Japan Visum und Flug mit verjährtem BtmG?

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JamesSilver93

Neues Mitglied
04.07.2022
3
1
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Hi Vielflieger!

Hatte geplant dieses Jahr mit einem WH Visum nach Japan zu fliegen. Nun stehe ich kurz vor der Beantragung und wollte was fragen.
Und zwar wurde ich mal vor 10 Jahren mit BtmG erwischt (jung gewesen) und hatte ne Geldstrafe von 10 Tagessätzen.
Jetzt muss ich bei der Botschaft angeben ob ich schonmal verurteilt worden bin.
Polizeiliches Führungszeugnis habe ich 2017 schonmal bei einer Bewerbung abgegeben und wurde genommen.
Jetzt weiss ich nicht ob ich mit einem ja eine direkte Verweigerung erhalte oder es doch mit einem nein versuchen sollte, da es vermutlich schon verfährt ist und generell eher eine Kleinigkeit war.
Beim flug würde das dann wshl. Keine rolle spielen

Würde mich über antworten freuen!
LG JamesSilver93
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
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Japan versteht bei Falschangaben gegenüber Behörden überhaupt gar keinen Spaß, und bei Drogen auch nicht. Du kannst bei einer vorherigen Verurteilung aufgrund von BtM-Besitz mit einem Einreiseverbot auf Lebenszeit rechnen, sowohl wenn du das Formular mit "ja" abgibst als auch wenn du es mit "nein" versuchst und sie es herausfinden. Auf dem Einreiseformular was jeder Tourist und Geschäftsreisender ausfüllt ist die Frage zwar auch, allerdings würde ich bedenken dass bei einem Visa-Antrag gerade aktuell viel mehr Zeit da ist, um genauer nachzuschauen.
 

JamesSilver93

Neues Mitglied
04.07.2022
3
1
Du meinst Tilgung, nicht Verjährung.

Unter der Annahme dass die Tat getilgt ist (sollte bei der Strafhöhe so sein), scheint die auch in keinen deutschen Unterlagen mehr auf.

Eine "Kleinigkeit" mag das aus deiner Sicht gewesen sein, die japanische Sichtweise weicht hier aber sicher ab.
Verständlich.
Aber was können die machen außer ins Führungszeugnis zu schauen, in dem nichts drinsteht?
 
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olip

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04.01.2013
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Darmstadt
Sie könnten das BZR anfordern (dafür gibt es aber keinen Automatismus), aber da müsste das jetzt auch schon gelöscht sein. Dann wird das auch an ausländische Stellen nicht mehr herausgegeben.
Das wäre auch meine Sichtweise. Wenn die Tat im BZR getilgt ist, darf man sich in DE als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Damit ist der Fall erledigt.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
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1.017
Eine Verurteilung die zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen führte ist anscheinend längst im BZR als "getilgt" markiert, also in Deutschland offiziell keinem mehr und inoffiziell nur noch manchen Sicherheitsbehörden zugänglich. Er könnte ohne Probleme z.B. einen Waffenschein beantragen.
Sieht so aus dass das einzige Problem also alte belastende Unterlagen wären, die ihm oder anderen noch vorliegen könnten? Eigene elektronische Geräte und Cloud-Storage aufräumen und nochmal gut nachdenken, von wem man nach Einreise in Japan dann theoretisch erpressbar wäre, und hoffentlich dann guten Flug würde ich sagen.
 

gondorion

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14.03.2016
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thbe

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27.06.2013
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Der TO war überhaupt gar nie vorbestraft, weil er zu weniger als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
Aus dem BZR wird es NIE gelöscht.
Darauf haben aber sowieso nur bestimmte Behörden Zugriff, und eine ausländische sowieso nicht
§45 BZRG ff.

Edit: gondorion war schneller.
 

sawadeekrap

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05.03.2013
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FDH
Einträge aus dem BZR werden (mit Ausnahmen) ein Jahr nach Tilgung gelöscht, das regelt § 45 BZRG. https://dejure.org/gesetze/BZRG/45.html
Getilgt ja gelöscht wohl kaum.
Ich habe vor 25 Jahren selbst ein Btm Eintrag erhalten. Als ich vor 2 Jahren in eine Polizeikontrolle geriet, würde ich immer noch von diesen angesprochen .
Oder glaubt ihr vielleicht, dass ein bekannter Btm Konsument nach 5 Jahren mehr oder weniger unbehelligt am Strassenverkehr teilnimmt ?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Getilgt ja gelöscht wohl kaum.
Ich habe vor 25 Jahren selbst ein Btm Eintrag erhalten. Als ich vor 2 Jahren in eine Polizeikontrolle geriet, würde ich immer noch von diesen angesprochen .
Oder glaubt ihr vielleicht, dass ein bekannter Btm Konsument nach 5 Jahren mehr oder weniger unbehelligt am Strassenverkehr teilnimmt ?
Das ist auf Basis der BZR nicht möglich. Auf Basis einer anderen elektronischen Datenspeicherung auch nicht.
 
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weltfahrer

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07.09.2018
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Also in Japan bedeutet eine Vorstrafe grundsätzlich lebenslanges Einreiseverbot (auch als Tourist), egal wie lange her und wie klein. Selbst Prominente werden Opfer dieser Regelung. Zweite Chance ist in der japanischen Kultur nicht existent. Falschangabe kann in Japan ein Jahr Knast bedeuten.

