Japan Visum und Flug mit verjährtem BtmG?

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qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.592
1.018
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Schon gar nicht wenn aufgrund solcher dem Beschuldigten im Gastland eine völlig unverhältnismässige Strafe erwarten würde...
Das wäre Japan völlig egal, dort gilt Gesetz ist Gesetz und das insbesondere für Ausländer. Man möchte mit Polizei und Justiz jeglichen Kontakt vermeiden, denn selbst wenn man unschuldig ist kann es sehr unangenehm werden. Dieser Artikel vermittelt einen Eindruck und ist kein Einzelfall.
 

weltfahrer

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07.09.2018
248
91
Revelant ist hier eher, dass eine ausländische Stelle (im Beispiel Japan) die Daten in POLAS/NADIS nicht abfragen kann.

Ansonsten gilt folgendes:
  • Auskunft aus BZR ist an ausländische Stelle auf Anfrage möglich (kein Automatismus bzw. Schnittstelle, sondern ein bürokratischer Vorgang)
  • Ist ein Eintrag im BZR getilgt und dann nach einem Jahr gelöscht, so erhält auch keine ausländische Stelle Kenntnis von diesem Eintrag
Welche Daten auf anderem (nicht-legalem) Wege verarbeitet werden, kann man natürlich nur vermuten...

Also es wird nicht regelmäßig nachgeforscht. Eher in Stichproben oder in Verdachtsfällen. Oder wenn man dort mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Kann auch ein blöder Zufall wie ein Autounfall sein. Irgendwo habe ich mal in einem USA-Forum gelesen, dass irgendein Dorfpolizist bei jedem Falschparker aus dem Ausland eine BZR-Abfrage gemacht hat.

Gefährlicher wird es, wenn noch irgendwo Beweisstücke existieren, die man vielleicht gar nicht unter Kontrolle hat. Dann könnte jemand mit böser Absicht diese den japanischen Behörden zuspielen und dann schnappt die Falle zu...
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
248
91
Kannst du die Rechtsgrundlage für Datenlöschung in POLAS und NADIS nennen? Hat man auch dort ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten?

Früher waren es in Bayern 30 Jahre maximale Speicherfrist. Mindestens 10 Jahre. Ein Anspruch auf Löschung gab es nicht. Aufgrund des Mordes in Georgensgmünd wurde die Speicherfrist auf 120 Jahre verlängert (Daher mein Ausruf "Danke liebe Reichsbürger"). Die Info kam in der Tagesschau. Was im POLAS über einen steht, kann man erfragen: https://www.bka.de/DE/KontaktAufneh...speicherungeninpolizeilichendateien_node.html
Das machen zum Beispiel Jagscheininteressenten, denn mit einem Eintrag stehen die Chancen schlecht.

Das viel tückischere Verzeichnis ist das NADIS. Das wird vom Verfassungsschutz geführt. Das ist schon fast wie eine Stasiakte 2.0. Da stehen alle möglichen Daten drin: Mitgliedschaft in Parteien, Konten, Schulden, Ermittlungsverfahren, sonstige Auffälligkeiten (gewaltbereiter Fussballfan, Teilnahme an Demos, auch dann, wenn es nie zu einer strafrechtlichen Verurteilung kam. Was im NADIS steht, kann man nicht erfragen, es sind schon verschiedene Leute vor Gericht gescheitert. Auch die Speicherfrist im NADIS wurde wegen der Reichsbürgermorde ebenfalls auf 120 Jahre verlängert. Die Info kam damals in der Tagesschau.

Aber NADIS und POLAS werden nicht beim Visum abgefragt, sondern nur bei Fragen der nationalen Sicherheit (Waffen- oder Jagschein), Flughafenausweis, Rüstungsindustrie,...
 
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weltfahrer

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07.09.2018
248
91
Eine Verurteilung die zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen führte ist anscheinend längst im BZR als "getilgt" markiert, also in Deutschland offiziell keinem mehr und inoffiziell nur noch manchen Sicherheitsbehörden zugänglich. Er könnte ohne Probleme z.B. einen Waffenschein beantragen.
Waffenschein wäre ich mir nicht so sicher, da hier auch POLAS und NADIS abgefragt werden. Es gibt immer wieder, die aufgrund einer Jugendsünde (Ladendiebstahl, BtM, Schwarzfahren, Trunkenheitsfahrt), dann an der Sicherheitsüberprüfung scheitern und keinen Jagschein kriegen. BZR ist schon längst sauber, aber das BKA weiss noch davon.
 
