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Ich habe geschrieben, dass der Fragesteller nicht zur Vorleistung verpflichtet ist (weil kein Versicherungsschein vorhanden).Und damit bestätigst Du meinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung durch den Kunden, wenn als Grund der fehlende Sicherungsschein angeführt wird.
Wie wir inzwischen wissen, ist die Zahlung erst im Januar fällig - das ist dann auch erst der Zeitpunkt, an dem der Reiseveranstalter den Sicherungsschein bringen muss.
Wie willst Du denn jetzt eine Kündigung argumentieren mit einem Grund, der noch gar nicht fällig ist? Da muss ein anderer Grund her...
Er soll den Vertrag mit dem Argument kündigen, qausi den Verwalter dazu drängen, dass dieser von sich aus nicht auf Erfüllung besteht.. dieser wird nämlich keinen Versicherungsschein auftreiben..