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Nicht, dass die Mitarbeiter noch klagen ;)

Arbeitsrechtkommentar Prof. Dr. Peter Wedde zu § 2 Arbeitszeitgesetz:
"Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitungen des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten, die durch die Organisation des AG veranlasst sind, wie etwa das abschließende Bedienen der am Arbeitsende noch in einem Geschäft anwesenden Kundschaft, "Waschzeiten", das An- und Ablegen von Dienstuniformen usw."
 
Die Erledigung einer vom Arbeitgeber angeordneten Arbeit ist eine Hauptpflicht.

Sorry ich hatte das vorm Arbeitsgericht, das Gericht ist meiner Position gefolgt. Die Vorbereitungen und Nachbereitungen die erledigt werden müssen um seiner Hauptpflicht nachzukommen müssen regelmässig nicht vergütet werden.

Und nochmal das zählen der Kasse ist nicht im Interesse des Arbeitgebers es ist im Interesse der Arbeitnehmers - denn er haftet ja für Fehlbeträge.
 
Und nochmal das zählen der Kasse ist nicht im Interesse des Arbeitgebers es ist im Interesse der Arbeitnehmers - denn er haftet ja für Fehlbeträge.

Auch das ist nicht so richtig, die volle Haftung gilt für den Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - zu beweisen vom Arbeitgeber.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung sogar ausgenommen.

Das ist alles vom Bundesarbeitsgericht entschieden.
 
Sorry ich hatte das vorm Arbeitsgericht, das Gericht ist meiner Position gefolgt. Die Vorbereitungen und Nachbereitungen die erledigt werden müssen um seiner Hauptpflicht nachzukommen müssen regelmässig nicht vergütet werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat beispielsweise 2012 entschieden, dass selbst das Umkleiden zur Arbeitszeit gehört (AZ 5 AZR 678/11).

"Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient"

Rüstzeiten sind als Teil der Hauptleistungspflicht als Arbeitszeit zu vergüten.

Und nochmal das zählen der Kasse ist nicht im Interesse des Arbeitgebers es ist im Interesse der Arbeitnehmers - denn er haftet ja für Fehlbeträge.
D.h., ich kann als Arbeitnehmer auch einfach drauf verzichten, zu zählen, da es ja "nur" in meinem Interesse ist?
 
PS: Rechtsprechung ist anscheinend aber erst seit kurzem so:

"Das BAG wendet sich mit diesem Urteil ausdrücklich von seiner früheren Rechtsprechung ab, wonach sich der Arbeitgeber nur zur Vergütung der eigentlichen Tätigkeit verpflichtet. Die Erfurter Richter stellen nun klar, dass der Arbeitgeber regelmäßig die Vergütung für alle Dienste verspricht, die er dem Arbeitnehmer aufgrund seines arbeitsvertraglich vermittelten Direktionsrechts abverlangt."

Urteil: Zeit zum Umkleiden | Handelsjournal


Insofern natürlich für mich plausibel, dass LH88 mit 20-jähriger Handelserfahrung auch ein Urteil wie (in seinem Sinne) besprochen erstreiten konnte.
 
Auch das ist nicht so richtig, die volle Haftung gilt für den Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - zu beweisen vom Arbeitgeber.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung sogar ausgenommen.

Das ist alles vom Bundesarbeitsgericht entschieden.

Wenn ein Kassierer regelmässig Kassendifferenzen abliefert ist das ein Kündigungsgrund - das meinte ich mit haften. Für die Beträge die fehlen haftet er natürlich nicht.

@Amic

Dir ist schon klar das umziehen etwas anderes ist.
 
Es kommt ja immer auf die Situation an. Für einen Stripper ist das Umziehen sicher die Hauptsache :D

EDIT: Übrigens frage ich mich gerade, wie das da wäre, wenn der nur Kartenzahlung annimmt (um mal den Bogen zum Thema zu schlagen)
 
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Wenn ein Kassierer regelmässig Kassendifferenzen abliefert ist das ein Kündigungsgrund - das meinte ich mit haften.