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riemann

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03.03.2022
513
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Der Grad an Paranoia hier ist teilweise schon besorgniserregend.

Selbstverständlich teilt der deutsche Staat nicht freihändig Informationen über getilgte Bagatelldelikte mit x-beliebigen anderen Staaten. Sonst müsste Japan eh nicht nachfragen.

Im Falle der Schwerkriminalität würde ich mich darauf freilich nicht verlassen, und auch nicht gegenüber den USA - wer weiß, welche semilegalen Datenzugänge die haben.

Aber ansonsten kann man sich im extrem unwahrscheinlichen Fall eines Aufdeckens der Falschangabe einfach blöd stellen, das hilft meist:
  • Das muss ein anderer Peter Müller, geb. 01.01.1970 gewesen sein.
  • Das angebliche Delikt war keine "conviction" im Rechtssinne, sondern in Wahrheit ein Verwaltungsdelikt/eine Diversion/whatever
  • Das muss ein Datenfehler sein, Skandal, ich klage den deutschen Staat!
Schlimmste Konsequenz, wie schon geschrieben: Negativer Visumsbescheid.
 
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weltfahrer

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07.09.2018
248
91
Der Grad an Paranoia hier ist teilweise schon besorgniserregend.

Selbstverständlich teilt der deutsche Staat nicht freihändig Informationen über getilgte Bagatelldelikte mit x-beliebigen anderen Staaten. Sonst müsste Japan eh nicht nachfragen.
Ich habe nie behauptet, dass der deutsche Staat hier Informationen streut. Und wenn, dann gibts nur das, was im BZR steht. Aber auch das wird nicht standardmäßig abgefragt, sondern nur im Verdachtsfall oder stichprobenhaft.

Gefährlich dürfte es vor allem werden, falls es Mitwisser gibt und noch Beweisstücke vorhanden sind. Hierzu zählt auch alles, was sich im Netz findet. Fall ein Mitwisser den japanischen Behörden Informationen nach der Einreise zuspielt, drohen 1 Jahr Haft in Japan. Bei Falschangaben verstehen die japanischen Behörden keinen Spass. Also, noch mal gut überlegen, in welchen Händen welche Beweisstücke liegen (oder im Netz sind) und dann guten Flug.
 

riemann

Erfahrenes Mitglied
03.03.2022
513
719
Ich habe nie behauptet, dass der deutsche Staat hier Informationen streut. Und wenn, dann gibts nur das, was im BZR steht. Aber auch das wird nicht standardmäßig abgefragt, sondern nur im Verdachtsfall oder stichprobenhaft.

Gefährlich dürfte es vor allem werden, falls es Mitwisser gibt und noch Beweisstücke vorhanden sind. Hierzu zählt auch alles, was sich im Netz findet. Fall ein Mitwisser den japanischen Behörden Informationen nach der Einreise zuspielt, drohen 1 Jahr Haft in Japan. Bei Falschangaben verstehen die japanischen Behörden keinen Spass. Also, noch mal gut überlegen, in welchen Händen welche Beweisstücke liegen (oder im Netz sind) und dann guten Flug.

Ja, die Mitwisser (Joint-Mitraucher) von vor 10 Jahren werden dann vom japanischen Geheimdienst in Deutschland dingfest gemacht und mit Geheimflug illegal nach Tokio gebracht. Wie weiland Eichmann vom Mossad in Argentinien.

Detto die Beweismittel aus 2008 (Jointstummel mit Fingerabdrücken, der von Hundertschaften japanischer Polizisten nach diplomatischer Genehmigung seitens der Bundesregierung aus der Mülldeponie Castrop-Rauxel ausgegraben wird.)

Auch das Erpressungspotential seitens der Mitwisser von damals über den weltbewegenden Vorfall des Cannabiskonsums ist enorm: Die haben den OP ganz in ihrer Hand. Ein kurzes E-Mail von Ole Grasmann an "police@japan.jp" mit dem Inhalt "Mister Deutschmann smoked hash in 2008 and lied to you about it!!!111" bringt den OP praktisch unmittelbar in den härtesten Knast von Yokohama.

Und erst das von dir völlig korrekt geschilderte Erpressungspotential! Da liegt man genüsslich in der Badewanne im Four Seasons Tokyo und plötzlich das E-Mail: "We know what you did in 2008! Please transfer one Bitcoin to XYZ or we will tell everyone about it!"