Wie sie es rauskriegen können: BZR-Anfrage (BZR-Auskünfte gibt es grundsätzlich auch an befreundete Staaten) oder andere belastende schriftliche Zeugnisse (Zeitungsartikel, Irgendeine Datei auf dem Smartphone oder Laptop). Auch wenn jemand den japanischen Behörden Beweisstücke zuspielt.
 
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weltfahrer

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07.09.2018
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Das ist auf Basis der BZR nicht möglich. Auf Basis einer anderen elektronischen Datenspeicherung auch nicht.
Doch, im POLAS und im NADIS wird so etwas 120 Jahre lang gespeichert (Vielen Dank an die Reichsbürger). Die werden abgefragt, wenn jemand einen Waffenschein beantragt, einen Pilotenschein will oder in einer Polizeikontrolle (nur POLAS).
 
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thbe

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27.06.2013
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Doch, im POLAS und im NADIS wird so etwas 120 Jahre lang gespeichert (Vielen Dank an die Reichsbürger). Die werden abgefragt, wenn jemand einen Waffenschein beantragt, einen Pilotenschein will oder in einer Polizeikontrolle (nur POLAS).
Es geht hier im eine Geldstrafe von 10 TS, vor 10 Jahren verhängt, ohne Wiederholungstaten. Falls da noch etwas gespeichert sein sollte, besteht ein Anspruch auf Löschung.
 

swungar

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06.05.2016
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Es geht hier im eine Geldstrafe von 10 TS, vor 10 Jahren verhängt, ohne Wiederholungstaten. Falls da noch etwas gespeichert sein sollte, besteht ein Anspruch auf Löschung.
Kannst du die Rechtsgrundlage für Datenlöschung in POLAS und NADIS nennen? Hat man auch dort ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

I'm übrigen habe ich schon mehrfach ein indonesisches Langzeit Visum in Frankfurt beantragt.
Hier würde ich ebenfalls nach Vorstrafen befragt. Selbstverständlich habe ich die Unwahrheit angegeben.
Da kannst du aber froh sein, daß sie nicht im globalen Datenbackup in Fort Meade angefragt haben. ;)
 

thbe

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27.06.2013
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Kannst du die Rechtsgrundlage für Datenlöschung in POLAS und NADIS nennen? Hat man auch dort ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten?
Ich verstehe schon nicht, was NADIS mit dem Fall des TO zu tun hat.

Die Rechtsgrundlagen fangen bei den landesspezifischen Polizeigesetzen an und enden mit dem GG/Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dem gegenüber steht das Interesse des Staates, erforderliche Daten zu speichern. Doch wer will argumentieren, dass ein einmaliger, 10 Jahre alter, mit 10 TS geahndeter BTM-Verstoß eine weitere Speicherung erforderlich macht?
 
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gondorion

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14.03.2016
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Kannst du die Rechtsgrundlage für Datenlöschung in POLAS und NADIS nennen? Hat man auch dort ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten?
Revelant ist hier eher, dass eine ausländische Stelle (im Beispiel Japan) die Daten in POLAS/NADIS nicht abfragen kann.

Ansonsten gilt folgendes:
  • Auskunft aus BZR ist an ausländische Stelle auf Anfrage möglich (kein Automatismus bzw. Schnittstelle, sondern ein bürokratischer Vorgang)
  • Ist ein Eintrag im BZR getilgt und dann nach einem Jahr gelöscht, so erhält auch keine ausländische Stelle Kenntnis von diesem Eintrag
Welche Daten auf anderem (nicht-legalem) Wege verarbeitet werden, kann man natürlich nur vermuten...
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.746
1.946
Also,

der Visumantrag:
auf Seite 2:

Have you ever:
- been convicted of a crime or offence in any country? Yes/No
- been convicted and sentenced for a drug offence in any country in violation of law
concerning narcotics, marijuana, opium, stimulants or psychotropic substances? Yes/No
(Please tick “Yes” if you have received any sentence, even if the sentence was suspended.

If you answered “Yes” to any of the above questions, please provide relevant details.

-----

Die fragen nicht nach dem Status "Vorbestraft nach deutschem Recht"

Der TO hat zwei Alternativen:
1. Er lügt und nur mit einer Restwahrscheinlichkeit fliegt das auf und ihm geschieht dann nur die Visa-Ablehnung mit lebenslangem Einreiseverbot (Darauf am Rand mit zittriger Handschrift gekrakelt: "You are bad person. Your next life is snake !"
2. Er sagt die Wahrheit und erhält ganz sicher das lebenslange Einreiseverbot ("I sure you have big tattoo on body!")

Ich würde dann doch zu Alternative 1 tendieren.
 
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sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
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FDH
Da kannst du aber froh sein, daß sie nicht im globalen Datenbackup in Fort Meade angefragt haben. ;)
:D:D:D
Man könnte meinen sowas wurde abgefragt.
Ich wurde bei der Einreise in Indonesien schon 2 mal einer genaueren Kontrolle unterzogen.
Koffer komplett zerlegt, mehrere Drogenwischtests und intensive Befragung. Selbstverständlich alles negativ.

Ansonsten:
Solche Fragen nach Verurteilungen halte ich mehr als Psychologische Abschreckung, als dass hier wirklich nachgeforscht werden wird, und vor allem kann.
Schon gar nicht wenn aufgrund solcher dem Beschuldigten im Gastland eine völlig unverhältnismässige Strafe erwarten würde...