Kulanz bei Rückflug-Storno?

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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
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VIE
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Wir sind vor drei Wochen mit Pramienflügen nach Peru geflogen. Jetzt mussten wir die Reise vorzeitig abbrechen, weil meine Freundin eine schwere Magen-Darm-Entzündung hatte mit Spitalaufenthalt, Infusionen & Co.

Unsere Reiseversicherung hat uns jetzt frühere Rückflüge mit Iberia organisiert. Nun wollte ich die Prämien-Rückflüge bei M&M stornieren und die Dame an der Hotline meinte damit würden alle eingesetzten - 142.000!! - Meilen verfallen, da der Hinflug bereits genutzt wurde.

Kann es hier irgendwie eine Kulanzlösung zB bei schriftlicher Kontaktaufnahme mit M&M/LH geben? Ist hier vielleicht wer von LH/M&M im Forum unterwegs der sich das ansehen könnte? Ich kann es gerade nicht fassen dass wir neben dem ganzen gesundheitlichen Drama jetzt auch noch die jahrelang angesparten Meilen einfach verlieren würden.

Bin für jede Hilfe sehr dankbar.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
14.477
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IAH & HAM
Hier ist was die AGBs sagen:

2.3.3 Alternative 3 (teilweise Nutzung der Flugprämie)​

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer teilweisen Nutzung einer Flugprämie die Steuern und Gebühren, Zuschläge der Fluggesellschaft nur anteilig erstattet werden. Die Meilen werden nicht zurückerstattet. Dies gilt auch, wenn Sie die Steuern, Gebühren und Zuschläge der Fluggesellschaft pauschal mit Meilen bezahlt haben.


Insofern sehe ich nicht dass Du mehr als die Steuern zurückbekommst. Du kannst natuerlich mit einem Schreiben versuchen eine Kulanzerstattung zu bekommen, aber ich wuerde mir keine Hoffnungen machen. Da die Versicherung Deinen alternativen Rückflug gezahlt hat, ist Dir ja auch kein Schaden entstanden.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.245
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VIE
Hier ist was die AGBs sagen:

2.3.3 Alternative 3 (teilweise Nutzung der Flugprämie)​

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer teilweisen Nutzung einer Flugprämie die Steuern und Gebühren, Zuschläge der Fluggesellschaft nur anteilig erstattet werden. Die Meilen werden nicht zurückerstattet. Dies gilt auch, wenn Sie die Steuern, Gebühren und Zuschläge der Fluggesellschaft pauschal mit Meilen bezahlt haben.


Insofern sehe ich nicht dass Du mehr als die Steuern zurückbekommst. Du kannst natuerlich mit einem Schreiben versuchen eine Kulanzerstattung zu bekommen, aber ich wuerde mir keine Hoffnungen machen. Da die Versicherung Deinen alternativen Rückflug gezahlt hat, ist Dir ja auch kein Schaden entstanden.
Natürlich ist mir ein Nachteil entstanden wenn ich jetzt in Economy zurückfliege (Versicherung zahlt nur der Freundin Business, was ich nachvollziehen kann)
 

NUEflyer

Aktives Mitglied
24.09.2020
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NUE
Kann es hier irgendwie eine Kulanzlösung zB bei schriftlicher Kontaktaufnahme mit M&M/LH geben?
Musst Du in jedem Fall versuchen! Und paar Zentimeter medizinische Doku als Beleg mitgeben.

Meine Erfahrung mit LH/MM bei ernsten medizinischen Problemen ist recht positiv: Ich habe '21/'22 einen super-günstigen Prämienflug für meine Eltern mehrmals an der Hotline umbuchen können - hat sich ein Jahr hingezogen, und man hat mir zwischenzeitlich sogar Flüge gegeben, für die sowas von null Award Space da war.
Und das an der bösen bösen Hotline wohlgemerkt, ohne Atteste und ohne zigfach HUACA.
In Deinem Fall vermute ich, wirst Du Entscheidung von Backoffice brauchen, also: Besser schriftlich, bzw. über Kontaktformular. Kannst trotzdem mal anrufen, vlt. hast ja Glück. Aber am besten zur Bürozeit, da sind nicht nur Vollpfeifen im Dienst.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.245
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VIE
Ich habe mal über das Kontaktformular ein Schreiben verfasst. Nur befürchte ich, dass da keine rechtzeitige Antwort kommen wird bevor die Flüge am Freitag ungenützt verfallen. Sollte ich die Flüge vielleicht pro Forma mal auf irgendein späteres Datum verschieben (welchen mögl. Reisezeitraum gibt es da für den Rückflug, wenn der Hinflug schon angetreten wurde?), oder ist das in Hinblick auf eine etwaige Kulanzerstattung ohnehin egal ob verfallen oder noch aufrecht?
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
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3.064
HAM, LBC
Ich habe mal über das Kontaktformular ein Schreiben verfasst. Nur befürchte ich, dass da keine rechtzeitige Antwort kommen wird bevor die Flüge am Freitag ungenützt verfallen. Sollte ich die Flüge vielleicht pro Forma mal auf irgendein späteres Datum verschieben (dann wohl 2x50€? bzw. wie ist da der max. Zeitraum bei schon verbrauchtem Hinflug?), oder ist das in Hinblick auf eine etwaige Kulanzerstattung ohnehin egal ob verfallen oder noch aufrecht?
Ich würde via Hotline versuchen, die Flüge (erst einmal) auf ein anderes Datum zu legen und später (irgendwie) zu nutzen.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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7.833
FRA / FMO
Ich habe mal über das Kontaktformular ein Schreiben verfasst. Nur befürchte ich, dass da keine rechtzeitige Antwort kommen wird bevor die Flüge am Freitag ungenützt verfallen. Sollte ich die Flüge vielleicht pro Forma mal auf irgendein späteres Datum verschieben (welchen mögl. Reisezeitraum gibt es da für den Rückflug, wenn der Hinflug schon angetreten wurde?), oder ist das in Hinblick auf eine etwaige Kulanzerstattung ohnehin egal ob verfallen oder noch aufrecht?
Ich glaube nicht das es bei Kulanz einen Unterschied macht ob No-Show oder noch nicht geflogen.
 
