Kuwait Airways, FRA: Wie Zwangsvollstreckung durchsetzen?

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nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
41
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Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe mit der Hilfe des "Forenanwalts" und dem AG Frankfurt einen vollstreckbaren Titel (~1.800 €) gegen Kuwait Airways, Frankfurt "gewonnen" (Fluggastrechte-VO Angelegenheit aus 2019, Titel aus 2022).
Da hier jedoch keine Zahlung seitens der Airline erfolgte, musste die Angelegenheit zum Gerichtsvollzieher.

GV Nr. 1 hat nach über einem Jahr mitgeteilt, dass bei KU, Bethmannstr. 56, Frankfurt mehrfach niemand angetroffen werden konnte und hat die Zwangsvollstreckung eingestellt.
Nach einem Hinweis, es doch in FRA (Airport) zur Landung/Start von KU 171/KU 172 zu versuchen, hat
GV Nr. 2 die Vollstreckung abgelehnt. Eine Bordkassenpfändung hätte keine Aussicht auf Erfolg, angebotene Produkte würden Drittanbietern gehören.

Bisher also leider nach dem Motto: Außer Spesen, nichts gewesen.

Oder aber: Hat hier von Euch jemand eine Idee, wie sich die Forderung ggf. doch noch durchsetzen lassen würde?

Es kann doch eigentlich nicht angehen, dass von einer solventen Airline, die mehrfach pro Woche Flüge von/ nach DE durchführt, nichts zu holen ist. Und viel schlimmer: Wie es scheint, muss sich die Airline auch nicht an geltendes EU-Recht halten, bzw. hat bei Verstöten nichts zu befürchten: Denn bezahlt wird dann eben einfach nicht und unsere Staatsorgane verfolgen nicht weiter...

Gibt es vielleicht irgendeine (EU-) Stelle, die ggf. mit Entzug der Landerechte o. ä. drohen kann?
Mit einem QR-Flug ab Belgien konnte mir damals FPS (https://mobilit.belgium.be/de) gut helfen. Die haben auch ohne Klage der Airline druck gemacht, sodass direkt gezahlt wurde (Flug wurde storniert, Erstattung der Ticketkosten hat QR abgelehnt)...
Danke! :)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.064
Vielleicht mal recherchieren, wo die denn ein Bankkonto haben könnten oder wie die Ticketverkäufe in Deutschland abgewickelt werden? Kreditkartenabwickler? Oder von welcher Fluggesellschaft mit Zustelladresse in Deutschland die unter Umständen Geld zu bekommen haben (wegen Interlining/Codesharing etc) was man pfänden könnte? An den Flughafen werden sie nur zahlen, da kommt nichts bei raus. Aber vielleicht kann man Start- und Landerechte pfänden (keine Ahnung, aber hier ist vom Kollegen Kreativität verlangt). Am Flughafen gibt es aber sicher eines dieser arabisch dreiblickenden Reisebüros, die für Kuwait Airways Tickets verkaufen. Auch da kann man pfänden. Gerichtsvollzieher bringt selten was denn was soll da zu pfänden sein? (Ich habe allerdings als junger Anwalt mal einen Jet von Mahan Air von einem schneidigen Gerichtsvollzieher an die Kette legen lassen. Das hätte zwar keinen Bestand gehabt, weil das Flugzeug geleast war, aber die Forderungen waren sehr schnell beglichen, so dass es noch nicht einmal zur Verspätung kam).
 

stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
637
905
Solange der Schuldner irgendwo in der EU (einfacher: irgendwo in Deutschland) Vermögen hat, sollte die Zwangsvollstreckung klappen.

Mit "Vermögen" sind auch Forderungen der Airline gegen deutsche Schuldner gemeint. Wenn der Drittschuldner bekannt (und benannt) ist, wird diesem vom Gericht eine Aufforderung zugestellt, die nächsten EUR 1.800 plus Spesen nicht an die Airline, sondern an dich zu überweisen.

So zumindest mein laienhaftes Verständnis.

Wer könnten also mögliche Schuldner der Kuwait Airlines in Deutschland sein?

