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Kreditkarten mit Mietwagen-Kasko-Versicherung

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whirly

Erfahrenes Mitglied
09.04.2014
319
18
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Hi,

ich bin auf der Suche nach Kreditkarten mit eingebauter Mietwagen-Kasko-Versicherung. Bis jetzt habe ich folgende entdeckt:

Miles and More Gold World Plus:
- 110€ Jahresgebühr
- Vollkasko weltweit, Selbstbehalt 230€

Barclaycard Germanwings Gold:
- 0€ im ersten Jahr, 69€ danach
- Vollkasko weltweit, Selbstbehalt 230€
- keine Auslandseinsatzgebühr

Amex Gold Business:
- 0€ im ersten Jahr, 140€ danach
- Kasko weltweit, Selbstbehalt 200€

Targobank Premium:
- 88€ Jahresgebühr
- Kasko weltweit, Selbstbehalt 250€

Nichts davon haut mich richtig um, wegen des hohen Selbstbehalts, aber tendieren tue ich zu Germanwings. Was würdet ihr mir empfehlen? Womit habt ihr gute/schlechte Erfahrungen gemacht?
Wenn ihr noch entsprechende KKs kennt, die in meiner Übersicht oben nicht aufgelistet sind, wäre es toll, wenn ihr hier auf diese hinweisen würdet
 
Zuletzt bearbeitet:

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.220
35
ISBN 3932564030
Die viel geschmähte MLP-Platinum ist auf dem Gebiet völlig konkurrenzlos - 0 € Selbstbeteiligung und keinerlei Haken und Ösen, wie z.B. Bezahlung mit der KK. Kann einfach in der Schublade liegen bleiben und zahlt, nahezu bedingungslos, alles was man rund um die Reise (u.a. Gepäckverspätung, Zwischenübernachtung wegen Flugunregelmäßigkeiten usw.) versichern kann.

Und bei den inzwischen angezogenen KK-Jahrespreisen sind selbst die 160€ im Jahr angemessen.
 
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whirly

Erfahrenes Mitglied
09.04.2014
319
18
Hi, falls in Hessen ansässig, fände ich diese hier ganz interessant - ist ohne Selbsterhalt, sowohl bei der Vollkasko als auch Reiserück, PriorityPass ist auch inkl., es fallen keine Auslandseinsatzentgelte an und weltweit kostenlose Bargeldversorgung, dafür aber nur in Verbindung mit einem Girokonto: https://www.sparda-hessen.de/kreditkarten_platinum.php
Danke für den Tipp, bin zwar in Bayern ansässig, aber das Pendant gibt es auch hier. Ist eigentlich eine ziemlich gute Karte und taucht in keinem einzigen KK-Test oder -Vergleich im Internet auf.
 
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whirly

Erfahrenes Mitglied
09.04.2014
319
18
Die viel geschmähte MLP-Platinum ist auf dem Gebiet völlig konkurrenzlos - 0 € Selbstbeteiligung und keinerlei Haken und Ösen, wie z.B. Bezahlung mit der KK. Kann einfach in der Schublade liegen bleiben und zahlt, nahezu bedingungslos, alles was man rund um die Reise (u.a. Gepäckverspätung, Zwischenübernachtung wegen Flugunregelmäßigkeiten usw.) versichern kann.

Und bei den inzwischen angezogenen KK-Jahrespreisen sind selbst die 160€ im Jahr angemessen.
Die kannte ich auch noch nicht, warum ist sie viel geschmäht?
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.220
35
ISBN 3932564030
MLP ist ein Drückervein, äh ... ne Finanzdienstleister, der auf Jungakademiker zielt. Die KK kann man jedoch auch rein per mail und Telefon abschliessen. Hab sie rund 10 Jahre und noch nie jemanden von MLP persönlich gesehen.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
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whirly