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NUEflyer

Aktives Mitglied
24.09.2020
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Sollte ich die Flüge vielleicht pro Forma mal auf irgendein späteres Datum verschieben (dann wohl 2x50€?), oder ist das in Hinblick auf eine etwaige Kulanzerstattung ohnehin egal ob verfallen oder noch aufrecht?
Gute Frage.
Mein Verständnis (das durchaus falsch sein kann!!!): Verschieben wäre nur dann angebracht, wenn Du eine Chance siehst, die Tickets irgendwie irgendwann noch abfliegen zu wollen. Und wohl nur in dem Fall.
Also: Da Du so-oder-so keinerlei Anspruch hast (außer auf die S+G), kannst Du nur um Kulanz bitten. Und wenn jemand gewillt ist, sich Deiner zu erbarmen, dann wird es nicht um no-show oder sowas gehen, sondern nur um Tränendrüse oder eben nicht.
 

NUEflyer

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24.09.2020
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Naja, ich finde einen noch aktiven Award allemal besser als ein paar Euro Rückzahlung.
Mag sein. Aber 1) müsste er schlechten Meilen gute Euronen hinterherwerfen, und 2) damit das ganze sowohl "aktiv" als auch "nutzbringend" ist, muss der Gute erstmal wieder nach Peru.
Außer es gäbe irgendeine Aussicht, den Rückflug auf irgendwas anderes umzubuchen. Hmmmmm.....
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.245
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VIE
Mag sein. Aber 1) müsste er schlechten Meilen gute Euronen hinterherwerfen, und 2) damit das ganze sowohl "aktiv" als auch "nutzbringend" ist, muss der Gute erstmal wieder nach Peru.
Außer es gäbe irgendeine Aussicht, den Rückflug auf irgendwas anderes umzubuchen. Hmmmmm.....
Eine Streckenänderung geht ja leider nicht.
 

NUEflyer

Aktives Mitglied
24.09.2020
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Eine Streckenänderung geht ja leider nicht.
Auf Kulanz geht/ginge grundsätzlich alles.
Ob nun Meilengutschrift oder anderes Routing den größeren Kulanzschmerz verursacht, tschja. Wird wohl auf die Tagesform des Bearbeiters ankommen.

Ich fürchte, es wird hier niemand einen allgemeingültigen Rat geben können. Die individuellen Erfahrungen sind eben genau das: individuell. Und Du wirst Dich nicht darauf berufen können. So isses halt mit der Kulanz: Der eine hat Glück, der andere weniger.
 

NUEflyer

Aktives Mitglied
24.09.2020
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Erstmal versuchen zu verschieben, später was draus machen...

Also wenn Kulanz, dann IMHO zum Zeitpunkt der Erkrankung. Alles andere dürfte vermutlich noch schwieriger werden...

Siehst so aus, als ob Du Dich entscheiden musst. :ROFLMAO::ROFLMAO:

Zusammenfassend:
V1: Du hast irgendeine Perspektive, dass Du "in irgendeiner nahen Zukunft" anderweitig nach Peru kommst, und dann den noch ausstehenden Rückflug dafür verwendest.
V2: Du bettelst um Kulanz.
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Das ist merkwürdig… ich hab letztens auf einen Award (war sogar ein Meilenschnäppchen!) den Hinflug (!) als no-Show verfallen lassen, und ohne irgendwelche Aktion meinerseits ein paar Wochen später automatisch genau die Hälfte der eingesetzten Meilen und Fantasiegebühren zurück bekommen. Hatte mir auch nichts dabei gedacht, weil ich das für absolut angemessen hielt. Prämientickets sind ja quasi Full Flex… Aber ja, die oben genannten AGB sagen ausdrücklich etwas anderes, das sehe ich ein. Dann frage ich mich jetzt aber, wieso kennt Lufthansa ihre eigene Regel nicht?
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
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welchen mögl. Reisezeitraum gibt es da für den Rückflug, wenn der Hinflug schon angetreten wurde?
M&M-Tickets sind ab Ausstellung ein Jahr gültig (Punkt 2.2 der Bedingungen). Das entsprechende Datum findest du auf dem "Rechnungsbeleg", den du mit deinem Buchungscode auf der LH-Seite herunterladen kannst.

Nur befürchte ich, dass da keine rechtzeitige Antwort kommen wird bevor die Flüge am Freitag ungenützt verfallen.
No-Show "ist zulässig, sollte aber vermieden werden" (gilt nach meinem Verständnis auch für nachträgliche Umbuchungen).
 
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