  • Wenn die Airline ein Bankkonto in Deutschland hat, sicher die Bank (sie schuldet der Airline das offene Bankguthaben).
  • Der Flughafen eher nicht, der ist eher Gläubiger als Schuldner gegenüber der Airline.
  • Dasselbe gilt für Zulieferer (Caterer etc.), eher nicht.
  • Man muss also auf die andere Seite schauen, wo bekommt die Airline ihr Geld her: Also die Kunden. Wenn man herausfindet, wer bei Kuwait Airlines vielleicht größere Buchungen vornimmt, kann man diese Person dem Gerichtsvollzieher als Drittschuldner benennen.
  • Ebenso denkbar wäre es, den Zahlungsdienstleister von Kuwait Airlines als Drittschuldner in Anspruch zu nehmen. Es muss halt die rechtliche Entität sein, die im "flow of funds" steckt, also tatsächlich das Geld hat und an die Airline ausbezahlt (kein reiner technischer Dienstleister). Etwa der Acquirer (mit entsprechender Lizenz). Das könnte allerdings auch eine Entität mit Sitz im EU-Ausland sein (was aber auch kein Hindernis zur Vollstreckung sein soll, Deutschland ist halt einfacher).
Wer also in Deutschland Geschäft macht, wird sich über seine zwangsläufigen Beziehungen zu inländischen Drittschuldnern einer Zwangsvollstreckung nicht dauerhaft entziehen können.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vielleicht mal recherchieren, wo die denn ein Bankkonto haben könnten oder wie die Ticketverkäufe in Deutschland abgewickelt werden? Kreditkartenabwickler? Oder von welcher Fluggesellschaft mit Zustelladresse in Deutschland die unter Umständen Geld zu bekommen haben (wegen Interlining/Codesharing etc) was man pfänden könnte? An den Flughafen werden sie nur zahlen, da kommt nichts bei raus. Aber vielleicht kann man Start- und Landerechte pfänden (keine Ahnung, aber hier ist vom Kollegen Kreativität verlangt). Am Flughafen gibt es aber sicher eines dieser arabisch dreiblickenden Reisebüros, die für Kuwait Airways Tickets verkaufen. Auch da kann man pfänden. Gerichtsvollzieher bringt selten was denn was soll da zu pfänden sein? (Ich habe allerdings als junger Anwalt mal einen Jet von Mahan Air von einem schneidigen Gerichtsvollzieher an die Kette legen lassen. Das hätte zwar keinen Bestand gehabt, weil das Flugzeug geleast war, aber die Forderungen waren sehr schnell beglichen, so dass es noch nicht einmal zur Verspätung kam).
Überschneidung bei den Postings, ich stimme den Ausführungen des Herrn Anwalts (soweit es mir fachlich überhaupt möglich ist) natürlich zur Gänze zu.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.064
dem Gerichtsvollzieher als Drittschuldner benennen.

Dann sind wir uns ja mal einig. Als Ergänzung zu Deinem sauber strukturierten Post nur der Hinweis, dass der Gerichtsvollzieher für Forderungspfändungen nicht zuständig ist. Dazu braucht man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht. Der Anwalt, der den Titel erwirkt hat, berät hier sehr gerne.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
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HAM - PRM
Und ... wenn es denn auch keine "kleinen" Dinge zu pfänden gibt ? Warum pfändet man nicht den Flieger ?? Ich weiß nicht ob da der GV besonders viel Schneid haben muss aber sobald der GV dem Kapitän das mitteilt wird da unter Garantie schnell Bewegung reinkommen, oder denke ich da zu naiv ?

Gruss
Hans
 

red_travels

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16.09.2016
24.807
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www.red-travels.com
Und ... wenn es denn auch keine "kleinen" Dinge zu pfänden gibt ? Warum pfändet man nicht den Flieger ?? Ich weiß nicht ob da der GV besonders viel Schneid haben muss aber sobald der GV dem Kapitän das mitteilt wird da unter Garantie schnell Bewegung reinkommen, oder denke ich da zu naiv ?


etwa so? :p

 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
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Und ... wenn es denn auch keine "kleinen" Dinge zu pfänden gibt ? Warum pfändet man nicht den Flieger ?? Ich weiß nicht ob da der GV besonders viel Schneid haben muss aber sobald der GV dem Kapitän das mitteilt wird da unter Garantie schnell Bewegung reinkommen, oder denke ich da zu naiv ?

Gruss
Hans
Es ist ein Risiko, weil der Flieger mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zwar im Besitz der Airline ist (also gepfändet werden kann), aber im Eigentum einer Bank oder Leasinggesellschaft stehen dürfte und damit eine Pfändung keinen Bestand hat und du als Gläubiger dann auch für eine unberechtigte Pfändung haften kannst. Ich gehe zudem mal davon aus, dass eine nicht ganz doofe Airline die Papiere des Jets mit sich führt, wo drin steht, dass das Ding dem Staat oder der National Bank of Kuwait gehört. Zudem ist es Frage der Verhältnismäßigkeit und ob ein GV bereit ist, wegen 1800 EUR einen Millionen-Jet an die Kette zu legen. Bei Mahan wares es bei mir damals siebestellige Beträge, dafür hat der GV gearbeitet und sah das auch als sehr verhältnismäßig an, aber 1800 EUR.....
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.531
4.064
etwa so? :p

Da steht aber viel bla-bla-blub drin. Bordverkauf? Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass der nicht im Namen der Airline, sondern im Namen eines Dritten erfolgt (bei LH z.B. Miles & More Worldshop GmbH). Kaffee wird wahrscheinlich namens des Caterers verkauft, für die Spritkäufe gibt es eine Kreditkarte usw. Flugzeug pfänden hat genau das oben beschriebene Risiko. Kann man eingehen, muss man aber nicht.
 
