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Kreditkartenakzeptanz

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Ich nicht, Geld gibt es nur gegen den Fahrzeugbrief. Entweder ich überweise nachträglich oder ich leg dem Händler das Geld bar auf die Theke.
Aha... das ist doch realistisch kaum möglich.

Man zahlt bei Bestellung... Da ist oftmals das Auto noch gar nicht hergestellt. Ohne Auto, keine Anmeldung... Ohne Anmeldung, kein Fahrzeugbrief ;) - Zumal der Fahrzeugbrief ohnehin nicht wirklich den Eigentümer nachweißt sondern lediglich den Halter... Das steht im übrigen sogar auf dem Fahrzeugbrief genau so drauf ;)
 
Meiner Meinung nach sollte vor allem die Freiheit für den Kunden, seine Zahlungsart zu wählen, erhalten bleiben. Natürlich keine 54.000 € in bar!


Um die Freiheit zu erhalten müsste diese erst hergestellt werden. ...solange man so oft gezwungen ist, bar zu zahlen sehe ich diese Wahlfreiheit nicht gegeben. ..
 
Um die Freiheit zu erhalten müsste diese erst hergestellt werden. ...solange man so oft gezwungen ist, bar zu zahlen sehe ich diese Wahlfreiheit nicht gegeben. ..
Das tust du dir selber an. Ich meide solche Händler so weit es geht. - Das mag nicht immer gehen... Auch bin ich allein kein Maßstab... Aber ich kann ein Teil von einem Maßstab sein. - Fazit: "Nicht mit mir".
 
Das tust du dir selber an. Ich meide solche Händler so weit es geht. - Das mag nicht immer gehen... Auch bin ich allein kein Maßstab... Aber ich kann ein Teil von einem Maßstab sein. - Fazit: "Nicht mit mir".

Geht aber nicht immer. ....und Wahlfreiheit ist für mich nicht erst wenn ich das Geschäft danach aussuchen muss wer Karten nimmt sondern wenn ich dorthin gehe wo es mir gefällt ohne dass ich extra schauen muss ob ich bargeldlos zahlen kann. ...und am Weihnachtsmarkt brauche ich beispielsweise Unmengen an Bargeld, da kann ich es mir auch nicht aussuchen. ....
 
Zumal der Fahrzeugbrief ohnehin nicht wirklich den Eigentümer nachweißt sondern lediglich den Halter... Das steht im übrigen sogar auf dem Fahrzeugbrief genau so drauf ;)
Ich glaube du verwechselst da die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals „Fahrzeugbrief“) mit Teil I (ehemals „Fahrzeugschein“). Teil II weist sehr wohl den Eigentümer aus. Aber wer sein Leben lang nur Leasingautos gefahren ist, hat den noch nie zu Gesicht bekommen, denn der verbleibt bei der Leasinggesellschaft... ;)
 
Geht aber nicht immer. ....und Wahlfreiheit ist für mich nicht erst wenn ich das Geschäft danach aussuchen muss wer Karten nimmt sondern wenn ich dorthin gehe wo es mir gefällt ohne dass ich extra schauen muss ob ich bargeldlos zahlen kann. ...und am Weihnachtsmarkt brauche ich beispielsweise Unmengen an Bargeld, da kann ich es mir auch nicht aussuchen. ....

Ist es so schlimm einmal im Jahr auf dem Weihnachtsmarkt Bargeld zu brauchen? Zumal du wohl jetzt in der Vorweihnachtszeit sowieso nicht gerade geringe Ausgaben hast oder?
 
Geht aber nicht immer. ....und Wahlfreiheit ist für mich nicht erst wenn ich das Geschäft danach aussuchen muss wer Karten nimmt sondern wenn ich dorthin gehe wo es mir gefällt ohne dass ich extra schauen muss ob ich bargeldlos zahlen kann. ...und am Weihnachtsmarkt brauche ich beispielsweise Unmengen an Bargeld, da kann ich es mir auch nicht aussuchen. ....
Natürlich geht es nicht immer. Aber es gibt auch Weihnachtsmärkte wo dies möglich ist... Zumindest in Berlin @Gendarmenmarkt
Ich glaube du verwechselst da die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals „Fahrzeugbrief“) mit Teil I (ehemals „Fahrzeugschein“). Teil II weist sehr wohl den Eigentümer aus. Aber wer sein Leben lang nur Leasingautos gefahren ist, hat den noch nie zu Gesicht bekommen, denn der verbleibt bei der Leasinggesellschaft... ;)
Mach dir keine Gedanken um mich... Ich habe einige Fahrzeugbriefe in meinem Tresor. Und wenn du der Meinung bist, dass der Halter eines Fahrzeugbriefes der Inhaber eines Autos ist, dann solltest wohl eher du Abstand vom Leasing nehmen ;)

Kleines Zitat just von wikipedia...
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier.[SUP][3][/SUP] Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. § 952 BGB ist analog anzuwenden, da es sich beim Fahrzeugbrief um eine öffentlich-rechtliche und keine zivilrechtliche Urkunde handelt.