Erfahrenes Mitglied
09.04.2014
319
18
Vielen Dank für die Tipps.
Mit netbank und Spardabank (diverse regionale ähnliche Angebote) scheint es zwei Anbieter von MC Platinum mit Mietwagen-Vollkasko sogar ohne Selbstbehalt zu geben.
Leider sind beide an eine Kontoeröffnung gekoppelt, das dann auch noch als Gehaltskonto genutzt werden muss.
Insgesamt kristallisieren sich zwei Optionen heraus:
- Kompletter Kontoumzug, dafür kein Selbstbehalt
- Kein Kontoumzug, dafür ein Selbstbehalt von 230€ (oder mehr)
 

hok

Aktives Mitglied
19.11.2009
144
13
Amex Centurion, kein Einsatz der Karte notwendig, kein Selbstbehalt
 

dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
794
133
Die MasterCard Platinum der Netbank ist zwar an deren Konto gebunden, aber das muss kein Gehaltskonto sein, zumindest ist es bei mir so, ich überweise aber unregelmäßig Geld auf das Konto wegen der Kartendeckung, aber keine 1.600€ monatlich. Ich bekam dann eine Info, dass das Konto nicht mehr als Gehaltskonto geführt wird und deshalb nicht mehr verzinst wird, die Karte habe ich aber weiterhin.
Es gibt keinen Selbstbehalt bei Vollkasko, und auch nicht bei der zusätzlichen Haftpflicht für Mietwagen bis 7,5Mio und auch nicht bei Reiserücktritt und die Reise muss nicht mal mit der Karte gezahlt werden.
Man bekommt auch noch 1% vom Umsatz an der Kreditkartengebühr erstattet, also 10.000€ Umsatz, verringert sich die Jahresgebühr auf 0€.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
476
121
Gilt die Versicherung auch für DriveNow, car2go und flinkster, wenn man mit der Kreditkarte zählt?

Bei der American Express Platinum Card heißt es z.B. in den Versicherungsbedingungen: "Versicherungsschutz besteht für (...) von Ihnen auf Tages- oder Wochenbasis (...) angemietete Personenkraftwagen." Bei Drivenow & Co. wird indes auf Minutenbasis angemietet, daher besteht kein Versicherungsschutz. Diese Anbieter vermieten im Übrigen auch nicht ohne Haftungsfreistellung.

 

onlinestar

Reguläres Mitglied
30.06.2015
48
0
Hallo,
ich bin derzeit auch Nutzer der BMW Premium Card Gold und habe erst durch den
Eintrag hier erfahren, dass die Karte nicht mehr angeboten wird (jedenfalls für Neukunden).
Weiß man schon was mit den Bestandskunden wird - bleiben Leistungen bis zum Ablaufdatum der Krte erhalten
und kann diese dann auch verlängert werden oder glaubt Ihr es gibt eine vorzeitige Kündigung?
Wäre schade...denn ich hab bis dato noch kein Ersatzprodukt gefunden. Ich hätte gern eine Kontoungebundene KK
mit Mietwagenvollkasko ohne SB (ähnlich der BMW Premium Gold)..andere Leistungen wie Lounge, Versicherungen sind für mich nicht so
entscheidend. Was haltet ihr von enier externen Leihwagenversicherung (liegt so bei 70€ im Jahr9? Nur weiß ich nicht ob diese nur auf Reisen gültig sind?

Vg
 

Thomeck

Aktives Mitglied
01.10.2014
212
0
Hatte nicht die Hilton Visa auch ein optionales Versicherungspaket inkl. VK für 73 Euro? Ja.
Hilton HHonors Credit Card :: Leistungsübersicht


2.5 Versicherungssumme und Selbstbehalt

  1. 2.5.1 Die Versicherung ist begrenzt auf den tatsächlichen Barwert des Mietfahrzeuges zum Schadenzeitpunkt. Die Höchstentschädigungsleistung pro Mietfahrzeug beträgt EUR 75.000. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt EUR 230.





Mietfahrzeug
Ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als PKW mit nichtmehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten Karteninhaber für den in dem Miet-fahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Davon sind nicht erfasst:


  • Oldtimer (antike Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sin d oder seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt wurden).
  • Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jensen,
    Lotus, Maserati, Maybach und Rolls-Royce.

  • Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung.
  • Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist.
  • Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger und Motorräder.
  • Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen).
  • Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle), SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffent-
    licher Straßen benutzt werden.





die 230€ SB liegen ja im Rahmen, die ganzen Ausschlüsse auch?
 