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Da steht aber viel bla-bla-blub drin. Bordverkauf? Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass der nicht im Namen der Airline, sondern im Namen eines Dritten erfolgt (bei LH z.B. Miles & More Worldshop GmbH). Kaffee wird wahrscheinlich namens des Caterers verkauft, für die Spritkäufe gibt es eine Kreditkarte usw. Flugzeug pfänden hat genau das oben beschriebene Risiko. Kann man eingehen, muss man aber nicht.

klar steht da viel bla bla drin, solche Artikel müssen ja irgendwie gefüllt werden ;)

Für den „Forenanwalt“ muss das Ergebnis doch auch nicht zufriedenstellend sein…
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
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Vielen Dank für die Anhaltspunkte.

Es gibt in FRA das Kuwait Airways Corporation Cargo Department Cargo City Nord. Die befördern doch sicherlich die Post nach Kuwait. Und das ja nicht kostenfrei. Also könnte man den GV zu DHL/ DPAG schicken?
Ein Bankkonto in D wäre natürlich super. Konnte hier aber leider nichts ermitteln bisher...
  • Wenn die Airline ein Bankkonto in Deutschland hat, sicher die Bank (sie schuldet der Airline das offene Bankguthaben).
  • Man muss also auf die andere Seite schauen, wo bekommt die Airline ihr Geld her: Also die Kunden. Wenn man herausfindet, wer bei Kuwait Airlines vielleicht größere Buchungen vornimmt, kann man diese Person dem Gerichtsvollzieher als Drittschuldner benennen.
Wer also in Deutschland Geschäft macht, wird sich über seine zwangsläufigen Beziehungen zu inländischen Drittschuldnern einer Zwangsvollstreckung nicht dauerhaft entziehen können.
 

stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
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Ja sicher. Viel hilft viel. Die Kosten trägt im Ergebnis (bei Erfolg) ohnehin der Schuldner.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
41
Hat der GV einen Kontenabruf gemacht?
Gute Frage. Ich wusste nicht, dass die dazu die Möglichkeit hätten. Werde ich morgen in Erfahrung bringen.
Ich denke jedoch nicht. Das wäre sicherlich auf der Kostenrechnung des GVs aufgeführt gewesen: Bereits die Ablehnung des Auftrages von GV 2 kam mit einer Kostennote von 19,80€ zurück (Nicht erledigte Pfändung)...

[Ich stell mir das gerade im 'normalen Business' vor: Sorry, deinen Auftrag führen wir nicht aus. Aber das kostet dich jetzt trotzdem 20€... ;)]
 
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Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
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Das Flugzeug kannst du nicht pfänden sofern es nicht der Airline gehört, allerdings kannst du den Tankinhalt pfänden lassen.
Das wurde vor Jahren mal einer Airline angedroht, die haben dann sofort bezahlt nachdem der GV den Flughafen informiert hat.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
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Das Flugzeug kannst du nicht pfänden sofern es nicht der Airline gehört, allerdings kannst du den Tankinhalt pfänden lassen.
Das wurde vor Jahren mal einer Airline angedroht, die haben dann sofort bezahlt nachdem der GV den Flughafen informiert hat.
Ja, das hatte ich dem Anwalt auch schon vorgeschlagen :). Werde ich morgen nochmals mit dem GV erörtern.

Aber: ist der Tankinhalt auch pfändbar, wenn die Rechnung für das Kerosin noch nicht von KU bezahlt wurde? KU wird ja sicherlich eine Rechnung erhalten, bis zur Zahlung ist dann die Tankstelle Eigentümer, oder?

Ansonsten müsste man vielleicht noch vor dem Betanken in FRA den Kerosinrest aus Kuwait pfänden ;).
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
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Ich würde als privater Kleingläubiger von derartigen eher exotischen Vollstreckungen die Finger lassen. Wie schon in #7 geschrieben wurde, können solche Sachen riskant sein, wenn es zu einem Fehler kommt, der Schadensersatzansprüche des Schuldners auslöst, bei denen einen Privatperson als Gläubiger ein Problem bekommt.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
41
  • Man muss also auf die andere Seite schauen, wo bekommt die Airline ihr Geld her: Also die Kunden. Wenn man herausfindet, wer bei Kuwait Airlines vielleicht größere Buchungen vornimmt, kann man diese Person dem Gerichtsvollzieher als Drittschuldner benennen.

Okay - was ist hier denn vom Deutschen Auswärtigen Amt (in Kuwait) oder dem Generalkonsulat des Staates Kuwait (Frankfurt) zu halten?
Oder Siemens in Kuwait? (https://www.siemens.com/kw/en.html) - die werden doch sicherlich alle regelmäßig KU Flüge buchen.

Wobei da wahrscheinlich wieder das Reisebüro (BCD?!) besser wäre. Denn die o.g. Stellen werden wohl nicht bei KU direkt buchen. Dementsprechend ist deren Gläubiger das Reisebüro. Und der Gläubiger des Reisebüros wäre KU.... Und da müsste ich ran....

Nur: wie mache ich das? GV anrufen und bitten, bei BCD Travel in Frankfurt vorbei zu schauen?
 
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