Oder erst die Beweismittel im Netz: Da will man der netten Einreisebeamtin am Flughafen in Haneda seine Fotos auf Facebook mit Sixpack am Stand zeigen. Doch plötzlich kommen die hochgelandenen Bilder mit Bong in der Hand und klar erkennbarem Cannabis daneben (samt frischem Sachverständigengutachten, dass es sich nicht um CBD-Gras, sondern um "das echte" handelt): Zack, die Falle schnappt zu.

Wie gesagt, Reisen ist absolut gefährlich, mit einem Bein steckt man im Krankenhaus, mit dem anderen im Knast. Besser zuhause bleiben!
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
248
91
Ja, die Mitwisser (Joint-Mitraucher) von vor 10 Jahren werden dann vom japanischen Geheimdienst in Deutschland dingfest gemacht und mit Geheimflug illegal nach Tokio gebracht. Wie weiland Eichmann vom Mossad in Argentinien.

[...]

Auch das Erpressungspotential seitens der Mitwisser von damals über den weltbewegenden Vorfall des Cannabiskonsums ist enorm: Die haben den OP ganz in ihrer Hand. Ein kurzes E-Mail von Ole Grasmann an "police@japan.jp" mit dem Inhalt "Mister Deutschmann smoked hash in 2008 and lied to you about it!!!111" bringt den OP praktisch unmittelbar in den härtesten Knast von Yokohama.

[...]

Oder erst die Beweismittel im Netz: Da will man der netten Einreisebeamtin am Flughafen in Haneda seine Fotos auf Facebook mit Sixpack am Stand zeigen. Doch plötzlich kommen die hochgelandenen Bilder mit Bong in der Hand und klar erkennbarem Cannabis daneben (samt frischem Sachverständigengutachten, dass es sich nicht um CBD-Gras, sondern um "das echte" handelt): Zack, die Falle schnappt zu.
Nein, der japanische Geheimdienst wird nicht aktiv werden. Die japanischen Behörden werden nicht von sich aus aktiv werden. Da muss eben schon jemand in böser Absicht ein Beweisstück an die japanischen Behörden zuspielen. Das ganze ist dann nicht mehr so lustig. Aber dass muss der Reisende selbst wissen, wo noch Beweisstücke und wer da was in der Hand hat.

Auch das mit dem Netz ist nicht so lustig. In Kanada sind schon Leute aufgrund von Blogs und social Media der Falschaussage überführt worden.
 

riemann

Erfahrenes Mitglied
03.03.2022
513
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Nein, der japanische Geheimdienst wird nicht aktiv werden. Die japanischen Behörden werden nicht von sich aus aktiv werden. Da muss eben schon jemand in böser Absicht ein Beweisstück an die japanischen Behörden zuspielen. Das ganze ist dann nicht mehr so lustig. Aber dass muss der Reisende selbst wissen, wo noch Beweisstücke und wer da was in der Hand hat.

Auch das mit dem Netz ist nicht so lustig. In Kanada sind schon Leute aufgrund von Blogs und social Media der Falschaussage überführt worden.

Ich gebe dir vollinhaltlich recht: LUSTIG ist das alles nicht. Schon lange nicht mehr. Besser sich mit niemandem anlegen und schön brav bleiben.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.746
1.946
Sogar Uli Hoenes war mit den Bayern in Japan. Und niemand hat den Behörden die „Beweismittel“ zugespielt. Und der Mann hat ganz sicher mehr als nur eine Handvoll Feinde.
Der Aufenthalt war sicher unter 90 Tage und visumfrei, also hat er keine Fragen nach Vorstrafen beantworten müssen.
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
248
91
Der Aufenthalt war sicher unter 90 Tage und visumfrei, also hat er keine Fragen nach Vorstrafen beantworten müssen.
War der Hoeness-Aufenthalt nicht 2008? Da war er noch nicht verurteilt. Auch die visumfreie Einreise ist mit Vorstrafe verboten. Paris Hilton durfte nicht rein.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Polizeiliches Führungszeugnis habe ich 2017 schonmal bei einer Bewerbung abgegeben und wurde genommen.
Jetzt weiss ich nicht ob ich mit einem ja eine direkte Verweigerung erhalte oder es doch mit einem nein versuchen sollte, da es vermutlich schon verfährt ist und generell eher eine Kleinigkeit war.
Kurze Frage die noch nicht aufkam: war in dem polizeilichen Führungszeugnis, das 2017 abgegeben wurde (ich vermute ob des Kontexts bei der japanischen Botschaft) die Btm-Verurteilung noch drin (+/- 5 Jahre ab Verurteilung)? Denn wenn sie da noch drinstand braucht Japan weder ihre Version von 007 zu schicken noch in Fort Meade das Global-Backup zu bemühen. Dann stünde es einfach bei denen im Computer...