Wie findet man denn heraus, ob die Kasse Differenzen hat, wenn sie nicht gezählt werden würde? Das ist ja angeblich nicht notwendig sondern macht nur der Mitarbeiter um sich selbst zu versichern.


Dass das (freiwillige) Zählen vor Arbeitsbeginn nicht bezahlt wird, das kann ich ja noch so gerade herleiten. Wenn der AG einem die Kasse hinstellt "Hier sind 500 EUR drin", dann glaubt man das entweder oder zählt sicherheitshalber nach.

Dass der Mitarbeiter aber nach Dienst die Kasse freiwillig unbezahlt zählt - das wage ich mal ganz stark zu bezweifeln. Es muss ja sowieso gemacht werden, sonst würde man ja keine Differenzen herausfinden. Folglich ist die Arbeit nicht mehr freiwillig sondern notwendig.
Sonst wäre es schlauer für den Mitarbeiter die Kasse nicht zu zählen, dann würde man keine Differenzen herausfinden.


Im Übrigen habe ich während meines Studiums selbst im Einzelhandel gearbeitet, da war es übrigens üblich, dass die Zeiterfassung am Mitarbeitereingang/ausgang war. So muss das auch sein.
 
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Wie findet man denn heraus, ob die Kasse Differenzen hat, wenn sie nicht gezählt werden würde? Das ist ja angeblich nicht notwendig sondern macht nur der Mitarbeiter um sich selbst zu versichern.


Dass das (freiwillige) Zählen vor Arbeitsbeginn nicht bezahlt wird, das kann ich ja noch so gerade herleiten. Wenn der AG einem die Kasse hinstellt "Hier sind 500 EUR drin", dann glaubt man das entweder oder zählt sicherheitshalber nach.

Dass der Mitarbeiter aber nach Dienst die Kasse freiwillig unbezahlt zählt - das wage ich mal ganz stark zu bezweifeln. Es muss ja sowieso gemacht werden

Rein theoretisch müsste es nicht gemacht werden, da ja alle Zahlungsvorgänge dokumentiert sind - und die Kasse ja stimmen MUSS:D

Und ganz ehrlich was soll so ein theoretisches Hin- und Her, wer zu den angebotenen Bedingungen (egal wo) nicht arbeiten möchte - soll es doch sein lassen anstelle sein auf sein "Recht" zu pochen - bei jedem Job muss das Gesamtpaket passen und ich denke das sogar die Mitarbeiter der Discounter ihrem jeweiligen Paket was abgewinnen können.

Wenn ich dir erzählen würde was alles Praxis (zumindest in Berlin) im Einzelhandel oder der Gastronomie ist dann würdest du dich wahrscheinlich wundern - nur soviel selbst der Senat oder Bundestag unterschreiten den Mindestlohn mit Vorsatz bzw. verstossen gegen das Gesetz gegen die Scheinselbständigkeit. Das Mitarbeiter die gesamten Sozialbeiträge abführen müssen ist üblich und sie unterschreiben trotzdem die falschen Abrechnungen.

Ich finde nichts davon gut - es ist aber die Realität und sorgt dafür das wir alle so günstige Preise angeboten bekommen.
 
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Grundsätzlich stimme ich dir zu, die "angebotenen Bedingungen" dürfen aber nicht willkürlich sein sondern müssen im Rahmen der Gesetze und der Rechtssprechung sein.
 
Grundsätzlich stimme ich dir zu, die "angebotenen Bedingungen" dürfen aber nicht willkürlich sein sondern müssen im Rahmen der Gesetze und der Rechtssprechung sein.

Du ahnst nicht wie viele Bewerber mit aller Gewalt wollen das man sich nicht an Gesetze und Rechtssprechung hält.=;Ich habe noch nie jemanden angeboten ihn schwarz zu bezahlen aber mindestens 30% der Bewerber erwarten dies.
 
