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Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe mit der Hilfe des "Forenanwalts" und dem AG Frankfurt einen vollstreckbaren Titel (~1.800 €) gegen Kuwait Airways, Frankfurt "gewonnen" (Fluggastrechte-VO Angelegenheit aus 2019, Titel aus 2022).
Da hier jedoch keine Zahlung seitens der Airline erfolgte, musste die Angelegenheit zum Gerichtsvollzieher.
GV Nr. 1 hat nach über einem Jahr mitgeteilt, dass bei KU, Bethmannstr. 56, Frankfurt mehrfach niemand angetroffen werden konnte und hat die Zwangsvollstreckung eingestellt.
Nach einem Hinweis, es doch in FRA (Airport) zur Landung/Start von KU 171/KU 172 zu versuchen, hat
GV Nr. 2 die Vollstreckung abgelehnt. Eine Bordkassenpfändung hätte keine Aussicht auf Erfolg, angebotene Produkte würden Drittanbietern gehören.
Bisher also leider nach dem Motto: Außer Spesen, nichts gewesen.
Oder aber: Hat hier von Euch jemand eine Idee, wie sich die Forderung ggf. doch noch durchsetzen lassen würde?
Es kann doch eigentlich nicht angehen, dass von einer solventen Airline, die mehrfach pro Woche Flüge von/ nach DE durchführt, nichts zu holen ist. Und viel schlimmer: Wie es scheint, muss sich die Airline auch nicht an geltendes EU-Recht halten, bzw. hat bei Verstöten nichts zu befürchten: Denn bezahlt wird dann eben einfach nicht und unsere Staatsorgane verfolgen nicht weiter...
Gibt es vielleicht irgendeine (EU-) Stelle, die ggf. mit Entzug der Landerechte o. ä. drohen kann?
Mit einem QR-Flug ab Belgien konnte mir damals FPS (https://mobilit.belgium.be/de) gut helfen. Die haben auch ohne Klage der Airline druck gemacht, sodass direkt gezahlt wurde (Flug wurde storniert, Erstattung der Ticketkosten hat QR abgelehnt)...
Danke!
ich habe mit der Hilfe des "Forenanwalts" und dem AG Frankfurt einen vollstreckbaren Titel (~1.800 €) gegen Kuwait Airways, Frankfurt "gewonnen" (Fluggastrechte-VO Angelegenheit aus 2019, Titel aus 2022).
Da hier jedoch keine Zahlung seitens der Airline erfolgte, musste die Angelegenheit zum Gerichtsvollzieher.
GV Nr. 1 hat nach über einem Jahr mitgeteilt, dass bei KU, Bethmannstr. 56, Frankfurt mehrfach niemand angetroffen werden konnte und hat die Zwangsvollstreckung eingestellt.
Nach einem Hinweis, es doch in FRA (Airport) zur Landung/Start von KU 171/KU 172 zu versuchen, hat
GV Nr. 2 die Vollstreckung abgelehnt. Eine Bordkassenpfändung hätte keine Aussicht auf Erfolg, angebotene Produkte würden Drittanbietern gehören.
Bisher also leider nach dem Motto: Außer Spesen, nichts gewesen.
Oder aber: Hat hier von Euch jemand eine Idee, wie sich die Forderung ggf. doch noch durchsetzen lassen würde?
Es kann doch eigentlich nicht angehen, dass von einer solventen Airline, die mehrfach pro Woche Flüge von/ nach DE durchführt, nichts zu holen ist. Und viel schlimmer: Wie es scheint, muss sich die Airline auch nicht an geltendes EU-Recht halten, bzw. hat bei Verstöten nichts zu befürchten: Denn bezahlt wird dann eben einfach nicht und unsere Staatsorgane verfolgen nicht weiter...
Gibt es vielleicht irgendeine (EU-) Stelle, die ggf. mit Entzug der Landerechte o. ä. drohen kann?
Mit einem QR-Flug ab Belgien konnte mir damals FPS (https://mobilit.belgium.be/de) gut helfen. Die haben auch ohne Klage der Airline druck gemacht, sodass direkt gezahlt wurde (Flug wurde storniert, Erstattung der Ticketkosten hat QR abgelehnt)...
Danke!