Edit: oder war das einfach eine Job-Bewerbung und keine Visumsbewerbung. Falls das so war entschuldige ich mich für das Missverständnis.
 

Thrawn

Erfahrenes Mitglied
25.07.2018
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Das wäre Japan völlig egal, dort gilt Gesetz ist Gesetz und das insbesondere für Ausländer. Man möchte mit Polizei und Justiz jeglichen Kontakt vermeiden, denn selbst wenn man unschuldig ist kann es sehr unangenehm werden. Dieser Artikel vermittelt einen Eindruck und ist kein Einzelfall.

Die Strafverfolgungsbehörden in Japan arbeiten so gewissenhaft und sorgfältig, dass da nur wirkliche Verbrecher vor Gericht kommen. Anders kann ich mir die Verurteilungsquote >99% jedenfalls nicht erklären :unsure:

Also ja, wenn man in Japan angeklagt wird, ist es relativ egal ob man schuldig ist oder nicht.
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.739
3.382
HAM, LBC
Kurze Frage die noch nicht aufkam: war in dem polizeilichen Führungszeugnis, das 2017 abgegeben wurde (...) die Btm-Verurteilung noch drin (+/- 5 Jahre ab Verurteilung)?
Noch einmal: Eine Verurteilung bis maximal 90 Tagessätze bzw. drei Monate Freiheitsstrafe führt zwar zu einer Eintragung im Bundeszentralregister, nicht aber im Polizeilichen Führungszeugnis – ergo: dort "nicht vorbestraft"(§ 53 BZRG). Das gilt aber nur solange, bis eine zweite Tat Eingang ins Zentralregister findet – dann werden beide Einträge im Führungszeugnis dargestellt und der Delinquent gilt auch dort als vorbestraft...
 
Zuletzt bearbeitet:

riemann

Erfahrenes Mitglied
03.03.2022
513
719
Die Strafverfolgungsbehörden in Japan arbeiten so gewissenhaft und sorgfältig, dass da nur wirkliche Verbrecher vor Gericht kommen. Anders kann ich mir die Verurteilungsquote >99% jedenfalls nicht erklären :unsure:

Also ja, wenn man in Japan angeklagt wird, ist es relativ egal ob man schuldig ist oder nicht.
Das ist in Ostasien generell so. Ein Freispruch wäre ein Gesichtsverlust für die Anklage und findet daher fast nie statt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.726
15.619
Die Strafverfolgungsbehörden in Japan arbeiten so gewissenhaft und sorgfältig, dass da nur wirkliche Verbrecher vor Gericht kommen. Anders kann ich mir die Verurteilungsquote >99% jedenfalls nicht erklären :unsure:

Das ist in Deutschland mit 80 % auch nicht gerade Welten entfernt.

Noch einmal: Eine Verurteilung bis maximal 90 Tagessätze bzw. drei Monate Freiheitsstrafe führt zwar zu einer Eintragung im Bundeszentralregister, nicht aber im Polizeilichen Führungszeugnis – ergo: "nicht vorbestraft"(§ 53 BZRG).

Nein, vorbestraft, darf sich aber als "nicht vorbestraft" bezeichnen.
 

Tsuruhashi

Erfahrenes Mitglied
11.07.2015
391
1.773
Vvardenfell
Also in Japan bedeutet eine Vorstrafe grundsätzlich lebenslanges Einreiseverbot (auch als Tourist), egal wie lange her und wie klein. Selbst Prominente werden Opfer dieser Regelung. Zweite Chance ist in der japanischen Kultur nicht existent. Falschangabe kann in Japan ein Jahr Knast bedeuten.

Das ist so nicht ganz korrekt. Das Einwanderungskontrollgesetz verbietet die Einreise (bzw. "das Betreten japanischen Bodens") für Personen welche irgendwo auf der Welt schon einmal wegen Drogen / Btm-Delikten verurteilt wurden. Für andere Strafen gilt diese Sperre erst ab einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Arrest/Gefängnis/Kerker etc.

Dem Eröffner bleibt also gar nichts anderes übrig als die Unwahrheit anzukreuzen, was er hoffentlich getan hat und ein schönes Jahr in Japan verbringen wird.