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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.734
751
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Wie sieht es eigentlich bei Kreditkarten Transaktionen mit der Haftungsumkehr - gegen - den Kunden bei Push / SMS Benachrichtigungen aus?

Immerhin kann die kartenausgebende Bank doch immer argumentieren, dass man sich hätte zeitnah melden müssen? Auch eine alte Handynummer könnte man als fahrlässig deklarieren?
 

avilon

Reguläres Mitglied
10.07.2016
25
0
Hallo,
können Kreditkarten eigentlich brechen wenn man den Geldbeutel in der Gesäßtasche trägt und lange darauf sitzt ?
Habe mir nämlich gerade einen Geldbeutel mit 8 Kreditkartenfächern (je 4 auf jeder Seite, dafür kein Münzfach) gekauft und ich möchte mir den Stress ersparen dass eine Kreditkarte bricht.
Keine direkte Antwort auf deine Frage, aber vllt. hilft es jemandem:
Habe mir nach dem Pfundabsturz ein wallet von trove.cc gekauft. Habe neben Perso, Führerschein und Zugangskarte noch Mastercard, Maestro und VISA darin, sowie einige wenige gefaltete Scheine. Es passen noch mehr Karten rein, nur umso dicker wird es. Für tausende Kundenkarten und Kassenzettel (scanne ich über Scanbot in Onedrive) ist natürlich kein Platz.
Das Teil ist bei mir letztlich so kompakt, dass ich es neben Schlüsselbund in einer Vorderhosentasche (?) tragen kann, ohne dass da ne riesen Beule ;-) wäre. Die Karten werden geschont, und die Diebe haben es dadurch auch schwerer.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
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Immerhin kann die kartenausgebende Bank doch immer argumentieren, dass man sich hätte zeitnah melden müssen?

Schwierig für die Bank dürfte bei einer SMS der Nachweis des Eingangs beim Kunden sein (analog Email, siehe OLG Köln 3U 167/05 oder BGH I ZR 64/13. Ausnahme wie immer das LG Hamburg). Push könnte besser sein, wobei es da natürlich auf den Richter ankommt.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.734
751
Schwierig für die Bank dürfte bei einer SMS der Nachweis des Eingangs beim Kunden sein (analog Email, siehe OLG Köln 3U 167/05 oder BGH I ZR 64/13. Ausnahme wie immer das LG Hamburg). Push könnte besser sein, wobei es da natürlich auf den Richter ankommt.
Irgendwie wird es hier im Forum immer gedreht wie es einen passt*... Bei der Kündigung via E-Mail bei N26 hieß es noch, dass wäre rechtlich in Ordnung, nun heißt es, dass der Eingang einer E-Mail nicht nachweisbar ist.

*Das bezieht sich jetzt nicht auf dich, sondern allgemein.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Irgendwie wird es hier im Forum immer gedreht wie es einen passt*... Bei der Kündigung via E-Mail bei N26 hieß es noch, dass wäre rechtlich in Ordnung, nun heißt es, dass der Eingang einer E-Mail nicht nachweisbar ist.
An sich ist eine Kündigung per Email rechtlich in Ordnung und an sich wirksam, nur liegt die Beweislast für einen Eingang beim Kunden im Falle eines Streitigkeit dann halt bei N26.

Genau so wie du dein Zeitungsabo per normalem Brief kündigen kannst. Wenn der Brief ankommt ist alles gut. Wenn nicht, musst du halt beweisen können, dass er angekommen ist um eine wirksame Kündigung zu vollziehen.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
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Wien
Wie sieht es eigentlich bei Kreditkarten Transaktionen mit der Haftungsumkehr - gegen - den Kunden bei Push / SMS Benachrichtigungen aus?

Immerhin kann die kartenausgebende Bank doch immer argumentieren, dass man sich hätte zeitnah melden müssen? Auch eine alte Handynummer könnte man als fahrlässig deklarieren?
Wenn der Kunde die SMS tatsächlich liest (!) und dann denkt: "Kein Bock, die Karte zu sperren", dann ist doch der Kunde auch Mitschuld. Aber so etwas wird in der Praxis nie vorkommen.

In der Praxis viel häufiger wird wohl der Fall sein, dass der Kunde am Strand liegt und (teure) Handy sicherheitshalber im Hotel lässt. Und da würde es auch nichts nützen, wenn man beweisen könnte, dass die SMS am Handy gelandet ist.

Eine Fahrlässigkeit des Kunden ist da in der Praxis undenkbar, denn kein Kreditkarteninhaber ist verpflichtet, im Urlaub aufs Handy zu schauen, ob die Bank irgendetwas geschrieben hat.
 

klm57

Erfahrenes Mitglied
24.07.2016
543
-1
Salzburg
Kennt jemand den "Umtauschkurs" von Bonuspunkten auf dem AT-Diners Konto in Meilen bei M&M?

Ich bilde mir ein, ich habe ich einmal etwas von 1:8 gelesen, würde also bedeuten: 1.000 DC-Bonuspunkte (Österreich) sind 8.000 Bonusmeilen bei M&M?

Oder liege ich da völlig falsch?
 

totga

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
655
14
Ich hatte die Myprepaid mal vor Jahren (da war ich noch nicht volljährig) und damals stand "Electronic Use Only" drauf. Aber Electronic heißt ja nichtmal Online, sondern nur nicht mit dem Imprinter und das geht ohne Hochprägung ja sowieso nicht.
Oder ist sie mittlerweile Hochgeprägt (sind ja inzwischen viele Prepaidkarten, irgendwas wurde da wohl mal geändert)?
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.047
556
VIE
Kennt jemand den "Umtauschkurs" von Bonuspunkten auf dem AT-Diners Konto in Meilen bei M&M?

