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Kreditkartenakzeptanz

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Hahaha gestern Berlin at is best. Wollte am Späti zwei Getränke kaufen für 5.2€ Barzahlung angeboten mit einem 5ziger ging nicht weil kein Wechselgeld Kartenzahlung auch nicht möglich weil erst ab 10€. Ein wenig Diskussion und der Verkäufer hat die Polizei gerufen die hat dann gesagt "Ist halt so"
Warum hat der Späti die Polizei gerufen? Hattest du das Getränk schon getrunken? Wie ist das dann ausgegangen?
 
Wenn der Kiosk keinen 50er wechseln will/kann (eigentlich ist er zur Annahme verpflichtet) und als Ersatz keine Kartenzahlung unter 10 Euro machen möchte (die technisch absolut möglich wäre, wenn er das ab 10 Euro eh macht), dann ist es die eigene Schuld des Kiosks-Besitzer. Hier dann noch die Polizei zu rufen zeigt, das Unternehmer sein und Intelligenz nicht immer Hand in Hand gehen ;)
 
Warum hat der Späti die Polizei gerufen? Hattest du das Getränk schon getrunken? Wie ist das dann ausgegangen?
Nö ich habe einfach nur gesagt das er sich bitte nicht so anstellen solle und bin erst mal nicht gegangen.Ein Wort gab das andere, dann eben "Verlassen sie sofort meinen Laden, oder ich rufe die Polizei". Hatte kein Problem mit der Polizei.
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das Unternehmer sein und Intelligenz nicht immer Hand in Hand gehen ;)
Ich glaube nicht das ich es mit einem Unternehmer zu tun hatte.
 
Nö ich habe einfach nur gesagt das er sich bitte nicht so anstellen solle und bin erst mal nicht gegangen.Ein Wort gab das andere, dann eben "Verlassen sie sofort meinen Laden, oder ich rufe die Polizei". Hatte kein Problem mit der Polizei.
Anscheinend hat der nicht begriffen, dass der Kunde sein Gehalt bezahlt. Kannst ja eine Negativbewertung bei google maps u. a. Seiten schreiben.
 
Anscheinend hat der nicht begriffen, dass der Kunde sein Gehalt bezahlt. Kannst ja eine Negativbewertung bei google maps u. a. Seiten schreiben.
...dagegen begreift @LH88 nicht, dass er einen Hausfriedensbruch begangen hat...

Dass der Händler mit der Kartenzahlung keine Ausnahme macht, obwohl ihm Wechselgeld fehlt mag ungeschickt sein, ist aber seine unternehmerische Entscheidung.

@Meckie
Er müsste den 50er annehmen, aber er muss das ganze Geschäft nicht machen
# zahnlos #Tiger
Er kann den Kunden auch anbieten, ihm das Restgeld zu überweisen.
Dann kommt er seiner Annahmepflicht auch 100% nach.
Für dich als cleveren Kunden, doch sicherlich eine annehmbare Lösung, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Kiosk keinen 50er wechseln will/kann (eigentlich ist er zur Annahme verpflichtet)
Das ist falsch!



Lehnt der Kassierer im Supermarkt die Annahme eines Geldscheins zur Zahlung der ausgewählten Waren ab und erklärt, die Waren bei Zahlung mit diesem Schein lieber nicht verkaufen zu wollen, kommt kein Vertrag zustande. Hier besteht keine Möglichkeit, den Kassierer zur Annahme des Geldscheins zu zwingen.
 
"Verlassen sie sofort meinen Laden, oder ich rufe die Polizei". Hatte kein Problem mit der Polizei.

Trotz Hausverbot bist Du nicht gegangen= Hausfriedensbruch.

Anscheinend hat der nicht begriffen, dass der Kunde sein Gehalt bezahlt. Kannst ja eine Negativbewertung bei google maps u. a. Seiten schreiben.

Stattdessen könnte er aber auch einen Kaffee trinken, mit einer Frau kuscheln oder an sich arbeiten, um in Zukunft ein interessantes Leben zu bekommen.
 
Ich finde es erstaunlich, wie man sich so zum Horst machen kann🤦‍♂️

In 99% der Fälle wäre das so abgelaufen:

Unternehmer: 5,20€ bitte
Kunde: Hier mein 50er
U: Kann ich nicht wechseln
K: Hier meine Karte
U: Erst ab 10€
K: Schönen Abend noch
Wenn es so wäre gäbe es diesen Thread nicht.
 
Ich habe nur eine Erklärung:
Es ging nicht um die Akzeptanz von Geldschein oder Karte, vielmehr wurde dieser spezielle Kunde nicht akzeptiert.

Bitte ab hier jetzt in mindestens 10
Beiträgen über die Gründe spekulieren!
 

Das ist ja Quatsch was Du sagst, weil dem Grunde nach der Verkäufer immer den Verkauf der Ware ablehnen kann. Auch komplett ohne Grund. Dem Grunde nach aber ist er verpflichtet den 50er anzunehmen. Ich gehe doch mal davon aus, das jeder logisch denkende Unternehmer Waren auch verkaufen will.

Aber schön das Du was (halb) kluges geschrieben hast.
 
