzt informiert hat.
Nun ist es ja so, dass die Information bei mir erst unter der 14 Tage Frist ankam.
Ich habe jetzt erstmal umgebucht und werde die Verbindung wahrnehmen. Allerdings denke ich darüber nach wie ich im Nachhinein mit dem Fall umgehen sollte.
Wie und in welcher Reihenfolge würdet Ihr in diesem Fall umgehen. Vielen Dank für Eure Unterstützung.