Es gibt eigentlich einen ganz einfachen Grundsatz - bei einer Reisebüro-Buchung ist das Reisebüro bis vor dem Abflug (teilweise auch definiert bis 24 Stunden vor der genauen Abflugzeit = sobald der Check-In geöffnet ist) verantwortlich, nach Abflug die Airline.
Dass einzelne OTAs verschiedene Leistungspakete anbieten, bei denen teilweise wirklich auch die Information zu Flugplanänderungen aufgelistet wird, ist letztlich abstrus, da der entsprechende OTA als Reisebüro selbstverständlich die Pflicht hat, den Kunden über etwaige Flugplanänderungen zu informieren.
Ich habe das selbst mal in der Praxis getestet, und letztlich informieren die OTAs am Ende auch die Kunden, die nicht das "erweiterte" Servicepaket gebucht haben - denn für alles Andere würden sie letztlich auch im Zweifelsfall das Haftungsrisiko tragen, denn die (branchenüblichen!) Informationspflichten einfach per AGB auszuhebeln dürfte wahrscheinlich nicht haltbar sein. Von den Airlines gesetzte Fristen wie die 14-Tages-Frist seitens LH (danach gibt's keinerlei kostenlose Umbuchungen mehr!) sind da ein weiterer Faktor, denn die OTAs müssten den Kunden dann deutlich vermitteln, dass sie ggf. auf ihnen zustehende Rechte aus dem Beförderungsvertrag verzichten würden.
In der Summe ist es aber ein geschicktes Verkaufsargument, dem Kunden eine höhere Servicegebühr zu entlocken für Leistungen, die eigentlich inklusive sind.