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Nein, 3 jahre...bachelor.
ach stimmt - bachelor brauchen ja nur 6 Semester... ich bin noch vom "alten" Schlag
Nein, 3 jahre...bachelor.
ich war mit 18 FTL, mit 20 Senator und mit 21 HON...ohne Geld von den Eltern (ok - FTL in der Uni noch mit Unterstützung von Eltern - danach nicht mehr).
Impossible, da die Regeln von Miles and More ganz klar sagen " Mitglied kann jede natürliche Person ab zwei Jahren sein"
Wer ist der älteste ftl? Das wäre doch mal lustig zu wissen. Also her mit der Story von eurer oma!
Kann ich mir nicht vorstellen. Unser kleinster hat bereits die ftl requali bis 02 2015 und wird aber erst 4. Erstmals wurde er ftl in 2010. Den senator hat er knapp in 2010 verpasst.
.1.1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die älter als zwei Jahre sind, mit Wohnsitz in einem Land, in dem Miles & More angeboten wird. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (z. B. Hauptwohnung) des Teilnehmers, den dieser auf Anfrage gegenüber Lufthansa nachzuweisen hat
Mein Sohn wurde von Daddy gesponsert. Ist vielleicht auch ein bisschen viel verlangt mit zwei Jahren.![]()
und täglich grüßt das Murmeltier....
...
Unser Kleiner fliegt übernächste Woche mit uns C nach BKK. Seit einer Woche hören wir mehrmals täglich: "HB, Flugzeug fliegen". Er ist voller Vorfreude.
Unser Kleiner fliegt übernächste Woche mit uns C nach BKK. Seit einer Woche hören wir mehrmals täglich: "HB, Flugzeug fliegen".
The youngest member of the club is Lani Shea, whose parents, Jeff and Novita, from Novato, CA, report that she reached her 100th country at two years, eight months. She has set a new Guinness World Record under the category of “Youngest person to travel to all seven continents.” This was accomplished in December, 2003, when she was two years, 307 days.
Guggst Du unter den MiMo AGB unter Punkt 1.1:
.1.1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die älter als zwei Jahre sind, mit Wohnsitz in einem Land, in dem Miles & More angeboten wird. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (z. B. Hauptwohnung) des Teilnehmers, den dieser auf Anfrage gegenüber Lufthansa nachzuweisen hat
http://www.vielfliegertreff.de/mile...r-juengste-senatorin-bei-lufthansa-m-m-2.htmlIn den Mitgliedsbedingungen ist ein Logikfehler. Als die geschrieben wurden dachte wohl niemand daran, dass jemand freiwillig für sein Baby unter 2 Jahren (daher die 2 Jahre!) einen Platz kaufen würde, wenn es doch komplett oder annähernd kostenlos mitfliegen darf.
Wenn man einen regulären Sitzplatz für einen unter 2-jährigen bucht und dann danach bei M&M anruft, bekommt man nach einigem rumgezicke und Supervisor Gespräch natürlich auch eine M&M Mitgliedschaft für unter 2-jährige.
Das einzige "Negativbeispiel", das ich zu dem Thema habe, ist eine Checkin-Agentin am Münchener Flughafen, die mir nach CKI am Business-Schalter sagte: "Für dieses Mal ist es ok, aber das nächste Mal bitte dort drüben (grün) einchecken." Habe sie dann scheinbar unwissend gefragt, ob ich als das als FTL nicht auch bei ihr dürfte. Dann war sie auf einmal sehr respektvoll und freundlich.
Wie wollen die Lounge-Betreiber das sicherstellen?Jugendschutzgesetz der BRD meinte:In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Das einzige "Negativbeispiel", das ich zu dem Thema habe, ist eine Checkin-Agentin am Münchener Flughafen, die mir nach CKI am Business-Schalter sagte: "Für dieses Mal ist es ok, aber das nächste Mal bitte dort drüben (grün) einchecken." Habe sie dann scheinbar unwissend gefragt, ob ich als das als FTL nicht auch bei ihr dürfte. Dann war sie auf einmal sehr respektvoll und freundlich.
Wie wollen die Lounge-Betreiber das sicherstellen?
Ein alleinreisender Jugendlicher mit 16 Jahren, der z.B. auf Grund seiner regelmäßigen Besuche beim getrenntlebenden Elternteil problemlos FTL oder SEN sein (und z.B. nach einem Wochenende bei der nervigen Mutter doch das Bedürfnis nach einer Wodka-Cola haben) könnte, darf und sollte ja in die Lounge gehen können, oder?
Interessant finde ich bei dieser und der Parallel-Diskussion die Frage, wie LH & Co. denn die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einhalten wollen. Im § 9 des vorgenannten Gesetzes ist ganz klar beschrieben, daß ...
Wie wollen die Lounge-Betreiber das sicherstellen?
Ein alleinreisender Jugendlicher mit 16 Jahren, der z.B. auf Grund seiner regelmäßigen Besuche beim getrenntlebenden Elternteil problemlos FTL oder SEN sein (und z.B. nach einem Wochenende bei der nervigen Mutter doch das Bedürfnis nach einer Wodka-Cola haben) könnte, darf und sollte ja in die Lounge gehen können, oder?