Zuletzt bearbeitet:

KMIA

Aktives Mitglied
12.03.2015
218
2
2.5 Versicherungssumme und Selbstbehalt

  1. 2.5.1 Die Versicherung ist begrenzt auf den tatsächlichen Barwert des Mietfahrzeuges zum Schadenzeitpunkt. Die Höchstentschädigungsleistung pro Mietfahrzeug beträgt EUR 75.000. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt EUR 230.





Mietfahrzeug
Ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als PKW mit nichtmehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten Karteninhaber für den in dem Miet-fahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Davon sind nicht erfasst:


  • Oldtimer (antike Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sin d oder seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt wurden).
  • Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jensen,
    Lotus, Maserati, Maybach und Rolls-Royce.

  • Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung.
  • Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist.
  • Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger und Motorräder.
  • Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen).
  • Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle), SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffent-
    licher Straßen benutzt werden.





die 230€ SB liegen ja im Rahmen, die ganzen Ausschlüsse auch?

Ausschlüsse sind Standard. Interessant ist, dass Rennveranstaltungen nicht ausgeschlossen sind. Sind sonst eigentlich immer ausgeschlossen. Da kommt mir doch direkt eine Idee:D

Wie sind denn die Versicherungsbedingungen für die USA? Sind "Punitive Damages" ausgeschlossen?
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
5
ZRH
Ausschlüsse sind Standard. Interessant ist, dass Rennveranstaltungen nicht ausgeschlossen sind. Sind sonst eigentlich immer ausgeschlossen. Da kommt mir doch direkt eine Idee:D

Wie sind denn die Versicherungsbedingungen für die USA? Sind "Punitive Damages" ausgeschlossen?

Öffentlichen Straßen
:)

Stimmt aber schon meist steht noch extra nicht für Rennstrecken bzw. auch Fahrsicherheitstrainings.

Grüße
 

Thomeck

Aktives Mitglied
01.10.2014
212
0
Ausschlüsse sind Standard. Interessant ist, dass Rennveranstaltungen nicht ausgeschlossen sind. Sind sonst eigentlich immer ausgeschlossen. Da kommt mir doch direkt eine Idee:D

Wie sind denn die Versicherungsbedingungen für die USA? Sind "Punitive Damages" ausgeschlossen?


  1. 2.4 Ausschlüsse
    Die Versicherung erstreckt sich nicht:
    1. a) auf vorsätzlich verursachte Schäden.
    2. b) auf Anmietung eines Personenkraftfahrzeuges, das kein Mietfahrzeug i. S. d. Definition ist (s. „Definitionen“).
    3. c) auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten während die versicherte Person gegen den Mietfahrzeugvertrag verstößt.
    4. d) auf Schäden, die
i. bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkaskoversicherung und / oderii. bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkaskoversicherung und / oderiii.durch irgendeine andere vorrangige Versicherung erfasst sind.

  1. e) auf Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer entstehen.
  2. f) auf Abnutzung und Verschleiß, auf Gefrieren, auf mechanische oder elektrische Ausfälle, es sei denn, diese beruhen auf einer ande-
    ren durch diese Versicherung gedeckte Schadenursache.
  3. g) auf Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.
  4. h) auf Abschleppkosten und / oder Bergungskosten.
  5. i) auf Servicegebühren, welche durch das Mietwagenunternehmen im Schadenfall gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.
  6. j) auf Schäden, die nach Ablauf von 30 Werktagen nach Schadeneintritt dem Versicherer angezeigt werden.
  7. k) auf Schäden, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind.
  8. l) auf Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
    ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
  9. m) auf Schäden, die dadurch eintreten, dass der Karteninhaber einen Diebstahl grob fahrlässig ermöglicht oder einen Schadenfall
    infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer Mittel grob fahrlässig herbeiführt. Der Versicherer ist berechtigt, die Lei-
    stung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
  10. n) auf beschädigte oder zerstörte Reifen.
    Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig
    andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat.
  11. o) auf Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar
    verursacht werden.
  12. p) auf Schäden durch Kernenergie.


    :rolleyes:
    Sorry für OT
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
857
32
Nordeifel
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Ende Oktober kann ich berichten, wie es bei der M&M SEN-Karte gelaufen ist..... hatte letzte Woche Kontakt mit 'nem Reh