Natürlich kannst du gerne noch einen Juristen befragen oder weitere Infos einholen ;) - Es wird nichts daran ändern, dass der Halter von einem Fahrzeugbrief nicht der Inhaber des Autos "sein muss". Und ja, die allgemeine und dumme Bevölkerung ist der gleichen Meinung wie du.

Edit: Lese C.4c.

Bildschirmfoto 2018-11-21 um 21.08.12.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird nichts daran ändern, dass der Inhaber von einem Fahrzeugbrief nicht der Inhaber des Autos "sein muss". Und ja, die allgemeine und dumme Bevölkerung ist der gleichen Meinung wie du.
Inhaber != Eigentümer

Aber warum gleich persönlich werden und mich als „dumm“ bezeichnen?
Die Aussage mit den Leasingfahrzeugen war durchaus auch auf mich bezogen. Wir fahren seit bestimmt 15 Jahren ausschließlich geleaste Firmenfahrzeuge. Warum sollte ich ein Fahrzeug privat anschaffen? Es rechnet sich in unserer Konstellation einfach nicht.

Nachtrag:
Wenn du schon aus Wikipedia zitierst, hättest du ruhig den ganzen Absatz zitieren können, denn darauf zielte ich auch ab. Hier also der Rest des Absatzes:
Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Sie hat allerdings nicht diese zivilrechtliche Funktion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Inhaber != Eigentümer

Aber warum gleich persönlich werden und mich als „dumm“ bezeichnen?
Die Aussage mit den Leasingfahrzeugen war durchaus auch auf mich bezogen. Wir fahren seit bestimmt 15 Jahren ausschließlich geleaste Firmenfahrzeuge. Warum sollte ich ein Fahrzeug privat anschaffen? Es rechnet sich in unserer Konstellation einfach nicht.
Mein Fehler... Habe Inhaber in "Halter" geändert. Was aber nichts an der tatsächlichen Aussage von dir/mir ändert. Die Person im Fahrzeugbrief muss nicht Eigentümer des Autos sein.

Ich habe mich angegriffen gefühlt bezüglich deiner Leasing Aussage. Sollte ich falsch gelegen haben, dann nehme ich das zurück. Sorry.
 
Ich habe meinen Post oben ergänzt. Wie gesagt, das meinte ich nicht persönlich, sondern durchaus (auch) auf mich selbst. Wenn du das in den falschen Hals bekommen hast, dann ebenfalls Sorry!
Alles ok :) - Danke für die Aufklärung.

Und weiter hatte ich nicht gelesen, da es rechtlich de facto uninteressant ist. In diesem Beispiel wird das bei Täuschung / Betrug heran gezogen... Im Alltag ist das aber anders zu bewerten.
 
Ich nicht, Geld gibt es nur gegen den Fahrzeugbrief. Entweder ich überweise nachträglich oder ich leg dem Händler das Geld bar auf die Theke.

Ich habe es immer so gehandhabt, dass ich überwiesen habe wenn das Auto auf dem Hof ist, dann wird er ja noch aufgearbeitet (Folien ab usw.) und angemeldet, in der Zwischenzeit ist dann die Kohle da und ich hole mein Auto nebst Präsentkorb ab. Wenn der Wagen auf dem Hof steht und ich ihn vollständig bezahlt habe ist er doch mein Eigentum und geht nicht in die Insolvenznasse über. Einzig die Gewährleistungsansprüche wären bei einer zwischenzeitlichen Insolvenz futsch, aber das könnte ja auch bei Barzahlung bei Übergabe passieren wenn der Händler 2 Wochen später Insolvenz anmeldet.
 
Und weiter hatte ich nicht gelesen, da es rechtlich de facto uninteressant ist. In diesem Beispiel wird das bei Täuschung / Betrug heran gezogen... Im Alltag ist das aber anders zu bewerten.

Naja, wenn es sooo uninteressant wäre, würde nicht jede Bank/Leasinggesellschaft die Briefe einbehalten und Escorpio hätte die nicht im Tresor, oder? ;)
Die Indizfunktion ist in der Praxis/im Alltag eben doch sehr relevant. Ich persönlich würde kein Auto ohne Brief kaufen.