1. Wer arbeitet für 50€ am Tag? Qualifizierte Fachleute oder Ziegenhirten aus dem Hindukusch?
Über welche Qualifikation reden wir? Bestimmt nicht über einen Studienabschluß in Nuklearphysik und Doktortitel. Es geht um die Prüfung, die für die Personenbeförderung zwingend vorgeschrieben ist. Nicht mehr und nich weniger. Wenn die Lizenz aber farbkopiert wird ist das Betrug und Wettberwerbsverzerrung.
2. UBER kann realistisch überhaupt nicht günstiger sein als die Taxen - ausser sie umgehen noch mehr Regeln als die Taxi Mafia (auch das ist Mathematik) oder sie verbrennen das Geld tonnenweise (was sie ja tun) um den Wettbewerb zu verdrängen - was danach kommt dürfte klar sein - höhere Preise bei UBER.
Uber ist eine Gelddruckmaschine für Investoren, mehr nicht. Allerdings trägt ihr Modell dazu bei Strukturen aus der frühen Bronzezeit zu verändern. Die Mobilitätskonzepte der Zukunft sehen nämlich anders aus als noch zur Nachkriegszeit. Große Automobilkonzerne wie Daimler steigen zunehmend in das Geschäft mit der Mobilität ein, weil sie ihre überteuerten Karren immer schlechter verkaufen. Die junge urbane Bevölkerung zeigt sich zurückhaltend mit dem Kauf von Autos, weil es ohnehin nur noch Staus gibt und keine Parkplätze. Deswegen haben u.a. MyTaxi gekauft und Car2go gegründet. Wenn sie ihre E-Klassen nicht mehr an Privatleute verkaufen können und laut Studien dicke Firmenwagen als Statussymbol von zukünftigen Generationen nicht mehr dienen, müssen sie sich was anderes ausdenken um ihre Flotte zu verkaufen. Die Taximafia versucht allerdings realitätsfremd alles Neue zu verhindern. Sie wollen ihr Model, dass maßgeblich auf Illegalität und Lohndumping basiert, behalten. Die Betreiber der Taxizentralen verdienen ja auch prächtig, während der leibeigene Fahrer zuzüglich zu seinem illegalen Sklavenlohn auch noch Hartz IV kassiert und damit die Allgemeinheit doppelt bescheißt.
Statt ihre Lobby zu nutzen und in der regulierten Taxiwelt höhere Tarife durchzusetzen oder sogar eine Senkung der MwSt (hat die Hotellobby auch gemacht) versuchen sie Konkurrenz zu verhindern statt sich auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Erbärmlich ist das.

Es ist halt vollkommen idiotisch anzunehmen das man tolle Qualität, hohe sozialen Standards und eine ordentliche Buchhaltung zu minimalen Preisen bekommt. Da der Preis von den Behörden festgelegt wird nimmt man das alles in Kauf.

Durch Lobbyarbeit kann man Dinge verändern. Dazu sind sind sie aber nicht Willens oder in der Lage. Lieber stopfen sie die Taxizentralen weiter schön die Taschen voll und lassen die Fahre ausbluten. Arme Gestallten, die sich ausbeuten lassen (müssen) gibt es schließlich reichlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Über welche Qualifikation reden wir? Bestimmt nicht über einen Studienabschluß in Nuklearphysik und Doktortitel. Es geht um die Prüfung, die für die Personenbeförderung zwingend vorgeschrieben ist. .

Hm lass mich kurz nachdenken, Hartz IV bringt dir ohne den Finger krumm zu machen ca. 37,5€/Tag - die 12,50€ Unterschied macht man dann mit Flaschensammeln.

Die Mobilitätskonzepte der Zukunft sehen zwangsläufig anders aus - UBER bietet aber keines was auf die Zukunft ausgerichtet ist.
 
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