Das ist ja Quatsch was Du sagst, weil dem Grunde nach der Verkäufer immer den Verkauf der Ware ablehnen kann. Auch komplett ohne Grund. Dem Grunde nach aber ist er verpflichtet den 50er anzunehmen. Ich gehe doch mal davon aus, das jeder logisch denkende Unternehmer Waren auch verkaufen will.

Aber schön das Du was (halb) kluges geschrieben hast.


Einmal behauptest du, der Verkäufer sei verpflichtet den Geldschein anzunehmen.
Dann behauptest du, der Verkäufer kann den Verkauf ablehnen.

Merkst du nicht, wie du dich widersprichst?
Logik ist nicht deine Stärke.
 
Einmal behauptest du, der Verkäufer sei verpflichtet den Geldschein anzunehmen.
Dann behauptest du, der Verkäufer kann den Verkauf ablehnen.

Merkst du nicht, wie du dich widersprichst?
Logik ist nicht deine Stärke.
Ich sehe keinen Widerspruch. Ich bin verpflichtet den Schein anzunehmen, wenn ich mit dir einen Kaufvertrag abschließe. Aber ich bin als Kiosk nicht verpflichtet, dir etwas zu verkaufen.
Kein Vertrag, kein Schein.

Heute ist der bisher beste Tag hier!
 
Naja, ein Bier kann man immer noch zurück in den Getränkekühlschrank stellen. Also ist die Geldschuld noch nicht entstanden. Wäre der Kiosk ein Restaurant und es würde nicht klar und deutlich ausgezeichnet sein, dass man keine 50er annimmt, wäre es anders. Dann ist die Geldschuld bereits entstanden, da die Speisen und Getränke bereits den Mund des Gastes passiert haben.
Ich empfehle auch www . bezahlen . net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/ diese Lektüre. Beide Seiten haben sich im genannten Fall nicht mit Ruhm bekleckert. Für mich ist dieses Thema damit gegessen und ich werde hierzu nichts mehr schreiben.
 
Naja, ein Bier kann man immer noch zurück in den Getränkekühlschrank stellen. Also ist die Geldschuld noch nicht entstanden. Wäre der Kiosk ein Restaurant und es würde nicht klar und deutlich ausgezeichnet sein, dass man keine 50er annimmt, wäre es anders. Dann ist die Geldschuld bereits entstanden, da die Speisen und Getränke bereits den Mund des Gastes passiert haben.
Ich empfehle auch diese Lektüre. Beide Seiten haben sich im genannten Fall nicht mit Ruhm bekleckert. Für mich ist dieses Thema damit gegessen und ich werde hierzu nichts mehr schreiben.
Im Restaurant wären 50 EUR aber nicht das Zehnfache des Rechnungsbetrages. Daher ist der Restaurant- Vergleich etwas unpassend.
Im Übrigen bleibe ich dabei: an der Geschichte stimmt etwas Anderes nicht. Uns fehlt irgendein Detail.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lehnt der Kassierer im Supermarkt die Annahme eines Geldscheins zur Zahlung der ausgewählten Waren ab und erklärt, die Waren bei Zahlung mit diesem Schein lieber nicht verkaufen zu wollen, kommt kein Vertrag zustande. Hier besteht keine Möglichkeit, den Kassierer zur Annahme des Geldscheins zu zwingen.

@pierce_barney
Bitte mit Quellenangabe !
 
Dann ist die Geldschuld bereits entstanden, da die Speisen und Getränke bereits den Mund des Gastes passiert haben.
Ist die Richtung beim "Passieren" dabei egal?
:unsure:

(sorry @StefanBraun , der musste sein...)
Ich habe nur eine Erklärung:
Es ging nicht um die Akzeptanz von Geldschein oder Karte, vielmehr wurde dieser spezielle Kunde nicht akzeptiert.

Bitte ab hier jetzt in mindestens 10
Beiträgen über die Gründe spekulieren!
Hmmm. Er hatte sich festgeklebt? :unsure:

:idea:
 
Oh man oh man, mein Lieblingsthread.
Zur Erinnerung: in Deutschland gibt es eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung einer Schuld umlauffähiges Bargeld zu akzeptieren - aber nicht in jeder beliebigen Stückelung. Der Händler darf "nicht zumutbare" Stückelungen ablehnen. Sehr weit dehnbarer Begriff. Deswegen konntest du in einem Bus der BVG nie mit einem 20iger oder gar 50 DM/Euro Schein einen Fahrschein kaufen. Der Fahrer darf das ablehnen. An der Tankstelle kann der LKW Fahrer eine 1200 Euro Dieselrechnung nicht mit 200 Euro Scheinen bezahlen - auch das ist rechtens. Und auch der Kiosk Besitzer darf die Zahlung von 5 Euro mit einem 50 Euro Schein ablehnen.
 
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Oh man oh man, mein Lieblingsthread.
Das glaube ich sofort,
hier lernst du schließlich was.
Zur Erinnerung: in Deutschland gibt es eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung einer Schuld umlauffähiges Bargeld zu akzeptieren - aber nicht in jeder beliebigen Stückelung. Der Händler darf "nicht zumutbare" Stückelungen ablehnen.
Zur Erinnerung: in o.g. Beispiel gab es keine Schuld, die zu begleichen war - auch wenn @LH88 gerne eine eingegangen wäre.
Das ist der entscheidende Punkt.
 
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