Kontakt-Email Eurowings Discover für Entschädigung bei Flugverspätung

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A380-800

Reguläres Mitglied
11.04.2022
69
38
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Versäumnisurteil ist nun da… 2400€ + Zinsen + 370€ außergerichtliche Verfolgungskosten + 370€ Gerichtskosten… hätten sie günstiger haben können, aber die Masse macht’s halt lukrativ sich tot zustellen…

wäre schön wenn wenigstens an die Leute gezahlt wird, die schon mehrmals (erfolgreich) geklagt haben… ist für beide Seiten günstiger
Ist beim mir genauso gelaufen, Geld ist letzte Woche überwiesen worden. Warte jetzt auch noch auf die Kostenfestsetzung.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.147
227
Wegen Flugannulierung konnte ich erst einen Tag später zurückfliegen, da es am gleichen Tag keinen Flug mehr gab. Habe EW Discover selbst per Mal an die Impressum-Mail zur Zahlung der angefallenen Hotelkosten aufgefordert = keine Reaktion. Dann Anwalt genommen der ein Schreiben aufgesetzt hat = keine Reaktion. Werde jetzt auch klagen.

Kann daher das bestätigen was hier bisher steht: Null Reaktion von EW Discover auf irgendwas.
 

A380-800

Reguläres Mitglied
11.04.2022
69
38
Bei den Damen und Herren von EWD kam bei mir erst Schwung in die Angelegenheit nachdem eine Klage eingereicht wurde. Aber selbst dann keine Reaktion sondern ein Urteil in Abwesenheit.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.931
9.739
setzt einen Freund in BCC
und fluggastrechte@lba.de in CC...
Der eigentlich offiziell in der EU261 vorgesehene Weg über die "nationale Durchsetzungsstelle".

Artikel 16
Verstöße
(1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle, die für die Durchsetzung
dieser Verordnung in Bezug auf Flüge von in seinem
Hoheitsgebiet gelegenen Flughäfen und Flüge von einem Drittland
zu diesen Flughäfen zuständig ist. Gegebenenfalls ergreift
diese Stelle die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass die Fluggastrechte gewahrt werden.
Die Mitgliedstaaten
teilen der Kommission mit, welche Stelle gemäß diesem Absatz
benannt worden ist.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.931
9.739
Und exakt deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sie jedes Jahr Millionen von e-mails bekommen.
Dann kann man nämlich auch irgendwann mal dagegen vorgehen, wenn das LBA nachweislich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Wenn die Leute so oder so zu Flightright rennen (und auf 50% ihrer Ansprüche verzichtet) hat das LBA ein leichtes Leben.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Dann kann man nämlich auch irgendwann mal dagegen vorgehen, wenn das LBA nachweislich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Dass sich nationale Regierungen nicht an EU-Recht halten, ist absolut normal. Deutschland ist da eher ein Musterschüler.
Versuche mal, EU-Recht im Süden der EU durchzusetzen. Da wird man ausgelacht.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.931
9.739
Deutschland ist da eher ein Musterschüler.
aber nur "eher"
Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften: Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein
Da ist Deutschland auch zweimal mit dabei...

Und gerade für berufliche Vielflieger ist sehr relevant, dass Deutschland die EU Arbeitszeitdirektive seit Jahren nicht umgesetzt hat... Die stellt nämlich klar, das auch Reisezeiten nicht als Ruhezeiten anzurechnen sind, in Deutschland gilt das nach wie vor nur für alles was nicht Arbeitszeit ist, Reisezeit wird wie Ruhezeit behandelt (wobei es in der Tat diskutierbar wäre, ob lange Nachtflüge auf Flat-bed C-Sitzen als Ruhezeit gelten können).
 
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Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.797
239
Vor vier Wochen das Formular auf der 4Y Website (wg. defektem C-Seat auf der A330-300) ausgefüllt und verschickt , bis heute keine Antwort. (auch keine Confirmation Mail erhalten) Dauert das immer noch so lange , bzw. sitzen die das grundsätzlich aus?