Back to topic:
Kennt jemand eine Leasing, bei der man die monatlichen Zahlungen per Kreditkarte abwickeln kann?
 
Ist es so schlimm einmal im Jahr auf dem Weihnachtsmarkt Bargeld zu brauchen? Zumal du wohl jetzt in der Vorweihnachtszeit sowieso nicht gerade geringe Ausgaben hast oder?



Was ist schon schlimm? Natürlich ist es kein Lebensdrama....aber halt einfach sehr lästig. Und wie gesagt, in Österreich und Deutschland habe ich nicht nur einmal im Jahr am Weihnachtsmarkt keine Wahlfreiheit bezüglich meines Zahlungsmittels sondern andauernd, wenn ich mich nicht dauernd damit befassen will, ob die Händler, Geschäfte oder eben Marktstände bargeldlose Alternativen bieten. Nervt halt einfach. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Natürlich geht es nicht immer. Aber es gibt auch Weihnachtsmärkte wo dies möglich ist... Zumindest in Berlin @Gendarmenmarkt

Na da seid ihr dann in Berlin weiter als wir in Wien.....hier gibt es Punschstand technisch keine Alternative....und an sich sind die Weihnachtsmärkte in Wien sehr schön, also werde ich sie nicht wegen Bargeldzwang meiden. Nervig ist es trotzdem.....
 
Naja, wenn es sooo uninteressant wäre, würde nicht jede Bank/Leasinggesellschaft die Briefe einbehalten und Escorpio hätte die nicht im Tresor, oder? ;)
Die Indizfunktion ist in der Praxis/im Alltag eben doch sehr relevant. Ich persönlich würde kein Auto ohne Brief kaufen.

Back to topic:
Kennt jemand eine Leasing, bei der man die monatlichen Zahlungen per Kreditkarte abwickeln kann?
Escorpio hat die im Tresor, weil er auch etwas diesem Irrglauben der allgemeinen und dummen Bevölkerung aufliegt. Rechtlich gesehen ist das aber absolut haltlos. Es mag als Beweismittel für einen betrügerischen Kauf von Bedeutung sein... Aber eben nicht im Alltag. - In meinem Fall ändert Tresor vs. Hausflur nichts.

Sixt, Europcar. Avis? - min Sixt (Jahrelang selber genutzt)
Natürlich geht es nicht immer. Aber es gibt auch Weihnachtsmärkte wo dies möglich ist... Zumindest in Berlin @Gendarmenmarkt


Na da seid ihr dann in Berlin weiter als wir in Wien.....hier gibt es Punschstand technisch keine Alternative....und an sich sind die Weihnachtsmärkte in Wien sehr schön, also werde ich sie nicht wegen Bargeldzwang meiden. Nervig ist es trotzdem.....
Gendarmenmarkt ist generell sehr speziell. Da zahlt man symbolisch auch einen 1 Euro Eintritt. Nicht viel Geld, reicht aber um gewisses Klientel fern zu halten ;)
 
Ich war gestern zufällig mal in einem Penny Markt und die nehmen tatsächlich keine Kreditkarten. Hätte nicht gedacht dass es solche Supermärkte überhaupt noch gibt... Payback Punkte konnte man dagegen sammeln. :rolleyes:

Wenn du die vorangegangenen Seiten gelesen hättest, dann wüsstest du, dass einige Filialen durchaus MC und Visa nehmen.
 
Ich war gestern zufällig mal in einem Penny Markt und die nehmen tatsächlich keine Kreditkarten. Hätte nicht gedacht dass es solche Supermärkte überhaupt noch gibt... Payback Punkte konnte man dagegen sammeln. :rolleyes:
In Österreich nimmt Penny alle KK, alle Debit Karten, aber keine deutsche Girocard ;-)
 
Gestern beim LIDL: Amex Kleber auf der Türe ist plötzlich wieder weg. An der Kasse hatte die Karte noch nie funktioniert, auch als es auf der Tür stand. Rückzieher?
 
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Gestern beim LIDL: Amex Kleber auf der Türe ist plötzlich wieder weg. An der Kasse hatte die Karte noch nie funktioniert, auch als es auf der Tür stand. Rückzieher?

Genau das wird wohl der Grund dafür sein. Scheinbar ist das Update noch nicht in dieser Lidl Filiale angekommen. Evtl. haben sich auch schon Leute beschwert. Dann wird halt, so lange es noch nicht geht, der Aufkleber wieder entfernt.
 
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