Ich bilde mir ein, ich habe ich einmal etwas von 1:8 gelesen, würde also bedeuten: 1.000 DC-Bonuspunkte (Österreich) sind 8.000 Bonusmeilen bei M&M?

Oder liege ich da völlig falsch?
Mittlerweile liegst du falsch. Das Umtauschverhältnis ist 1:4. Das genaue Datum der Umstellung habe ich gerade nicht bei der Hand, findet sich aber in diesem Forum.

Edit: Hier ist das Datum erwähnt: http://www.vielfliegertreff.de/showthread.php?p=2045673
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.734
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Ich hatte die Myprepaid mal vor Jahren (da war ich noch nicht volljährig) und damals stand "Electronic Use Only" drauf. Aber Electronic heißt ja nichtmal Online, sondern nur nicht mit dem Imprinter und das geht ohne Hochprägung ja sowieso nicht.
Oder ist sie mittlerweile Hochgeprägt (sind ja inzwischen viele Prepaidkarten, irgendwas wurde da wohl mal geändert)?
Da steht ja auch nicht "online use only" sondern "electronic use only".

Die Karte könntest auch am offline Terminal verwenden, wird dann allerdings auf Grund vom ServiceCode abgewiesen. Und für die Imprinter Nutzung muss die Nummer nicht hochgeprägt sein, viele schreiben sie einfach ab...

Ich schätze aber mal, würde man sie trotzdem im Imprinter benutzen und bei der Abbuchung ist die Karte gedeckt, würde die Zahlung durchgehen.
 

deh 120

Erfahrenes Mitglied
21.06.2015
540
7
Schweiz
Da steht ja auch nicht "online use only" sondern "electronic use only".

Die Karte könntest auch am offline Terminal verwenden, wird dann allerdings auf Grund vom ServiceCode abgewiesen. Und für die Imprinter Nutzung muss die Nummer nicht hochgeprägt sein, viele schreiben sie einfach ab

Abschreiben ist genial... Da geht gerne mal eine Ziffer vergessen. Inprinter ist halt nicht ganz so einfach zu bedienen
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.734
751
Abschreiben ist genial... Da geht gerne mal eine Ziffer vergessen. Inprinter ist halt nicht ganz so einfach zu bedienen
Ja, ich warte seit Juli auf eine Taxi Abbuchung in so einem Fall :D - Obwohl die Nummer richtig aufgeschrieben wurde, da ich sie selber drauf schrieb... Der Taxifahrer konnte scheinbar nicht schreiben.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
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Wien
Wie zuverlässig sind eigentlich diese NFC-Schutzhüllen, wenn man mehrere Karten hat und alle bis auf eine in eine Hülle gibt?

Wenn ich z.B. 3 Karten habe und 2 davon in einer NFC-Schutzhülle sind, kann ich dann bezahlen, indem ich einfach nur das Portmonee ans Lesegerät halte? Oder kann auch die nicht verhüllte Karte irgendwie durch die anderen Karten oder Hüllen gestört werden?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
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Wie zuverlässig sind eigentlich diese NFC-Schutzhüllen, wenn man mehrere Karten hat und alle bis auf eine in eine Hülle gibt?

Wenn ich z.B. 3 Karten habe und 2 davon in einer NFC-Schutzhülle sind, kann ich dann bezahlen, indem ich einfach nur das Portmonee ans Lesegerät halte? Oder kann auch die nicht verhüllte Karte irgendwie durch die anderen Karten oder Hüllen gestört werden?

Ich glaube das ist Geldmacherei.

Ich habe die Curve Karte in meiner Smartphone Hülle und selbst wenn ich die Hülle öffne, die Karte circa zur hälfte aus dem Fach schaut... Erkennt das Terminal die Karte immer noch nicht.
 

User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
837
7
Also bei mir geht's, VISA steckt ganz außen im Portemonnaie. Wenn die Schutzhüllen weiter innen stecken sollte es kein Problem sein. Musst das Portemonnaie dann aber richtig rum an das Terminal halten
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Also bei mir funktioniert das Zahlen mit hinhalten des Portmonees immer, sofern nur eine NFC-Karte drinnen ist.

Auch dann, wenn ich die Karte irgendwo im Portmonee habe und auch, wenn Münzen und andere Plastikkarten im Weg sind. Das NFC-Signal geht durch Stoff, Plastik, Papier, Münzen einfach durch, sofern eben die Entfernung unter 3cm ist.

Ich finde es extrem bequem, wenn ich die Karte nicht rausholen muss, denn auch bei über 25€ funktioniert es problemlos mit Pin-Bestätigung.

Aber leider geht das nur, wenn nur eine NFC-Karte drinnen ist, daher frage ich mich, ob man das mit Schutzhüllen in den Griff bekommen kann.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.734
751
Ist eure Geldbörse aus Leder oder anderen Material?

Das mit "Karte richtig rum an das Terminal halten", habe ich bis jetzt nicht beachtet... Probiere das heute mal aus.
 

NFCTag

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
1.327
6
Ich halte auch den Geldbeutel hin.

Die Idee mit der Schutzhülle um den Personalausweis hatte ich auch, aber dann muss ich beim Bezahlen immer darauf achten wie rum ich den Geldbeutel an das Terminal halte.

Daher habe ich einfach alle NFC Karten bis auf die Visa aus dem Geldbeutel verbannt.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Weiß jemand, welche BIN-Range spanische Maestros nutzen?

Edit: Meist wohl 53XXX. Ungut.
 
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