Bei mir bahnt sich ein ähnlicher Fall für das "Shy-Abkommen" an: Rückflug aus Nicht-EU via IST nach Deutschland. Flug Nicht-EU nach IST hatte Verspätung, sodass ich den Anschlussflug in IST (nach Deutschland) nicht mehr hätte bekommen können, sodass mich Turkish Airlines auf einen späteren Flug umgebucht hat.
Dieser neue, spätere Flug IST-Deutschland sollte planmäßig 4:10 später am Endziel landen, womit die 4-Stunden-Verspätungsgrenze für die Entschädigung von 600,- eigentlich (bei einer Langstrecke über 3.500 km, die es bei mir war) überschritten wäre.
"Problem" ist allerdings, dass dieser neue, spätere Flug, auf den mich TK umgebucht hatte, 16 Minuten vorzeitig (laut Flighradar-Ankunftszeit) gelandet ist, und ich somit die 4 Stunden um 6 Minuten unterschreite.
Weiß jemand, wie TK bzw. das "Shy-Abkommen" diesen Fall bewertet? Zählt die geplante Ankunftszeit, weshalb ich dann aufgrund des Überschreitens der 4-Stunden-Grenze entschädigungsberechtigt bin, oder hab ich Pech, weil der Landezeitpunkt zählt, und dann wären es nur 3:54 Verspätung?
Oder zählt als Landezeitpunkt nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, sondern das Ankommen am Gate (so ist es glaube ich bei der EU-Fluggastrechteverordnung)? Ist der bei Flightradar angegebene Zeitpunkt der Landung das Aufsetzen oder das Ankommen am Gate?